Abkommen mit den USA. Schutz unserer g.U. und g.g.A., damit uns nicht der amerikanische Standard aufgezwungen wird

ShortId
25.4658
Id
20254658
Updated
18.02.2026 20:15
Language
de
Title
Abkommen mit den USA. Schutz unserer g.U. und g.g.A., damit uns nicht der amerikanische Standard aufgezwungen wird
AdditionalIndexing
55;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat misst dem Schutz der Schweizer AOP/IGP grosse Bedeutung bei und verfolgt die diesbezüglichen Entwicklungen auf internationaler Ebene aufmerksam.</p><p>&nbsp;</p><p>Der Beitritt der Schweiz zur Genfer Akte des Lissabonner Abkommens über Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben, der am 1. Dezember 2021 in Kraft getreten ist, ermöglicht es den Begünstigten von Schweizer AOP und IGP, ihre Bezeichnung in einer wachsenden Zahl von Vertragsparteien (derzeit 60 Länder) schützen zu lassen, dies mittels eines einfachen, einmaligen und kostengünstigen Verfahrens bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO). Die Schweiz unterstützt aktiv die Weiterentwicklung des Lissabonner Systems innerhalb der WIPO und bietet Ländern, die daran interessiert sind, diesem beizutreten, technische Hilfe an. Darüber hinaus bemüht sich die Schweiz im Rahmen von Verhandlungen über bilaterale und Handelsabkommen auf der Grundlage von GI-Listen um den gegenseitigen Schutz von geografischen Angaben mit Ländern, die noch nicht Vertragsparteien der Genfer Akte sind, wie beispielsweise mit den Mitgliedern des Mercosur oder Chile.</p><p>&nbsp;</p><p>Sollten die Schweiz und die Vereinigten Staaten Gespräche über das Thema geografische Angaben führen, würde der Bundesrat darauf achten, dass die schweizerischen geografischen Angaben respektiert und die internationalen (bilateralen und multilateralen) Verpflichtungen der Schweiz in diesem Bereich eingehalten werden.</p><p>&nbsp;</p><p>Die Ausfuhr von Schweizer AOP-IGP-Produkten spielt eine wichtige wirtschaftliche Rolle für bestimmte Agrar- und Lebensmittelbranchen, und der angemessene Schutz der Bezeichnungen, die den Ruf dieser Produkte ausmachen, ist ein wesentlicher Faktor für ihren Erfolg. Vor diesem Hintergrund setzt der Bundesrat seine Unterstützung für die Förderung dieses Modells der nachhaltigen Entwicklung in der Schweiz und im Ausland fort.</p>
  • <p>&nbsp;</p><p>Ich möchte den Bundesrat und das Staatssekretariat für Wirtschaft auf die Notwendigkeit hinweisen, den Schutz der Qualitätszeichen AOP und IGP konsequent sicherzustellen, damit der Schweiz nicht der amerikanische Standard aufgezwungen wird.</p><p>Die Vereinigten Staaten schliessen mit zahlreichen Handelspartnern Handelsabkommen ab, und es ist absehbar, dass die Schweiz in naher Zukunft aufgefordert wird, eine Vereinbarung mit den USA zu unterzeichnen.</p><p>Die Abkommen der USA auferlegen bestimmten Ländern eine Liste von Bezeichnungen, welche die amerikanischen Behörden als generisch betrachten und damit nicht geschützt werden können. Die Liste umfasst insbesondere die Bezeichnungen «Gruyère», «Emmental» und «Swiss Cheese».</p><p>Damit ist man quasi verpflichtet, den amerikanischen Standard oder die generische Herstellung bestimmter Schweizer Produkte zu übernehmen, obwohl diese das Qualitätszeichen AOP oder IGP tragen.</p><p>Der Gruyère AOP ist besonders gefährdet, zumal er in den USA bereits kopiert wird. Der amerikanische «Gruyère» könnte den Gruyère AOP in vielen Ländern verdrängen, da die Bezeichnung langfristig nicht mehr geschützt wäre.</p><ul><li>Ist sich der Bundesrat der Risiken für unsere AOP- und IGP-Produkte bewusst?</li><li>Welche Massnahmen könnte der Bundesrat ergreifen, um den Schutz der Schweizer AOP- und IGP-Produkte auf internationaler Ebene sicherzustellen?</li><li>Ist sich der Bundesrat der Risiken bewusst, die sich für die Arbeitsplätze in den exportierenden Unternehmen der Lebensmittelbranche ergeben?</li></ul>
  • Abkommen mit den USA. Schutz unserer g.U. und g.g.A., damit uns nicht der amerikanische Standard aufgezwungen wird
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat misst dem Schutz der Schweizer AOP/IGP grosse Bedeutung bei und verfolgt die diesbezüglichen Entwicklungen auf internationaler Ebene aufmerksam.</p><p>&nbsp;</p><p>Der Beitritt der Schweiz zur Genfer Akte des Lissabonner Abkommens über Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben, der am 1. Dezember 2021 in Kraft getreten ist, ermöglicht es den Begünstigten von Schweizer AOP und IGP, ihre Bezeichnung in einer wachsenden Zahl von Vertragsparteien (derzeit 60 Länder) schützen zu lassen, dies mittels eines einfachen, einmaligen und kostengünstigen Verfahrens bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO). Die Schweiz unterstützt aktiv die Weiterentwicklung des Lissabonner Systems innerhalb der WIPO und bietet Ländern, die daran interessiert sind, diesem beizutreten, technische Hilfe an. Darüber hinaus bemüht sich die Schweiz im Rahmen von Verhandlungen über bilaterale und Handelsabkommen auf der Grundlage von GI-Listen um den gegenseitigen Schutz von geografischen Angaben mit Ländern, die noch nicht Vertragsparteien der Genfer Akte sind, wie beispielsweise mit den Mitgliedern des Mercosur oder Chile.</p><p>&nbsp;</p><p>Sollten die Schweiz und die Vereinigten Staaten Gespräche über das Thema geografische Angaben führen, würde der Bundesrat darauf achten, dass die schweizerischen geografischen Angaben respektiert und die internationalen (bilateralen und multilateralen) Verpflichtungen der Schweiz in diesem Bereich eingehalten werden.</p><p>&nbsp;</p><p>Die Ausfuhr von Schweizer AOP-IGP-Produkten spielt eine wichtige wirtschaftliche Rolle für bestimmte Agrar- und Lebensmittelbranchen, und der angemessene Schutz der Bezeichnungen, die den Ruf dieser Produkte ausmachen, ist ein wesentlicher Faktor für ihren Erfolg. Vor diesem Hintergrund setzt der Bundesrat seine Unterstützung für die Förderung dieses Modells der nachhaltigen Entwicklung in der Schweiz und im Ausland fort.</p>
    • <p>&nbsp;</p><p>Ich möchte den Bundesrat und das Staatssekretariat für Wirtschaft auf die Notwendigkeit hinweisen, den Schutz der Qualitätszeichen AOP und IGP konsequent sicherzustellen, damit der Schweiz nicht der amerikanische Standard aufgezwungen wird.</p><p>Die Vereinigten Staaten schliessen mit zahlreichen Handelspartnern Handelsabkommen ab, und es ist absehbar, dass die Schweiz in naher Zukunft aufgefordert wird, eine Vereinbarung mit den USA zu unterzeichnen.</p><p>Die Abkommen der USA auferlegen bestimmten Ländern eine Liste von Bezeichnungen, welche die amerikanischen Behörden als generisch betrachten und damit nicht geschützt werden können. Die Liste umfasst insbesondere die Bezeichnungen «Gruyère», «Emmental» und «Swiss Cheese».</p><p>Damit ist man quasi verpflichtet, den amerikanischen Standard oder die generische Herstellung bestimmter Schweizer Produkte zu übernehmen, obwohl diese das Qualitätszeichen AOP oder IGP tragen.</p><p>Der Gruyère AOP ist besonders gefährdet, zumal er in den USA bereits kopiert wird. Der amerikanische «Gruyère» könnte den Gruyère AOP in vielen Ländern verdrängen, da die Bezeichnung langfristig nicht mehr geschützt wäre.</p><ul><li>Ist sich der Bundesrat der Risiken für unsere AOP- und IGP-Produkte bewusst?</li><li>Welche Massnahmen könnte der Bundesrat ergreifen, um den Schutz der Schweizer AOP- und IGP-Produkte auf internationaler Ebene sicherzustellen?</li><li>Ist sich der Bundesrat der Risiken bewusst, die sich für die Arbeitsplätze in den exportierenden Unternehmen der Lebensmittelbranche ergeben?</li></ul>
    • Abkommen mit den USA. Schutz unserer g.U. und g.g.A., damit uns nicht der amerikanische Standard aufgezwungen wird

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