A13. Lärmsanierung auf dem Streckenabschnitt Mappo–Tenero–Gordola vorziehen und Installation der Ampeln auf dem Streckenabschnitt Cadenazzo–Quartino aufschieben

ShortId
25.4662
Id
20254662
Updated
11.02.2026 16:16
Language
de
Title
A13. Lärmsanierung auf dem Streckenabschnitt Mappo–Tenero–Gordola vorziehen und Installation der Ampeln auf dem Streckenabschnitt Cadenazzo–Quartino aufschieben
AdditionalIndexing
48
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p><span>1. Für den Abschnitt der A13 zwischen Mappo und Tenero–Gordola wurden bereits beim Bau Lärmschutzmassnahmen ergriffen. Daher geht von ihm keine erhöhte Lärmbelastung aus. Anhand von Berechnungen des ASTRA für die Beurteilungs- und Planungshorizonte 2020 und 2040 wurde das Teilstück im Rahmen der akustischen Globalbeurteilung mit der Globalnote 3 von 5 bewertet. Das bedeutet, dass die Sanierungsfrist eingehalten ist, jedoch Immissionsgrenzwertüberschreitungen noch vorhanden sind (basierend auf den Beurteilungskriterien der Lärmschutzverordnung [LSV]; SR 814.41).</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>2. Das Verkehrsaufkommen auf der A13 erreicht allmählich wieder das Niveau wie vor der Pandemie. Der leichte Rückgang im Jahr 2024 liegt innerhalb des Fehlerbereichs des Verkehrszählungssystems und ist damit nicht repräsentativ.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>3. Der Bundesrat misst der Umsetzung von Massnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit Priorität bei. Erst danach soll auf der A13 zwischen Mappo und Tenero–Gordola ein lärmarmer Belag eingebaut werden. Dieses Vorhaben ist mit der Tunnelbaustelle Mappo–Morettina abgestimmt und wird wie geplant zwischen 2028 und 2030 realisiert. Der derzeitige Zustand des Belags entspricht nach wie vor den rechtlichen Mindestanforderungen. Die Kosten für die Arbeiten auf dem Abschnitt zwischen Cadenazzo und Quartino werden auf 40 Millionen Franken geschätzt, wovon der grösste Teil nicht für Ampeln, sondern für folgende Projekte vorgesehen ist: Ersatz des bestehenden Strassenbelags durch einen lärmmindernden Belag, infrastrukturelle Verbesserungen zugunsten des öffentlichen Strassenverkehrs und des Langsamverkehrs sowie Umsetzung von Massnahmen zum Schutz der Umwelt und der Bevölkerung.</span></p></span>
  • <p>Der Bundesrat hat meine Frage 25.8283 Lärmsanierung A13 Mappo–Tenero–Gordola wie folgt beantwortet:&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>«Der Einbau des lärmarmen Belags ist in Abstimmung mit anderen Arbeiten auf dieser Strecke für den Zeitraum zwischen 2028 und 2030 vorgesehen.»</p><p>&nbsp;</p><p>Damit bleibt eine erhebliche Lärmquelle für die Bevölkerung im Raum Mappo–Tenero–Gordola und auf dem Hügel bestehen. Die Lösung des Problems wird im schlimmsten Fall bis 2030 hinausgezögert, während das ASTRA gleichzeitig offenbar unbeirrt am Projekt zur Installation von Ampeln auf dem Streckenabschnitt Cadenazzo–Quartino der A13 festhält – ein Projekt, das die Tessiner Bevölkerung abgelehnt hatte, als es vom Kanton vorgeschlagen worden war.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Die Priorisierung der Massnahmen an den betreffenden Abschnitten der A13 muss dringend überprüft werden.</p><p>&nbsp;</p><p>Es ist bekannt, dass der Verkehr auf der A13 (Messstelle Quartino) rückläufig ist.&nbsp;</p><p>Konkret ist er vom Höchststand des durchschnittlichen Tagesverkehrs von 28&nbsp;409 im Jahr 2015 schrittweise auf 26&nbsp;775 im Jahr 2024 gesunken. Dieser Trend zeigt, dass es keine rationale Rechtfertigung für die vom ASTRA geplante Installation von Ampeln und die damit verbundenen Arbeiten mit Kosten von 60 Millionen Franken gibt – Ampeln zur Regelung des Verkehrs, von dem es einst hiess, er nehme zu (Referendum von 2019 gegen den Kredit von 3,3 Mio. Franken).</p><p>&nbsp;</p><p>Andererseits liegt die Lärmbelastung auf der A13 auf dem Streckenabschnitt Mappo–Tenero–Gordola wie bereits erwähnt deutlich über den gesetzlichen Grenzwerten.</p><p>&nbsp;</p><p>Das kantonale Ausführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Umweltschutz (Legge cantonale di applicazione della legge federale sulla protezione dell’ambiente, LALPAmb) verpflichtet die Gemeinden und den Kanton seit Langem zur Lösung des Problems, doch in diesem Fall schiebt der Bund die Lösung bis 2030 auf.</p><p>&nbsp;</p><p>Vor diesem Hintergrund stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>1. Bestätigt der Bundesrat, dass die Lärmbelastung durch den Verkehr auf dem Streckenabschnitt Mappo–Tenero–Gordola der A13 hoch ist?</p><p>&nbsp;</p><p>2. Bestätigt der Bundesrat, dass das Verkehrsaufkommen auf der A13 rückläufig ist?</p><p>&nbsp;</p><p>3. Beabsichtigt der Bundesrat, die Lärmsanierung des Abschnitts Mappo–Tenero–Gordola der A13 anstelle der umstrittenen und unnötigen Installation von Ampeln auf dem Abschnitt Cadenazzo–Quartino der A13 vorzuziehen?&nbsp;</p>
  • A13. Lärmsanierung auf dem Streckenabschnitt Mappo–Tenero–Gordola vorziehen und Installation der Ampeln auf dem Streckenabschnitt Cadenazzo–Quartino aufschieben
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p><span>1. Für den Abschnitt der A13 zwischen Mappo und Tenero–Gordola wurden bereits beim Bau Lärmschutzmassnahmen ergriffen. Daher geht von ihm keine erhöhte Lärmbelastung aus. Anhand von Berechnungen des ASTRA für die Beurteilungs- und Planungshorizonte 2020 und 2040 wurde das Teilstück im Rahmen der akustischen Globalbeurteilung mit der Globalnote 3 von 5 bewertet. Das bedeutet, dass die Sanierungsfrist eingehalten ist, jedoch Immissionsgrenzwertüberschreitungen noch vorhanden sind (basierend auf den Beurteilungskriterien der Lärmschutzverordnung [LSV]; SR 814.41).</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>2. Das Verkehrsaufkommen auf der A13 erreicht allmählich wieder das Niveau wie vor der Pandemie. Der leichte Rückgang im Jahr 2024 liegt innerhalb des Fehlerbereichs des Verkehrszählungssystems und ist damit nicht repräsentativ.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>3. Der Bundesrat misst der Umsetzung von Massnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit Priorität bei. Erst danach soll auf der A13 zwischen Mappo und Tenero–Gordola ein lärmarmer Belag eingebaut werden. Dieses Vorhaben ist mit der Tunnelbaustelle Mappo–Morettina abgestimmt und wird wie geplant zwischen 2028 und 2030 realisiert. Der derzeitige Zustand des Belags entspricht nach wie vor den rechtlichen Mindestanforderungen. Die Kosten für die Arbeiten auf dem Abschnitt zwischen Cadenazzo und Quartino werden auf 40 Millionen Franken geschätzt, wovon der grösste Teil nicht für Ampeln, sondern für folgende Projekte vorgesehen ist: Ersatz des bestehenden Strassenbelags durch einen lärmmindernden Belag, infrastrukturelle Verbesserungen zugunsten des öffentlichen Strassenverkehrs und des Langsamverkehrs sowie Umsetzung von Massnahmen zum Schutz der Umwelt und der Bevölkerung.</span></p></span>
    • <p>Der Bundesrat hat meine Frage 25.8283 Lärmsanierung A13 Mappo–Tenero–Gordola wie folgt beantwortet:&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>«Der Einbau des lärmarmen Belags ist in Abstimmung mit anderen Arbeiten auf dieser Strecke für den Zeitraum zwischen 2028 und 2030 vorgesehen.»</p><p>&nbsp;</p><p>Damit bleibt eine erhebliche Lärmquelle für die Bevölkerung im Raum Mappo–Tenero–Gordola und auf dem Hügel bestehen. Die Lösung des Problems wird im schlimmsten Fall bis 2030 hinausgezögert, während das ASTRA gleichzeitig offenbar unbeirrt am Projekt zur Installation von Ampeln auf dem Streckenabschnitt Cadenazzo–Quartino der A13 festhält – ein Projekt, das die Tessiner Bevölkerung abgelehnt hatte, als es vom Kanton vorgeschlagen worden war.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Die Priorisierung der Massnahmen an den betreffenden Abschnitten der A13 muss dringend überprüft werden.</p><p>&nbsp;</p><p>Es ist bekannt, dass der Verkehr auf der A13 (Messstelle Quartino) rückläufig ist.&nbsp;</p><p>Konkret ist er vom Höchststand des durchschnittlichen Tagesverkehrs von 28&nbsp;409 im Jahr 2015 schrittweise auf 26&nbsp;775 im Jahr 2024 gesunken. Dieser Trend zeigt, dass es keine rationale Rechtfertigung für die vom ASTRA geplante Installation von Ampeln und die damit verbundenen Arbeiten mit Kosten von 60 Millionen Franken gibt – Ampeln zur Regelung des Verkehrs, von dem es einst hiess, er nehme zu (Referendum von 2019 gegen den Kredit von 3,3 Mio. Franken).</p><p>&nbsp;</p><p>Andererseits liegt die Lärmbelastung auf der A13 auf dem Streckenabschnitt Mappo–Tenero–Gordola wie bereits erwähnt deutlich über den gesetzlichen Grenzwerten.</p><p>&nbsp;</p><p>Das kantonale Ausführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Umweltschutz (Legge cantonale di applicazione della legge federale sulla protezione dell’ambiente, LALPAmb) verpflichtet die Gemeinden und den Kanton seit Langem zur Lösung des Problems, doch in diesem Fall schiebt der Bund die Lösung bis 2030 auf.</p><p>&nbsp;</p><p>Vor diesem Hintergrund stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>1. Bestätigt der Bundesrat, dass die Lärmbelastung durch den Verkehr auf dem Streckenabschnitt Mappo–Tenero–Gordola der A13 hoch ist?</p><p>&nbsp;</p><p>2. Bestätigt der Bundesrat, dass das Verkehrsaufkommen auf der A13 rückläufig ist?</p><p>&nbsp;</p><p>3. Beabsichtigt der Bundesrat, die Lärmsanierung des Abschnitts Mappo–Tenero–Gordola der A13 anstelle der umstrittenen und unnötigen Installation von Ampeln auf dem Abschnitt Cadenazzo–Quartino der A13 vorzuziehen?&nbsp;</p>
    • A13. Lärmsanierung auf dem Streckenabschnitt Mappo–Tenero–Gordola vorziehen und Installation der Ampeln auf dem Streckenabschnitt Cadenazzo–Quartino aufschieben

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