Einsatz von Kameras in Spitälern, Altersheimen und Psychiatrien

ShortId
25.4663
Id
20254663
Updated
20.02.2026 11:03
Language
de
Title
Einsatz von Kameras in Spitälern, Altersheimen und Psychiatrien
AdditionalIndexing
1236;2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Tages-Anzeiger berichtete am 13.12. 2025 über den Einsatz von Überwachungskameras im Universitätsspital Zürich (USZ). Davon verspricht sich das Spital eine bessere Prävention von Stürzen und eine Erleichterung der Arbeit der Pflegefachperson. Dies ist grundsätzlich positiv. Der Einsatz von Kameras gerade in Spitälern, Altersheimen und Psychiatrien ist aber potenziell heikel, weil die Intimsphäre der dortigen Mitarbeitenden sowie Betreuten sowie Besuchenden direkt betroffen sind. Aus diesem Grund gibt es im Artikel auch kritische Einwände von Datenschutzbeauftragten. Ich bitte den Bundesrat in diesem Zusammehang um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>&nbsp;</p><ol><li>Ist die Aussage im Artikel korrekt, dass der Einsatz von Kameras in Spitälern für die Sturzprävention in Frankreich verboten ist?&nbsp;</li><li>Ist es korrekt, dass der Einsatz von Kameras in verschiedene Regionen Dänemarks wegen datenschutzrechtlichen Bedenken ausgesetzt wurde?&nbsp;</li><li>Der eidg. Datenschutzbeauftragte möchte das Thema gemäss Aussagenim Artikel mit den kantonalen Partnerstellen diskutieren. Bis wann ist mit Ergebnissen dieses Austausches zu rechnen?&nbsp;</li><li>Wie ist die Situation in der Schweiz datenschutzrechtlich zu beurteilen? Insbesondere unter dem Blickwinkel, dass es anscheinend datenschutzsparsamere Varianten mit Radartechnologie gibt?&nbsp;</li><li>In der Verordnung über die Videoüberwachung durch die Schweizer Bundesbahnen SBB (VüV-ÖV) wird der Einsatz von Kameras in Zügen genau geregelt. Wäre es nicht sinnvoll, auch die Überwachung in Spitälern, Altersheimen und Psychiatrien – wo die Intimsphäre betroffen ist – in einer Verordnung zu regeln?&nbsp;</li><li>Dürfen Daten aus Schweizer Gesundheitseinrichtungen für die Weiterentwicklung der KI des Systemanbieters verwendet werden? Wenn nein, wie muss der Systemanbieter das sicherstellen?&nbsp;</li><li>Spielt es für die datenschutzrechtliche Beurteilung eine Rolle, ob Kameras aus China eingesetzt werden, die inzwischen in vielen Ländern für den Einsatz im öffentlichen Raum explizit verboten sind?&nbsp;</li><li>Anscheinend werden die Patientinnen und Patienten im USZ nur unzureichend informiert. Welche Konsequenzen hat das für das Spital? Keine?&nbsp;</li><li>Müsste man nicht sicherstellen, dass die Patientinnen und Patienten sowie allenfalls ihre Angehörige dem Einsatz von Kameras ausdrücklich zustimmen und auch verlangen können müssen, dass diese Geräte abgestellt werden? Wie ist die Regelung in Mehrbettzimmern?&nbsp;</li></ol>
  • Einsatz von Kameras in Spitälern, Altersheimen und Psychiatrien
State
Eingereicht
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Tages-Anzeiger berichtete am 13.12. 2025 über den Einsatz von Überwachungskameras im Universitätsspital Zürich (USZ). Davon verspricht sich das Spital eine bessere Prävention von Stürzen und eine Erleichterung der Arbeit der Pflegefachperson. Dies ist grundsätzlich positiv. Der Einsatz von Kameras gerade in Spitälern, Altersheimen und Psychiatrien ist aber potenziell heikel, weil die Intimsphäre der dortigen Mitarbeitenden sowie Betreuten sowie Besuchenden direkt betroffen sind. Aus diesem Grund gibt es im Artikel auch kritische Einwände von Datenschutzbeauftragten. Ich bitte den Bundesrat in diesem Zusammehang um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>&nbsp;</p><ol><li>Ist die Aussage im Artikel korrekt, dass der Einsatz von Kameras in Spitälern für die Sturzprävention in Frankreich verboten ist?&nbsp;</li><li>Ist es korrekt, dass der Einsatz von Kameras in verschiedene Regionen Dänemarks wegen datenschutzrechtlichen Bedenken ausgesetzt wurde?&nbsp;</li><li>Der eidg. Datenschutzbeauftragte möchte das Thema gemäss Aussagenim Artikel mit den kantonalen Partnerstellen diskutieren. Bis wann ist mit Ergebnissen dieses Austausches zu rechnen?&nbsp;</li><li>Wie ist die Situation in der Schweiz datenschutzrechtlich zu beurteilen? Insbesondere unter dem Blickwinkel, dass es anscheinend datenschutzsparsamere Varianten mit Radartechnologie gibt?&nbsp;</li><li>In der Verordnung über die Videoüberwachung durch die Schweizer Bundesbahnen SBB (VüV-ÖV) wird der Einsatz von Kameras in Zügen genau geregelt. Wäre es nicht sinnvoll, auch die Überwachung in Spitälern, Altersheimen und Psychiatrien – wo die Intimsphäre betroffen ist – in einer Verordnung zu regeln?&nbsp;</li><li>Dürfen Daten aus Schweizer Gesundheitseinrichtungen für die Weiterentwicklung der KI des Systemanbieters verwendet werden? Wenn nein, wie muss der Systemanbieter das sicherstellen?&nbsp;</li><li>Spielt es für die datenschutzrechtliche Beurteilung eine Rolle, ob Kameras aus China eingesetzt werden, die inzwischen in vielen Ländern für den Einsatz im öffentlichen Raum explizit verboten sind?&nbsp;</li><li>Anscheinend werden die Patientinnen und Patienten im USZ nur unzureichend informiert. Welche Konsequenzen hat das für das Spital? Keine?&nbsp;</li><li>Müsste man nicht sicherstellen, dass die Patientinnen und Patienten sowie allenfalls ihre Angehörige dem Einsatz von Kameras ausdrücklich zustimmen und auch verlangen können müssen, dass diese Geräte abgestellt werden? Wie ist die Regelung in Mehrbettzimmern?&nbsp;</li></ol>
    • Einsatz von Kameras in Spitälern, Altersheimen und Psychiatrien

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