Freiwilligkeit im E-ID-Gesetz verankern

ShortId
25.4667
Id
20254667
Updated
18.02.2026 20:12
Language
de
Title
Freiwilligkeit im E-ID-Gesetz verankern
AdditionalIndexing
04;34
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Volksabstimmung über die Einführung des E-ID-Gesetzes vom 28. September 2025 ist denkbar knapp ausgefallen. Die Befürworter-Seite setzte sich mit 50,39 Prozent nur hauchdünn durch, lediglich rund 21'000 Stimmen machten den Unterschied aus. Das Misstrauen in der Bevölkerung ist sehr gross, insbesondere befürchten viele Bürger, dass die E-ID nicht freiwillig bleiben wird. Entsprechende Medienberichte, die nach der Abstimmung erschienen sind, lassen befürchten, dass die E-ID-Nutzung Schritt für Schritt verpflichtender sein wird.</p><p>&nbsp;</p><p>Damit die Bedenken der E-ID-Kritiker ernst genommen werden, muss das E-ID-Gesetz nachgebessert werden. Es muss in aller Deutlichkeit auch im Gesetz verankert sein, dass die E-ID freiwillig bleiben wird – so, wie es die Befürworter im Abstimmungskampf immer ausdrücklich betont haben.</p>
  • <span><p>Der Bundesrat nimmt die Bedenken der E‑ID-Kritikerinnen und ‑Kritiker ernst, hält jedoch fest, dass die Freiwilligkeit der E‑ID bereits heute ein zentrales Prinzip des E‑ID-Gesetzes ist. Die Bevölkerung hat einer E‑ID zugestimmt, die freiwillig ist. Entscheidend für die gesellschaftliche Akzeptanz des neuen Systems bleibt daher die Gewährleistung, dass Bürgerinnen und Bürger durch den Verzicht auf eine E‑ID keinerlei Nachteile erfahren.</p><p>&nbsp;</p><p>Soweit Behördenleistungen des Bundes betroffen sind, hält das Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben (SR 172.019) in Artikel 3 Absatz 4 den Grundsatz der Zugänglichkeit von Behördenleistungen für die gesamte Bevölkerung fest. Konkret heisst dies, dass – Stand heute – für Behördenkontakte, welche die breite Bevölkerung betreffen, nicht einzig elektronische Kanäle vorgesehen werden dürfen.</p><p>&nbsp;</p><p>Am 26. November 2025 hat der Bundesrat die Annahme des Postulats 25.4408 der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates «E-ID: Evaluierung der Umsetzung nach 2&nbsp;Jahren» beantragt. Dieses verlangt eine umfassende Evaluation der Einführung und Umsetzung der E‑ID, insbesondere im Hinblick auf deren tatsächliche Freiwilligkeit. Die Evaluation soll zwei Jahre nach der Einführung der E‑ID zeigen, ob Anpassungen notwendig sind.</p><p>&nbsp;</p><p>Zudem arbeitet der Bundesrat daran, einen faktischen Nutzungszwang zu verhindern. Ein zentraler Punkt ist die Vereinheitlichung der Authentifizierung bei Bundes-Applikationen. Dieses Anliegen wird in die laufenden Arbeiten einbezogen.</p><p>&nbsp;</p><p>Im Rahmen des Berichtes zum Postulat 25.4408 wird der Bundesrat auch prüfen, ob eine Anpassung des E‑ID-Gesetzes notwendig ist. Dies gilt sowohl für den Fall, dass sich wider Erwarten eine Gefährdung der Freiwilligkeit der E‑ID zeigt, als auch für Situationen, in denen Personen ohne E‑ID faktisch Nachteile erfahren könnten.</p><p>&nbsp;</p><p>Die Motion Gafner verlangt, dem Parlament noch vor der geplanten Einführung der E-ID eine Gesetzesänderung vorzulegen. Da die Einführung im zweiten Halbjahr 2026 vorgesehen ist, würde eine sofortige Gesetzesrevision den Zeitplan erheblich verzögern – voraussichtlich um mindestens ein Jahr.</p><p>&nbsp;</p><p>Der Bundesrat hält abschliessend fest, dass ein allfälliger E‑ID-Zwang in jedem Fall eine Änderung des Gesetzes voraussetzen würde. Damit bliebe die demokratische Kontrolle vollständig gewahrt. Das Parlament könnte sich dazu äussern, und ein fakultatives Referendum wäre möglich.</p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (E-ID-Gesetz) so abzuändern, dass die freiwillige Nutzung der E-ID durch die Bevölkerung vollumfänglich gewährleistet ist. Wer die Nutzung einer E-ID ablehnt, darf dadurch gegenüber den Nutzern der E-ID keinerlei Nachteile erfahren.</p><p>&nbsp;</p><p>Die Vorlage ist dem Parlament schnellstmöglich zu unterbreiten, damit vor der geplanten Einführung der E-ID die Freiwilligkeit explizit im E-ID-Gesetz verankert werden kann.</p>
  • Freiwilligkeit im E-ID-Gesetz verankern
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Volksabstimmung über die Einführung des E-ID-Gesetzes vom 28. September 2025 ist denkbar knapp ausgefallen. Die Befürworter-Seite setzte sich mit 50,39 Prozent nur hauchdünn durch, lediglich rund 21'000 Stimmen machten den Unterschied aus. Das Misstrauen in der Bevölkerung ist sehr gross, insbesondere befürchten viele Bürger, dass die E-ID nicht freiwillig bleiben wird. Entsprechende Medienberichte, die nach der Abstimmung erschienen sind, lassen befürchten, dass die E-ID-Nutzung Schritt für Schritt verpflichtender sein wird.</p><p>&nbsp;</p><p>Damit die Bedenken der E-ID-Kritiker ernst genommen werden, muss das E-ID-Gesetz nachgebessert werden. Es muss in aller Deutlichkeit auch im Gesetz verankert sein, dass die E-ID freiwillig bleiben wird – so, wie es die Befürworter im Abstimmungskampf immer ausdrücklich betont haben.</p>
    • <span><p>Der Bundesrat nimmt die Bedenken der E‑ID-Kritikerinnen und ‑Kritiker ernst, hält jedoch fest, dass die Freiwilligkeit der E‑ID bereits heute ein zentrales Prinzip des E‑ID-Gesetzes ist. Die Bevölkerung hat einer E‑ID zugestimmt, die freiwillig ist. Entscheidend für die gesellschaftliche Akzeptanz des neuen Systems bleibt daher die Gewährleistung, dass Bürgerinnen und Bürger durch den Verzicht auf eine E‑ID keinerlei Nachteile erfahren.</p><p>&nbsp;</p><p>Soweit Behördenleistungen des Bundes betroffen sind, hält das Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben (SR 172.019) in Artikel 3 Absatz 4 den Grundsatz der Zugänglichkeit von Behördenleistungen für die gesamte Bevölkerung fest. Konkret heisst dies, dass – Stand heute – für Behördenkontakte, welche die breite Bevölkerung betreffen, nicht einzig elektronische Kanäle vorgesehen werden dürfen.</p><p>&nbsp;</p><p>Am 26. November 2025 hat der Bundesrat die Annahme des Postulats 25.4408 der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates «E-ID: Evaluierung der Umsetzung nach 2&nbsp;Jahren» beantragt. Dieses verlangt eine umfassende Evaluation der Einführung und Umsetzung der E‑ID, insbesondere im Hinblick auf deren tatsächliche Freiwilligkeit. Die Evaluation soll zwei Jahre nach der Einführung der E‑ID zeigen, ob Anpassungen notwendig sind.</p><p>&nbsp;</p><p>Zudem arbeitet der Bundesrat daran, einen faktischen Nutzungszwang zu verhindern. Ein zentraler Punkt ist die Vereinheitlichung der Authentifizierung bei Bundes-Applikationen. Dieses Anliegen wird in die laufenden Arbeiten einbezogen.</p><p>&nbsp;</p><p>Im Rahmen des Berichtes zum Postulat 25.4408 wird der Bundesrat auch prüfen, ob eine Anpassung des E‑ID-Gesetzes notwendig ist. Dies gilt sowohl für den Fall, dass sich wider Erwarten eine Gefährdung der Freiwilligkeit der E‑ID zeigt, als auch für Situationen, in denen Personen ohne E‑ID faktisch Nachteile erfahren könnten.</p><p>&nbsp;</p><p>Die Motion Gafner verlangt, dem Parlament noch vor der geplanten Einführung der E-ID eine Gesetzesänderung vorzulegen. Da die Einführung im zweiten Halbjahr 2026 vorgesehen ist, würde eine sofortige Gesetzesrevision den Zeitplan erheblich verzögern – voraussichtlich um mindestens ein Jahr.</p><p>&nbsp;</p><p>Der Bundesrat hält abschliessend fest, dass ein allfälliger E‑ID-Zwang in jedem Fall eine Änderung des Gesetzes voraussetzen würde. Damit bliebe die demokratische Kontrolle vollständig gewahrt. Das Parlament könnte sich dazu äussern, und ein fakultatives Referendum wäre möglich.</p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (E-ID-Gesetz) so abzuändern, dass die freiwillige Nutzung der E-ID durch die Bevölkerung vollumfänglich gewährleistet ist. Wer die Nutzung einer E-ID ablehnt, darf dadurch gegenüber den Nutzern der E-ID keinerlei Nachteile erfahren.</p><p>&nbsp;</p><p>Die Vorlage ist dem Parlament schnellstmöglich zu unterbreiten, damit vor der geplanten Einführung der E-ID die Freiwilligkeit explizit im E-ID-Gesetz verankert werden kann.</p>
    • Freiwilligkeit im E-ID-Gesetz verankern

Back to List