Miliztauglichkeit des Parlaments stärken. Wintersession um zwei Wochen vorverlegen
- ShortId
-
25.4670
- Id
-
20254670
- Updated
-
23.02.2026 09:47
- Language
-
de
- Title
-
Miliztauglichkeit des Parlaments stärken. Wintersession um zwei Wochen vorverlegen
- AdditionalIndexing
-
421
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Die Wintersession endet in aller Regel einige Tage vor Weihnachten. Dies stellt ein Milizparlament vor erhebliche Herausforderungen. Etliche Parlamentarier tragen in Unternehmen oder im eigenen Betrieb Verantwortung und sind am Jahresende oftmals mit wichtigen Aufgaben und Abschlussarbeiten konfrontiert. Diese beruflichen Verpflichtungen nehmen einen erheblichen Teil der Zeit und Energie in Anspruch. Eine zeitliche Überschneidung dieser Aufgaben mit der Wintersession stellt nicht nur eine organisatorische Herausforderung dar, sondern führt auch zu einer erhöhten Belastung der betroffenen Ratsmitglieder, die sich sowohl auf ihre beruflichen Aufgaben als auch auf ihre parlamentarischen Verpflichtungen konzentrieren müssen. Eine Vorverlegung der Wintersession um zwei Wochen würde es den Parlamentsmitgliedern ermöglichen, ihre beruflichen Aufgaben mit mehr Flexibilität zu erfüllen, ohne dass dies zu einer Beeinträchtigung ihrer parlamentarischen Arbeit führt.</p><p> </p><p>Auch Mütter und Väter profitieren. Die Adventszeit ist für viele Familien eine besonders wertvolle Zeit, die oft für den Austausch und das Zusammensein mit Kindern genutzt wird. Wenn die Wintersession vorgezogen wird, könnten Ratsmitglieder mit Kindern diese kostbaren Tage vermehrt mit ihrer Familie verbringen. Eine familienfreundlichere Gestaltung der parlamentarischen Arbeit würde die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für viele Ratsmitglieder wesentlich verbessern.</p>
- <p>Im Nationalrat ist eine gleichlautende Motion Rutz Gregor (25.4910) hängig. </p><p> </p><p>Die Bundesverfassung (BV) sieht vor, dass sich die Räte regelmässig zu Sessionen versammeln (Art. 151 Abs. 1 BV). Das Geschäftsreglement des Nationalrats (GRN) hält fest, dass sich der Rat an denselben Tagen wie der Ständerat zu vier ordentlichen dreiwöchigen Sessionen versammelt (Art. 33d Abs. 1 Bst. a GRN), im Reglement des Ständerates fehlt eine analoge Bestimmung. Gemäss Parlamentsgesetz (ParlG) obliegt es der Koordinationskonferenz (Büro N und Büro S), die Kalenderwochen für die ordentlichen und ausserordentlichen Sessionen festzulegen (Art. 37 Abs. 2 Bst. a ParlG). </p><p> </p><p>Folgende Rahmenbedingungen für die Kommissionssitzungsplanung wurden zudem von den beiden Büros festgelegt:</p><p> </p><ul><li>Die Büros haben Paare von ständigen Kommissionen gebildet (mit Ausnahme der WAK), die jeweils gleichzeitig tagen (APK + KVF; SiK + UREK; GPK + FK; SPK + WBK; SGK + RK; WAK).</li><li>Für jede nationalrätliche Kommission werden pro Quartal mindestens 4 Sitzungstage reserviert und für jede ständerätliche Kommission pro Quartal mindestens 3 Sitzungstage.</li><li>Die analogen Kommissionen der beiden Räte tagen nicht gleichzeitig, damit die jeweiligen personellen Ressourcen des Bundesrats, der Bundesverwaltung und der Parlamentsdienste nicht gleichzeitig in Anspruch genommen werden und die nationalrätlichen Kommissionen tagen, wenn möglich, immer an den gleichen Wochentagen. </li></ul><p>Diese Rahmenbedingungen führen dazu, dass für die Durchführung der Kommissionsitzungen im Minimum 6 ganze Wochen zwischen den Sessionen vorzusehen sind. </p><p><br>Unter Berücksichtigung des Sitzungskalenders des Bundesrates und der Schulferien werden die sitzungsfreien Wochen festgelegt:</p><ul><li>Es sind fünf sitzungsfreie Wochen des Parlaments im Sommer und zwei über Weihnachten/Neujahr vorzusehen.</li><li>Für den Bundesrat sind zusätzliche Zeitfenster für Verpflichtungen im Ausland einzuplanen (Februarwoche, Woche nach Ostern und Woche nach der Herbstsession). </li></ul><p> </p><p>Die Herbstsession wurde mit Beschluss des Nationalrates (Annahme des Postulates Teuscher <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20063844">06.3844</a> «Session und Familie vereinbaren») im Jahr 2009 um eine Woche vorverlegt, um Überschneidungen mit den Schulferien zu vermeiden. </p><p> </p><p>Eine Vorverschiebung der Wintersession wäre unter Einhaltung dieser Rahmenbedingungen je nach Kalenderjahr möglich, hätte jedoch Auswirkungen auf die Kommissionssitzungsplanung und die Qualität der Sessionsvorbereitung. Auf die sitzungsfreie Woche nach der Herbstsession müsste verzichtet werden. Zudem wäre eine Vorverschiebung der Wintersession wegen der Vorberatung des Budgets in den Finanzkommissionen nicht realistisch, sofern keine Ausgleichsmassnahmen ergriffen würden. Auch eine Vorverschiebung der Wintersession um eine Woche hätte einen Teil der aufgeführten Konsequenzen zur Folge. Alternativ könnte die Herbstsession vorverschoben werden, was eine Verkürzung der Sommerpause erfordern würde, um genügend Arbeitswochen für die Kommissionssitzungen zu ermöglichen. Dies würde dem Anliegen des Motionärs nach einer familienfreundlichen Gestaltung der parlamentarischen Arbeit nicht gerecht. </p><p> </p><p>Zuletzt wurden im Bericht zum Postulat Feri Yvonne <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20184252"><i>18.4252</i></a>«Parlamentarische Arbeit auf Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Politik prüfen» verschiedene Varianten für eine Änderung von Sessionsrhythmus und -dauer<strong> </strong>evaluiert. Eine Umfrage dazu bei den Ratsmitgliedern hat ergeben, dass eine knappe Mehrheit gegen eine Änderung ist. Das Büro des Nationalrates hat daraufhin beschlossen, seinem Rat keine Vorschläge für eine Anpassung von Sessionsrhythmus und -dauer zu unterbreiten. </p><p> </p><p>Das Büro hat Verständnis für das Anliegen des Motionärs, namentlich die Verbesserung der Vereinbarung von Beruf und Familie. Jedoch darf diese nicht zu Lasten der Qualität der Parlamentsarbeit gehen. Eine praktische Umsetzung des Anliegens würde erhebliche Schwierigkeiten mit sich bringen. Insbesondere ist darauf zu achten, dass die Kommissionen die Geschäfte so vorberaten, dass die Ergebnisse den Ratsmitgliedern rechtzeitig vor der Behandlung im Rat zur Kenntnis gebracht werden. Nicht zuletzt schwanken die Daten der Wintersession erheblich, ein Ende nach dem 20. Dezember ist die Ausnahme. In der Regel endet die Session Mitte Dezember. Die geltende Praxis hat sich diesbezüglich bewährt, zudem ist sie erprobt und vorhersehbar ist. </p>
- <p>Das Büro des Ständerats wird beauftragt, die Sessionsdaten und die Termine der Kommissionssitzungen im vierten Quartal des Jahres künftig so festzulegen, dass die Wintersession zwei Wochen früher stattfindet und in der Regel spätestens am 10. Dezember endet. In Wahljahren kann eine Ausnahme vorgesehen werden, um den Terminen für allfällige zweite Wahlgänge Rechnung zu tragen.</p>
- Miliztauglichkeit des Parlaments stärken. Wintersession um zwei Wochen vorverlegen
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Wintersession endet in aller Regel einige Tage vor Weihnachten. Dies stellt ein Milizparlament vor erhebliche Herausforderungen. Etliche Parlamentarier tragen in Unternehmen oder im eigenen Betrieb Verantwortung und sind am Jahresende oftmals mit wichtigen Aufgaben und Abschlussarbeiten konfrontiert. Diese beruflichen Verpflichtungen nehmen einen erheblichen Teil der Zeit und Energie in Anspruch. Eine zeitliche Überschneidung dieser Aufgaben mit der Wintersession stellt nicht nur eine organisatorische Herausforderung dar, sondern führt auch zu einer erhöhten Belastung der betroffenen Ratsmitglieder, die sich sowohl auf ihre beruflichen Aufgaben als auch auf ihre parlamentarischen Verpflichtungen konzentrieren müssen. Eine Vorverlegung der Wintersession um zwei Wochen würde es den Parlamentsmitgliedern ermöglichen, ihre beruflichen Aufgaben mit mehr Flexibilität zu erfüllen, ohne dass dies zu einer Beeinträchtigung ihrer parlamentarischen Arbeit führt.</p><p> </p><p>Auch Mütter und Väter profitieren. Die Adventszeit ist für viele Familien eine besonders wertvolle Zeit, die oft für den Austausch und das Zusammensein mit Kindern genutzt wird. Wenn die Wintersession vorgezogen wird, könnten Ratsmitglieder mit Kindern diese kostbaren Tage vermehrt mit ihrer Familie verbringen. Eine familienfreundlichere Gestaltung der parlamentarischen Arbeit würde die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für viele Ratsmitglieder wesentlich verbessern.</p>
- <p>Im Nationalrat ist eine gleichlautende Motion Rutz Gregor (25.4910) hängig. </p><p> </p><p>Die Bundesverfassung (BV) sieht vor, dass sich die Räte regelmässig zu Sessionen versammeln (Art. 151 Abs. 1 BV). Das Geschäftsreglement des Nationalrats (GRN) hält fest, dass sich der Rat an denselben Tagen wie der Ständerat zu vier ordentlichen dreiwöchigen Sessionen versammelt (Art. 33d Abs. 1 Bst. a GRN), im Reglement des Ständerates fehlt eine analoge Bestimmung. Gemäss Parlamentsgesetz (ParlG) obliegt es der Koordinationskonferenz (Büro N und Büro S), die Kalenderwochen für die ordentlichen und ausserordentlichen Sessionen festzulegen (Art. 37 Abs. 2 Bst. a ParlG). </p><p> </p><p>Folgende Rahmenbedingungen für die Kommissionssitzungsplanung wurden zudem von den beiden Büros festgelegt:</p><p> </p><ul><li>Die Büros haben Paare von ständigen Kommissionen gebildet (mit Ausnahme der WAK), die jeweils gleichzeitig tagen (APK + KVF; SiK + UREK; GPK + FK; SPK + WBK; SGK + RK; WAK).</li><li>Für jede nationalrätliche Kommission werden pro Quartal mindestens 4 Sitzungstage reserviert und für jede ständerätliche Kommission pro Quartal mindestens 3 Sitzungstage.</li><li>Die analogen Kommissionen der beiden Räte tagen nicht gleichzeitig, damit die jeweiligen personellen Ressourcen des Bundesrats, der Bundesverwaltung und der Parlamentsdienste nicht gleichzeitig in Anspruch genommen werden und die nationalrätlichen Kommissionen tagen, wenn möglich, immer an den gleichen Wochentagen. </li></ul><p>Diese Rahmenbedingungen führen dazu, dass für die Durchführung der Kommissionsitzungen im Minimum 6 ganze Wochen zwischen den Sessionen vorzusehen sind. </p><p><br>Unter Berücksichtigung des Sitzungskalenders des Bundesrates und der Schulferien werden die sitzungsfreien Wochen festgelegt:</p><ul><li>Es sind fünf sitzungsfreie Wochen des Parlaments im Sommer und zwei über Weihnachten/Neujahr vorzusehen.</li><li>Für den Bundesrat sind zusätzliche Zeitfenster für Verpflichtungen im Ausland einzuplanen (Februarwoche, Woche nach Ostern und Woche nach der Herbstsession). </li></ul><p> </p><p>Die Herbstsession wurde mit Beschluss des Nationalrates (Annahme des Postulates Teuscher <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20063844">06.3844</a> «Session und Familie vereinbaren») im Jahr 2009 um eine Woche vorverlegt, um Überschneidungen mit den Schulferien zu vermeiden. </p><p> </p><p>Eine Vorverschiebung der Wintersession wäre unter Einhaltung dieser Rahmenbedingungen je nach Kalenderjahr möglich, hätte jedoch Auswirkungen auf die Kommissionssitzungsplanung und die Qualität der Sessionsvorbereitung. Auf die sitzungsfreie Woche nach der Herbstsession müsste verzichtet werden. Zudem wäre eine Vorverschiebung der Wintersession wegen der Vorberatung des Budgets in den Finanzkommissionen nicht realistisch, sofern keine Ausgleichsmassnahmen ergriffen würden. Auch eine Vorverschiebung der Wintersession um eine Woche hätte einen Teil der aufgeführten Konsequenzen zur Folge. Alternativ könnte die Herbstsession vorverschoben werden, was eine Verkürzung der Sommerpause erfordern würde, um genügend Arbeitswochen für die Kommissionssitzungen zu ermöglichen. Dies würde dem Anliegen des Motionärs nach einer familienfreundlichen Gestaltung der parlamentarischen Arbeit nicht gerecht. </p><p> </p><p>Zuletzt wurden im Bericht zum Postulat Feri Yvonne <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20184252"><i>18.4252</i></a>«Parlamentarische Arbeit auf Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Politik prüfen» verschiedene Varianten für eine Änderung von Sessionsrhythmus und -dauer<strong> </strong>evaluiert. Eine Umfrage dazu bei den Ratsmitgliedern hat ergeben, dass eine knappe Mehrheit gegen eine Änderung ist. Das Büro des Nationalrates hat daraufhin beschlossen, seinem Rat keine Vorschläge für eine Anpassung von Sessionsrhythmus und -dauer zu unterbreiten. </p><p> </p><p>Das Büro hat Verständnis für das Anliegen des Motionärs, namentlich die Verbesserung der Vereinbarung von Beruf und Familie. Jedoch darf diese nicht zu Lasten der Qualität der Parlamentsarbeit gehen. Eine praktische Umsetzung des Anliegens würde erhebliche Schwierigkeiten mit sich bringen. Insbesondere ist darauf zu achten, dass die Kommissionen die Geschäfte so vorberaten, dass die Ergebnisse den Ratsmitgliedern rechtzeitig vor der Behandlung im Rat zur Kenntnis gebracht werden. Nicht zuletzt schwanken die Daten der Wintersession erheblich, ein Ende nach dem 20. Dezember ist die Ausnahme. In der Regel endet die Session Mitte Dezember. Die geltende Praxis hat sich diesbezüglich bewährt, zudem ist sie erprobt und vorhersehbar ist. </p>
- <p>Das Büro des Ständerats wird beauftragt, die Sessionsdaten und die Termine der Kommissionssitzungen im vierten Quartal des Jahres künftig so festzulegen, dass die Wintersession zwei Wochen früher stattfindet und in der Regel spätestens am 10. Dezember endet. In Wahljahren kann eine Ausnahme vorgesehen werden, um den Terminen für allfällige zweite Wahlgänge Rechnung zu tragen.</p>
- Miliztauglichkeit des Parlaments stärken. Wintersession um zwei Wochen vorverlegen
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