Prüfung eines spezifischen Straftatbestands zur Bekämpfung mafiaähnlicher Organisationen

ShortId
25.4687
Id
20254687
Updated
11.02.2026 16:11
Language
de
Title
Prüfung eines spezifischen Straftatbestands zur Bekämpfung mafiaähnlicher Organisationen
AdditionalIndexing
1216;08
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Die organisierte Kriminalität, insbesondere mafiöse Strukturen, ist in der Schweiz offensichtlich seit Jahren präsent, insbesondere in den Bereichen Geldwäscherei, wirtschaftliche Unterwanderung und Nutzung rechtlicher Unternehmensstrukturen. Gleichzeitig sind Verurteilungen wegen organisierter Kriminalität äusserst selten.</p><p>Das derzeitige Strafrecht konzentriert sich hauptsächlich auf individuelle Straftaten und stellt hohe Anforderungen an den Nachweis von Gewalt oder bestimmten Straftaten. Das erschwert die Erfassung von Straftaten.</p><p>Denn «diskret» agierende Mafia-Netzwerke verzichten bewusst auf offene Gewalt.</p><p>Vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung der inneren Sicherheit, der Verletzlichkeit kritischer Infrastrukturen und der Rolle der Schweiz als international vernetzter Finanz- und Wirtschaftsstandort erscheint es angebracht zu prüfen, ob die bestehenden Instrumente ausreichen oder ob gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht.</p><p>Das Postulat hat ausdrücklich nicht eine besondere strafrechtliche Regelung zum Ziel, sondern eine Analyse und eine rechtsstaatlich fundierte Entscheidungsgrundlage.</p>
  • <span><p><span>Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 die Strategie der Schweiz zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität (OK) gutgeheissen. Im Rahmen der Umsetzung dieser Strategie sollen auf Bundesebene verschiedene rechtliche Anpassungen in ein Gesetzespaket zur Bekämpfung der OK fliessen respektive im Hinblick auf ein Verbesserungspotential geprüft werden. Dabei werden auch ausländische Modelle in die Betrachtungen einfliessen, ebenso wie der Aspekt der Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und in einem Bericht zu erläutern:</p><ol><li>ob die geltenden strafrechtlichen Bestimmungen, insbesondere Artikel 260ter des Strafgesetzbuches (kriminelle Organisationen), ausreichen, um mafiöse und mafiähnliche Strukturen wirksam zu bekämpfen;</li><li>inwieweit die organisierte Kriminalität, die ähnliche Methoden wie die Mafia anwendet (z. B. Einschüchterung, Isolierung, wirtschaftliche Unterwanderung, Geldwäscherei), durch die bestehenden Rechtsvorschriften nicht ausreichend erfasst ist;</li><li>ob und in welcher Form die Einführung eines spezifischen Straftatbestands («Antimafiaparagraf» nach italienischem Vorbild beispielsweise) unter Wahrung der rechtsstaatlichen Garantien zu einer Verbesserung der Strafverfolgung beitragen könnte;</li><li>welche Erfahrungen andere Staaten (insbesondere europäische Staaten) in diesem Bereich gemacht haben und welche Elemente auf die Schweiz übertragen werden könnten;</li><li>welche Auswirkungen auf die innere Sicherheit, die finanzielle und wirtschaftliche Lage sowie die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen zu erwarten wären.</li></ol>
  • Prüfung eines spezifischen Straftatbestands zur Bekämpfung mafiaähnlicher Organisationen
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die organisierte Kriminalität, insbesondere mafiöse Strukturen, ist in der Schweiz offensichtlich seit Jahren präsent, insbesondere in den Bereichen Geldwäscherei, wirtschaftliche Unterwanderung und Nutzung rechtlicher Unternehmensstrukturen. Gleichzeitig sind Verurteilungen wegen organisierter Kriminalität äusserst selten.</p><p>Das derzeitige Strafrecht konzentriert sich hauptsächlich auf individuelle Straftaten und stellt hohe Anforderungen an den Nachweis von Gewalt oder bestimmten Straftaten. Das erschwert die Erfassung von Straftaten.</p><p>Denn «diskret» agierende Mafia-Netzwerke verzichten bewusst auf offene Gewalt.</p><p>Vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung der inneren Sicherheit, der Verletzlichkeit kritischer Infrastrukturen und der Rolle der Schweiz als international vernetzter Finanz- und Wirtschaftsstandort erscheint es angebracht zu prüfen, ob die bestehenden Instrumente ausreichen oder ob gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht.</p><p>Das Postulat hat ausdrücklich nicht eine besondere strafrechtliche Regelung zum Ziel, sondern eine Analyse und eine rechtsstaatlich fundierte Entscheidungsgrundlage.</p>
    • <span><p><span>Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 die Strategie der Schweiz zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität (OK) gutgeheissen. Im Rahmen der Umsetzung dieser Strategie sollen auf Bundesebene verschiedene rechtliche Anpassungen in ein Gesetzespaket zur Bekämpfung der OK fliessen respektive im Hinblick auf ein Verbesserungspotential geprüft werden. Dabei werden auch ausländische Modelle in die Betrachtungen einfliessen, ebenso wie der Aspekt der Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und in einem Bericht zu erläutern:</p><ol><li>ob die geltenden strafrechtlichen Bestimmungen, insbesondere Artikel 260ter des Strafgesetzbuches (kriminelle Organisationen), ausreichen, um mafiöse und mafiähnliche Strukturen wirksam zu bekämpfen;</li><li>inwieweit die organisierte Kriminalität, die ähnliche Methoden wie die Mafia anwendet (z. B. Einschüchterung, Isolierung, wirtschaftliche Unterwanderung, Geldwäscherei), durch die bestehenden Rechtsvorschriften nicht ausreichend erfasst ist;</li><li>ob und in welcher Form die Einführung eines spezifischen Straftatbestands («Antimafiaparagraf» nach italienischem Vorbild beispielsweise) unter Wahrung der rechtsstaatlichen Garantien zu einer Verbesserung der Strafverfolgung beitragen könnte;</li><li>welche Erfahrungen andere Staaten (insbesondere europäische Staaten) in diesem Bereich gemacht haben und welche Elemente auf die Schweiz übertragen werden könnten;</li><li>welche Auswirkungen auf die innere Sicherheit, die finanzielle und wirtschaftliche Lage sowie die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen zu erwarten wären.</li></ol>
    • Prüfung eines spezifischen Straftatbestands zur Bekämpfung mafiaähnlicher Organisationen

Back to List