Wo steht die Umsetzung der Roadmap "Häusliche Gewalt"?

ShortId
25.4689
Id
20254689
Updated
11.02.2026 16:10
Language
de
Title
Wo steht die Umsetzung der Roadmap "Häusliche Gewalt"?
AdditionalIndexing
1216;28;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p><span>1./4. Das Monitoring der Umsetzung der Massnahmen zeigt, dass die Arbeiten gut vorankommen, insbesondere in den drei prioritären Themenbereichen der Roadmap. 2022 haben die Kantone Qualitätsstandards für ein kantonales Bedrohungsmanagement erarbeitet (Handlungsfeld</span><span>&nbsp;</span><span>3). Aufgrund der steigenden Zahl von Femiziden hat die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) kürzlich eine Anpassung dieser Standards beschlossen. Im Bereich der technischen Überwachung (Handlungsfeld</span><span>&nbsp;</span><span>4) fasste der Verein Electronic Monitoring (EM) Ende November</span><span>&nbsp;</span><span>2025 einen Grundsatzentscheid über den landesweiten 24/7-Betrieb einer gemeinsamen Überwachungszentrale. Ab Frühling</span><span>&nbsp;</span><span>2026 stellt der Verein EM den Kantonen einen «Tool-kit» zur Verfügung, um eine koordinierte und abgestimmte Umsetzung in der ganzen Schweiz zu gewährleisten. Was die Einrichtung einer zentralen Telefonnummer für Opfer betrifft (Handlungsfeld</span><span>&nbsp;</span><span>5), so hat die Roadmap diesem Schwerpunktthema einen wichtigen Impuls verliehen. Die neue Kurznummer</span><span>&nbsp;</span><span>142 wird voraussichtlich am 1.</span><span>&nbsp;</span><span>Mai 2026 von den Kantonen in Betrieb genommen. </span></p><p><span>Betreffend die Stärkung eines gemeinsamen und koordinierten Vorgehens (Handlungsfeld</span><span>&nbsp;</span><span>1) findet seit der Verabschiedung der Roadmap ein regelmässiger Austausch zwischen Bund und Kantonen statt. Die Themen werden an der zweimal jährlich stattfindenden Sitzung des Kontaktorgans des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD), der KKJPD und der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) traktandiert. Im Mai</span><span>&nbsp;</span><span>2023 wurde ausserdem eine Zwischenbilanz zur Umsetzung der Massnahmen gezogen. </span></p><p><span>Ein regelmässiger Austausch zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden findet auch im Rahmen eines Ausschusses statt, der für die Koordination der Umsetzung der Istanbul-Konvention zuständig ist. Dieser kommt seit 2019 mindestens zweimal jährlich zusammen. Ausserdem ist er mit der Überwachung des Nationalen Aktionsplans der Schweiz zur Umsetzung der Istanbul-Konvention (NAP IK) 2022 bis 2026 betraut. Anlässlich eines Nationalen Dialogs zu Gewalt, Geschlecht und Diskriminierung wurde Ende November</span><span>&nbsp;</span><span>2024 eine Zwischenbilanz zur Umsetzung des NAP</span><span>&nbsp;</span><span>IK gezogen. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>2./3./5. Die Roadmap und der NAP IK haben zu deutlichen Fortschritten bei der Umsetzung der prioritären Massnahmen geführt und die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen gestärkt. Der für die Koordination der Istanbul-Konvention zuständige Ausschuss hat zudem an einer ausserordentlichen Sitzung im Juni</span><span>&nbsp;</span><span>2025 weitere dringliche Massnahmen festgelegt, um die institutionelle Betreuung von gewaltbetroffenen und gewaltausübenden Personen bereits bei den ersten Warnsignalen konkret und rasch zu stärken: Entwicklung regionaler Lösungen zur Schliessung von Lücken bei Plätzen in Schutz- und Notunterkünften; Verstärkung der Gewaltprävention in Trennungsphasen durch Aus- und Weiterbildung von Fachpersonen und Etablierung von standardisierten Ansätzen; Einführung einer systematischen interinstitutionellen Analyse von Fällen von Femiziden. Der Ausschuss überprüft regelmässig den Fortschritt dieser Massnahmen.</span></p><p><span>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Bemühungen weiter vorangetrieben werden müssen, insbesondere im Hinblick auf die besorgniserregende Zunahme von häuslicher und sexueller Gewalt im vergangenen Jahr. Ende April</span><span>&nbsp;</span><span>2026 wird eine Bilanz zur Umsetzung der Roadmap gezogen, abgestimmt auf die für Ende</span><span>&nbsp;</span><span>2026 oder Anfang 2027 vorgesehenen Schlussbilanz des NAP</span><span>&nbsp;</span><span>IK. Auf dieser Grundlage kann die Arbeit der letzten Jahre gewürdigt und die Ausrichtung der künftigen Strategie gegen häusliche, sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt der Schweiz festgelegt werden. Die Erarbeitung dieser nationalen Strategie durch Bund, Kantone und Gemeinden unter Einbezug der Zivilgesellschaft ist bereits im Gange. </span></p></span>
  • <p>2021 haben Bund und Kantone die Roadmap «Häusliche Gewalt» verabschiedet mit dem Ziel, die häusliche Gewalt so weit wie möglich zu reduzieren und die Sicherheit der Opfer und der Bevölkerung insgesamt zu verbessern. Zudem soll der Dialog zwischen Bund und Kantonen genutzt werden, um bei der Umsetzung der Istanbul-Konvention voranzukommen. In den Gesprächen zwischen Bund und Kantonen stellte sich heraus, dass konkrete Massnahmen die Lücken insbesondere in drei Handlungsfeldern füllen sollen: Im Bedrohungsmanagement, bei den technischen Mitteln und mit der Einrichtung einer zentralen Telefonnummer für die Opfer von Straftaten. Trotz all den Bemühungen steigen die Zahlen betreffend häuslicher Gewalt weiter an: In der Schweiz wurden 2023 schweizweit 19 918 Straftaten im Bereich häusliche Gewalt polizeilich registriert; 2024 gar 21'127 Straftaten. Die Dunkelziffer ist zudem hoch.</p><p>&nbsp;</p><p>Aufgrund dieser besorgniserregenden Entwicklung wird der Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:</p><p>1)&nbsp; &nbsp; Was ist der aktuelle Umsetzungsstand der Roadmap «Häusliche Gewalt»?</p><p>2)&nbsp; &nbsp; Ist der Bundesrat insgesamt zufrieden mit der bisherigen Umsetzung?</p><p>3)&nbsp; &nbsp; In Anbetracht der neuesten Zahlen: Wird der Bund seinem Anspruch gerecht, die häusliche Gewalt weitestmöglich zu reduzieren und die Sicherheit der Opfer und der Bevölkerung zu verbessern?</p><p>4)&nbsp; &nbsp; Welche Formen von Austausch und gemeinsamem, koordiniertem Vorgehen (Handlungsfeld 1) gibt es aktuell zwischen Bund und Kantonen?</p><p>5)&nbsp; &nbsp; Worin respektive wie könnte / müsste der Bund die Kantone bei der Umsetzung zusätzlich unterstützen?</p>
  • Wo steht die Umsetzung der Roadmap "Häusliche Gewalt"?
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p><span>1./4. Das Monitoring der Umsetzung der Massnahmen zeigt, dass die Arbeiten gut vorankommen, insbesondere in den drei prioritären Themenbereichen der Roadmap. 2022 haben die Kantone Qualitätsstandards für ein kantonales Bedrohungsmanagement erarbeitet (Handlungsfeld</span><span>&nbsp;</span><span>3). Aufgrund der steigenden Zahl von Femiziden hat die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) kürzlich eine Anpassung dieser Standards beschlossen. Im Bereich der technischen Überwachung (Handlungsfeld</span><span>&nbsp;</span><span>4) fasste der Verein Electronic Monitoring (EM) Ende November</span><span>&nbsp;</span><span>2025 einen Grundsatzentscheid über den landesweiten 24/7-Betrieb einer gemeinsamen Überwachungszentrale. Ab Frühling</span><span>&nbsp;</span><span>2026 stellt der Verein EM den Kantonen einen «Tool-kit» zur Verfügung, um eine koordinierte und abgestimmte Umsetzung in der ganzen Schweiz zu gewährleisten. Was die Einrichtung einer zentralen Telefonnummer für Opfer betrifft (Handlungsfeld</span><span>&nbsp;</span><span>5), so hat die Roadmap diesem Schwerpunktthema einen wichtigen Impuls verliehen. Die neue Kurznummer</span><span>&nbsp;</span><span>142 wird voraussichtlich am 1.</span><span>&nbsp;</span><span>Mai 2026 von den Kantonen in Betrieb genommen. </span></p><p><span>Betreffend die Stärkung eines gemeinsamen und koordinierten Vorgehens (Handlungsfeld</span><span>&nbsp;</span><span>1) findet seit der Verabschiedung der Roadmap ein regelmässiger Austausch zwischen Bund und Kantonen statt. Die Themen werden an der zweimal jährlich stattfindenden Sitzung des Kontaktorgans des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD), der KKJPD und der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) traktandiert. Im Mai</span><span>&nbsp;</span><span>2023 wurde ausserdem eine Zwischenbilanz zur Umsetzung der Massnahmen gezogen. </span></p><p><span>Ein regelmässiger Austausch zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden findet auch im Rahmen eines Ausschusses statt, der für die Koordination der Umsetzung der Istanbul-Konvention zuständig ist. Dieser kommt seit 2019 mindestens zweimal jährlich zusammen. Ausserdem ist er mit der Überwachung des Nationalen Aktionsplans der Schweiz zur Umsetzung der Istanbul-Konvention (NAP IK) 2022 bis 2026 betraut. Anlässlich eines Nationalen Dialogs zu Gewalt, Geschlecht und Diskriminierung wurde Ende November</span><span>&nbsp;</span><span>2024 eine Zwischenbilanz zur Umsetzung des NAP</span><span>&nbsp;</span><span>IK gezogen. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>2./3./5. Die Roadmap und der NAP IK haben zu deutlichen Fortschritten bei der Umsetzung der prioritären Massnahmen geführt und die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen gestärkt. Der für die Koordination der Istanbul-Konvention zuständige Ausschuss hat zudem an einer ausserordentlichen Sitzung im Juni</span><span>&nbsp;</span><span>2025 weitere dringliche Massnahmen festgelegt, um die institutionelle Betreuung von gewaltbetroffenen und gewaltausübenden Personen bereits bei den ersten Warnsignalen konkret und rasch zu stärken: Entwicklung regionaler Lösungen zur Schliessung von Lücken bei Plätzen in Schutz- und Notunterkünften; Verstärkung der Gewaltprävention in Trennungsphasen durch Aus- und Weiterbildung von Fachpersonen und Etablierung von standardisierten Ansätzen; Einführung einer systematischen interinstitutionellen Analyse von Fällen von Femiziden. Der Ausschuss überprüft regelmässig den Fortschritt dieser Massnahmen.</span></p><p><span>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Bemühungen weiter vorangetrieben werden müssen, insbesondere im Hinblick auf die besorgniserregende Zunahme von häuslicher und sexueller Gewalt im vergangenen Jahr. Ende April</span><span>&nbsp;</span><span>2026 wird eine Bilanz zur Umsetzung der Roadmap gezogen, abgestimmt auf die für Ende</span><span>&nbsp;</span><span>2026 oder Anfang 2027 vorgesehenen Schlussbilanz des NAP</span><span>&nbsp;</span><span>IK. Auf dieser Grundlage kann die Arbeit der letzten Jahre gewürdigt und die Ausrichtung der künftigen Strategie gegen häusliche, sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt der Schweiz festgelegt werden. Die Erarbeitung dieser nationalen Strategie durch Bund, Kantone und Gemeinden unter Einbezug der Zivilgesellschaft ist bereits im Gange. </span></p></span>
    • <p>2021 haben Bund und Kantone die Roadmap «Häusliche Gewalt» verabschiedet mit dem Ziel, die häusliche Gewalt so weit wie möglich zu reduzieren und die Sicherheit der Opfer und der Bevölkerung insgesamt zu verbessern. Zudem soll der Dialog zwischen Bund und Kantonen genutzt werden, um bei der Umsetzung der Istanbul-Konvention voranzukommen. In den Gesprächen zwischen Bund und Kantonen stellte sich heraus, dass konkrete Massnahmen die Lücken insbesondere in drei Handlungsfeldern füllen sollen: Im Bedrohungsmanagement, bei den technischen Mitteln und mit der Einrichtung einer zentralen Telefonnummer für die Opfer von Straftaten. Trotz all den Bemühungen steigen die Zahlen betreffend häuslicher Gewalt weiter an: In der Schweiz wurden 2023 schweizweit 19 918 Straftaten im Bereich häusliche Gewalt polizeilich registriert; 2024 gar 21'127 Straftaten. Die Dunkelziffer ist zudem hoch.</p><p>&nbsp;</p><p>Aufgrund dieser besorgniserregenden Entwicklung wird der Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:</p><p>1)&nbsp; &nbsp; Was ist der aktuelle Umsetzungsstand der Roadmap «Häusliche Gewalt»?</p><p>2)&nbsp; &nbsp; Ist der Bundesrat insgesamt zufrieden mit der bisherigen Umsetzung?</p><p>3)&nbsp; &nbsp; In Anbetracht der neuesten Zahlen: Wird der Bund seinem Anspruch gerecht, die häusliche Gewalt weitestmöglich zu reduzieren und die Sicherheit der Opfer und der Bevölkerung zu verbessern?</p><p>4)&nbsp; &nbsp; Welche Formen von Austausch und gemeinsamem, koordiniertem Vorgehen (Handlungsfeld 1) gibt es aktuell zwischen Bund und Kantonen?</p><p>5)&nbsp; &nbsp; Worin respektive wie könnte / müsste der Bund die Kantone bei der Umsetzung zusätzlich unterstützen?</p>
    • Wo steht die Umsetzung der Roadmap "Häusliche Gewalt"?

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