Nationale Strategie gegen transnationale organisierte Kriminalität und Geldwäscherei
- ShortId
-
25.4694
- Id
-
20254694
- Updated
-
19.02.2026 19:02
- Language
-
de
- Title
-
Nationale Strategie gegen transnationale organisierte Kriminalität und Geldwäscherei
- AdditionalIndexing
-
09;1216;24
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><ol><li>Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 die Strategie der Schweiz zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität (OK) gutgeheissen. Die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) hat die Strategie bereits am 27. November 2025 verabschiedet. Es ist die erste solche Strategie und sie bildet die Grundlage, damit alle Staatsebenen behördenübergreifend und wirksam der wachsenden Bedrohung durch kriminelle Netzwerke begegnen. Das EJPD unter der Leitung des Bundesamts für Polizei (fedpol) hat die Strategie gemeinsam mit Bund, Kantonen und Gemeinden ausgearbeitet. Die Strategie legt acht Aktionsfelder für das Erkennen, Verhindern und Bekämpfen der OK fest.</li></ol><p> </p><ol start="2"><li>Ein Aktionsfeld der Strategie ist das Lagebild. Die Deliktsfelder und Gruppierungen der OK können sich rasch ändern, entsprechend wichtig ist eine stete Lagebeurteilung. Diese bildet eine wichtige Grundlage, damit die relevanten Behörden bei Bedarf das Abwehrdispositiv anpassen können. Entsprechend soll der Aufbau eines gesamtheitlichen Lagebildes das Erkennen der OK gesellschafts- und behördenübergreifend verbessern. Die Bekämpfung der OK ist eine Verbundaufgabe. Folglich ist für die Lagebeurteilung eine enge Zusammenarbeit, nicht nur unter Strafverfolgungsbehörden, sondern zwischen allen Behörden von Bund, Kantonen und Gemeinden erforderlich, die dazu beitragen die OK zu bekämpfen. Dazu gehören Aufsichts- und Kontrollbehörden der Wirtschaft und des Finanzplatzes, Steuer-, Zoll- und Migrationsbehörden.</li></ol><p> </p><ol start="3"><li>Ein weiteres Aktionsfeld der Strategie ist die internationale Zusammenarbeit. Bei der Bekämpfung der OK ist der Austausch mit ausländischen Partnerbehörden wichtig. Dieser dient dazu, eine transnationale Sicht auf die OK zu erlangen und konkrete Fälle zu bearbeiten. Sowohl die bilaterale als auch die multilaterale Zusammenarbeit sind, beispielsweise beim Austausch von Informationen mit der Schweiz, von zentraler Bedeutung und sollen verstärkt werden. Bei komplexen internationalen Fällen sollen vermehrt gemeinsame Ermittlerteams eingesetzt werden. Es soll ebenfalls geprüft werden, inwiefern die rechtlichen Grundlagen für die internationale Rechtshilfe in Strafsachen angepasst werden müssen. </li></ol><p> </p><ol start="4"><li>Die Strategie enthält auch ein Aktionsfeld zur Bekämpfung der Geldwäscherei. Der Bundesrat misst der Bekämpfung der Geldwäscherei und der organisierten Kriminalität auch im Bereich von Kryptowährungen und alternativen Finanzdienstleistungen grosse Bedeutung bei. Die Einführung einer Meldepflicht für verdächtige Transaktionen ist jedoch nicht Gegenstand der Strategie, da eine solche Pflicht bereits im Geldwäschereigesetz (GwG; SR 955.0) geregelt ist und technologieneutral für alle Finanzintermediäre gilt, einschliesslich Anbieter von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kryptowährungen, die dem GwG unterstellt sind. Neue Entwicklungen im Bereich von Kryptowährungen und alternativen Zahlungsmöglichkeiten werden beobachtet und falls notwendig weitere Anpassungen sowohl auf Gesetzesebene wie auch auf Aufsichtsebene vorgenommen.</li></ol><p> </p><ol start="5"><li>Die Strategie der Schweiz zur Bekämpfung der OK wird nach vier Jahren evaluiert, auf ihre Zweckdienlichkeit und Effektivität überprüft und bei Bedarf angepasst. Zur Umsetzung der Strategie wird das EJPD zusammen mit der KKJPD und weiteren Stellen des Bundes, der Kantone und der Gemeinden bis Ende 2026 einen Nationalen Aktionsplan (NAP) zur Bekämpfung der OK mit konkreten Massnahmen, Zuständigkeiten und Fristen ausarbeiten. Die Massnahmen, die Gesetzgebungsarbeiten auf Stufe Bund erfordern, sollen in einem Gesetzespaket gebündelt werden. Dieses erfordert vertiefte Abklärungen und wird voraussichtlich Ende 2027 als Vernehmlassungsvorlage vorliegen.</li></ol></span>
- <p>Der Bundesrat hat angekündigt, eine nationale Strategie zur Bekämpfung transnationaler organisierter Kriminalität zu erarbeiten. Angesichts der sicherheitspolitischen Dringlichkeit, welche zeitnah eine koordinierte Bekämpfung der organisierten Kriminalität erfordert, bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><ul style="list-style-type:disc;"><li>Wie ist der aktuelle Stand der Arbeiten an der nationalen Strategie, und bis wann gedenkt der Bundesrat sie zu publizieren?</li><li>Ist in der Strategie vorgesehen, eine schweizweite OK-Lageanalyse unter Einbezug von Kantonen, Zoll, FINMA, SECO und NDB aufzunehmen? Wenn ja, in welcher Form; wenn nein, wie gedenkt der Bundesrat die relevanten Akteure einzubeziehen?</li><li>Beabsichtigt der Bundesrat, in der Strategie Kooperationsmechanismen mit Europol, OLAF, INTERPOL und den Nachbarstaaten verbindlich festzulegen?</li><li>Sieht der Bundesrat vor, im Rahmen der Strategie die Einführung einer Meldepflicht für verdächtige Transaktionen mit Kryptowährungen und alternativen Finanzdienstleistungen zu prüfen?</li><li>Ist geplant, in der Strategie regelmässige, z.B. jährliche Lageberichte an das Parlament zur Entwicklung der transnationalen organisierten Kriminalität und zur Umsetzung der Strategie vorzusehen? Falls nicht, welche Form der Berichterstattung ist stattdessen vorgesehen?</li></ul>
- Nationale Strategie gegen transnationale organisierte Kriminalität und Geldwäscherei
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <span><ol><li>Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 die Strategie der Schweiz zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität (OK) gutgeheissen. Die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) hat die Strategie bereits am 27. November 2025 verabschiedet. Es ist die erste solche Strategie und sie bildet die Grundlage, damit alle Staatsebenen behördenübergreifend und wirksam der wachsenden Bedrohung durch kriminelle Netzwerke begegnen. Das EJPD unter der Leitung des Bundesamts für Polizei (fedpol) hat die Strategie gemeinsam mit Bund, Kantonen und Gemeinden ausgearbeitet. Die Strategie legt acht Aktionsfelder für das Erkennen, Verhindern und Bekämpfen der OK fest.</li></ol><p> </p><ol start="2"><li>Ein Aktionsfeld der Strategie ist das Lagebild. Die Deliktsfelder und Gruppierungen der OK können sich rasch ändern, entsprechend wichtig ist eine stete Lagebeurteilung. Diese bildet eine wichtige Grundlage, damit die relevanten Behörden bei Bedarf das Abwehrdispositiv anpassen können. Entsprechend soll der Aufbau eines gesamtheitlichen Lagebildes das Erkennen der OK gesellschafts- und behördenübergreifend verbessern. Die Bekämpfung der OK ist eine Verbundaufgabe. Folglich ist für die Lagebeurteilung eine enge Zusammenarbeit, nicht nur unter Strafverfolgungsbehörden, sondern zwischen allen Behörden von Bund, Kantonen und Gemeinden erforderlich, die dazu beitragen die OK zu bekämpfen. Dazu gehören Aufsichts- und Kontrollbehörden der Wirtschaft und des Finanzplatzes, Steuer-, Zoll- und Migrationsbehörden.</li></ol><p> </p><ol start="3"><li>Ein weiteres Aktionsfeld der Strategie ist die internationale Zusammenarbeit. Bei der Bekämpfung der OK ist der Austausch mit ausländischen Partnerbehörden wichtig. Dieser dient dazu, eine transnationale Sicht auf die OK zu erlangen und konkrete Fälle zu bearbeiten. Sowohl die bilaterale als auch die multilaterale Zusammenarbeit sind, beispielsweise beim Austausch von Informationen mit der Schweiz, von zentraler Bedeutung und sollen verstärkt werden. Bei komplexen internationalen Fällen sollen vermehrt gemeinsame Ermittlerteams eingesetzt werden. Es soll ebenfalls geprüft werden, inwiefern die rechtlichen Grundlagen für die internationale Rechtshilfe in Strafsachen angepasst werden müssen. </li></ol><p> </p><ol start="4"><li>Die Strategie enthält auch ein Aktionsfeld zur Bekämpfung der Geldwäscherei. Der Bundesrat misst der Bekämpfung der Geldwäscherei und der organisierten Kriminalität auch im Bereich von Kryptowährungen und alternativen Finanzdienstleistungen grosse Bedeutung bei. Die Einführung einer Meldepflicht für verdächtige Transaktionen ist jedoch nicht Gegenstand der Strategie, da eine solche Pflicht bereits im Geldwäschereigesetz (GwG; SR 955.0) geregelt ist und technologieneutral für alle Finanzintermediäre gilt, einschliesslich Anbieter von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kryptowährungen, die dem GwG unterstellt sind. Neue Entwicklungen im Bereich von Kryptowährungen und alternativen Zahlungsmöglichkeiten werden beobachtet und falls notwendig weitere Anpassungen sowohl auf Gesetzesebene wie auch auf Aufsichtsebene vorgenommen.</li></ol><p> </p><ol start="5"><li>Die Strategie der Schweiz zur Bekämpfung der OK wird nach vier Jahren evaluiert, auf ihre Zweckdienlichkeit und Effektivität überprüft und bei Bedarf angepasst. Zur Umsetzung der Strategie wird das EJPD zusammen mit der KKJPD und weiteren Stellen des Bundes, der Kantone und der Gemeinden bis Ende 2026 einen Nationalen Aktionsplan (NAP) zur Bekämpfung der OK mit konkreten Massnahmen, Zuständigkeiten und Fristen ausarbeiten. Die Massnahmen, die Gesetzgebungsarbeiten auf Stufe Bund erfordern, sollen in einem Gesetzespaket gebündelt werden. Dieses erfordert vertiefte Abklärungen und wird voraussichtlich Ende 2027 als Vernehmlassungsvorlage vorliegen.</li></ol></span>
- <p>Der Bundesrat hat angekündigt, eine nationale Strategie zur Bekämpfung transnationaler organisierter Kriminalität zu erarbeiten. Angesichts der sicherheitspolitischen Dringlichkeit, welche zeitnah eine koordinierte Bekämpfung der organisierten Kriminalität erfordert, bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><ul style="list-style-type:disc;"><li>Wie ist der aktuelle Stand der Arbeiten an der nationalen Strategie, und bis wann gedenkt der Bundesrat sie zu publizieren?</li><li>Ist in der Strategie vorgesehen, eine schweizweite OK-Lageanalyse unter Einbezug von Kantonen, Zoll, FINMA, SECO und NDB aufzunehmen? Wenn ja, in welcher Form; wenn nein, wie gedenkt der Bundesrat die relevanten Akteure einzubeziehen?</li><li>Beabsichtigt der Bundesrat, in der Strategie Kooperationsmechanismen mit Europol, OLAF, INTERPOL und den Nachbarstaaten verbindlich festzulegen?</li><li>Sieht der Bundesrat vor, im Rahmen der Strategie die Einführung einer Meldepflicht für verdächtige Transaktionen mit Kryptowährungen und alternativen Finanzdienstleistungen zu prüfen?</li><li>Ist geplant, in der Strategie regelmässige, z.B. jährliche Lageberichte an das Parlament zur Entwicklung der transnationalen organisierten Kriminalität und zur Umsetzung der Strategie vorzusehen? Falls nicht, welche Form der Berichterstattung ist stattdessen vorgesehen?</li></ul>
- Nationale Strategie gegen transnationale organisierte Kriminalität und Geldwäscherei
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