Für welchen Auslegungsfall soll die Schweizer Stromversorgung dimensioniert werden?
- ShortId
-
25.4695
- Id
-
20254695
- Updated
-
20.01.2026 09:31
- Language
-
de
- Title
-
Für welchen Auslegungsfall soll die Schweizer Stromversorgung dimensioniert werden?
- AdditionalIndexing
-
66;09
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Mit dem Stromgesetz hat sich die Schweiz realistische Ziele gesetzt: eine sichere, weitgehend erneuerbare und kosteneffiziente Stromversorgung. Die aktuelle Diskussion dreht sich zunehmend um die Frage, ob im Zuge der Defossilisierung / Elektrifizierung genügend Winterstrom bereitstehen wird.</p><p>In meiner <a href="https://roadmap-grossen.ch/"><i>Roadmap Grossen</i></a><i> </i>zeige ich anhand der gesetzlichen Zielwerte, dass die sich Schweiz künftig im durchschnittlichen Winter weitgehend eigenständig mit Strom versorgen kann – im Wesentlichen dank Wasserkraft und Photovoltaik. In günstigen Wintern gilt dies sogar für die Monatsbilanz. Die Kritik, dass diese Ergebnisse nicht für jeden denkbaren Extremfall gelten, lässt ausser Acht, dass die heutige Auslandabhängigkeit unserer Energieversorgung – mit rund 70% Import von fossilen Energien und Uran – deutlich höher ist als in Zukunft.</p><p>Zudem ist die Schweiz stark ins europäische Stromsystem integriert und profitiert sowohl ökonomisch als auch ökologisch vom Austausch: In Zeiten hoher erneuerbarer Produktion und tiefer Preise kann sauberer Strom importiert, und bei Knappheit im Ausland wieder exportiert werden – auch im Winter. </p><p> </p><p>Ich bitte den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>Für welchen planerischen Auslegungsfall (ausgeglichene Jahres-, Halbjahres-, Monatsbilanz) soll die künftige Stromversorgung primär dimensioniert werden und ist der Bundesrat bereit, diesen gesetzlich zu verankern?</li><li>Hält er es für sachgerecht, die Planung an durchschnittlichen Jahren, an seltenen Kälteperioden, an mehrwöchigen Dunkelflauten oder an kumulierten Extremereignissen auszurichten?</li><li>Wie beurteilt der Bundesrat die Risikoabwägung zwischen realistischen, punktuellen Extremfällen und weniger wahrscheinlichen Szenarien wie einem gesamteuropäischen Versorgungsausfall oder einem militärischen Konflikt?</li><li>Welche Rolle misst er der europäischen Netz- und Marktintegration als Bestandteil der Versorgungssicherheit bei – heute und künftig?</li><li>Wäre es ökonomisch sinnvoll, die Grenze von 5 TWh Winterimport mittelfristig zu erhöhen?</li><li>Teilt er die Aussage, dass die Importabhängigkeit der Energieversorgung nach der weitgehenden/vollständigen Defossilisierung deutlich geringer sein wird als heute?</li><li>Welche Kriterien bestimmen künftig, ob Reservekapazitäten notwendig sind?</li><li>Ist er bereit, die "Auslandsabhängigkeit" im Energiebereich regelmässig zu transparent veröffentlichen, zum Beispiel im Energie-Dashboard des BFE?</li></ol>
- Für welchen Auslegungsfall soll die Schweizer Stromversorgung dimensioniert werden?
- State
-
Eingereicht
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Mit dem Stromgesetz hat sich die Schweiz realistische Ziele gesetzt: eine sichere, weitgehend erneuerbare und kosteneffiziente Stromversorgung. Die aktuelle Diskussion dreht sich zunehmend um die Frage, ob im Zuge der Defossilisierung / Elektrifizierung genügend Winterstrom bereitstehen wird.</p><p>In meiner <a href="https://roadmap-grossen.ch/"><i>Roadmap Grossen</i></a><i> </i>zeige ich anhand der gesetzlichen Zielwerte, dass die sich Schweiz künftig im durchschnittlichen Winter weitgehend eigenständig mit Strom versorgen kann – im Wesentlichen dank Wasserkraft und Photovoltaik. In günstigen Wintern gilt dies sogar für die Monatsbilanz. Die Kritik, dass diese Ergebnisse nicht für jeden denkbaren Extremfall gelten, lässt ausser Acht, dass die heutige Auslandabhängigkeit unserer Energieversorgung – mit rund 70% Import von fossilen Energien und Uran – deutlich höher ist als in Zukunft.</p><p>Zudem ist die Schweiz stark ins europäische Stromsystem integriert und profitiert sowohl ökonomisch als auch ökologisch vom Austausch: In Zeiten hoher erneuerbarer Produktion und tiefer Preise kann sauberer Strom importiert, und bei Knappheit im Ausland wieder exportiert werden – auch im Winter. </p><p> </p><p>Ich bitte den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>Für welchen planerischen Auslegungsfall (ausgeglichene Jahres-, Halbjahres-, Monatsbilanz) soll die künftige Stromversorgung primär dimensioniert werden und ist der Bundesrat bereit, diesen gesetzlich zu verankern?</li><li>Hält er es für sachgerecht, die Planung an durchschnittlichen Jahren, an seltenen Kälteperioden, an mehrwöchigen Dunkelflauten oder an kumulierten Extremereignissen auszurichten?</li><li>Wie beurteilt der Bundesrat die Risikoabwägung zwischen realistischen, punktuellen Extremfällen und weniger wahrscheinlichen Szenarien wie einem gesamteuropäischen Versorgungsausfall oder einem militärischen Konflikt?</li><li>Welche Rolle misst er der europäischen Netz- und Marktintegration als Bestandteil der Versorgungssicherheit bei – heute und künftig?</li><li>Wäre es ökonomisch sinnvoll, die Grenze von 5 TWh Winterimport mittelfristig zu erhöhen?</li><li>Teilt er die Aussage, dass die Importabhängigkeit der Energieversorgung nach der weitgehenden/vollständigen Defossilisierung deutlich geringer sein wird als heute?</li><li>Welche Kriterien bestimmen künftig, ob Reservekapazitäten notwendig sind?</li><li>Ist er bereit, die "Auslandsabhängigkeit" im Energiebereich regelmässig zu transparent veröffentlichen, zum Beispiel im Energie-Dashboard des BFE?</li></ol>
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