Saisonale Wärmespeicher. Potenziale für die Energiewende nutzen und regulatorische Hürden abbauen
- ShortId
-
25.4700
- Id
-
20254700
- Updated
-
18.02.2026 19:41
- Language
-
de
- Title
-
Saisonale Wärmespeicher. Potenziale für die Energiewende nutzen und regulatorische Hürden abbauen
- AdditionalIndexing
-
66
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Gemäss der Bundesverfassung (BV) liegen Massnahmen, die den Verbrauch von Energie in Gebäuden und damit auch den Wärmebereich betreffen, vor allem in der Zuständigkeit der Kantone (vgl. Art. 89 Abs. 4 BV). In der Wärmestrategie 2050 des Bundesamts für Energie (BFE) aus dem Jahr 2023 werden Massnahmen zur Förderung des Ausbaus thermischer Langzeitspeicher skizziert (<a href="https://www.bfe.admin.ch"><u>www.bfe.admin.ch</u></a> > Versorgung > Wärmeversorgung). Diese beziehen sich insbesondere auf die Ermittlung des Potenzials an der Oberfläche und im Untergrund, die anschliessende Anpassung der kommunalen Nutzungsplanung sowie die Verfügbarkeit der für Planung und Bau erforderlichen Daten. Folgende bundesrechtliche Grundlagen bieten zudem nützliche Präzisierungen zur Unterstützung der Entwicklung von Projekten:</p><ul><li>Artikel 7 des Bundesgesetzes über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (KlG; SR <i>814.310</i>) sieht eine Absicherung der Risiken von Investitionen in öffentliche Infrastrukturbauten vor, die für die Erreichung des Netto-null-Ziels notwendig sind. Dazu gehören auch Wärmenetze und Wärmespeicher.</li><li>Mit der Revision der Gewässerschutzverordnung (GSchV; <i>SR 814.201</i>), die sich derzeit in der Vernehmlassung befindet, sollen neue Grenzwerte für Veränderungen der Grundwassertemperatur eingeführt werden. Der Revisionsentwurf zielt somit darauf ab, eine bessere Nutzung des geothermischen Potenzials des Untergrunds und des Grundwassers zu fördern, insbesondere zu Speicherzwecken.</li><li>Die jüngste Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG; SR <i>700</i>), die seit dem 1. Januar 2026 in Kraft ist, enthält Ausnahmeregelungen für den Bau von thermischen Netzen ausserhalb der Bauzonen (vgl. Art. 24<sup>quinquies</sup> RPG). Diese Ausnahmen schliessen jedoch nicht explizit die eigentliche Wärmespeicherinfrastruktur ein.</li></ul><p> </p><p>2. und 3. Ende 2025 wurde ein Runder Tisch zum Thema Energiespeicherung eingerichtet, an dem Vertreterinnen und Vertreter von Bund, Kantonen, Gemeinden, Branchen, Nichtregierungsorganisationen und Forschung teilnehmen. Sie haben den Auftrag, bestehende Hürden auszumachen, Vorschläge für Massnahmen zu deren Beseitigung auszuarbeiten und auf dieser Grundlage einen Aktionsplan zu entwerfen. Im Bereich Wärme befassen sie sich konkret mit der Rolle der Wärmespeicherung für die Versorgung von Gebäuden, Wärmenetzen und industriellen Prozessen. Die Ergebnisse des Runden Tisches zum Thema Energiespeicherung werden bis Ende 2026 erwartet und werden als Grundlage für die Behandlung des Postulats 24.4563 «Welche Rolle spielt die Energiespeicherung in der Schweiz?» von Nationalrat Benjamin Roduit sowie der von der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-N) eingereichten Motion 25.3943 «Umfassende Energiespeicherstrategie und Aktionsplan» dienen; vorausgesetzt, dass Letztere vom Ständerat angenommen wird. Der Nationalrat ist in der Herbstsession 2025 bereits ohne Gegenstimme darauf eingetreten.</p><p> </p><p>4. Artikel 6 KlG sieht Finanzhilfen für die Anwendung von neuartigen Technologien und Prozessen vor, namentlich für innovative Projekte, welche die Dekarbonisierung von Unternehmen ermöglichen. Projekte zur saisonalen Wärmespeicherung sind förderfähig, sofern sie die in der Klimaschutz-Verordnung (KlV; SR <i>814.310.1</i>) und der entsprechenden Richtlinie festgelegten Kriterien erfüllen. Die KlV setzt mit den Bestimmungen zur Risikoabsicherung bei thermischen Netzen und Langzeitspeichern auch Artikel 7 KlG um. Weiter können die neuen Instrumente aus dem Stromversorgungsgesetz (Flexibilität, dynamischer Tarif, Befreiung vom Netznutzungsentgelt oder dessen Rückerstattung) als Marktmechanismen zu einer höheren Wirtschaftlichkeit saisonaler Wärmespeicher beitragen.</p><p> </p><p>5. Bislang gibt es keine landesweite Übersicht über alle Projekte zur saisonalen Wärmespeicherung oder über die installierte Speicherkapazität. Derzeit sind nur wenige Langzeitspeicher (die hauptsächlich mit Erdwärmesondenfeldern oder Grundwasserbrunnen gespeist werden) in Betrieb; weitere Vorhaben befinden sich in Planung, in der Pilotphase oder im Genehmigungsverfahren. Die Kapazität der meisten dieser Anlagen bewegt sich im Gigawattstundenbereich. Ihr strategischer Nutzen liegt jedoch weniger in ihrer momentanen Ausgangsleistung als vielmehr in ihrer Fähigkeit, die saisonale Last zu verlagern. Vorausschauende Planung und insbesondere eine konsequente Koordinierung der Nutzung des Untergrunds, einschliesslich einer systematischen Erfassung der Grundwasserleiter und des geothermischen Potenzials speziell in dicht besiedelten Gebieten, sind entscheidende Faktoren für die Umsetzung von Projekten im Wärmebereich.</p>
- <p>Der Umbau des Schweizer Energiesystems hin zu Netto-Null erfordert Lösungen für die saisonale Speicherung von Stromüberschüssen aus der Photovoltaik. Ein Gutachten der Akademien der Wissenschaften Schweiz (2025) zeigt, dass saisonale Wärmespeicher ein grosses Potenzial haben. Im Vergleich zu Gasspeichern oder neuen Pumpspeicherkraftwerken sind saisonale Wärmespeicher, wie etwa Erdreich-, Erdbecken- oder Aquiferspeicher, technisch ausgereift und relativ kostengünstig. Trotzdem sind sie in der Schweiz noch wenig verbreitet. Der Bericht nennt fehlende klare rechtliche Grundlagen und Unsicherheiten in der Raumplanung als zentrale Hindernisse für ihren Ausbau.</p><p> </p><p>Ich bitte den Bundesrat in diesem Kontext um die Beantwortung folgender Fragen:</p><ol><li>Welche konkreten rechtlichen Grundlagen bestehen heute für Bau und Betrieb grosser saisonaler Wärmespeicher wie Erdbecken-, Aquifer- oder Gross-Tankspeicher?</li><li>Plant der Bundesrat Schritte, um die im Bericht aufgezeigten regulatorischen Hürden in der Raumplanung und bei Bewilligungsverfahren abzubauen? Will er die Empfehlung umsetzen, saisonale Wärmespeicher auf allen Ebenen ausdrücklich in die Raum- und Energieplanung zu integrieren?</li><li>Bietet der heutige rechtliche Rahmen aus Sicht des Bundesrats genügend Planungs- und Investitionssicherheit für den raschen Ausbau der saisonalen Wärmespeicherung? Falls nein: Welche Gesetzesanpassungen sind vorgesehen?</li><li>Mit welchen konkreten Instrumenten oder Förderprogrammen unterstützt der Bund aktuell den Bau und die Integration saisonaler Wärmespeicher in Wärmenetze?</li><li>Wie viele Projekte welcher Art (z.B. Erdreichspeicher, Tankspeicher, Aquiferspeicher) befinden sich derzeit in Betrieb, in Planung oder im Bewilligungsverfahren? Gibt es eine grobe Schätzung ihrer Gesamtkapazität (in TWh)?</li></ol>
- Saisonale Wärmespeicher. Potenziale für die Energiewende nutzen und regulatorische Hürden abbauen
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Gemäss der Bundesverfassung (BV) liegen Massnahmen, die den Verbrauch von Energie in Gebäuden und damit auch den Wärmebereich betreffen, vor allem in der Zuständigkeit der Kantone (vgl. Art. 89 Abs. 4 BV). In der Wärmestrategie 2050 des Bundesamts für Energie (BFE) aus dem Jahr 2023 werden Massnahmen zur Förderung des Ausbaus thermischer Langzeitspeicher skizziert (<a href="https://www.bfe.admin.ch"><u>www.bfe.admin.ch</u></a> > Versorgung > Wärmeversorgung). Diese beziehen sich insbesondere auf die Ermittlung des Potenzials an der Oberfläche und im Untergrund, die anschliessende Anpassung der kommunalen Nutzungsplanung sowie die Verfügbarkeit der für Planung und Bau erforderlichen Daten. Folgende bundesrechtliche Grundlagen bieten zudem nützliche Präzisierungen zur Unterstützung der Entwicklung von Projekten:</p><ul><li>Artikel 7 des Bundesgesetzes über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (KlG; SR <i>814.310</i>) sieht eine Absicherung der Risiken von Investitionen in öffentliche Infrastrukturbauten vor, die für die Erreichung des Netto-null-Ziels notwendig sind. Dazu gehören auch Wärmenetze und Wärmespeicher.</li><li>Mit der Revision der Gewässerschutzverordnung (GSchV; <i>SR 814.201</i>), die sich derzeit in der Vernehmlassung befindet, sollen neue Grenzwerte für Veränderungen der Grundwassertemperatur eingeführt werden. Der Revisionsentwurf zielt somit darauf ab, eine bessere Nutzung des geothermischen Potenzials des Untergrunds und des Grundwassers zu fördern, insbesondere zu Speicherzwecken.</li><li>Die jüngste Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG; SR <i>700</i>), die seit dem 1. Januar 2026 in Kraft ist, enthält Ausnahmeregelungen für den Bau von thermischen Netzen ausserhalb der Bauzonen (vgl. Art. 24<sup>quinquies</sup> RPG). Diese Ausnahmen schliessen jedoch nicht explizit die eigentliche Wärmespeicherinfrastruktur ein.</li></ul><p> </p><p>2. und 3. Ende 2025 wurde ein Runder Tisch zum Thema Energiespeicherung eingerichtet, an dem Vertreterinnen und Vertreter von Bund, Kantonen, Gemeinden, Branchen, Nichtregierungsorganisationen und Forschung teilnehmen. Sie haben den Auftrag, bestehende Hürden auszumachen, Vorschläge für Massnahmen zu deren Beseitigung auszuarbeiten und auf dieser Grundlage einen Aktionsplan zu entwerfen. Im Bereich Wärme befassen sie sich konkret mit der Rolle der Wärmespeicherung für die Versorgung von Gebäuden, Wärmenetzen und industriellen Prozessen. Die Ergebnisse des Runden Tisches zum Thema Energiespeicherung werden bis Ende 2026 erwartet und werden als Grundlage für die Behandlung des Postulats 24.4563 «Welche Rolle spielt die Energiespeicherung in der Schweiz?» von Nationalrat Benjamin Roduit sowie der von der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-N) eingereichten Motion 25.3943 «Umfassende Energiespeicherstrategie und Aktionsplan» dienen; vorausgesetzt, dass Letztere vom Ständerat angenommen wird. Der Nationalrat ist in der Herbstsession 2025 bereits ohne Gegenstimme darauf eingetreten.</p><p> </p><p>4. Artikel 6 KlG sieht Finanzhilfen für die Anwendung von neuartigen Technologien und Prozessen vor, namentlich für innovative Projekte, welche die Dekarbonisierung von Unternehmen ermöglichen. Projekte zur saisonalen Wärmespeicherung sind förderfähig, sofern sie die in der Klimaschutz-Verordnung (KlV; SR <i>814.310.1</i>) und der entsprechenden Richtlinie festgelegten Kriterien erfüllen. Die KlV setzt mit den Bestimmungen zur Risikoabsicherung bei thermischen Netzen und Langzeitspeichern auch Artikel 7 KlG um. Weiter können die neuen Instrumente aus dem Stromversorgungsgesetz (Flexibilität, dynamischer Tarif, Befreiung vom Netznutzungsentgelt oder dessen Rückerstattung) als Marktmechanismen zu einer höheren Wirtschaftlichkeit saisonaler Wärmespeicher beitragen.</p><p> </p><p>5. Bislang gibt es keine landesweite Übersicht über alle Projekte zur saisonalen Wärmespeicherung oder über die installierte Speicherkapazität. Derzeit sind nur wenige Langzeitspeicher (die hauptsächlich mit Erdwärmesondenfeldern oder Grundwasserbrunnen gespeist werden) in Betrieb; weitere Vorhaben befinden sich in Planung, in der Pilotphase oder im Genehmigungsverfahren. Die Kapazität der meisten dieser Anlagen bewegt sich im Gigawattstundenbereich. Ihr strategischer Nutzen liegt jedoch weniger in ihrer momentanen Ausgangsleistung als vielmehr in ihrer Fähigkeit, die saisonale Last zu verlagern. Vorausschauende Planung und insbesondere eine konsequente Koordinierung der Nutzung des Untergrunds, einschliesslich einer systematischen Erfassung der Grundwasserleiter und des geothermischen Potenzials speziell in dicht besiedelten Gebieten, sind entscheidende Faktoren für die Umsetzung von Projekten im Wärmebereich.</p>
- <p>Der Umbau des Schweizer Energiesystems hin zu Netto-Null erfordert Lösungen für die saisonale Speicherung von Stromüberschüssen aus der Photovoltaik. Ein Gutachten der Akademien der Wissenschaften Schweiz (2025) zeigt, dass saisonale Wärmespeicher ein grosses Potenzial haben. Im Vergleich zu Gasspeichern oder neuen Pumpspeicherkraftwerken sind saisonale Wärmespeicher, wie etwa Erdreich-, Erdbecken- oder Aquiferspeicher, technisch ausgereift und relativ kostengünstig. Trotzdem sind sie in der Schweiz noch wenig verbreitet. Der Bericht nennt fehlende klare rechtliche Grundlagen und Unsicherheiten in der Raumplanung als zentrale Hindernisse für ihren Ausbau.</p><p> </p><p>Ich bitte den Bundesrat in diesem Kontext um die Beantwortung folgender Fragen:</p><ol><li>Welche konkreten rechtlichen Grundlagen bestehen heute für Bau und Betrieb grosser saisonaler Wärmespeicher wie Erdbecken-, Aquifer- oder Gross-Tankspeicher?</li><li>Plant der Bundesrat Schritte, um die im Bericht aufgezeigten regulatorischen Hürden in der Raumplanung und bei Bewilligungsverfahren abzubauen? Will er die Empfehlung umsetzen, saisonale Wärmespeicher auf allen Ebenen ausdrücklich in die Raum- und Energieplanung zu integrieren?</li><li>Bietet der heutige rechtliche Rahmen aus Sicht des Bundesrats genügend Planungs- und Investitionssicherheit für den raschen Ausbau der saisonalen Wärmespeicherung? Falls nein: Welche Gesetzesanpassungen sind vorgesehen?</li><li>Mit welchen konkreten Instrumenten oder Förderprogrammen unterstützt der Bund aktuell den Bau und die Integration saisonaler Wärmespeicher in Wärmenetze?</li><li>Wie viele Projekte welcher Art (z.B. Erdreichspeicher, Tankspeicher, Aquiferspeicher) befinden sich derzeit in Betrieb, in Planung oder im Bewilligungsverfahren? Gibt es eine grobe Schätzung ihrer Gesamtkapazität (in TWh)?</li></ol>
- Saisonale Wärmespeicher. Potenziale für die Energiewende nutzen und regulatorische Hürden abbauen
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