Konsum von Energydrinks. Gesundheit der Jugendlichen unter 16 Jahren schützen
- ShortId
-
25.4704
- Id
-
20254704
- Updated
-
13.02.2026 00:07
- Language
-
de
- Title
-
Konsum von Energydrinks. Gesundheit der Jugendlichen unter 16 Jahren schützen
- AdditionalIndexing
-
15;2841;28
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>«Wir beobachten schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit, die Konzentration und die Lernfähigkeit. Deshalb handeln wir», erklärt der britische Minister für Gesundheit und Soziales. Die Waadtländer Staatsrätin Cesla Amarelle verfügte im Jahr 2019, den Verkauf von Energydrinks in Automaten und Schulkantinen an weiterführenden Schulen zu verbieten. Ein Walliser Händler, der den Verkauf von Energydrinks an unter 16-Jährige freiwillig eingestellt hat, bezeichnete dies als «eine Frage der staatsbürgerlichen Verantwortung und der Konsequenz». Es gibt viele ähnliche Beispiele, und das Thema löst grosse Besorgnis aus. Der Energydrink-Konsum von Kindern und Jugendlichen wird zunehmend als normal wahrgenommen. Der Zugang zu diesen Produkten ist einfach und von den Verkaufsstellen werden keine besonderen Kontrollen verlangt. Laut der Studie «Health Behaviour in School-aged Children» (HBSC) 2022 geben 35 Prozent der 15-jährigen Jungen und 26 Prozent der gleichaltrigen Mädchen in der Schweiz an, mindestens einmal pro Woche Energydrinks zu konsumieren. </p><p>Energydrinks mit einem Koffeingehalt von über 150 mg pro Liter stellen für junge Menschen ein Risiko dar. Es ist erwiesen, dass der Konsum von Energydrinks negative Auswirkungen auf die Konsumierenden selbst (wie Schlafstörungen, Angstzustände oder Übergewicht) als auch auf ihr Umfeld, wie beispielsweise in der Schule, hat (Mitschülerinnen und Mitschüler sowie Lehrpersonen). In seiner Antwort auf die <a href="https://www.parlament.ch/fr/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20258046"><strong>Frage 25.8046</strong></a> trägt der Bundesrat diesem Risiko nicht ausreichend Rechnung. So wichtig die Eigenverantwortung und die präventive Rolle der Eltern auch sind, so reichen sie angesichts des aggressiven Marketings und der ausgeprägten Modetrends, die unsere Kinder unmittelbar betreffen, nicht aus. Es ist eine Frage der öffentlichen Gesundheit, die rasches Handeln erfordert. Nur so können die negativen Auswirkungen koffeinhaltiger Getränke begrenzt werden, die sich oft hinter einem hohen Zuckeranteil und Zusatzstoffen verstecken.</p>
- <span><p><span>Der Bundesrat ist sich der Problematik des Konsums von Energydrinks bei Kindern und Jugendlichen bewusst. In wissenschaftlichen Studien wird der erhöhte Konsum von Energydrinks bei Jugendlichen mit einer erhöhten Energie- und Koffeinaufnahme sowie mit negativen Auswirkungen auf das Kariesrisiko, den Blutdruck und die Schlafqualität in Verbindung gebracht. Die Datenlage ist jedoch nicht einheitlich, sodass ein abschliessendes Urteil über die gesundheitlichen Auswirkungen aktuell nicht möglich ist. Ein Abgabeverbot lässt sich daher momentan nicht wissenschaftlich begründen. Überdies würde ein solches einen schwerwiegenden Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit darstellen und müsste wie das Abgabeverbot alkoholischer Getränke an Jugendliche unter 16 Jahren auf Gesetzesstufe (vgl. Art. 14 Lebensmittelgesetz [LMG; SR 817.0]) geregelt werden.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Bei Getränken mit einem Koffeingehalt von über 150 mg/l muss aber bereits heute ein schriftlicher Hinweis erfolgen, dass das Getränk wegen des erhöhten Koffeingehalts nur in begrenzten Mengen konsumiert werden sollte (Art. 39 Abs. 1 Bst. c Ziff. 1 Verordnung des EDI über Getränke [SR 817.022.12]) und dass es für Kinder und schwangere oder stillende Frauen nicht empfohlen wird (Anhang 2 Teil B Ziff. 4.1 Verordnung des EDI betreffend die Information über Lebensmittel [LIV; SR 817.022.16]).</span></p><p><span> </span></p><p><span>Zudem soll der Bundesrat mit dem Postulat 25.3887 Weichelt «Anforderungen an die aromatisierten Getränke in die Verordnung aufnehmen!» beauftragt werden, zu prüfen und Bericht zu erstatten, damit die Verordnung des EDI über Getränke so angepasst wird, dass ein Höchstwert von 5 g zugesetztem Zucker pro 100 ml für «aromatisierte Getränke und koffeinhaltige Getränke» festgelegt wird. Der Bundesrat hat die Annahme des Postulats beantragt und sich bereit erklärt, im Rahmen eines Berichts zu prüfen, ob und wie das Anliegen der Postulantin umgesetzt werden könnte. Dieses würde auch Energydrinks umfassen. Zuerst soll die Beratung dieses Postulats und anschliessend ein allfälliger Bericht des Bundesrates abgewartet werden.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Artikel 11 der Lebensmittelverordnung so anzupassen, dass der Verkauf von Energydrinks mit einem Koffeingehalt von mehr als 150 mg pro Liter an Personen unter 16 Jahren verboten wird. Begründung: Der hohe Koffein- und Zuckergehalt dieser Getränke, die angeblich die Konzentration und Leistungsfähigkeit steigern, gefährdet die psychische und physische Gesundheit junger Konsumentinnen und Konsumenten. </p>
- Konsum von Energydrinks. Gesundheit der Jugendlichen unter 16 Jahren schützen
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
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- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>«Wir beobachten schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit, die Konzentration und die Lernfähigkeit. Deshalb handeln wir», erklärt der britische Minister für Gesundheit und Soziales. Die Waadtländer Staatsrätin Cesla Amarelle verfügte im Jahr 2019, den Verkauf von Energydrinks in Automaten und Schulkantinen an weiterführenden Schulen zu verbieten. Ein Walliser Händler, der den Verkauf von Energydrinks an unter 16-Jährige freiwillig eingestellt hat, bezeichnete dies als «eine Frage der staatsbürgerlichen Verantwortung und der Konsequenz». Es gibt viele ähnliche Beispiele, und das Thema löst grosse Besorgnis aus. Der Energydrink-Konsum von Kindern und Jugendlichen wird zunehmend als normal wahrgenommen. Der Zugang zu diesen Produkten ist einfach und von den Verkaufsstellen werden keine besonderen Kontrollen verlangt. Laut der Studie «Health Behaviour in School-aged Children» (HBSC) 2022 geben 35 Prozent der 15-jährigen Jungen und 26 Prozent der gleichaltrigen Mädchen in der Schweiz an, mindestens einmal pro Woche Energydrinks zu konsumieren. </p><p>Energydrinks mit einem Koffeingehalt von über 150 mg pro Liter stellen für junge Menschen ein Risiko dar. Es ist erwiesen, dass der Konsum von Energydrinks negative Auswirkungen auf die Konsumierenden selbst (wie Schlafstörungen, Angstzustände oder Übergewicht) als auch auf ihr Umfeld, wie beispielsweise in der Schule, hat (Mitschülerinnen und Mitschüler sowie Lehrpersonen). In seiner Antwort auf die <a href="https://www.parlament.ch/fr/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20258046"><strong>Frage 25.8046</strong></a> trägt der Bundesrat diesem Risiko nicht ausreichend Rechnung. So wichtig die Eigenverantwortung und die präventive Rolle der Eltern auch sind, so reichen sie angesichts des aggressiven Marketings und der ausgeprägten Modetrends, die unsere Kinder unmittelbar betreffen, nicht aus. Es ist eine Frage der öffentlichen Gesundheit, die rasches Handeln erfordert. Nur so können die negativen Auswirkungen koffeinhaltiger Getränke begrenzt werden, die sich oft hinter einem hohen Zuckeranteil und Zusatzstoffen verstecken.</p>
- <span><p><span>Der Bundesrat ist sich der Problematik des Konsums von Energydrinks bei Kindern und Jugendlichen bewusst. In wissenschaftlichen Studien wird der erhöhte Konsum von Energydrinks bei Jugendlichen mit einer erhöhten Energie- und Koffeinaufnahme sowie mit negativen Auswirkungen auf das Kariesrisiko, den Blutdruck und die Schlafqualität in Verbindung gebracht. Die Datenlage ist jedoch nicht einheitlich, sodass ein abschliessendes Urteil über die gesundheitlichen Auswirkungen aktuell nicht möglich ist. Ein Abgabeverbot lässt sich daher momentan nicht wissenschaftlich begründen. Überdies würde ein solches einen schwerwiegenden Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit darstellen und müsste wie das Abgabeverbot alkoholischer Getränke an Jugendliche unter 16 Jahren auf Gesetzesstufe (vgl. Art. 14 Lebensmittelgesetz [LMG; SR 817.0]) geregelt werden.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Bei Getränken mit einem Koffeingehalt von über 150 mg/l muss aber bereits heute ein schriftlicher Hinweis erfolgen, dass das Getränk wegen des erhöhten Koffeingehalts nur in begrenzten Mengen konsumiert werden sollte (Art. 39 Abs. 1 Bst. c Ziff. 1 Verordnung des EDI über Getränke [SR 817.022.12]) und dass es für Kinder und schwangere oder stillende Frauen nicht empfohlen wird (Anhang 2 Teil B Ziff. 4.1 Verordnung des EDI betreffend die Information über Lebensmittel [LIV; SR 817.022.16]).</span></p><p><span> </span></p><p><span>Zudem soll der Bundesrat mit dem Postulat 25.3887 Weichelt «Anforderungen an die aromatisierten Getränke in die Verordnung aufnehmen!» beauftragt werden, zu prüfen und Bericht zu erstatten, damit die Verordnung des EDI über Getränke so angepasst wird, dass ein Höchstwert von 5 g zugesetztem Zucker pro 100 ml für «aromatisierte Getränke und koffeinhaltige Getränke» festgelegt wird. Der Bundesrat hat die Annahme des Postulats beantragt und sich bereit erklärt, im Rahmen eines Berichts zu prüfen, ob und wie das Anliegen der Postulantin umgesetzt werden könnte. Dieses würde auch Energydrinks umfassen. Zuerst soll die Beratung dieses Postulats und anschliessend ein allfälliger Bericht des Bundesrates abgewartet werden.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Artikel 11 der Lebensmittelverordnung so anzupassen, dass der Verkauf von Energydrinks mit einem Koffeingehalt von mehr als 150 mg pro Liter an Personen unter 16 Jahren verboten wird. Begründung: Der hohe Koffein- und Zuckergehalt dieser Getränke, die angeblich die Konzentration und Leistungsfähigkeit steigern, gefährdet die psychische und physische Gesundheit junger Konsumentinnen und Konsumenten. </p>
- Konsum von Energydrinks. Gesundheit der Jugendlichen unter 16 Jahren schützen
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