Nationaler Finanzierungsfonds für Schutzunterkünfte und Anschlusslösungen für gewaltbetroffene Frauen

ShortId
25.4706
Id
20254706
Updated
15.01.2026 16:42
Language
de
Title
Nationaler Finanzierungsfonds für Schutzunterkünfte und Anschlusslösungen für gewaltbetroffene Frauen
AdditionalIndexing
28;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Frauenhäuser sind ein zentrales Element im Schutz vor häuslicher und geschlechtsbezogener Gewalt. Die SODK hat Empfehlungen für eine Sockelfinanzierung erarbeitet, doch mangelt es an deren verbindlicher Umsetzung. Die Finanzierung darf nicht dem Zufall kantonaler Prioritäten überlassen bleiben. Ein nationaler Fonds würde Planungssicherheit schaffen, kantonale Ungleichheiten ausgleichen und den Schutzauftrag der Schweiz gemäss Art. 8 und 23 der Istanbul-Konvention konkretisieren.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, die Schaffung eines nationalen Finanzierungsfonds zur strukturellen Sicherung von Frauenhäusern und begleitenden Schutzangeboten zu prüfen. Dieser Fonds soll:</p><ul><li>den Kantonen Sockelbeiträge zur Deckung der Bereitstellungskosten von Schutzunterkünften bereitstellen,</li><li>auch Kantone ohne eigenes Frauenhaus in die solidarische Finanzierung einbinden,</li><li>zusätzliche Anschlusslösungen wie betreute Übergangswohnungen nach einem Aufenthalt im Frauenhaus mitfinanzieren,</li><li>Mindeststandards für Qualität, Barrierefreiheit und interkantonale Koordination fördern.</li></ul>
  • Nationaler Finanzierungsfonds für Schutzunterkünfte und Anschlusslösungen für gewaltbetroffene Frauen
State
Eingereicht
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Frauenhäuser sind ein zentrales Element im Schutz vor häuslicher und geschlechtsbezogener Gewalt. Die SODK hat Empfehlungen für eine Sockelfinanzierung erarbeitet, doch mangelt es an deren verbindlicher Umsetzung. Die Finanzierung darf nicht dem Zufall kantonaler Prioritäten überlassen bleiben. Ein nationaler Fonds würde Planungssicherheit schaffen, kantonale Ungleichheiten ausgleichen und den Schutzauftrag der Schweiz gemäss Art. 8 und 23 der Istanbul-Konvention konkretisieren.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, die Schaffung eines nationalen Finanzierungsfonds zur strukturellen Sicherung von Frauenhäusern und begleitenden Schutzangeboten zu prüfen. Dieser Fonds soll:</p><ul><li>den Kantonen Sockelbeiträge zur Deckung der Bereitstellungskosten von Schutzunterkünften bereitstellen,</li><li>auch Kantone ohne eigenes Frauenhaus in die solidarische Finanzierung einbinden,</li><li>zusätzliche Anschlusslösungen wie betreute Übergangswohnungen nach einem Aufenthalt im Frauenhaus mitfinanzieren,</li><li>Mindeststandards für Qualität, Barrierefreiheit und interkantonale Koordination fördern.</li></ul>
    • Nationaler Finanzierungsfonds für Schutzunterkünfte und Anschlusslösungen für gewaltbetroffene Frauen

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