Online Plattformen stehen auch allen Kindern offen. Eine Altersverifizierung würde Sucht und Missbrauch begrenzen

ShortId
25.4708
Id
20254708
Updated
19.02.2026 15:28
Language
de
Title
Online Plattformen stehen auch allen Kindern offen. Eine Altersverifizierung würde Sucht und Missbrauch begrenzen
AdditionalIndexing
28;2841;34
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Sogar viele Erwachsene haben Mühe mit Social Media vernünftig umzugehen, aber bei Kindern/ Jugendlichen ist das Suchtpotential noch viel grösser. Es ist für Kinder sehr schwierig, wahre Inhalte von Betrug zu unterscheiden. Leider gab es aufgrund von Online Mobbing auch schon Suizide (Fall Celine). Kinder brauchen Schutz und Grenzen. Darum macht auch ein Handyverbot an Schulen absolut Sinn und findet in der Bevölkerung breite Zustimmung. Mobbing und Grooming über Plattformen ist aber während 24h möglich. Viele Plattformen haben Chatfunktionen und stehen in der Schweiz allen Benutzern offen. Eltern sind ebenfalls in der Pflicht Kinder zu begleiten und Zeitlimiten/ Inhaltslimiten einzuführen, aber alle Eltern wissen, wie leicht Limiten umgangen werden können. Deshalb braucht es gewisse Leitplanken. Spätestens in der Oberstufe hat jeder Schüler ein Handy, dann ist das Thema noch brisanter. In vielen Ländern wie Dänemark werden Alterslimiten eingeführt, wobei die Anbieter von Plattformen verpflichtet werden, das Alter der Benutzer technisch zu verifizieren. Allen voran Australien, wo das Alter sogar bei 16 Jahren liegt. In der Schweiz gäbe es ebenfalls technische Möglichkeiten um das Alter zu verifizieren, unter strenger Einhaltung des Datenschutzes, z.B. mittels eines Face Scans, welcher wieder gelöscht wird. Das Alter könnte z.B. auch bei 14 Jahren angesetzt werden, für Plattformen wie TikTok, Snapchat, Insta, welche viel schädliches Material verbreiten. Der Bundesrat will grosse Plattformen ebenfalls zu mehr Transparenz verpflichten, ist allerdings eher zögerlich. Dass das Thema in der Schweiz viel Rückhalt hat, zeigen Umfragen, wobei sich über 80 % für mehr Verantwortung und Jugendschutz auf Plattformen aussprechen. In der Herbstsession hat nextgen4impact eine Petition von rund 75 000 Unterschriften (Schützt unsere Kinder – Likes sind kein Kinderrecht) eingereicht, die Bundesrätin Baume-Schneider überreicht wurde. Diese fordert ebenfalls eine Alterslimite bei Social Media Seiten. Der Bundesrat ist nun gefordert und soll Massnahmen vorschlagen, wie das Alter auf den grossen Plattformen besser verifiziert werden kann bzw. der Kinderschutz im Netz mehr Beachtung findet.</p>
  • <span><p><span>Im Rahmen der Vernehmlassung zum neuen Bundesgesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen (VE-KomPG) wurden konkrete Fragen zum Jugendschutz gestellt. </span><span>In den Geltungsbereich der Vorlage fallen allerdings nicht sämtliche Social Media Plattformen, sondern nur sehr grosse Dienste mit hohen Nutzungszahlen wie z.</span><span>&nbsp;</span><span>B. Instagram, TikTok oder Snapchat</span><span>.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die Auswertung der Vernehmlassung ist derzeit noch ausstehend. Der Bundesrat möchte dem nicht vorgreifen und wird nach Kenntnisnahme der Ergebnisse aus der Vernehmlassung über das weitere Vorgehen entscheiden.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Im Übrigen ist am 1.</span><span>&nbsp;</span><span>Januar 2025 das neue Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele (JSFVG; SR 446.2) in Kraft getreten. Das Gesetz verpflichtet Plattformdienste, die Minderjährigen Videos oder Videospiele zugänglich machen, zu Alterskontrollen und Meldeverfahren. Daneben sieht das Gesetz auch vor, dass das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) Massnahmen ergreift, mit denen die verschiedenen Zielgruppen über die Möglichkeiten und Risiken der digitalen Medien in den Bereichen Familien, Schule und Freizeit informiert und für diese sensibilisiert werden, und die fachliche Weiterentwicklung im Bereich der Förderung der Medienkompetenz von Minderjährigen unterstützt. Zu diesem Zweck betreibt das BSV die nationale Plattform Jugend und Medien, welche die Förderung der Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen zum Ziel hat. Das Gesetz sieht zudem vor, dass der Bund überregionale Aktivitäten oder Modellprojekte von privaten und öffentlichen Akteuren, die der Sensibilisierung, Vernetzung oder fachlichen Weiterentwicklung dienen, finanziell unterstützen kann.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Basierend auf den Postulaten</span><span>&nbsp;</span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20244480"><u><span>24.4480</span></u></a><span>&nbsp;</span><span>Vara «Psychische Gesundheit von Jugendlichen und Exposition gegenüber sozialen Netzwerken. Was wird unternommen?» sowie</span><span>&nbsp;</span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20244592"><u><span>24.4592</span></u></a><span>&nbsp;</span><span>Graf «Kinder und Jugendliche vor schädlichem Konsum von sozialen Medien schützen» wird der Bundesrat zudem prüfen, ob und inwiefern Altersschranken für soziale Netzwerke sinnvoll sind.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Entwurf vorzulegen, wie auf Online Plattformen wie TikTok oder Snapchat eine Altersverifizierung stattfinden kann bzw. der Kinderschutz verbessert werden kann.</p>
  • Online Plattformen stehen auch allen Kindern offen. Eine Altersverifizierung würde Sucht und Missbrauch begrenzen
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Sogar viele Erwachsene haben Mühe mit Social Media vernünftig umzugehen, aber bei Kindern/ Jugendlichen ist das Suchtpotential noch viel grösser. Es ist für Kinder sehr schwierig, wahre Inhalte von Betrug zu unterscheiden. Leider gab es aufgrund von Online Mobbing auch schon Suizide (Fall Celine). Kinder brauchen Schutz und Grenzen. Darum macht auch ein Handyverbot an Schulen absolut Sinn und findet in der Bevölkerung breite Zustimmung. Mobbing und Grooming über Plattformen ist aber während 24h möglich. Viele Plattformen haben Chatfunktionen und stehen in der Schweiz allen Benutzern offen. Eltern sind ebenfalls in der Pflicht Kinder zu begleiten und Zeitlimiten/ Inhaltslimiten einzuführen, aber alle Eltern wissen, wie leicht Limiten umgangen werden können. Deshalb braucht es gewisse Leitplanken. Spätestens in der Oberstufe hat jeder Schüler ein Handy, dann ist das Thema noch brisanter. In vielen Ländern wie Dänemark werden Alterslimiten eingeführt, wobei die Anbieter von Plattformen verpflichtet werden, das Alter der Benutzer technisch zu verifizieren. Allen voran Australien, wo das Alter sogar bei 16 Jahren liegt. In der Schweiz gäbe es ebenfalls technische Möglichkeiten um das Alter zu verifizieren, unter strenger Einhaltung des Datenschutzes, z.B. mittels eines Face Scans, welcher wieder gelöscht wird. Das Alter könnte z.B. auch bei 14 Jahren angesetzt werden, für Plattformen wie TikTok, Snapchat, Insta, welche viel schädliches Material verbreiten. Der Bundesrat will grosse Plattformen ebenfalls zu mehr Transparenz verpflichten, ist allerdings eher zögerlich. Dass das Thema in der Schweiz viel Rückhalt hat, zeigen Umfragen, wobei sich über 80 % für mehr Verantwortung und Jugendschutz auf Plattformen aussprechen. In der Herbstsession hat nextgen4impact eine Petition von rund 75 000 Unterschriften (Schützt unsere Kinder – Likes sind kein Kinderrecht) eingereicht, die Bundesrätin Baume-Schneider überreicht wurde. Diese fordert ebenfalls eine Alterslimite bei Social Media Seiten. Der Bundesrat ist nun gefordert und soll Massnahmen vorschlagen, wie das Alter auf den grossen Plattformen besser verifiziert werden kann bzw. der Kinderschutz im Netz mehr Beachtung findet.</p>
    • <span><p><span>Im Rahmen der Vernehmlassung zum neuen Bundesgesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen (VE-KomPG) wurden konkrete Fragen zum Jugendschutz gestellt. </span><span>In den Geltungsbereich der Vorlage fallen allerdings nicht sämtliche Social Media Plattformen, sondern nur sehr grosse Dienste mit hohen Nutzungszahlen wie z.</span><span>&nbsp;</span><span>B. Instagram, TikTok oder Snapchat</span><span>.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die Auswertung der Vernehmlassung ist derzeit noch ausstehend. Der Bundesrat möchte dem nicht vorgreifen und wird nach Kenntnisnahme der Ergebnisse aus der Vernehmlassung über das weitere Vorgehen entscheiden.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Im Übrigen ist am 1.</span><span>&nbsp;</span><span>Januar 2025 das neue Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele (JSFVG; SR 446.2) in Kraft getreten. Das Gesetz verpflichtet Plattformdienste, die Minderjährigen Videos oder Videospiele zugänglich machen, zu Alterskontrollen und Meldeverfahren. Daneben sieht das Gesetz auch vor, dass das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) Massnahmen ergreift, mit denen die verschiedenen Zielgruppen über die Möglichkeiten und Risiken der digitalen Medien in den Bereichen Familien, Schule und Freizeit informiert und für diese sensibilisiert werden, und die fachliche Weiterentwicklung im Bereich der Förderung der Medienkompetenz von Minderjährigen unterstützt. Zu diesem Zweck betreibt das BSV die nationale Plattform Jugend und Medien, welche die Förderung der Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen zum Ziel hat. Das Gesetz sieht zudem vor, dass der Bund überregionale Aktivitäten oder Modellprojekte von privaten und öffentlichen Akteuren, die der Sensibilisierung, Vernetzung oder fachlichen Weiterentwicklung dienen, finanziell unterstützen kann.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Basierend auf den Postulaten</span><span>&nbsp;</span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20244480"><u><span>24.4480</span></u></a><span>&nbsp;</span><span>Vara «Psychische Gesundheit von Jugendlichen und Exposition gegenüber sozialen Netzwerken. Was wird unternommen?» sowie</span><span>&nbsp;</span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20244592"><u><span>24.4592</span></u></a><span>&nbsp;</span><span>Graf «Kinder und Jugendliche vor schädlichem Konsum von sozialen Medien schützen» wird der Bundesrat zudem prüfen, ob und inwiefern Altersschranken für soziale Netzwerke sinnvoll sind.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Entwurf vorzulegen, wie auf Online Plattformen wie TikTok oder Snapchat eine Altersverifizierung stattfinden kann bzw. der Kinderschutz verbessert werden kann.</p>
    • Online Plattformen stehen auch allen Kindern offen. Eine Altersverifizierung würde Sucht und Missbrauch begrenzen

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