Umsetzung des Nationalen Aktionsplans gegen Menschenhandel (NAP MH). Spezialisierte Opferhilfestellen in den Kantonen
- ShortId
-
25.4709
- Id
-
20254709
- Updated
-
11.02.2026 16:03
- Language
-
de
- Title
-
Umsetzung des Nationalen Aktionsplans gegen Menschenhandel (NAP MH). Spezialisierte Opferhilfestellen in den Kantonen
- AdditionalIndexing
-
1231;15;2836
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><p><span>Der Nationale Aktionsplan (NAP) gegen Menschenhandel 2023–2027 enthält Aktionen, deren Umsetzung in die Zuständigkeit von Bundesstellen oder kantonaler Stellen fällt. Die Umsetzung der Aktion 5.1.3 fällt in die Zuständigkeit der Kantone, namentlich der kantonalen «Runden Tische gegen Menschenhandel». 21 Kantone haben mittlerweile einen Runden Tisch gegen Menschenhandel etabliert und stellen damit die Zusammenarbeit zwischen den betroffenen Akteuren (Polizei, Justiz, Migrationsbehörden, Opferschutzstellen) sicher. Der Bund unterstützt und berät durch die nationale strategische Koordination gegen Menschenhandel bei fedpol die Kantone. </span></p><p><span> </span></p><p><span>1. Zur Beurteilung des Fortschritts der Arbeiten zur Umsetzung des NAP gegen Menschenhandel gibt es zwei Monitoring-Berichte sowie eine Evaluation. Der erste Monitoring-Bericht wurde im Juni 2025 veröffentlicht (</span><a href="http://www.fedpol.admin.ch"><u><span>www.fedpol.admin.ch</span></u></a><span> > Startseite > Kriminalität > Menschenhandel > Links und Quellen). Die Ergebnisse des zweiten Monitoring-Berichtes werden im Frühjahr 2026 veröffentlicht. Erst dann wird eine bessere Einschätzung möglich sein, wie die Umsetzung des Ziels 5.1.3 voranschreitet. Gemäss dem erstem Monitoring-Bericht vom 20. Juni 2025 wurden von neun Aktionen, die bis Ende 2023 oder 2024 umzusetzen waren, vier umgesetzt, drei teilweise umgesetzt und zwei noch nicht umgesetzt. Als Gründe für die Verzögerungen wurden Defizite bei den Ressourcen, Wechsel in der Zuständigkeit oder fehlende Beteiligung weiterer Stellen genannt.</span></p><p><span> </span></p><p><span>2. Im NAP gegen Menschenhandel sind die Indikatoren für die Umsetzung der Aktionen genannt. Für die Aktion 5.1.3 ist festgehalten, dass die Kantone Stellen mit spezialisiertem Wissen über die Betreuung und Unterstützung von Opfern von Menschenhandel bezeichnen. Wenn dies erfolgt und die Zusammenarbeit zwischen dem Kanton und dieser Stelle institutionalisiert ist, kann diese Aktion für den betreffenden Kanton als erfüllt betrachtet werden. Die Kantone sind frei, aus dem Angebot der spezialisierten Organisationen für die Betreuung der Menschenhandelsopfer jene zu wählen, die ihren Bedürfnissen am besten entspricht, und eine entsprechende Zusammenarbeit vereinbaren.</span></p><p><span> </span></p><p><span>3. Die Qualität der Versorgung der Opfer von Menschenhandel wird mit anderen Aktionen des NAP sichergestellt. Gemäss Aktion 5.4.1 werden standardisierte Vorgehensweisen und Minimalstandards für den Schutz der Opfer und die Opferhilfe erarbeitet. Dabei werden in einem sogenannten Opferschutzprogramm alle Massnahmen zugunsten der Opfer von Menschenhandel, von der Identifizierung bis zur Rückkehrhilfe und deren korrekte Umsetzung dargestellt. An der Erstellung des Opferschutzprogramms waren eine Vielzahl von Fachpersonen sowie Organisationen gegen Menschenhandel beteiligt. Das Opferschutzprogramm soll im ersten Halbjahr 2026 veröffentlicht werden. Anschliessend sollen diese Vorgaben gemäss Aktion 5.4.2 von den kantonalen Runden Tischen gegen Menschenhandel übernommen und die Kooperationsmechanismen sowie Prozesse wo nötig angepasst werden. Damit sollen Standards in der Betreuung der Opfer von Menschenhandel gefördert und harmonisiert werden.</span></p><p><span> </span></p><p><span>4. Die Umsetzung des NAP gegen Menschenhandel soll 2026 einer externen Evaluation unterzogen werden. Erkenntnisse daraus werden in die Erarbeitung eines weiteren NAP gegen Menschenhandel fliessen. An dessen Erarbeitung werden wiederum Bundesstellen, kantonale Stellen sowie zivilgesellschaftliche Akteure beteiligt sein. Es ist noch zu früh, um mögliche Aktionen zu nennen. Sollte sich zeigen, dass die Einbindung spezialisierter Opferhilfeorganisationen und die Umsetzung des Opferschutzprogramms noch nicht zufriedenstellend sind, können neue Aktionen in Erwägung gezogen werden. Wie erwähnt fällt die Bildung der kantonalen «Runden Tische gegen Menschenhandel» und die Ausgestaltung der Kooperationsmechanismen in die kantonale Zuständigkeit; der Bund hat diesbezüglich keine unmittelbaren Einflussmöglichkeiten. Menschenhandel ist eine wesentliche Aktivität der organisierten Kriminalität (OK). Entsprechend ist die verstärkte Bekämpfung von Menschenhandel auch Teil der neuen Strategie der Schweiz zur Bekämpfung der OK, die gemeinsam mit den Kantonen erarbeitet wurde und die der Bundesrat am 19. Dezember 2025 verabschiedet hat.</span></p></span>
- <p>Der Nationale Aktionsplan gegen Menschenhandel 2023–2027 sieht unter Ziel 5.1.3 vor, dass bis 2025 in allen Kantonen spezialisierte Opferhilfestellen für Opfer von Menschenhandel geschaffen oder mandatiert werden. Gemäss dem NAP-Zwischenmonitoringbericht vom 20. Juni 2025 wurde das Ziel nur «teilweise umgesetzt». Auch ist dem besagten Zwischenbericht des NAP nicht zu entnehmen, welche Massnahmen ergriffen wurden, um das Ziel noch zu erreichen. Gemäss Fachorganisationen ist die aktuelle Lage weiterhin ungenügend: In mehreren Kantonen fehlen weiterhin spezialisierte Angebote vollständig, während in anderen die bestehenden Strukturen ungenügend sind.</p><p> </p><p>Fragen an den Bundesrat:</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>Geht der Bundesrat davon aus, dass das Ziel 5.1.3 des NAP gegen Menschenhandel bis Ende 2025 nicht erreicht wird?</li><li>Anhand welcher Kriterien evaluierte der Bund in der Zwischenevaluation des NAP gegen Menschenhandel, ob in den Kantonen spezialisierte Opferhilfestellen mandatiert sind oder nicht?</li><li>Inwiefern wurden auch qualitative Kriterien, namentlich <a href="https://plattform-menschenhandel.ch/wp-content/uploads/2025/02/20250225_-Qualitaetsstandards-fuer-Opferschutzorganisationen.pdf">Qualitätsstandards</a> im Opferschutz im Bereich Menschenhandel wie jene von der <a href="https://plattform-menschenhandel.ch/wp-content/uploads/2025/02/20250225_-Qualitaetsstandards-fuer-Opferschutzorganisationen.pdf">Plateforme Traite</a>, bei der Evaluation berücksichtigt und hatten entsprechend einen Einfluss bei der Einschätzung, ob die Kantone tatsächlich über ein besonderes Angebot für Betroffene von Menschenhandel verfügen?</li><li>Welche konkreten Massnahmen sind vorgesehen, um sicherzustellen, dass bis Ende 2025 alle Kantone über spezialisierte Angebote für Opfer von Menschenhandel verfügen? Falls das Ziel 5.1.3 des NAP gegen Menschenhandel nicht vollständig umgesetzt ist: Welche Konsequenzen zieht der Bund daraus, dass trotz des nationalen Aktionsplans weiterhin erhebliche kantonale Unterschiede in der Betreuung und Unterbringung von Opfern von Menschenhandel bestehen?</li></ol>
- Umsetzung des Nationalen Aktionsplans gegen Menschenhandel (NAP MH). Spezialisierte Opferhilfestellen in den Kantonen
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <span><p><span>Der Nationale Aktionsplan (NAP) gegen Menschenhandel 2023–2027 enthält Aktionen, deren Umsetzung in die Zuständigkeit von Bundesstellen oder kantonaler Stellen fällt. Die Umsetzung der Aktion 5.1.3 fällt in die Zuständigkeit der Kantone, namentlich der kantonalen «Runden Tische gegen Menschenhandel». 21 Kantone haben mittlerweile einen Runden Tisch gegen Menschenhandel etabliert und stellen damit die Zusammenarbeit zwischen den betroffenen Akteuren (Polizei, Justiz, Migrationsbehörden, Opferschutzstellen) sicher. Der Bund unterstützt und berät durch die nationale strategische Koordination gegen Menschenhandel bei fedpol die Kantone. </span></p><p><span> </span></p><p><span>1. Zur Beurteilung des Fortschritts der Arbeiten zur Umsetzung des NAP gegen Menschenhandel gibt es zwei Monitoring-Berichte sowie eine Evaluation. Der erste Monitoring-Bericht wurde im Juni 2025 veröffentlicht (</span><a href="http://www.fedpol.admin.ch"><u><span>www.fedpol.admin.ch</span></u></a><span> > Startseite > Kriminalität > Menschenhandel > Links und Quellen). Die Ergebnisse des zweiten Monitoring-Berichtes werden im Frühjahr 2026 veröffentlicht. Erst dann wird eine bessere Einschätzung möglich sein, wie die Umsetzung des Ziels 5.1.3 voranschreitet. Gemäss dem erstem Monitoring-Bericht vom 20. Juni 2025 wurden von neun Aktionen, die bis Ende 2023 oder 2024 umzusetzen waren, vier umgesetzt, drei teilweise umgesetzt und zwei noch nicht umgesetzt. Als Gründe für die Verzögerungen wurden Defizite bei den Ressourcen, Wechsel in der Zuständigkeit oder fehlende Beteiligung weiterer Stellen genannt.</span></p><p><span> </span></p><p><span>2. Im NAP gegen Menschenhandel sind die Indikatoren für die Umsetzung der Aktionen genannt. Für die Aktion 5.1.3 ist festgehalten, dass die Kantone Stellen mit spezialisiertem Wissen über die Betreuung und Unterstützung von Opfern von Menschenhandel bezeichnen. Wenn dies erfolgt und die Zusammenarbeit zwischen dem Kanton und dieser Stelle institutionalisiert ist, kann diese Aktion für den betreffenden Kanton als erfüllt betrachtet werden. Die Kantone sind frei, aus dem Angebot der spezialisierten Organisationen für die Betreuung der Menschenhandelsopfer jene zu wählen, die ihren Bedürfnissen am besten entspricht, und eine entsprechende Zusammenarbeit vereinbaren.</span></p><p><span> </span></p><p><span>3. Die Qualität der Versorgung der Opfer von Menschenhandel wird mit anderen Aktionen des NAP sichergestellt. Gemäss Aktion 5.4.1 werden standardisierte Vorgehensweisen und Minimalstandards für den Schutz der Opfer und die Opferhilfe erarbeitet. Dabei werden in einem sogenannten Opferschutzprogramm alle Massnahmen zugunsten der Opfer von Menschenhandel, von der Identifizierung bis zur Rückkehrhilfe und deren korrekte Umsetzung dargestellt. An der Erstellung des Opferschutzprogramms waren eine Vielzahl von Fachpersonen sowie Organisationen gegen Menschenhandel beteiligt. Das Opferschutzprogramm soll im ersten Halbjahr 2026 veröffentlicht werden. Anschliessend sollen diese Vorgaben gemäss Aktion 5.4.2 von den kantonalen Runden Tischen gegen Menschenhandel übernommen und die Kooperationsmechanismen sowie Prozesse wo nötig angepasst werden. Damit sollen Standards in der Betreuung der Opfer von Menschenhandel gefördert und harmonisiert werden.</span></p><p><span> </span></p><p><span>4. Die Umsetzung des NAP gegen Menschenhandel soll 2026 einer externen Evaluation unterzogen werden. Erkenntnisse daraus werden in die Erarbeitung eines weiteren NAP gegen Menschenhandel fliessen. An dessen Erarbeitung werden wiederum Bundesstellen, kantonale Stellen sowie zivilgesellschaftliche Akteure beteiligt sein. Es ist noch zu früh, um mögliche Aktionen zu nennen. Sollte sich zeigen, dass die Einbindung spezialisierter Opferhilfeorganisationen und die Umsetzung des Opferschutzprogramms noch nicht zufriedenstellend sind, können neue Aktionen in Erwägung gezogen werden. Wie erwähnt fällt die Bildung der kantonalen «Runden Tische gegen Menschenhandel» und die Ausgestaltung der Kooperationsmechanismen in die kantonale Zuständigkeit; der Bund hat diesbezüglich keine unmittelbaren Einflussmöglichkeiten. Menschenhandel ist eine wesentliche Aktivität der organisierten Kriminalität (OK). Entsprechend ist die verstärkte Bekämpfung von Menschenhandel auch Teil der neuen Strategie der Schweiz zur Bekämpfung der OK, die gemeinsam mit den Kantonen erarbeitet wurde und die der Bundesrat am 19. Dezember 2025 verabschiedet hat.</span></p></span>
- <p>Der Nationale Aktionsplan gegen Menschenhandel 2023–2027 sieht unter Ziel 5.1.3 vor, dass bis 2025 in allen Kantonen spezialisierte Opferhilfestellen für Opfer von Menschenhandel geschaffen oder mandatiert werden. Gemäss dem NAP-Zwischenmonitoringbericht vom 20. Juni 2025 wurde das Ziel nur «teilweise umgesetzt». Auch ist dem besagten Zwischenbericht des NAP nicht zu entnehmen, welche Massnahmen ergriffen wurden, um das Ziel noch zu erreichen. Gemäss Fachorganisationen ist die aktuelle Lage weiterhin ungenügend: In mehreren Kantonen fehlen weiterhin spezialisierte Angebote vollständig, während in anderen die bestehenden Strukturen ungenügend sind.</p><p> </p><p>Fragen an den Bundesrat:</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>Geht der Bundesrat davon aus, dass das Ziel 5.1.3 des NAP gegen Menschenhandel bis Ende 2025 nicht erreicht wird?</li><li>Anhand welcher Kriterien evaluierte der Bund in der Zwischenevaluation des NAP gegen Menschenhandel, ob in den Kantonen spezialisierte Opferhilfestellen mandatiert sind oder nicht?</li><li>Inwiefern wurden auch qualitative Kriterien, namentlich <a href="https://plattform-menschenhandel.ch/wp-content/uploads/2025/02/20250225_-Qualitaetsstandards-fuer-Opferschutzorganisationen.pdf">Qualitätsstandards</a> im Opferschutz im Bereich Menschenhandel wie jene von der <a href="https://plattform-menschenhandel.ch/wp-content/uploads/2025/02/20250225_-Qualitaetsstandards-fuer-Opferschutzorganisationen.pdf">Plateforme Traite</a>, bei der Evaluation berücksichtigt und hatten entsprechend einen Einfluss bei der Einschätzung, ob die Kantone tatsächlich über ein besonderes Angebot für Betroffene von Menschenhandel verfügen?</li><li>Welche konkreten Massnahmen sind vorgesehen, um sicherzustellen, dass bis Ende 2025 alle Kantone über spezialisierte Angebote für Opfer von Menschenhandel verfügen? Falls das Ziel 5.1.3 des NAP gegen Menschenhandel nicht vollständig umgesetzt ist: Welche Konsequenzen zieht der Bund daraus, dass trotz des nationalen Aktionsplans weiterhin erhebliche kantonale Unterschiede in der Betreuung und Unterbringung von Opfern von Menschenhandel bestehen?</li></ol>
- Umsetzung des Nationalen Aktionsplans gegen Menschenhandel (NAP MH). Spezialisierte Opferhilfestellen in den Kantonen
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