Wie schützt der Bund seine Institutionen vor Einflussnahme der organisierten Kriminalität?

ShortId
25.4710
Id
20254710
Updated
11.02.2026 16:02
Language
de
Title
Wie schützt der Bund seine Institutionen vor Einflussnahme der organisierten Kriminalität?
AdditionalIndexing
04;09;1216;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><ol><li><span>Der Bundesrat räumt der Erkennung, Verhinderung und Bekämpfung der Organisierten Kriminalität (OK) einen hohen Stellenwert ein. Dies erfordert Kenntnisse über die Bedrohungslage sowie die Vorgehensweise der OK. Hierzu braucht es Lagebilder und möglichst konkrete Beschreibungen über die Aktivitäten der OK und deren Gruppierungen. Mit Hilfe dieser Grundlagen sind alle Staatsebenen gehalten, auf ihren Stufen betreffend Erkennung von OK zu sensibilisieren (z.B. mit Informationskampagnen) und zu schulen, insbesondere in gefährdeten Sektoren wie dem Finanzwesen, dem Immobiliensektor oder dem Glücksspielgewerbe. Zudem soll die Datenbekanntgabe zwischen Verwaltungs- und Strafverfolgungsbehörden sowohl innerhalb der Kantone mit den Gemeinden, zwischen Kantonen als auch im Verhältnis Bund-Kantone möglich sein, wozu die erforderlichen rechtlichen Grundlagen geschaffen werden sollen. Die Verbesserung der Lagedarstellung, die Sensibilisierung und Schulung und die Verbesserung des Meldeflusses sind Ziele der Strategie der Schweiz zur Bekämpfung der OK, die der Bundesrat am 19. Dezember 2025 verabschiedet hat (s. dazu die Antwort auf Frage 4). </span></li></ol><p><span>&nbsp;</span></p><ol start="2"><li><span>Der Bundesrat misst der Integrität der öffentlichen Finanzen und der Verhinderung von Geldflüssen aus kriminellen Quellen hohe Bedeutung bei. Die Schweiz verfügt über ein umfassendes und bewährtes System zur Bekämpfung der Geldwäscherei. Die öffentliche Verwaltung ist in dieses Gesamtsystem eingebettet. Einnahmen und Ausgaben des Bundes erfolgen auf gesetzlicher Basis und nach standardisierten Verfahren. Besondere Beachtung wird dabei dem Bereich der öffentlichen Beschaffungen gewidmet. Der Bundesrat stellt durch Überprüfung sicher, dass die bestehenden Regelungen den nationalen und internationalen Anforderungen entsprechen und angemessen weiterentwickelt werden. Zur Stärkung dieser Aufsichts- und Kontrolltätigkeit sollen die gleichen Massnahmen wie in der Antwort auf Frage 1 angewendet werden. Das primäre Einfallstor für inkriminiertes Geld liegt allerdings ausserhalb der öffentlichen Verwaltung. Das schweizerische Dispositiv zur Bekämpfung der Geldwäscherei ist präventiv und risikobasiert ausgestaltet und beruht darauf, dass Finanzintermediäre als erste Verteidigungslinie beim Eintritt von Vermögenswerten in den Finanzkreislauf fungieren. Diese sind gesetzlich verpflichtet, Herkunft der Mittel, wirtschaftlich Berechtigte und Transaktionen zu prüfen und Verdachtsfälle zu melden. Um die Verfolgung und den Nachweis der Geldwäscherei zu erleichtern, sollen gemäss der neuen Strategie zur Bekämpfung von OK Vorschläge für rechtliche Anpassungen ausgearbeitet werden.</span></li></ol><p><span>&nbsp;</span></p><ol start="3"><li><span>Bei der Bekämpfung der OK ist der Austausch mit ausländischen Partnerbehörden wichtig und erfolgt intensiv. Er dient dazu, eine transnationale Sicht auf die OK zu erlangen und konkrete Fälle zu bearbeiten. Die Zusammenarbeit und insbesondere der Informationsaustausch mit anderen Staaten und mit Partnerorganisationen wie Europol und INTERPOL sind</span><span>&nbsp;</span><span>von zentraler Bedeutung und sollen gemäss Strategie weiter verstärkt werden. Bei komplexen internationalen Fällen sollen vermehrt gemeinsame Ermittlerteams eingesetzt werden. Es soll ebenfalls geprüft werden, inwiefern die rechtlichen Grundlagen für die internationale Rechtshilfe in Strafsachen angepasst werden müssen. </span></li></ol><p><span>&nbsp;</span></p><ol start="4"><li><span>Die Strategie zur Bekämpfung der OK ist eingebettet in die Sicherheitspolitische Strategie der Schweiz und bildet die Grundlage, damit alle Staatsebenen behördenübergreifend und wirksam der wachsenden Bedrohung durch kriminelle Netzwerke begegnen. Die Stärkung der inneren Sicherheit ist ein expliziter Schwerpunkt der Sicherheitspolitischen Strategie der Schweiz. Sie legt auch dar, dass Staaten kriminelle Gruppen als Teil ihrer hybriden Konfliktführung gegen die Schweiz einsetzen könnten. Das EJPD hat die Strategie zur Bekämpfung von OK gemeinsam mit Bund, Kantonen und Gemeinden ausgearbeitet. Die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) hat sie am 27. November 2025 verabschiedet. Die Strategie legt Aktionsfelder für das Erkennen, Verhindern und Bekämpfen der OK fest, welche die in der Interpellation gestellten Fragen berücksichtigen. Zur Umsetzung der Strategie wird ein Nationaler Aktionsplan zur Bekämpfung der OK geschaffen.</span></li></ol></span>
  • <p>Die «Bestandesaufnahme zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität in der Schweiz» des Fedpol zeigt, dass organisierte kriminelle Netzwerke mit erheblichen finanziellen Mitteln, Scheinfirmen und Korruptionsversuchen die Integrität von Staat und Wirtschaft gefährden und dabei auch Verwaltungen, Vergabeverfahren und politische Entscheidungsträger ins Visier geraten können. Verdeckte Einflussnahme auf staatliche Institutionen stellt auch für die Schweiz ein reales Risiko dar. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie der Bund seine Institutionen vor Einflussnahmen der organisierten Kriminalität schützt und ob die bestehenden Vorkehrungen und Strategien ausreichen. Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>Welche Vorkehrungen bestehen, um Einflussnahmen der organisierten Kriminalität auf staatliche Verwaltungen, Justiz und Politik zu verhindern (vgl. OK-Definition lit. c)?&nbsp;</li><li>Wie stellt der Bundesrat sicher, dass in der öffentlichen Verwaltung keine Geldflüsse aus kriminellen Quellen erfolgen (z. B. Bauwesen, Gastronomie, Finanzdienstleistungen)?&nbsp;</li><li>In welchem Umfang arbeitet die Schweiz mit EU-Staaten, Europol und der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) zur Bekämpfung der OK zusammen?&nbsp;</li><li>Plant der Bundesrat, die Bekämpfung der Clankriminalität, Rocker-, REOK- und IOK-Strukturen explizit in die Nationale Sicherheitsstrategie aufzunehmen?&nbsp;</li></ol>
  • Wie schützt der Bund seine Institutionen vor Einflussnahme der organisierten Kriminalität?
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><ol><li><span>Der Bundesrat räumt der Erkennung, Verhinderung und Bekämpfung der Organisierten Kriminalität (OK) einen hohen Stellenwert ein. Dies erfordert Kenntnisse über die Bedrohungslage sowie die Vorgehensweise der OK. Hierzu braucht es Lagebilder und möglichst konkrete Beschreibungen über die Aktivitäten der OK und deren Gruppierungen. Mit Hilfe dieser Grundlagen sind alle Staatsebenen gehalten, auf ihren Stufen betreffend Erkennung von OK zu sensibilisieren (z.B. mit Informationskampagnen) und zu schulen, insbesondere in gefährdeten Sektoren wie dem Finanzwesen, dem Immobiliensektor oder dem Glücksspielgewerbe. Zudem soll die Datenbekanntgabe zwischen Verwaltungs- und Strafverfolgungsbehörden sowohl innerhalb der Kantone mit den Gemeinden, zwischen Kantonen als auch im Verhältnis Bund-Kantone möglich sein, wozu die erforderlichen rechtlichen Grundlagen geschaffen werden sollen. Die Verbesserung der Lagedarstellung, die Sensibilisierung und Schulung und die Verbesserung des Meldeflusses sind Ziele der Strategie der Schweiz zur Bekämpfung der OK, die der Bundesrat am 19. Dezember 2025 verabschiedet hat (s. dazu die Antwort auf Frage 4). </span></li></ol><p><span>&nbsp;</span></p><ol start="2"><li><span>Der Bundesrat misst der Integrität der öffentlichen Finanzen und der Verhinderung von Geldflüssen aus kriminellen Quellen hohe Bedeutung bei. Die Schweiz verfügt über ein umfassendes und bewährtes System zur Bekämpfung der Geldwäscherei. Die öffentliche Verwaltung ist in dieses Gesamtsystem eingebettet. Einnahmen und Ausgaben des Bundes erfolgen auf gesetzlicher Basis und nach standardisierten Verfahren. Besondere Beachtung wird dabei dem Bereich der öffentlichen Beschaffungen gewidmet. Der Bundesrat stellt durch Überprüfung sicher, dass die bestehenden Regelungen den nationalen und internationalen Anforderungen entsprechen und angemessen weiterentwickelt werden. Zur Stärkung dieser Aufsichts- und Kontrolltätigkeit sollen die gleichen Massnahmen wie in der Antwort auf Frage 1 angewendet werden. Das primäre Einfallstor für inkriminiertes Geld liegt allerdings ausserhalb der öffentlichen Verwaltung. Das schweizerische Dispositiv zur Bekämpfung der Geldwäscherei ist präventiv und risikobasiert ausgestaltet und beruht darauf, dass Finanzintermediäre als erste Verteidigungslinie beim Eintritt von Vermögenswerten in den Finanzkreislauf fungieren. Diese sind gesetzlich verpflichtet, Herkunft der Mittel, wirtschaftlich Berechtigte und Transaktionen zu prüfen und Verdachtsfälle zu melden. Um die Verfolgung und den Nachweis der Geldwäscherei zu erleichtern, sollen gemäss der neuen Strategie zur Bekämpfung von OK Vorschläge für rechtliche Anpassungen ausgearbeitet werden.</span></li></ol><p><span>&nbsp;</span></p><ol start="3"><li><span>Bei der Bekämpfung der OK ist der Austausch mit ausländischen Partnerbehörden wichtig und erfolgt intensiv. Er dient dazu, eine transnationale Sicht auf die OK zu erlangen und konkrete Fälle zu bearbeiten. Die Zusammenarbeit und insbesondere der Informationsaustausch mit anderen Staaten und mit Partnerorganisationen wie Europol und INTERPOL sind</span><span>&nbsp;</span><span>von zentraler Bedeutung und sollen gemäss Strategie weiter verstärkt werden. Bei komplexen internationalen Fällen sollen vermehrt gemeinsame Ermittlerteams eingesetzt werden. Es soll ebenfalls geprüft werden, inwiefern die rechtlichen Grundlagen für die internationale Rechtshilfe in Strafsachen angepasst werden müssen. </span></li></ol><p><span>&nbsp;</span></p><ol start="4"><li><span>Die Strategie zur Bekämpfung der OK ist eingebettet in die Sicherheitspolitische Strategie der Schweiz und bildet die Grundlage, damit alle Staatsebenen behördenübergreifend und wirksam der wachsenden Bedrohung durch kriminelle Netzwerke begegnen. Die Stärkung der inneren Sicherheit ist ein expliziter Schwerpunkt der Sicherheitspolitischen Strategie der Schweiz. Sie legt auch dar, dass Staaten kriminelle Gruppen als Teil ihrer hybriden Konfliktführung gegen die Schweiz einsetzen könnten. Das EJPD hat die Strategie zur Bekämpfung von OK gemeinsam mit Bund, Kantonen und Gemeinden ausgearbeitet. Die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) hat sie am 27. November 2025 verabschiedet. Die Strategie legt Aktionsfelder für das Erkennen, Verhindern und Bekämpfen der OK fest, welche die in der Interpellation gestellten Fragen berücksichtigen. Zur Umsetzung der Strategie wird ein Nationaler Aktionsplan zur Bekämpfung der OK geschaffen.</span></li></ol></span>
    • <p>Die «Bestandesaufnahme zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität in der Schweiz» des Fedpol zeigt, dass organisierte kriminelle Netzwerke mit erheblichen finanziellen Mitteln, Scheinfirmen und Korruptionsversuchen die Integrität von Staat und Wirtschaft gefährden und dabei auch Verwaltungen, Vergabeverfahren und politische Entscheidungsträger ins Visier geraten können. Verdeckte Einflussnahme auf staatliche Institutionen stellt auch für die Schweiz ein reales Risiko dar. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie der Bund seine Institutionen vor Einflussnahmen der organisierten Kriminalität schützt und ob die bestehenden Vorkehrungen und Strategien ausreichen. Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>Welche Vorkehrungen bestehen, um Einflussnahmen der organisierten Kriminalität auf staatliche Verwaltungen, Justiz und Politik zu verhindern (vgl. OK-Definition lit. c)?&nbsp;</li><li>Wie stellt der Bundesrat sicher, dass in der öffentlichen Verwaltung keine Geldflüsse aus kriminellen Quellen erfolgen (z. B. Bauwesen, Gastronomie, Finanzdienstleistungen)?&nbsp;</li><li>In welchem Umfang arbeitet die Schweiz mit EU-Staaten, Europol und der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) zur Bekämpfung der OK zusammen?&nbsp;</li><li>Plant der Bundesrat, die Bekämpfung der Clankriminalität, Rocker-, REOK- und IOK-Strukturen explizit in die Nationale Sicherheitsstrategie aufzunehmen?&nbsp;</li></ol>
    • Wie schützt der Bund seine Institutionen vor Einflussnahme der organisierten Kriminalität?

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