Aktive Beteiligung der Schweiz an den Arbeiten des Europarats für ein besseres Gleichgewicht zwischen Menschenrechten und Migrationspolitik

ShortId
25.4714
Id
20254714
Updated
18.02.2026 19:36
Language
de
Title
Aktive Beteiligung der Schweiz an den Arbeiten des Europarats für ein besseres Gleichgewicht zwischen Menschenrechten und Migrationspolitik
AdditionalIndexing
08;1231;2811
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p>1.-3.&nbsp; Mit einem offenen Brief vom 22. Mai 2025 haben neuen Vertragsstaaten der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) einen offenen und neuen Dialog über die Anwendung der EMRK gefordert, insbesondere im Kontext der aktuellen Herausforderungen in Bezug auf die irreguläre Migration und die Situation von aufgrund von schweren Straftaten verurteilten Ausländerinnen und Ausländern. Die informelle Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister vom 10.&nbsp;Dezember 2025 ist Teil der Massnahmen, welche in der Folge dieses offenen Briefes ergriffen wurden. Im Oktober 2025 hatte der Generalsekretär des Europarats, Alain Berset, zur Beantwortung der Initiative der neuen Vertragsstaaten einen Vorschlag in vier Punkten vorgestellt. Die Schlussfolgerungen der Konferenz übernehmen inhaltlich diese Vorschläge. </p><p>&nbsp;</p><p>Der Bundesrat hat sich wiederholt zur Mitgliedschaft der Schweiz im Europarat und zum System der EMRK bekannt. Er ist sich ebenfalls bewusst, dass zahlreiche Staaten im Zusammenhang mit der Migration mit verschiedenartigen Herausforderungen konfrontiert sind. Er hat deshalb die Vorschläge des Generalsekretärs Alain Berset, welche den Mitgliedstaaten die Möglichkeit bieten, gemeinsam innerhalb der institutionellen Strukturen des Europarats konstruktive Lösungen zur Bewältigung dieser Herausforderungen zu suchen, unterstützt. </p><p>&nbsp;</p><p>Die Vertreter der Schweiz haben aktiv an den Arbeiten, welche infolge des offenen Briefes aufgenommen wurden, und an der Vorbereitung der Konferenz vom 10. Dezember 2025 teilgenommen. An der Konferenz wurde die Schweiz durch den Direktor des Bundesarmts für Justiz mit dem Titel eines Staatssekretärs vertreten. Derzeit beteiligen sich die Experten der Bundesverwaltung ebenfalls an der Ausarbeitung der vorgesehenen politischen Deklaration, welche zunächst durch den Lenkungsausschuss für Menschenrechte und später durch das Ministerkomitee behandelt werden soll. Im Rahmen ihrer Interventionen vertritt die Schweiz insbesondere ein faktenbasiertes Vorgehen und die Berücksichtigung der etablierten Grundsätze, namentlich der Unabhängigkeit des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der subsidiären Natur des von der EMRK vorgesehenen Kontrollmechanismus und der Verpflichtung der Vertragsstaaten, die Rechte und Grundfreiheiten der EMRK für alle ihrer Jurisdiktion unterstehenden Personen zu gewährleisten.</p><p>&nbsp;</p><p>4.&nbsp; Was die Kooperation mit anderen multilateralen Foren anbelangt, erinnert der Bundesrat dran, dass das Ministerkomitee den Generalsekretär im Anschluss an die Konferenz vom 10.&nbsp;Dezember 2025 eingeladen hat, auf der internationalen Ebene Diskussionen zur Migration anzustossen und ihm diesbezüglich vor Ende 2026 Bericht zu erstatten. Der Bundesrat wird die vom Generalsekretär geführten Diskussionen aufmerksam verfolgen. </p><p>&nbsp;</p><p>5.&nbsp; Schliesslich werden das EDA und das EJPD wie bis anhin die Parlamentarierdelegation beim Europarat regelmässig über die laufenden Arbeiten informieren. </p></span>
  • <p>Am 10.&nbsp;Dezember 2025 fand eine informelle Ministerkonferenz des Europarats statt. Dort wurde über neue politische Rahmenbedingungen diskutiert, die sowohl die Menschenrechte gewährleisten als auch den aktuellen Herausforderungen Rechnung tragen, die sich im Zusammenhang mit der illegalen Migration und mit der Notwendigkeit, die Sicherheit der europäischen Länder zu garantieren, ergeben.&nbsp;</p><p>Die teilnehmenden Justizministerinnen und -minister bekräftigten das Bekenntnis der Mitgliedstaaten zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Gleichzeitig wiesen sie auf die Notwendigkeit hin, die Wirksamkeit, Zielgerichtetheit und Ausgewogenheit dieses Systems zu wahren. Sie anerkannten, dass die enormen und komplexen Herausforderungen der illegalen Migration – insbesondere die Instrumentalisierung der Migrationsströme, die Schleuserproblematik und der Menschenhandel – neue Antworten erfordern. Das Ministerkomitee wurde dazu aufgefordert, eine politische Erklärung auszuarbeiten, die bekräftigt, dass die wirksame Ausübung der in der EMRK verankerten Rechte und Freiheiten garantiert werden muss, wobei aber auch die grundlegende Verantwortung der Regierungen für die Gewährleistung der nationalen und öffentlichen Sicherheit und für den Umgang mit den Migrationsströmen zu berücksichtigen ist.</p><p>Ich frage den Bundesrat:</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>Wie schätzt er die an der Konferenz verabschiedeten Schlussfolgerungen ein?</li><li>Teilt er die Sicht, dass ein neues Gleichgewicht gefunden werden muss zwischen dem EMRK-System einerseits und der Gewährleistung der Sicherheit und der Steuerung der Migration andererseits?</li><li>Beabsichtigt die Schweiz, sich bei der Ausarbeitung dieser politischen Erklärung aktiv einzubringen, und wie gedenkt sie einen ausgewogenen Ansatz zu fördern, der abwägt zwischen der Achtung der Grundrechte und einer besseren Steuerung der Migration?</li><li>Plant der Bundesrat diesbezüglich eine aktive Zusammenarbeit im Europarat und in anderen multilateralen Gremien, um die Abstimmung mit den internationalen Verpflichtungen (insbesondere der Genfer Flüchtlingskonvention) und allenfalls auch deren Aktualisierung sicherzustellen?&nbsp;</li><li>Wird er die staatspolitischen Kommissionen (SPK) einbeziehen?</li></ol><p>Der in Strassburg eingeleitete Prozess ist eine gute Gelegenheit, um die Herangehensweise zur Beantwortung dieser Fragen zu modernisieren, indem ein neues Gleichgewicht angestrebt wird zwischen den Grundrechten und -freiheiten einerseits und wirksamen und effizienten Antworten auf die durch die Migrationsströme bedingten Herausforderungen andererseits. So wird man das EMRK-System konsolidieren und gleichzeitig seine Antworten an die konkreten Realitäten und Bedürfnisse der Bevölkerung anpassen können.</p>
  • Aktive Beteiligung der Schweiz an den Arbeiten des Europarats für ein besseres Gleichgewicht zwischen Menschenrechten und Migrationspolitik
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p>1.-3.&nbsp; Mit einem offenen Brief vom 22. Mai 2025 haben neuen Vertragsstaaten der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) einen offenen und neuen Dialog über die Anwendung der EMRK gefordert, insbesondere im Kontext der aktuellen Herausforderungen in Bezug auf die irreguläre Migration und die Situation von aufgrund von schweren Straftaten verurteilten Ausländerinnen und Ausländern. Die informelle Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister vom 10.&nbsp;Dezember 2025 ist Teil der Massnahmen, welche in der Folge dieses offenen Briefes ergriffen wurden. Im Oktober 2025 hatte der Generalsekretär des Europarats, Alain Berset, zur Beantwortung der Initiative der neuen Vertragsstaaten einen Vorschlag in vier Punkten vorgestellt. Die Schlussfolgerungen der Konferenz übernehmen inhaltlich diese Vorschläge. </p><p>&nbsp;</p><p>Der Bundesrat hat sich wiederholt zur Mitgliedschaft der Schweiz im Europarat und zum System der EMRK bekannt. Er ist sich ebenfalls bewusst, dass zahlreiche Staaten im Zusammenhang mit der Migration mit verschiedenartigen Herausforderungen konfrontiert sind. Er hat deshalb die Vorschläge des Generalsekretärs Alain Berset, welche den Mitgliedstaaten die Möglichkeit bieten, gemeinsam innerhalb der institutionellen Strukturen des Europarats konstruktive Lösungen zur Bewältigung dieser Herausforderungen zu suchen, unterstützt. </p><p>&nbsp;</p><p>Die Vertreter der Schweiz haben aktiv an den Arbeiten, welche infolge des offenen Briefes aufgenommen wurden, und an der Vorbereitung der Konferenz vom 10. Dezember 2025 teilgenommen. An der Konferenz wurde die Schweiz durch den Direktor des Bundesarmts für Justiz mit dem Titel eines Staatssekretärs vertreten. Derzeit beteiligen sich die Experten der Bundesverwaltung ebenfalls an der Ausarbeitung der vorgesehenen politischen Deklaration, welche zunächst durch den Lenkungsausschuss für Menschenrechte und später durch das Ministerkomitee behandelt werden soll. Im Rahmen ihrer Interventionen vertritt die Schweiz insbesondere ein faktenbasiertes Vorgehen und die Berücksichtigung der etablierten Grundsätze, namentlich der Unabhängigkeit des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der subsidiären Natur des von der EMRK vorgesehenen Kontrollmechanismus und der Verpflichtung der Vertragsstaaten, die Rechte und Grundfreiheiten der EMRK für alle ihrer Jurisdiktion unterstehenden Personen zu gewährleisten.</p><p>&nbsp;</p><p>4.&nbsp; Was die Kooperation mit anderen multilateralen Foren anbelangt, erinnert der Bundesrat dran, dass das Ministerkomitee den Generalsekretär im Anschluss an die Konferenz vom 10.&nbsp;Dezember 2025 eingeladen hat, auf der internationalen Ebene Diskussionen zur Migration anzustossen und ihm diesbezüglich vor Ende 2026 Bericht zu erstatten. Der Bundesrat wird die vom Generalsekretär geführten Diskussionen aufmerksam verfolgen. </p><p>&nbsp;</p><p>5.&nbsp; Schliesslich werden das EDA und das EJPD wie bis anhin die Parlamentarierdelegation beim Europarat regelmässig über die laufenden Arbeiten informieren. </p></span>
    • <p>Am 10.&nbsp;Dezember 2025 fand eine informelle Ministerkonferenz des Europarats statt. Dort wurde über neue politische Rahmenbedingungen diskutiert, die sowohl die Menschenrechte gewährleisten als auch den aktuellen Herausforderungen Rechnung tragen, die sich im Zusammenhang mit der illegalen Migration und mit der Notwendigkeit, die Sicherheit der europäischen Länder zu garantieren, ergeben.&nbsp;</p><p>Die teilnehmenden Justizministerinnen und -minister bekräftigten das Bekenntnis der Mitgliedstaaten zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Gleichzeitig wiesen sie auf die Notwendigkeit hin, die Wirksamkeit, Zielgerichtetheit und Ausgewogenheit dieses Systems zu wahren. Sie anerkannten, dass die enormen und komplexen Herausforderungen der illegalen Migration – insbesondere die Instrumentalisierung der Migrationsströme, die Schleuserproblematik und der Menschenhandel – neue Antworten erfordern. Das Ministerkomitee wurde dazu aufgefordert, eine politische Erklärung auszuarbeiten, die bekräftigt, dass die wirksame Ausübung der in der EMRK verankerten Rechte und Freiheiten garantiert werden muss, wobei aber auch die grundlegende Verantwortung der Regierungen für die Gewährleistung der nationalen und öffentlichen Sicherheit und für den Umgang mit den Migrationsströmen zu berücksichtigen ist.</p><p>Ich frage den Bundesrat:</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>Wie schätzt er die an der Konferenz verabschiedeten Schlussfolgerungen ein?</li><li>Teilt er die Sicht, dass ein neues Gleichgewicht gefunden werden muss zwischen dem EMRK-System einerseits und der Gewährleistung der Sicherheit und der Steuerung der Migration andererseits?</li><li>Beabsichtigt die Schweiz, sich bei der Ausarbeitung dieser politischen Erklärung aktiv einzubringen, und wie gedenkt sie einen ausgewogenen Ansatz zu fördern, der abwägt zwischen der Achtung der Grundrechte und einer besseren Steuerung der Migration?</li><li>Plant der Bundesrat diesbezüglich eine aktive Zusammenarbeit im Europarat und in anderen multilateralen Gremien, um die Abstimmung mit den internationalen Verpflichtungen (insbesondere der Genfer Flüchtlingskonvention) und allenfalls auch deren Aktualisierung sicherzustellen?&nbsp;</li><li>Wird er die staatspolitischen Kommissionen (SPK) einbeziehen?</li></ol><p>Der in Strassburg eingeleitete Prozess ist eine gute Gelegenheit, um die Herangehensweise zur Beantwortung dieser Fragen zu modernisieren, indem ein neues Gleichgewicht angestrebt wird zwischen den Grundrechten und -freiheiten einerseits und wirksamen und effizienten Antworten auf die durch die Migrationsströme bedingten Herausforderungen andererseits. So wird man das EMRK-System konsolidieren und gleichzeitig seine Antworten an die konkreten Realitäten und Bedürfnisse der Bevölkerung anpassen können.</p>
    • Aktive Beteiligung der Schweiz an den Arbeiten des Europarats für ein besseres Gleichgewicht zwischen Menschenrechten und Migrationspolitik

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