Kontrollsystem der Rechnungen für Gesundheitsleistungen verbessern und vereinheitlichen

ShortId
25.4716
Id
20254716
Updated
18.02.2026 19:35
Language
de
Title
Kontrollsystem der Rechnungen für Gesundheitsleistungen verbessern und vereinheitlichen
AdditionalIndexing
2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Momentan werden die Rechnungen der Gesundheitsdienstleister von den Krankenkassen nur oberflächlich und lediglich auf Plausibilität geprüft. Mithilfe von Computerprogrammen, die von den Krankenkassen selbst ausgewählt und von Personen angewandt werden, die über wenig Expertise im Gesundheitsbereich verfügen, wird lediglich die Übereinstimmung zwischen dem Leistungscode und der Beschreibung im Tarmed-Tarif überprüft. Stimmen diese Elemente überein, gilt die Rechnung als korrekt und wird vergütet; unterhalb einer bestimmten Betragsschwelle wird die Rechnung nicht einmal überprüft.</p><p>Die Krankenkassen wissen also nicht mit Sicherheit, welche Behandlungen zwischen Patientin oder Patient und Leistungserbringer vereinbart wurden, wie lange die Konsultation oder die Therapie dauerte, wer die Leistung erbrachte, ob die fakturierten Leistungen von der Patientin bzw. vom Patienten verlangt wurden oder ob es sich um medizinische oder ästhetische Leistungen handelt. Die Patientinnen und Patienten selbst können die Rechnungen nur in sehr eingeschränktem Masse und meist nur bei einfachen Leistungen überprüfen. Bei komplexen Behandlungen und chirurgischen Eingriffen ist eine Überprüfung praktisch unmöglich.</p><p>Präventionsleistungen und medizinische Behandlungen müssen durch eine klare Beschreibung des Behandlungsvorschlags begründet werden. Diagnosen, Konsultationen und Eingriffe sind im Gesundheitsdossier zu erfassen, für das die Krankenkassen einen Zugang erhalten, der sich auf die Kontrolle der fakturierten Leistungen beschränkt. Die im Gesundheitsdossier integrierte künstliche Intelligenz kann als wertvolle Unterstützung dienen, insbesondere dafür, dass die Patientinnen und Patienten die darin enthaltenen Informationen besser verstehen.</p>
  • <span><p>Als konkrete Massnahme zur Stärkung der Rechnungskontrolle und Transparenz hat der Bundesrat in der Vorlage «Massnahmen zur Kostendämpfung – Paket 1» (BBl 2019 6071) die Verpflichtung zur Zustellung einer Rechnungskopie durch den Leistungserbringer an die versicherte Person im Tiers payant auf Gesetzesstufe vorgeschlagen, die vom Parlament so auch verabschiedet wurde und per 1. Januar 2022 in Kraft getreten ist. Damit wird die Kontrollmöglichkeit der Versicherten gestärkt. Eine Befragung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) im ersten Halbjahr 2024 bei Leistungserbringerverbänden, Versichererverbänden, Konsumenten- und Patientenorganisationen hat gezeigt, dass der Grossteil der Leistungserbringer der Pflicht nachkommt. Die Rechnungskopie erfolgt teils auf elektronischem, teils auf postalischem Weg. Unstimmigkeiten auf Rechnungen können dem Versicherer gemeldet werden, dieser hat die Pflicht dem nachzugehen und gegebenenfalls eine Korrektur der Rechnung beim Leistungserbringer zu verlangen.</p><p>&nbsp;</p><p>Auch betreffend Verständlichkeit der Rechnung für versicherte Personen hat der Bundesrat Vorgaben in Artikel 59 Absatz 4 der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV, SR 832.102) per 1. Januar 2023 erlassen. Der Leistungserbringer hat für eine verständliche Rechnung zu sorgen. In der Regel enthalten heute Rechnungen für ärztliche Leistungen eine Leistungsübersicht für die versicherte Person.</p><p>&nbsp;</p><p>Von einer möglichen unabhängigen Rechnungskontrollbehörde hat der Bundesrat hingegen abgesehen und vielmehr auf eine Stärkung der Rechnungskontrolle durch die Versicherer selbst gesetzt. Die zudem in diesem Bereich verstärkte Aufsicht durch das BAG führt dazu, dass die Versicherer ihre Kontrollsysteme kontinuierlich weiterentwickeln. So werden in diesem Rahmen die elektronischen Prüfsysteme der Versicherer gezielten risikoorientierten Prüfungen unterzogen sowie vertiefte Datenanalysen bei den 10 grössten Versicherern durchgeführt. Gemäss den vom BAG durchgeführten Prüfungen gibt es aktuell keine Anzeichen dafür, dass die Versicherer ihre Kernaufgabe der Rechnungskontrolle nicht korrekt wahrnehmen. Auch liegt die konsequente und effektive Überprüfung im eigenen Interesse der Versicherer, um Kosten zu reduzieren. In diesem Zusammenhang sind auch die bestehenden Kontrollen zur Wirtschaftlichkeitsprüfung durch die Tarifsuisse AG zu erwähnen. Diese liefert den Versicherern umfassende Analysen. Die Schaffung einer unabhängigen Rechnungskontrollbehörde würde diesen Entwicklungen entgegen stehen, zu zusätzlicher Bürokratie sowie zu weiteren administrativen Aufwänden führen. Denn die Versicherer wären weiterhin zur Überprüfung der Leistungspflicht und Einhaltung der Bedingungen bei einem alternativen Versicherungsmodell verpflichtet. </p><p>&nbsp;</p><p>In Bezug auf die in der Motion geforderte Verbindung mit dem elektronischen Gesundheitsdossier ist festzuhalten, dass aus Gründen der Vertraulichkeit kein Zugriff der Versicherer auf das Dossier vorgesehen ist. Gemäss dem vorliegenden Konzept erfolgt eine klare Trennung von elektronischem Gesundheitsdossier und Abrechnungsverfahren der Versicherer.</p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine unabhängige Stelle damit zu beauftragen, das Kontrollsystem der Rechnungen für Gesundheitsleistungen zu vereinheitlichen, um:<br>– mehr Transparenz und Klarheit zu schaffen für die Versicherten, die Krankenkassen und den Staat, welche die Rechnungen bezahlen;<br>‒ die reibungslose und einfache dreiseitige Kommunikation zwischen Patientinnen und Patienten, Krankenkassen und Gesundheitsdienstleistern dank dem Gesundheitsdossier sicherzustellen;<br>‒ präzise Informationen über erbrachte Leistungen, verordnete Medikamente, Präventionsmassnahmen und deren Wirksamkeit für statistische Zwecke in einer Datenbank zu sammeln.</p><p>Dabei sind unter Beachtung der Artikel&nbsp;32, 42 und 56 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung die rechtlichen, informationstechnischen (elektronisches Gesundheitsdossier) und medizinischen Aspekte sowie die Aspekte der künstlichen Intelligenz zu berücksichtigen.</p>
  • Kontrollsystem der Rechnungen für Gesundheitsleistungen verbessern und vereinheitlichen
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Momentan werden die Rechnungen der Gesundheitsdienstleister von den Krankenkassen nur oberflächlich und lediglich auf Plausibilität geprüft. Mithilfe von Computerprogrammen, die von den Krankenkassen selbst ausgewählt und von Personen angewandt werden, die über wenig Expertise im Gesundheitsbereich verfügen, wird lediglich die Übereinstimmung zwischen dem Leistungscode und der Beschreibung im Tarmed-Tarif überprüft. Stimmen diese Elemente überein, gilt die Rechnung als korrekt und wird vergütet; unterhalb einer bestimmten Betragsschwelle wird die Rechnung nicht einmal überprüft.</p><p>Die Krankenkassen wissen also nicht mit Sicherheit, welche Behandlungen zwischen Patientin oder Patient und Leistungserbringer vereinbart wurden, wie lange die Konsultation oder die Therapie dauerte, wer die Leistung erbrachte, ob die fakturierten Leistungen von der Patientin bzw. vom Patienten verlangt wurden oder ob es sich um medizinische oder ästhetische Leistungen handelt. Die Patientinnen und Patienten selbst können die Rechnungen nur in sehr eingeschränktem Masse und meist nur bei einfachen Leistungen überprüfen. Bei komplexen Behandlungen und chirurgischen Eingriffen ist eine Überprüfung praktisch unmöglich.</p><p>Präventionsleistungen und medizinische Behandlungen müssen durch eine klare Beschreibung des Behandlungsvorschlags begründet werden. Diagnosen, Konsultationen und Eingriffe sind im Gesundheitsdossier zu erfassen, für das die Krankenkassen einen Zugang erhalten, der sich auf die Kontrolle der fakturierten Leistungen beschränkt. Die im Gesundheitsdossier integrierte künstliche Intelligenz kann als wertvolle Unterstützung dienen, insbesondere dafür, dass die Patientinnen und Patienten die darin enthaltenen Informationen besser verstehen.</p>
    • <span><p>Als konkrete Massnahme zur Stärkung der Rechnungskontrolle und Transparenz hat der Bundesrat in der Vorlage «Massnahmen zur Kostendämpfung – Paket 1» (BBl 2019 6071) die Verpflichtung zur Zustellung einer Rechnungskopie durch den Leistungserbringer an die versicherte Person im Tiers payant auf Gesetzesstufe vorgeschlagen, die vom Parlament so auch verabschiedet wurde und per 1. Januar 2022 in Kraft getreten ist. Damit wird die Kontrollmöglichkeit der Versicherten gestärkt. Eine Befragung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) im ersten Halbjahr 2024 bei Leistungserbringerverbänden, Versichererverbänden, Konsumenten- und Patientenorganisationen hat gezeigt, dass der Grossteil der Leistungserbringer der Pflicht nachkommt. Die Rechnungskopie erfolgt teils auf elektronischem, teils auf postalischem Weg. Unstimmigkeiten auf Rechnungen können dem Versicherer gemeldet werden, dieser hat die Pflicht dem nachzugehen und gegebenenfalls eine Korrektur der Rechnung beim Leistungserbringer zu verlangen.</p><p>&nbsp;</p><p>Auch betreffend Verständlichkeit der Rechnung für versicherte Personen hat der Bundesrat Vorgaben in Artikel 59 Absatz 4 der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV, SR 832.102) per 1. Januar 2023 erlassen. Der Leistungserbringer hat für eine verständliche Rechnung zu sorgen. In der Regel enthalten heute Rechnungen für ärztliche Leistungen eine Leistungsübersicht für die versicherte Person.</p><p>&nbsp;</p><p>Von einer möglichen unabhängigen Rechnungskontrollbehörde hat der Bundesrat hingegen abgesehen und vielmehr auf eine Stärkung der Rechnungskontrolle durch die Versicherer selbst gesetzt. Die zudem in diesem Bereich verstärkte Aufsicht durch das BAG führt dazu, dass die Versicherer ihre Kontrollsysteme kontinuierlich weiterentwickeln. So werden in diesem Rahmen die elektronischen Prüfsysteme der Versicherer gezielten risikoorientierten Prüfungen unterzogen sowie vertiefte Datenanalysen bei den 10 grössten Versicherern durchgeführt. Gemäss den vom BAG durchgeführten Prüfungen gibt es aktuell keine Anzeichen dafür, dass die Versicherer ihre Kernaufgabe der Rechnungskontrolle nicht korrekt wahrnehmen. Auch liegt die konsequente und effektive Überprüfung im eigenen Interesse der Versicherer, um Kosten zu reduzieren. In diesem Zusammenhang sind auch die bestehenden Kontrollen zur Wirtschaftlichkeitsprüfung durch die Tarifsuisse AG zu erwähnen. Diese liefert den Versicherern umfassende Analysen. Die Schaffung einer unabhängigen Rechnungskontrollbehörde würde diesen Entwicklungen entgegen stehen, zu zusätzlicher Bürokratie sowie zu weiteren administrativen Aufwänden führen. Denn die Versicherer wären weiterhin zur Überprüfung der Leistungspflicht und Einhaltung der Bedingungen bei einem alternativen Versicherungsmodell verpflichtet. </p><p>&nbsp;</p><p>In Bezug auf die in der Motion geforderte Verbindung mit dem elektronischen Gesundheitsdossier ist festzuhalten, dass aus Gründen der Vertraulichkeit kein Zugriff der Versicherer auf das Dossier vorgesehen ist. Gemäss dem vorliegenden Konzept erfolgt eine klare Trennung von elektronischem Gesundheitsdossier und Abrechnungsverfahren der Versicherer.</p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine unabhängige Stelle damit zu beauftragen, das Kontrollsystem der Rechnungen für Gesundheitsleistungen zu vereinheitlichen, um:<br>– mehr Transparenz und Klarheit zu schaffen für die Versicherten, die Krankenkassen und den Staat, welche die Rechnungen bezahlen;<br>‒ die reibungslose und einfache dreiseitige Kommunikation zwischen Patientinnen und Patienten, Krankenkassen und Gesundheitsdienstleistern dank dem Gesundheitsdossier sicherzustellen;<br>‒ präzise Informationen über erbrachte Leistungen, verordnete Medikamente, Präventionsmassnahmen und deren Wirksamkeit für statistische Zwecke in einer Datenbank zu sammeln.</p><p>Dabei sind unter Beachtung der Artikel&nbsp;32, 42 und 56 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung die rechtlichen, informationstechnischen (elektronisches Gesundheitsdossier) und medizinischen Aspekte sowie die Aspekte der künstlichen Intelligenz zu berücksichtigen.</p>
    • Kontrollsystem der Rechnungen für Gesundheitsleistungen verbessern und vereinheitlichen

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