Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer. Eine Bilanz nach zehn Jahren Auslandschweizergesetz

ShortId
25.4720
Id
20254720
Updated
18.02.2026 19:32
Language
de
Title
Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer. Eine Bilanz nach zehn Jahren Auslandschweizergesetz
AdditionalIndexing
04
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Der Bericht des Bundesrates von 2010 zur Politik des Bundes in Bezug auf die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer machte deutlich, welche strategische Bedeutung die Gemeinschaft der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer für unser Land hat. Er zeigte auf, dass Handlungsbedarf besteht: Einerseits sollte der Bund seine Politik gegenüber der Fünften Schweiz stärken, und andererseits sollten die einschlägigen Bestimmungen, die sich bis dahin in zahlreichen Erlassen der gesamten schweizerischen Rechtsordnung fanden, in einem einzigen Gesetz zusammengefasst werden. Vor diesem Hintergrund reichte Ständerat Filippo Lombardi 2011 eine parlamentarische Initiative mit dem Titel «Für ein Auslandschweizergesetz» ein. Damit gab er den entscheidenden Anstoss für das Auslandschweizergesetz, das vom Parlament 2014 verabschiedet worden und dann am 1.&nbsp;November 2015 in Kraft getreten ist. Seit seinem Inkrafttreten sind nun zehn Jahre vergangen.</p><p>Seit 2015 hat sich das internationale politische Umfeld grundlegend verändert; besonders prägend war eine Reihe globaler und regionaler Krisen in den Bereichen Gesundheit, Sicherheit und Geopolitik, von denen die gesamte Schweizer Bevölkerung und insbesondere auch bestimmte Gemeinschaften von Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer betroffen waren. Gleichzeitig ist die Zahl der im Ausland lebenden Schweizerinnen und Schweizer stark gewachsen und hat im Jahr 2025 die Zahl von beinahe 830&nbsp;000 Personen erreicht. Von diesen sind etwa 210&nbsp;000 Personen in den kantonalen Stimmregistern eingetragen und können somit ihre politischen Rechte wahrnehmen.</p><p>Das Gesetz hat die Rolle des Bundes gegenüber den Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern neu definiert. Es sieht die Möglichkeit vor, rückzahlbare Sozialhilfeleistungen zu gewähren, der Fokus liegt jedoch auf dem Grundsatz der Eigenverantwortung der im Ausland lebenden Schweizerinnen und Schweizer.</p><p>Darüber hinaus regelt das Gesetz die Unterstützung von Institutionen durch den Bund, welche die Beziehungen zwischen den Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern und der Schweiz stärken oder diesen Gemeinschaften konkrete Hilfeleistungen gewähren und welche damit dazu beitragen, dass die vom Gesetzgeber festgelegten Ziele erreicht werden. Das Gesetz erwähnt ausdrücklich die Auslandschweizer-Organisation (ASO), die eine langjährige Partnerschaft mit dem Departement für auswärtige Angelegenheiten verbindet. Die ASO gibt die <i>Schweizer Revue</i> heraus, die von rund 325&nbsp;000 Personen gelesen wird, bietet individuelle Beratungen und Webinare an und organisiert zahlreiche Aktivitäten für junge Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer. In ihrem zentralen Organ, dem Auslandschweizerrat, sind Vertreterinnen und Vertreter der Schweizer Gemeinschaften rund um die Welt als sogenanntes Parlament der Fünften Schweiz vertreten. Der Rat fungiert als politische Schnittstelle und bringt in dieser Funktion die Anliegen und Forderungen der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer gegenüber den Behörden des Bundes und der Kantone ein.</p><p>Vor diesem Hintergrund erscheint es zehn Jahre nach dem Inkrafttreten des Ausländergesetzes zweckmässig, eine Bilanz der Umsetzung dieses Gesetzes zu ziehen und zu prüfen, ob es dem veränderten Umfeld weiterhin gerecht wird oder ob es Anpassungen braucht. In diesem Zusammenhang soll der Bundesrat auch die Partnerschaft mit der ASO und den daraus resultierenden Nutzen prüfen.</p>
  • <span><p>Vor dem Hintergrund der Ende 2025 verabschiedeten Konsularstrategie 2026–2029 durch den Bundesrat und angesichts der im internationalen Kontext entstehenden neuen Formen der konsularischen Zusammenarbeit sowie der neuen technologischen Entwicklungen erachtet es der Bundesrat als angezeigt, eine Bilanz zur Umsetzung des Auslandschweizergesetzes (ASG) zu ziehen und allfälligen Anpassungsbedarf beim Gesetz und der dazugehörigen Verordnung zu identifizieren. </p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Bilanz der Umsetzung des vor zehn Jahren in Kraft getretenen Auslandschweizergesetzes zu ziehen.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p>
  • Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer. Eine Bilanz nach zehn Jahren Auslandschweizergesetz
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bericht des Bundesrates von 2010 zur Politik des Bundes in Bezug auf die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer machte deutlich, welche strategische Bedeutung die Gemeinschaft der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer für unser Land hat. Er zeigte auf, dass Handlungsbedarf besteht: Einerseits sollte der Bund seine Politik gegenüber der Fünften Schweiz stärken, und andererseits sollten die einschlägigen Bestimmungen, die sich bis dahin in zahlreichen Erlassen der gesamten schweizerischen Rechtsordnung fanden, in einem einzigen Gesetz zusammengefasst werden. Vor diesem Hintergrund reichte Ständerat Filippo Lombardi 2011 eine parlamentarische Initiative mit dem Titel «Für ein Auslandschweizergesetz» ein. Damit gab er den entscheidenden Anstoss für das Auslandschweizergesetz, das vom Parlament 2014 verabschiedet worden und dann am 1.&nbsp;November 2015 in Kraft getreten ist. Seit seinem Inkrafttreten sind nun zehn Jahre vergangen.</p><p>Seit 2015 hat sich das internationale politische Umfeld grundlegend verändert; besonders prägend war eine Reihe globaler und regionaler Krisen in den Bereichen Gesundheit, Sicherheit und Geopolitik, von denen die gesamte Schweizer Bevölkerung und insbesondere auch bestimmte Gemeinschaften von Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer betroffen waren. Gleichzeitig ist die Zahl der im Ausland lebenden Schweizerinnen und Schweizer stark gewachsen und hat im Jahr 2025 die Zahl von beinahe 830&nbsp;000 Personen erreicht. Von diesen sind etwa 210&nbsp;000 Personen in den kantonalen Stimmregistern eingetragen und können somit ihre politischen Rechte wahrnehmen.</p><p>Das Gesetz hat die Rolle des Bundes gegenüber den Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern neu definiert. Es sieht die Möglichkeit vor, rückzahlbare Sozialhilfeleistungen zu gewähren, der Fokus liegt jedoch auf dem Grundsatz der Eigenverantwortung der im Ausland lebenden Schweizerinnen und Schweizer.</p><p>Darüber hinaus regelt das Gesetz die Unterstützung von Institutionen durch den Bund, welche die Beziehungen zwischen den Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern und der Schweiz stärken oder diesen Gemeinschaften konkrete Hilfeleistungen gewähren und welche damit dazu beitragen, dass die vom Gesetzgeber festgelegten Ziele erreicht werden. Das Gesetz erwähnt ausdrücklich die Auslandschweizer-Organisation (ASO), die eine langjährige Partnerschaft mit dem Departement für auswärtige Angelegenheiten verbindet. Die ASO gibt die <i>Schweizer Revue</i> heraus, die von rund 325&nbsp;000 Personen gelesen wird, bietet individuelle Beratungen und Webinare an und organisiert zahlreiche Aktivitäten für junge Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer. In ihrem zentralen Organ, dem Auslandschweizerrat, sind Vertreterinnen und Vertreter der Schweizer Gemeinschaften rund um die Welt als sogenanntes Parlament der Fünften Schweiz vertreten. Der Rat fungiert als politische Schnittstelle und bringt in dieser Funktion die Anliegen und Forderungen der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer gegenüber den Behörden des Bundes und der Kantone ein.</p><p>Vor diesem Hintergrund erscheint es zehn Jahre nach dem Inkrafttreten des Ausländergesetzes zweckmässig, eine Bilanz der Umsetzung dieses Gesetzes zu ziehen und zu prüfen, ob es dem veränderten Umfeld weiterhin gerecht wird oder ob es Anpassungen braucht. In diesem Zusammenhang soll der Bundesrat auch die Partnerschaft mit der ASO und den daraus resultierenden Nutzen prüfen.</p>
    • <span><p>Vor dem Hintergrund der Ende 2025 verabschiedeten Konsularstrategie 2026–2029 durch den Bundesrat und angesichts der im internationalen Kontext entstehenden neuen Formen der konsularischen Zusammenarbeit sowie der neuen technologischen Entwicklungen erachtet es der Bundesrat als angezeigt, eine Bilanz zur Umsetzung des Auslandschweizergesetzes (ASG) zu ziehen und allfälligen Anpassungsbedarf beim Gesetz und der dazugehörigen Verordnung zu identifizieren. </p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Bilanz der Umsetzung des vor zehn Jahren in Kraft getretenen Auslandschweizergesetzes zu ziehen.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p>
    • Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer. Eine Bilanz nach zehn Jahren Auslandschweizergesetz

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