Fragwürdige SBB-Mega-Beschaffung im Ausland
- ShortId
-
25.4725
- Id
-
20254725
- Updated
-
18.02.2026 19:34
- Language
-
de
- Title
-
Fragwürdige SBB-Mega-Beschaffung im Ausland
- AdditionalIndexing
-
04;48;15
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><p>Am 7. November 2025 hat die SBB bekannt gegeben, dass sie den Auftrag für 116 neue Doppelstockzüge an den Hersteller Siemens Mobility AG vergeben hat. Dies nachdem die SBB zum Schluss gekommen war, dass Siemens Mobility mit Sitz in der Schweiz das gemäss Beschaffungsrecht vorteilhafteste Angebot eingereicht hatte.</p><p> </p><p>Der Bund steuert die SBB als Eigner mit der Vorgabe von strategischen Zielen. Auf das operative Geschäft der SBB, wozu auch Rollmaterialbeschaffungen für den Personenverkehr zählen, nimmt er keinen Einfluss. Die Vergabe neuer Doppelstockzüge liegt in der Verantwortung der SBB. Entsprechend hat der Bundesrat diesen Entscheid der SBB zur Kenntnis genommen.</p><p> </p><p>Als Unternehmen im Bundesbesitz hat die SBB den Auftrag gemäss den Bestimmungen des öffentlichen Beschaffungsrechts (BöB/VöB) ausgeschrieben und vergeben. Die Bewertung erfolgte gemäss den allen Anbietern bekanntgegebenen Zuschlagskriterien. Diese betrafen unter anderem die Wirtschaftlichkeit (Investitions- und Betriebskosten), projektspezifische Anforderungen und die Qualität. Die öffentliche Ausschreibung stellt sicher, dass die Angebote transparent, fair und im Wettbewerb vergeben werden. Es wird damit sichergestellt, dass die Steuergelder haushälterisch und effizient eingesetzt werden.</p><p> </p><p>Die Zuständigkeit zur Beurteilung von Beschwerden gegen Vergabeentscheide liegt beim Bundesverwaltungsgericht. Der Bundesrat kann sich daher zu einem laufenden Beschwerdeverfahren nicht äussern.</p><p> </p><p>Der Bundesrat setzt sich allgemein dafür ein, dass bei Beschaffungen die gesetzlichen Vorgaben eingehalten und faire Wettbewerbsbedingungen gewahrt bleiben. Das Beschaffungsrecht schreibt eine Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung der Anbieter vor. Nicht zulässig sind insbesondere die Bevorzugung inländischer Unternehmen oder die Schaffung von Wettbewerbsvorteilen für inländische Unternehmen. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass das Parlament unlängst im Rahmen der Totalrevision des öffentlichen Beschaffungsrechts entsprechende Forderungen abgelehnt hatte.</p></span>
- <p>Der Siemens-Konzern erhält den Zuschlag für 116 neue S-Bahn-Doppelstockzüge der SBB. Der 2-Milliarden-Auftrag geht somit nach Deutschland, anstatt dass mit Stadler Rail die Züge in der Schweiz gebaut worden wären und damit auch über 200 Zuliefer-Betriebe aus dem ganzen Land mitprofitiert hätten. Der Bundesrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten:<br>- Wie viele direkte und indirekte Arbeitsplätze hätte dieser Auftrag für die Schweiz gesichert oder wären neu geschaffen worden? <br>- Welche Steuereinnahmen entgehen der Schweiz damit? Wurde das in die Berechnungen einbezogen, dass bei einem solchen Auftragsvolumen auch wieder sehr viel zurückgeflossen wäre über Steuern der Unternehmen und Mitarbeiter?<br>- Wurden die volkswirtschaftlichen Rückflüsse (Steuern, Sozialabgaben, lokale Wertschöpfung) bei der Vergabeentscheidung quantifiziert und berücksichtigt?<br>- Welchen Einfluss hatten die Nähe und Produktion in der Schweiz auf das Kriterium Nachhaltigkeit? Es müsste doch deutlich nachhaltiger sein im eigenen Land zu produzieren.<br>- Wie wurde der ökologische Fussabdruck durch Transport, Logistik und Fertigung im Ausland gegenüber einer inländischen Produktion gewichtet?<br>- Wie wurde die hohe Zuverlässigkeit, Serviceleistungen und Verfügbarkeit der Stadler-Züge, etwa im Gegensatz zu anderen im Ausland beschafften Zügen, in der Auswertung berücksichtigt?<br>- Welche Subventionen könnten verhindert werden, wenn wir beim öffentlichen Beschaffungswesen mehr die inländischen Qualitäten nutzen würden, anstatt solche Aufträge ins Ausland zu vergeben, zum Beispiel beim Thema Stahl?<br>- Welche Rekursmöglichkeiten bestehen und wie stehen die Chancen, auf diesen Entscheid nochmals zurückzukommen?<br>- Welche Strategie verfolgt der Bundesrat generell, damit beim öffentlichen Beschaffungswesen wieder mehr die eigenen Stärken im Land zählen?<br>- Wie nutzt der Bundesrat seine Eigentümerrolle bei der SBB, um strategische Landesinteressen – etwa Beschäftigung, Know-how, Innovation und Versorgungssicherheit – bei Beschaffungsentscheiden einzubringen?</p>
- Fragwürdige SBB-Mega-Beschaffung im Ausland
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <span><p>Am 7. November 2025 hat die SBB bekannt gegeben, dass sie den Auftrag für 116 neue Doppelstockzüge an den Hersteller Siemens Mobility AG vergeben hat. Dies nachdem die SBB zum Schluss gekommen war, dass Siemens Mobility mit Sitz in der Schweiz das gemäss Beschaffungsrecht vorteilhafteste Angebot eingereicht hatte.</p><p> </p><p>Der Bund steuert die SBB als Eigner mit der Vorgabe von strategischen Zielen. Auf das operative Geschäft der SBB, wozu auch Rollmaterialbeschaffungen für den Personenverkehr zählen, nimmt er keinen Einfluss. Die Vergabe neuer Doppelstockzüge liegt in der Verantwortung der SBB. Entsprechend hat der Bundesrat diesen Entscheid der SBB zur Kenntnis genommen.</p><p> </p><p>Als Unternehmen im Bundesbesitz hat die SBB den Auftrag gemäss den Bestimmungen des öffentlichen Beschaffungsrechts (BöB/VöB) ausgeschrieben und vergeben. Die Bewertung erfolgte gemäss den allen Anbietern bekanntgegebenen Zuschlagskriterien. Diese betrafen unter anderem die Wirtschaftlichkeit (Investitions- und Betriebskosten), projektspezifische Anforderungen und die Qualität. Die öffentliche Ausschreibung stellt sicher, dass die Angebote transparent, fair und im Wettbewerb vergeben werden. Es wird damit sichergestellt, dass die Steuergelder haushälterisch und effizient eingesetzt werden.</p><p> </p><p>Die Zuständigkeit zur Beurteilung von Beschwerden gegen Vergabeentscheide liegt beim Bundesverwaltungsgericht. Der Bundesrat kann sich daher zu einem laufenden Beschwerdeverfahren nicht äussern.</p><p> </p><p>Der Bundesrat setzt sich allgemein dafür ein, dass bei Beschaffungen die gesetzlichen Vorgaben eingehalten und faire Wettbewerbsbedingungen gewahrt bleiben. Das Beschaffungsrecht schreibt eine Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung der Anbieter vor. Nicht zulässig sind insbesondere die Bevorzugung inländischer Unternehmen oder die Schaffung von Wettbewerbsvorteilen für inländische Unternehmen. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass das Parlament unlängst im Rahmen der Totalrevision des öffentlichen Beschaffungsrechts entsprechende Forderungen abgelehnt hatte.</p></span>
- <p>Der Siemens-Konzern erhält den Zuschlag für 116 neue S-Bahn-Doppelstockzüge der SBB. Der 2-Milliarden-Auftrag geht somit nach Deutschland, anstatt dass mit Stadler Rail die Züge in der Schweiz gebaut worden wären und damit auch über 200 Zuliefer-Betriebe aus dem ganzen Land mitprofitiert hätten. Der Bundesrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten:<br>- Wie viele direkte und indirekte Arbeitsplätze hätte dieser Auftrag für die Schweiz gesichert oder wären neu geschaffen worden? <br>- Welche Steuereinnahmen entgehen der Schweiz damit? Wurde das in die Berechnungen einbezogen, dass bei einem solchen Auftragsvolumen auch wieder sehr viel zurückgeflossen wäre über Steuern der Unternehmen und Mitarbeiter?<br>- Wurden die volkswirtschaftlichen Rückflüsse (Steuern, Sozialabgaben, lokale Wertschöpfung) bei der Vergabeentscheidung quantifiziert und berücksichtigt?<br>- Welchen Einfluss hatten die Nähe und Produktion in der Schweiz auf das Kriterium Nachhaltigkeit? Es müsste doch deutlich nachhaltiger sein im eigenen Land zu produzieren.<br>- Wie wurde der ökologische Fussabdruck durch Transport, Logistik und Fertigung im Ausland gegenüber einer inländischen Produktion gewichtet?<br>- Wie wurde die hohe Zuverlässigkeit, Serviceleistungen und Verfügbarkeit der Stadler-Züge, etwa im Gegensatz zu anderen im Ausland beschafften Zügen, in der Auswertung berücksichtigt?<br>- Welche Subventionen könnten verhindert werden, wenn wir beim öffentlichen Beschaffungswesen mehr die inländischen Qualitäten nutzen würden, anstatt solche Aufträge ins Ausland zu vergeben, zum Beispiel beim Thema Stahl?<br>- Welche Rekursmöglichkeiten bestehen und wie stehen die Chancen, auf diesen Entscheid nochmals zurückzukommen?<br>- Welche Strategie verfolgt der Bundesrat generell, damit beim öffentlichen Beschaffungswesen wieder mehr die eigenen Stärken im Land zählen?<br>- Wie nutzt der Bundesrat seine Eigentümerrolle bei der SBB, um strategische Landesinteressen – etwa Beschäftigung, Know-how, Innovation und Versorgungssicherheit – bei Beschaffungsentscheiden einzubringen?</p>
- Fragwürdige SBB-Mega-Beschaffung im Ausland
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