Wie werden PFAS aus Altfahrzeugen extrahiert oder entfernt?
- ShortId
-
25.4727
- Id
-
20254727
- Updated
-
12.02.2026 07:28
- Language
-
de
- Title
-
Wie werden PFAS aus Altfahrzeugen extrahiert oder entfernt?
- AdditionalIndexing
-
52;48;2841
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><p><span>1.</span><span> </span><span>Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS) wurden in grossem Umfang in Schmiermitteln und Fetten, Kühlmitteln sowie Brems- und Hydraulikflüssigkeit eingesetzt – sowohl in flüssigem als auch in gasförmigem Zustand. Viele dieser Anwendungen kommen höchstwahrscheinlich auch heute noch zum Einsatz (siehe Glüge et al., 2020: «An overview of the uses of per- and polyfluoroalkyl substances [PFAS]»). </span></p><p><span> </span></p><p><span>2.</span><span> </span><span>In der Vollzugshilfe des Bundesamts für Umwelt (BAFU) über den Verkehr mit Abfällen in der Schweiz wird detailliert dargelegt, welche Bestandteile aus den Fahrzeugen entfernt werden müssen (</span><a href="https://www.bafu.admin.ch"><u><span>www.bafu.admin.ch</span></u></a><span> > Themen > Abfall > Verkehr mit Abfällen (VeVA) > Vollzugshilfe über den Verkehr mit Sonderabfällen und anderen kontrollpflichtigen Abfällen in der Schweiz > Umweltverträgliche Entsorgung > Altfahrzeuge > Übersicht). Bei der Wiederverwendung von Bestandteilen (wie Kältemitteln aus Klimaanlagen) müssen die Vorschriften der Chemikalienverordnung (ChemV; SR</span><span> </span><em><span>813.11</span></em><span>) und der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV; SR</span><span> </span><em><span>814.81</span></em><span>) eingehalten werden. Bestandteile, die nicht zum ursprünglich vorgesehenen Zweck wiedereingesetzt werden, sind als Abfall umweltverträglich zu entsorgen (z.</span><span> </span><span>B. durch Hochtemperaturverbrennung).</span></p><p><span> </span></p><p><span>3.</span><span> </span><span>Die allgemeinen Vorschriften sind so formuliert, dass die Flüssigkeitsrückgewinnung möglichst vollständig erfolgt.</span></p><p><span> </span></p><p><span>4.</span><span> </span><span>In der unter Punkt</span><span> </span><span>2 erwähnten Vollzugshilfe des BAFU wird ebenfalls spezifisch beschrieben, wie die Kältemittel aus den Fahrzeugen zu entnehmen sind. Unter anderem ist festgehalten, dass pro Betrieb mindestens eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter im Besitz der Fachbewilligung Kältemittel gemäss Artikel</span><span> </span><span>7 ChemRRV sein muss. Die Überprüfung der Einhaltung der Vorschriften obliegt den kantonalen Behörden. </span></p><p><span> </span></p><p><span>5.</span><span> </span><span>In der Schweiz sind bei Klimaanlagen in neuen Fahrzeugen bestimmte Vorläufer von Trifluoressigsäure (TFA), die als Kältemittel eingesetzt werden (sogenannte in der Luft stabile Kältemittel), bereits verboten. Andere Kältemittel, die zur Bildung von TFA beitragen (HFO-Kältemittel), unterliegen derzeit keinen Einschränkungen. Im Zusammenhang mit dem aktuell auf EU-Ebene diskutierten Vorschlag zur umfassenden PFAS-Beschränkung wird ein Verbot von PFAS in Klimaanlagen von Fahrzeugen geprüft. Dieses Verbot würde unter anderem die oben genannten HFO-Kältemittel betreffen. Eine der Beschränkungsoptionen sieht aufgrund des derzeitigen Mangels an Alternativen eine 12-jährige Ausnahmeregelung für Kältemittel in mobilen Klimaanlagen für alle Fahrzeugtypen ausser leichte Elektrofahrzeuge vor. Es bleibt abzuwarten, welche Option umgesetzt wird. Der Bundesrat verfolgt die Diskussion über eine breite PFAS-Beschränkung, die in der EU allenfalls schon ab Mitte</span><span> </span><span>2027 gelten könnte. Er wird eine Übernahme der Regelung prüfen.</span></p><p><span> </span></p><p><span>6.</span><span> </span><span>Die grundsätzliche Entfrachtung von Fahrzeugen ist nur einer der Aspekte, die im Bericht behandelt werden. Dort wird insbesondere auf die Vollzugshilfe des BAFU (siehe Punkt</span><span> </span><span>2) verwiesen. Die geltenden Vorschriften, die auf alle Schadstoffe anwendbar sind, werden darin detailliert beschrieben. Damit wird sichergestellt, dass die Bestandteile aus den Fahrzeugen entnommen und umweltgerecht entsorgt oder gesetzeskonform wiederverwendet werden – auch diejenigen, die PFAS enthalten.</span></p></span>
- <p>Im Bericht vom 12.11.2025 in Erfüllung meines Postulats 21.3898 «Förderung des Recyclings von Altfahrzeugen in der Schweiz zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft» schreibt der Bundesrat: «Von den Standortkantonen bewilligte Entsorgungsunternehmen legen die ausgedienten Fahrzeuge trocken (Betriebsflüssigkeiten entfernen) und entfrachten sie (Schadstoffe entfernen).»</p><p>Das trockengelegte und entfrachtete Fahrzeug übergeben sie einem Schredderbetrieb zur Rückgewinnung von Metallen. Übrig bleibt dann die „Schredderleichtfraktion“, eine Mischung aus Kunststoffen, Textilien, Gummi, Glas und Metallen, „die nicht sortiert werden konnten“. Zur umweltgerechten Entsorgung werden Metalle in Stahlwerken, Giessereien oder metallverarbeitenden Betrieben rezykliert, mineralische Stoffe auf einer geeigneten Deponie abgelagert und brennbare Stoffe in einer geeigneten Verbrennungsanlage verbrannt.</p><p>Der Bericht enthält keine Angaben darüber, was mit den Flüssigkeiten geschieht und um welche Flüssigkeiten es sich handelt.</p><p>Ich bitte den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. In welchen Bauteilen von Altfahrzeugen sind PFAS vorhanden und in welcher Form (fest, flüssig, gasförmig)?</p><p>2. Wie werden PFAS während der einzelnen Entsorgungsschritte zurückgewonnen, welche PFAS können wiederverwendet werden und welche müssen gemäss den Vorschriften entsorgt werden?</p><p>3. Ist die Rückgewinnung vollständig oder gibt es Verluste? Wenn es keine Verluste gibt, welche Studien wurden zu diesem Thema durchgeführt? Wenn Verluste auftreten, wo genau treten sie auf, um welche Mengen handelt es sich und wie können diese Verluste vermieden werden, und innerhalb welcher Frist? </p><p>4. Klimaanlagen in Fahrzeugen enthalten häufig PFAS-Vorläuferstoffe, die sich bei ihrer Freisetzung in Trifluoressigsäure (TFA) zersetzen, die sich in der Umwelt anreichert. Wie verhindert man das Entweichen dieser Kältemittel? Welche Vorschriften gelten in diesem Zusammenhang und wer kontrolliert deren Einhaltung?</p><p>5. In welchem Zeitraum plant der Bundesrat, die Verwendung dieser Kältemittel in Klimaanlagen von Kraftfahrzeugen zu verbieten?</p><p>6. Warum erwähnt der Bundesrat angesichts der laufenden Diskussionen in diesem Bericht kein einziges Mal die Frage der PFAS/TFA?</p>
- Wie werden PFAS aus Altfahrzeugen extrahiert oder entfernt?
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <span><p><span>1.</span><span> </span><span>Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS) wurden in grossem Umfang in Schmiermitteln und Fetten, Kühlmitteln sowie Brems- und Hydraulikflüssigkeit eingesetzt – sowohl in flüssigem als auch in gasförmigem Zustand. Viele dieser Anwendungen kommen höchstwahrscheinlich auch heute noch zum Einsatz (siehe Glüge et al., 2020: «An overview of the uses of per- and polyfluoroalkyl substances [PFAS]»). </span></p><p><span> </span></p><p><span>2.</span><span> </span><span>In der Vollzugshilfe des Bundesamts für Umwelt (BAFU) über den Verkehr mit Abfällen in der Schweiz wird detailliert dargelegt, welche Bestandteile aus den Fahrzeugen entfernt werden müssen (</span><a href="https://www.bafu.admin.ch"><u><span>www.bafu.admin.ch</span></u></a><span> > Themen > Abfall > Verkehr mit Abfällen (VeVA) > Vollzugshilfe über den Verkehr mit Sonderabfällen und anderen kontrollpflichtigen Abfällen in der Schweiz > Umweltverträgliche Entsorgung > Altfahrzeuge > Übersicht). Bei der Wiederverwendung von Bestandteilen (wie Kältemitteln aus Klimaanlagen) müssen die Vorschriften der Chemikalienverordnung (ChemV; SR</span><span> </span><em><span>813.11</span></em><span>) und der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV; SR</span><span> </span><em><span>814.81</span></em><span>) eingehalten werden. Bestandteile, die nicht zum ursprünglich vorgesehenen Zweck wiedereingesetzt werden, sind als Abfall umweltverträglich zu entsorgen (z.</span><span> </span><span>B. durch Hochtemperaturverbrennung).</span></p><p><span> </span></p><p><span>3.</span><span> </span><span>Die allgemeinen Vorschriften sind so formuliert, dass die Flüssigkeitsrückgewinnung möglichst vollständig erfolgt.</span></p><p><span> </span></p><p><span>4.</span><span> </span><span>In der unter Punkt</span><span> </span><span>2 erwähnten Vollzugshilfe des BAFU wird ebenfalls spezifisch beschrieben, wie die Kältemittel aus den Fahrzeugen zu entnehmen sind. Unter anderem ist festgehalten, dass pro Betrieb mindestens eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter im Besitz der Fachbewilligung Kältemittel gemäss Artikel</span><span> </span><span>7 ChemRRV sein muss. Die Überprüfung der Einhaltung der Vorschriften obliegt den kantonalen Behörden. </span></p><p><span> </span></p><p><span>5.</span><span> </span><span>In der Schweiz sind bei Klimaanlagen in neuen Fahrzeugen bestimmte Vorläufer von Trifluoressigsäure (TFA), die als Kältemittel eingesetzt werden (sogenannte in der Luft stabile Kältemittel), bereits verboten. Andere Kältemittel, die zur Bildung von TFA beitragen (HFO-Kältemittel), unterliegen derzeit keinen Einschränkungen. Im Zusammenhang mit dem aktuell auf EU-Ebene diskutierten Vorschlag zur umfassenden PFAS-Beschränkung wird ein Verbot von PFAS in Klimaanlagen von Fahrzeugen geprüft. Dieses Verbot würde unter anderem die oben genannten HFO-Kältemittel betreffen. Eine der Beschränkungsoptionen sieht aufgrund des derzeitigen Mangels an Alternativen eine 12-jährige Ausnahmeregelung für Kältemittel in mobilen Klimaanlagen für alle Fahrzeugtypen ausser leichte Elektrofahrzeuge vor. Es bleibt abzuwarten, welche Option umgesetzt wird. Der Bundesrat verfolgt die Diskussion über eine breite PFAS-Beschränkung, die in der EU allenfalls schon ab Mitte</span><span> </span><span>2027 gelten könnte. Er wird eine Übernahme der Regelung prüfen.</span></p><p><span> </span></p><p><span>6.</span><span> </span><span>Die grundsätzliche Entfrachtung von Fahrzeugen ist nur einer der Aspekte, die im Bericht behandelt werden. Dort wird insbesondere auf die Vollzugshilfe des BAFU (siehe Punkt</span><span> </span><span>2) verwiesen. Die geltenden Vorschriften, die auf alle Schadstoffe anwendbar sind, werden darin detailliert beschrieben. Damit wird sichergestellt, dass die Bestandteile aus den Fahrzeugen entnommen und umweltgerecht entsorgt oder gesetzeskonform wiederverwendet werden – auch diejenigen, die PFAS enthalten.</span></p></span>
- <p>Im Bericht vom 12.11.2025 in Erfüllung meines Postulats 21.3898 «Förderung des Recyclings von Altfahrzeugen in der Schweiz zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft» schreibt der Bundesrat: «Von den Standortkantonen bewilligte Entsorgungsunternehmen legen die ausgedienten Fahrzeuge trocken (Betriebsflüssigkeiten entfernen) und entfrachten sie (Schadstoffe entfernen).»</p><p>Das trockengelegte und entfrachtete Fahrzeug übergeben sie einem Schredderbetrieb zur Rückgewinnung von Metallen. Übrig bleibt dann die „Schredderleichtfraktion“, eine Mischung aus Kunststoffen, Textilien, Gummi, Glas und Metallen, „die nicht sortiert werden konnten“. Zur umweltgerechten Entsorgung werden Metalle in Stahlwerken, Giessereien oder metallverarbeitenden Betrieben rezykliert, mineralische Stoffe auf einer geeigneten Deponie abgelagert und brennbare Stoffe in einer geeigneten Verbrennungsanlage verbrannt.</p><p>Der Bericht enthält keine Angaben darüber, was mit den Flüssigkeiten geschieht und um welche Flüssigkeiten es sich handelt.</p><p>Ich bitte den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. In welchen Bauteilen von Altfahrzeugen sind PFAS vorhanden und in welcher Form (fest, flüssig, gasförmig)?</p><p>2. Wie werden PFAS während der einzelnen Entsorgungsschritte zurückgewonnen, welche PFAS können wiederverwendet werden und welche müssen gemäss den Vorschriften entsorgt werden?</p><p>3. Ist die Rückgewinnung vollständig oder gibt es Verluste? Wenn es keine Verluste gibt, welche Studien wurden zu diesem Thema durchgeführt? Wenn Verluste auftreten, wo genau treten sie auf, um welche Mengen handelt es sich und wie können diese Verluste vermieden werden, und innerhalb welcher Frist? </p><p>4. Klimaanlagen in Fahrzeugen enthalten häufig PFAS-Vorläuferstoffe, die sich bei ihrer Freisetzung in Trifluoressigsäure (TFA) zersetzen, die sich in der Umwelt anreichert. Wie verhindert man das Entweichen dieser Kältemittel? Welche Vorschriften gelten in diesem Zusammenhang und wer kontrolliert deren Einhaltung?</p><p>5. In welchem Zeitraum plant der Bundesrat, die Verwendung dieser Kältemittel in Klimaanlagen von Kraftfahrzeugen zu verbieten?</p><p>6. Warum erwähnt der Bundesrat angesichts der laufenden Diskussionen in diesem Bericht kein einziges Mal die Frage der PFAS/TFA?</p>
- Wie werden PFAS aus Altfahrzeugen extrahiert oder entfernt?
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