Verstärkung an der Front der Strafverfolgung gegen Geldwäsche, Cybercrime und organisierte und sowie grenzüberschreitende Kriminalität

ShortId
25.4728
Id
20254728
Updated
13.02.2026 21:16
Language
de
Title
Verstärkung an der Front der Strafverfolgung gegen Geldwäsche, Cybercrime und organisierte und sowie grenzüberschreitende Kriminalität
AdditionalIndexing
1216;24;08;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Gemäss dem Bericht der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft 2024 und dem Jahresbericht des Fedpol fehlen ausreichende Ermittlungsressourcen, während organisierte Kriminalität, Cybercrime und schwere Wirtschaftsdelikte in den letzten Jahren an Umfang, Professionalität und Internationalität gewonnen haben. Nationale und internationale Lageberichte sowie die sicherheitspolitische Strategie des Bundesrats zeigen übereinstimmend, dass internationale kriminelle Netzwerke auch in der Schweiz zunehmend grenzüberschreitend, arbeitsteilig und digital agieren und das Land als Operations- und Rückzugsraum nutzen. Die Schweiz ist aufgrund ihrer zentralen Lage, Stabilität und Finanzinfrastruktur ein attraktiver Standort, insbesondere für Geldwäscherei, Vermögensverschiebungen und Cyberkriminalität. Dies spiegelt sich in der stark steigenden Zahl von Geldwäschereimeldungen, der Zunahme der Cyberkriminalität sowie Hinweisen auf mafiöse Strukturen. Internationale Analysen belegen zudem, dass organisierte Kriminalität vermehrt verschlüsselte Kommunikation, digitale Plattformen und Krypto-Assets nutzt. Die Strafverfolgung verlagert sich damit von klassischen Einzelfällen hin zu komplexen Netzwerken, digitalen Beweisen und Finanzströmen. Die beschlossenen personellen Aufstockungen beim Fedpol adressieren den quantitativen Bedarf, beheben jedoch nicht die strukturellen, technologischen und kompetenzbezogenen Defizite in der digitalen Ermittlung und Beweissicherung. Ohne spezialisierte Fachkräfte, digitale Forensik, leistungsfähige Analyseinstrumente und eine verbindlich geregelte Zusammenarbeit zwischen BKP und BA drohen Verzögerungen und Wirksamkeitsverluste in besonders aufwendigen OK-, Cyber- und Wirtschaftsstrafverfahren, was die innere Sicherheit gefährdet.&nbsp;</p>
  • <p>Der Bundesrat teilt die Einschätzung, wonach organisierte Kriminalität, Cybercrime und schwere Wirtschaftskriminalität in den letzten Jahren zugenommen haben sowie komplexer und internationaler geworden sind. Diese Entwicklung stellt eine wachsende Herausforderung für die innere Sicherheit wie auch für Wirtschaft und Gesellschaft dar. Der Bundesrat misst der Bekämpfung der genannten Phänomene daher grosse Bedeutung zu. So hat er die Stärkung der inneren Sicherheit in der sicherheitspolitischen Strategie der Schweiz 2026 (<a href="http://www.news.admin.ch"><u>www.news.admin.ch</u></a> &gt; Medienmitteilung vom 12.12.2025 «Für eine umfassende Sicherheit: Vernehmlassung zur Sicherheitspolitischen Strategie der Schweiz») als Ziel definiert. Am 19. Dezember 2025 hat der Bundesrat zudem die Strategie der Schweiz zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität gutgeheissen, die auf den Arbeiten zum Entwurf der sicherheitspolitischen Strategie basiert und die auch von der KKJPD verabschiedet wurde (<a href="http://www.news.admin.ch"><u>www.news.admin.ch</u></a> &gt; Medienmitteilung vom 19.12.2025 «Strategie der Schweiz gegen organisierte Kriminalität»). Der erhöhte Ermittlungsaufwand, unter anderem aufgrund von steigenden Meldungseingängen, stellt die Strafverfolgungsbehörden vor wachsende Herausforderungen und erfordert spezialisierte Fachkompetenzen. Diesen Anforderungen wird Rechnung getragen, indem die vom Parlament beschlossene personelle Verstärkung der Ermittlerressourcen bei fedpol prioritär für die Bereiche Terrorismus und Gewaltextremismus, organisierte Kriminalität und Staatsschutz sowie Cyberkriminalität (inklusive IT-Forensik) genutzt wird. Damit wird auch gezielt ein Fokus auf den Ausbau digitaler Fähigkeiten, insbesondere im Bereich der IT-Forensik, gelegt. Diese Priorisierung der Handlungsfelder erfolgt in enger Absprache mit der Bundesanwaltschaft (BA). Die Verstärkung der Bundeskriminalpolizei (BKP) beruht damit nicht allein auf quantitativen Überlegungen, sondern ist ausdrücklich auf den Aufbau und die Weiterentwicklung dringend benötigter, zukunftsgerichteter Kompetenzen ausgerichtet. Auf operativer Ebene setzt dies eine enge und koordinierte Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden voraus, insbesondere zwischen fedpol und der Bundesanwaltschaft. Diese Zusammenarbeit besteht schon heute und wird im Rahmen der bereits angestossenen Überarbeitung der bestehenden Zusammenarbeitsvereinbarung weiterentwickelt.</p><p>&nbsp;</p><p>Im Übrigen weist der Bundesrat darauf hin, dass die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) und die von ihr beaufsichtigte BA staatsorganisationsrechtlich als vom Bundesrat unabhängige Bundesbehörden ausgestaltet sind. Gemäss Artikel 118 Absatz 4 bis des Parlamentsgesetzes vom 13. Dezember 2002 (SR 171.0) können keine Motionen betreffend die BA und die AB-BA an die AB-BA gerichtet werden und beide nehmen keine Stellung dazu. Für eine wirksame und effiziente Kriminalitätsbekämpfung ist eine möglichst gut funktionierende Abstimmung mit der BA wichtig. Entsprechend gibt es zwischen der BA und fedpol einen engen Austausch und eine Zusammenarbeitsvereinbarung. Der Bundesrat kann der BA aber keine Vorgaben machen.</p><p><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Bundeskriminalpolizei (BKP) und die Bundesanwaltschaft (BA) so zu stärken, dass sie Fälle von organisierter Kriminalität, Cybercrime und Wirtschaftskriminalität wirksam und zeitgerecht verfolgen können. Dazu soll er ein mehrjähriges Investitionsprogramm zur digitalen Ermittlung und Beweissicherung, insbesondere in den Bereichen digitale Forensik, Auswertung verschlüsselter Kommunikation und Krypto‑Assets, vorlegen. Zudem ist die Koordination zwischen BA und BKP verbindlich zu regeln, etwa in Form einer Ergänzung der bestehenden Zusammenarbeitsvereinbarung von 2014.&nbsp;</p>
  • Verstärkung an der Front der Strafverfolgung gegen Geldwäsche, Cybercrime und organisierte und sowie grenzüberschreitende Kriminalität
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gemäss dem Bericht der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft 2024 und dem Jahresbericht des Fedpol fehlen ausreichende Ermittlungsressourcen, während organisierte Kriminalität, Cybercrime und schwere Wirtschaftsdelikte in den letzten Jahren an Umfang, Professionalität und Internationalität gewonnen haben. Nationale und internationale Lageberichte sowie die sicherheitspolitische Strategie des Bundesrats zeigen übereinstimmend, dass internationale kriminelle Netzwerke auch in der Schweiz zunehmend grenzüberschreitend, arbeitsteilig und digital agieren und das Land als Operations- und Rückzugsraum nutzen. Die Schweiz ist aufgrund ihrer zentralen Lage, Stabilität und Finanzinfrastruktur ein attraktiver Standort, insbesondere für Geldwäscherei, Vermögensverschiebungen und Cyberkriminalität. Dies spiegelt sich in der stark steigenden Zahl von Geldwäschereimeldungen, der Zunahme der Cyberkriminalität sowie Hinweisen auf mafiöse Strukturen. Internationale Analysen belegen zudem, dass organisierte Kriminalität vermehrt verschlüsselte Kommunikation, digitale Plattformen und Krypto-Assets nutzt. Die Strafverfolgung verlagert sich damit von klassischen Einzelfällen hin zu komplexen Netzwerken, digitalen Beweisen und Finanzströmen. Die beschlossenen personellen Aufstockungen beim Fedpol adressieren den quantitativen Bedarf, beheben jedoch nicht die strukturellen, technologischen und kompetenzbezogenen Defizite in der digitalen Ermittlung und Beweissicherung. Ohne spezialisierte Fachkräfte, digitale Forensik, leistungsfähige Analyseinstrumente und eine verbindlich geregelte Zusammenarbeit zwischen BKP und BA drohen Verzögerungen und Wirksamkeitsverluste in besonders aufwendigen OK-, Cyber- und Wirtschaftsstrafverfahren, was die innere Sicherheit gefährdet.&nbsp;</p>
    • <p>Der Bundesrat teilt die Einschätzung, wonach organisierte Kriminalität, Cybercrime und schwere Wirtschaftskriminalität in den letzten Jahren zugenommen haben sowie komplexer und internationaler geworden sind. Diese Entwicklung stellt eine wachsende Herausforderung für die innere Sicherheit wie auch für Wirtschaft und Gesellschaft dar. Der Bundesrat misst der Bekämpfung der genannten Phänomene daher grosse Bedeutung zu. So hat er die Stärkung der inneren Sicherheit in der sicherheitspolitischen Strategie der Schweiz 2026 (<a href="http://www.news.admin.ch"><u>www.news.admin.ch</u></a> &gt; Medienmitteilung vom 12.12.2025 «Für eine umfassende Sicherheit: Vernehmlassung zur Sicherheitspolitischen Strategie der Schweiz») als Ziel definiert. Am 19. Dezember 2025 hat der Bundesrat zudem die Strategie der Schweiz zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität gutgeheissen, die auf den Arbeiten zum Entwurf der sicherheitspolitischen Strategie basiert und die auch von der KKJPD verabschiedet wurde (<a href="http://www.news.admin.ch"><u>www.news.admin.ch</u></a> &gt; Medienmitteilung vom 19.12.2025 «Strategie der Schweiz gegen organisierte Kriminalität»). Der erhöhte Ermittlungsaufwand, unter anderem aufgrund von steigenden Meldungseingängen, stellt die Strafverfolgungsbehörden vor wachsende Herausforderungen und erfordert spezialisierte Fachkompetenzen. Diesen Anforderungen wird Rechnung getragen, indem die vom Parlament beschlossene personelle Verstärkung der Ermittlerressourcen bei fedpol prioritär für die Bereiche Terrorismus und Gewaltextremismus, organisierte Kriminalität und Staatsschutz sowie Cyberkriminalität (inklusive IT-Forensik) genutzt wird. Damit wird auch gezielt ein Fokus auf den Ausbau digitaler Fähigkeiten, insbesondere im Bereich der IT-Forensik, gelegt. Diese Priorisierung der Handlungsfelder erfolgt in enger Absprache mit der Bundesanwaltschaft (BA). Die Verstärkung der Bundeskriminalpolizei (BKP) beruht damit nicht allein auf quantitativen Überlegungen, sondern ist ausdrücklich auf den Aufbau und die Weiterentwicklung dringend benötigter, zukunftsgerichteter Kompetenzen ausgerichtet. Auf operativer Ebene setzt dies eine enge und koordinierte Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden voraus, insbesondere zwischen fedpol und der Bundesanwaltschaft. Diese Zusammenarbeit besteht schon heute und wird im Rahmen der bereits angestossenen Überarbeitung der bestehenden Zusammenarbeitsvereinbarung weiterentwickelt.</p><p>&nbsp;</p><p>Im Übrigen weist der Bundesrat darauf hin, dass die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) und die von ihr beaufsichtigte BA staatsorganisationsrechtlich als vom Bundesrat unabhängige Bundesbehörden ausgestaltet sind. Gemäss Artikel 118 Absatz 4 bis des Parlamentsgesetzes vom 13. Dezember 2002 (SR 171.0) können keine Motionen betreffend die BA und die AB-BA an die AB-BA gerichtet werden und beide nehmen keine Stellung dazu. Für eine wirksame und effiziente Kriminalitätsbekämpfung ist eine möglichst gut funktionierende Abstimmung mit der BA wichtig. Entsprechend gibt es zwischen der BA und fedpol einen engen Austausch und eine Zusammenarbeitsvereinbarung. Der Bundesrat kann der BA aber keine Vorgaben machen.</p><p><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Bundeskriminalpolizei (BKP) und die Bundesanwaltschaft (BA) so zu stärken, dass sie Fälle von organisierter Kriminalität, Cybercrime und Wirtschaftskriminalität wirksam und zeitgerecht verfolgen können. Dazu soll er ein mehrjähriges Investitionsprogramm zur digitalen Ermittlung und Beweissicherung, insbesondere in den Bereichen digitale Forensik, Auswertung verschlüsselter Kommunikation und Krypto‑Assets, vorlegen. Zudem ist die Koordination zwischen BA und BKP verbindlich zu regeln, etwa in Form einer Ergänzung der bestehenden Zusammenarbeitsvereinbarung von 2014.&nbsp;</p>
    • Verstärkung an der Front der Strafverfolgung gegen Geldwäsche, Cybercrime und organisierte und sowie grenzüberschreitende Kriminalität

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