Lumpy-Skin-Krankheit. Welche Lehren lassen sich aus dieser Krise ziehen?

ShortId
25.4732
Id
20254732
Updated
23.02.2026 10:33
Language
de
Title
Lumpy-Skin-Krankheit. Welche Lehren lassen sich aus dieser Krise ziehen?
AdditionalIndexing
55;52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p>1. und 2. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat auf die ersten Ausbrüche der hochansteckenden Tierseuche Dermatitis nodularis (Lumpy Skin Disease, LSD) in Frankreich im Sommer 2025 sofort reagiert, nicht zugelassene Impfstoffe beschafft und eine Impfpflicht für Tiere der empfänglichen Arten auf Schweizer Territorium in einem Radius von 50&nbsp;km um die französischen Ausbruchsbetriebe verfügt. Gleichzeitig hat es den Verkehr von Tieren und von tierischen Nebenprodukten aus dieser Zone streng geregelt. Die Verordnung des BLV über Massnahmen im Zusammenhang mit der LSD (SR&nbsp;916.443.112) wurde von den kantonalen Vollzugsorganen rasch und konsequent umgesetzt. Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass diese gesetzliche Grundlage genügend ist und die Zusammenarbeit zwischen dem BLV und den involvierten Kantonen effizient verlief.</p><p>Die weiteren Ausbrüche in Frankreich ab Mitte Oktober 2025 sind aller Wahrscheinlichkeit nach auf Verstösse gegen Vorschriften über das Verbringen von Rindern zurückzuführen (Medienmitteilung des französischen Landwirtschaftsministeriums vom 17.10.2025, unter agriculture.gouv.fr &gt; Accueil &gt; Alimentation &gt; Santé / Protection des animaux &gt; Tous les communiqués de presse concernant la dermatose nodulaire contagieuse bovine (DNC) &gt; DNC: Annie Genevard réunit le Parlement du sanitaire et prend des mesures renforcées sur les mouvements de bovins). Die französische Regierung untersagte infolgedessen vorübergehend alle Rinderexporte während zwei Wochen, um die Verbreitung des Virus ausserhalb von Frankreich zu verhindern. Daher konnten die Schweizer Rinder, die sich zu diesem Zeitpunkt im französischen Gebiet befanden, nicht in die Schweiz zurückgebracht werden. Durch die enge Zusammenarbeit der französischen und Schweizer Behörden konnten die betroffenen Tiere bis zu ihrer Rückkehr in die Schweiz vorübergehend in geeigneten Haltungen untergebracht werden.</p><p>&nbsp;</p><p>3. Infolge der LSD-Ausbrüche in Nachbarstaaten haben diese umgehend Massnahmen gemäss EU-Recht erlassen, insbesondere gemäss Delegierter Verordnung (EU) 2023/361. Der Informationsaustausch über neue Ausbrüche wird von allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie der Schweiz gemäss Anhang 11 des Landwirtschaftsabkommens (SR 0.916.026.81) über die Europäische Plattform Animal Disease Information System (ADIS) sichergestellt. Das BLV verfolgt die Entwicklung der Situation regelmässig und koordiniert seine Aktivitäten, um die grenzübergreifende Zusammenarbeit sicherstellen zu können.</p><p>&nbsp;</p><p>4. und 5. Um diese Tierseuche zu bewältigen und um sich auf vergleichbare Szenarien vorzubereiten, hat der Bundesrat verschiedene Massnahmen beschlossen. Zum einen wird derzeit im Tierseuchengesetz (TSG; SR 916.40) die Grundlage geschaffen, um in Notfällen den Import von nicht zugelassenen immunologischen Tierarzneimitteln zu ermöglichen. Zum andern hat das BLV im Anschluss an die Errichtung der Überwachungs- und Schutzzonen seit dem Auftreten von LSD-Fällen in Frankreich die notwendigen Dokumente auf seiner Webseite publiziert und laufend aktualisiert, um die Situation zu beurteilen und eine einheitliche Umsetzung der Bekämpfungsmassnahmen durch die Kantone zu erleichtern (www.blv.admin.ch &gt; Tiere &gt; Tierseuchen &gt; Übersicht Tierseuchen &gt; Hochansteckende Tierseuchen &gt; Lumpy skin disease). Diesbezüglich steht ein «FAQ-Dokument» (Frequently Asked Questions) zur Verfügung, das regelmässig auf den neuesten Stand gebracht wird. Das BLV stand zudem während des gesamten Ereignismanagements in einem kontinuierlichen Austausch mit den betroffenen Akteuren.</p><p>&nbsp;</p><p>Das BLV führt in Zusammenarbeit mit den Kantonen regelmässig gemeinsam entwickelte Krisenübungen zu hochansteckenden Tierseuchen in Echtzeit durch, wie etwa die Übung NOSOS&nbsp;21 im Jahr 2021, bei der ein Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest in der Schweiz simuliert wurde (www.blv.admin.ch &gt; Tiere &gt; Tierseuchen &gt; Übersicht Tierseuchen &gt; NOSOS 21). Mit solchen Simulationen können die notwendigen Prozesse geübt werden, um eine Gesundheitskrise bestmöglich zu bewältigen.</p></span>
  • <p>Das Auftreten der Lumpy-Skin-Krankheit&nbsp;(LSD, auch Dermatitis nodularis genannt) in Savoyen Ende Juni&nbsp;2025 löste in Genf eine beispiellose Gesundheitskrise aus. Die kantonalen Behörden und die Berufsorganisationen mussten umgehend reagieren, um den Schweizer Viehbestand zu schützen und die Koordination mit dem benachbarten Frankreich sicherzustellen.</p><p>&nbsp;</p><p>Mitte Oktober&nbsp;2025 entschieden die französischen Behörden, dass bis mindestens zum 4.&nbsp;November&nbsp;2025 kein Rind Frankreich verlassen dürfe. Diese Massnahme galt unabhängig vom Impfstatus der Tiere.</p><p>Die in den benachbarten französischen Gebieten gesömmerten Schweizer Tiere&nbsp;(rund&nbsp;270) konnten nicht in ihre Genfer Betriebe zurückgeführt werden. Die logistischen und wirtschaftlichen Konsequenzen dieser Entscheidung&nbsp;– Platzmangel, Mehrkosten für die Betreuung der Tiere sowie gesundheitliche Risiken aufgrund der Nähe zu aktiven Seuchenherden&nbsp;– belasteten die betroffenen Tierhalterinnen und Tierhalter erheblich.</p><p>Trotz des sofortigen und umfassenden Engagements der kantonalen Behörden waren zahlreiche Schritte notwendig, die in Zusammenarbeit mit den landwirtschaftlichen Organisationen, dem Genfer Staatsrat, dem Bundesamt für Landwirtschaft, dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen sowie den Zollbehörden unternommen wurden, ohne dass jedoch für die wichtigsten betroffenen Akteure, nämlich die Produzentinnen und Produzenten, eine zufriedenstellende Lösung gefunden werden konnte.&nbsp;</p><p>Dies wirft Fragen auf im Zusammenhang mit den Verfahren zur Bewältigung grenzüberschreitender Gesundheitskrisen, aber auch bezüglich der nationalen Vorkehrungen.</p><p>&nbsp;</p><p>Angesichts dieser Krise, die bei unseren französischen Nachbarn nach wie vor aktuell ist, bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><ol><li>– Welche Bilanz zieht der Bundesrat aus dem Umgang mit dieser Krise?</li><li>– Stösst der Föderalismus, auch wenn in der Schweiz kein Seuchenherd aufgetreten ist, bei der Bewältigung einer derart rasch verlaufenden Tierseuche an seine Grenzen, und sind entsprechende Gesetzesänderungen nötig?</li><li>– Ist eine Verstärkung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit geplant, und wenn ja, in welcher Form, um im Fall einer Tierseuche ein koordiniertes und rasches Handeln zu gewährleisten?</li><li>– Beabsichtigt der Bundesrat, Anpassungen am bestehenden System in der Schweiz vorzunehmen, insbesondere in den Bereichen Information und Koordination?</li><li>– Falls nicht, wie bereitet sich der Bundesrat auf künftige, nahezu unvermeidbare Krisen vor?</li></ol>
  • Lumpy-Skin-Krankheit. Welche Lehren lassen sich aus dieser Krise ziehen?
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p>1. und 2. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat auf die ersten Ausbrüche der hochansteckenden Tierseuche Dermatitis nodularis (Lumpy Skin Disease, LSD) in Frankreich im Sommer 2025 sofort reagiert, nicht zugelassene Impfstoffe beschafft und eine Impfpflicht für Tiere der empfänglichen Arten auf Schweizer Territorium in einem Radius von 50&nbsp;km um die französischen Ausbruchsbetriebe verfügt. Gleichzeitig hat es den Verkehr von Tieren und von tierischen Nebenprodukten aus dieser Zone streng geregelt. Die Verordnung des BLV über Massnahmen im Zusammenhang mit der LSD (SR&nbsp;916.443.112) wurde von den kantonalen Vollzugsorganen rasch und konsequent umgesetzt. Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass diese gesetzliche Grundlage genügend ist und die Zusammenarbeit zwischen dem BLV und den involvierten Kantonen effizient verlief.</p><p>Die weiteren Ausbrüche in Frankreich ab Mitte Oktober 2025 sind aller Wahrscheinlichkeit nach auf Verstösse gegen Vorschriften über das Verbringen von Rindern zurückzuführen (Medienmitteilung des französischen Landwirtschaftsministeriums vom 17.10.2025, unter agriculture.gouv.fr &gt; Accueil &gt; Alimentation &gt; Santé / Protection des animaux &gt; Tous les communiqués de presse concernant la dermatose nodulaire contagieuse bovine (DNC) &gt; DNC: Annie Genevard réunit le Parlement du sanitaire et prend des mesures renforcées sur les mouvements de bovins). Die französische Regierung untersagte infolgedessen vorübergehend alle Rinderexporte während zwei Wochen, um die Verbreitung des Virus ausserhalb von Frankreich zu verhindern. Daher konnten die Schweizer Rinder, die sich zu diesem Zeitpunkt im französischen Gebiet befanden, nicht in die Schweiz zurückgebracht werden. Durch die enge Zusammenarbeit der französischen und Schweizer Behörden konnten die betroffenen Tiere bis zu ihrer Rückkehr in die Schweiz vorübergehend in geeigneten Haltungen untergebracht werden.</p><p>&nbsp;</p><p>3. Infolge der LSD-Ausbrüche in Nachbarstaaten haben diese umgehend Massnahmen gemäss EU-Recht erlassen, insbesondere gemäss Delegierter Verordnung (EU) 2023/361. Der Informationsaustausch über neue Ausbrüche wird von allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie der Schweiz gemäss Anhang 11 des Landwirtschaftsabkommens (SR 0.916.026.81) über die Europäische Plattform Animal Disease Information System (ADIS) sichergestellt. Das BLV verfolgt die Entwicklung der Situation regelmässig und koordiniert seine Aktivitäten, um die grenzübergreifende Zusammenarbeit sicherstellen zu können.</p><p>&nbsp;</p><p>4. und 5. Um diese Tierseuche zu bewältigen und um sich auf vergleichbare Szenarien vorzubereiten, hat der Bundesrat verschiedene Massnahmen beschlossen. Zum einen wird derzeit im Tierseuchengesetz (TSG; SR 916.40) die Grundlage geschaffen, um in Notfällen den Import von nicht zugelassenen immunologischen Tierarzneimitteln zu ermöglichen. Zum andern hat das BLV im Anschluss an die Errichtung der Überwachungs- und Schutzzonen seit dem Auftreten von LSD-Fällen in Frankreich die notwendigen Dokumente auf seiner Webseite publiziert und laufend aktualisiert, um die Situation zu beurteilen und eine einheitliche Umsetzung der Bekämpfungsmassnahmen durch die Kantone zu erleichtern (www.blv.admin.ch &gt; Tiere &gt; Tierseuchen &gt; Übersicht Tierseuchen &gt; Hochansteckende Tierseuchen &gt; Lumpy skin disease). Diesbezüglich steht ein «FAQ-Dokument» (Frequently Asked Questions) zur Verfügung, das regelmässig auf den neuesten Stand gebracht wird. Das BLV stand zudem während des gesamten Ereignismanagements in einem kontinuierlichen Austausch mit den betroffenen Akteuren.</p><p>&nbsp;</p><p>Das BLV führt in Zusammenarbeit mit den Kantonen regelmässig gemeinsam entwickelte Krisenübungen zu hochansteckenden Tierseuchen in Echtzeit durch, wie etwa die Übung NOSOS&nbsp;21 im Jahr 2021, bei der ein Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest in der Schweiz simuliert wurde (www.blv.admin.ch &gt; Tiere &gt; Tierseuchen &gt; Übersicht Tierseuchen &gt; NOSOS 21). Mit solchen Simulationen können die notwendigen Prozesse geübt werden, um eine Gesundheitskrise bestmöglich zu bewältigen.</p></span>
    • <p>Das Auftreten der Lumpy-Skin-Krankheit&nbsp;(LSD, auch Dermatitis nodularis genannt) in Savoyen Ende Juni&nbsp;2025 löste in Genf eine beispiellose Gesundheitskrise aus. Die kantonalen Behörden und die Berufsorganisationen mussten umgehend reagieren, um den Schweizer Viehbestand zu schützen und die Koordination mit dem benachbarten Frankreich sicherzustellen.</p><p>&nbsp;</p><p>Mitte Oktober&nbsp;2025 entschieden die französischen Behörden, dass bis mindestens zum 4.&nbsp;November&nbsp;2025 kein Rind Frankreich verlassen dürfe. Diese Massnahme galt unabhängig vom Impfstatus der Tiere.</p><p>Die in den benachbarten französischen Gebieten gesömmerten Schweizer Tiere&nbsp;(rund&nbsp;270) konnten nicht in ihre Genfer Betriebe zurückgeführt werden. Die logistischen und wirtschaftlichen Konsequenzen dieser Entscheidung&nbsp;– Platzmangel, Mehrkosten für die Betreuung der Tiere sowie gesundheitliche Risiken aufgrund der Nähe zu aktiven Seuchenherden&nbsp;– belasteten die betroffenen Tierhalterinnen und Tierhalter erheblich.</p><p>Trotz des sofortigen und umfassenden Engagements der kantonalen Behörden waren zahlreiche Schritte notwendig, die in Zusammenarbeit mit den landwirtschaftlichen Organisationen, dem Genfer Staatsrat, dem Bundesamt für Landwirtschaft, dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen sowie den Zollbehörden unternommen wurden, ohne dass jedoch für die wichtigsten betroffenen Akteure, nämlich die Produzentinnen und Produzenten, eine zufriedenstellende Lösung gefunden werden konnte.&nbsp;</p><p>Dies wirft Fragen auf im Zusammenhang mit den Verfahren zur Bewältigung grenzüberschreitender Gesundheitskrisen, aber auch bezüglich der nationalen Vorkehrungen.</p><p>&nbsp;</p><p>Angesichts dieser Krise, die bei unseren französischen Nachbarn nach wie vor aktuell ist, bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><ol><li>– Welche Bilanz zieht der Bundesrat aus dem Umgang mit dieser Krise?</li><li>– Stösst der Föderalismus, auch wenn in der Schweiz kein Seuchenherd aufgetreten ist, bei der Bewältigung einer derart rasch verlaufenden Tierseuche an seine Grenzen, und sind entsprechende Gesetzesänderungen nötig?</li><li>– Ist eine Verstärkung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit geplant, und wenn ja, in welcher Form, um im Fall einer Tierseuche ein koordiniertes und rasches Handeln zu gewährleisten?</li><li>– Beabsichtigt der Bundesrat, Anpassungen am bestehenden System in der Schweiz vorzunehmen, insbesondere in den Bereichen Information und Koordination?</li><li>– Falls nicht, wie bereitet sich der Bundesrat auf künftige, nahezu unvermeidbare Krisen vor?</li></ol>
    • Lumpy-Skin-Krankheit. Welche Lehren lassen sich aus dieser Krise ziehen?

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