Lücken in den Sozialversicherungen nachhaltig schliessen
- ShortId
-
25.4737
- Id
-
20254737
- Updated
-
19.02.2026 08:45
- Language
-
de
- Title
-
Lücken in den Sozialversicherungen nachhaltig schliessen
- AdditionalIndexing
-
2836;2841
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Anders als im Bericht «Sozialversicherungen bewältigen die Herausforderungen von Long-Covid» des Bundesrats vom 20. Juni 2025 dargestellt, bestehen auch sechs Jahre nach Ausbruch der Pandemie gravierende und systematische Mängel im Bereich der sozialen Sicherheit. Viele Menschen fallen durch die Maschen des Sicherungsnetzes und werden mit ihren Problemen allein gelassen. </p><p> </p><ul style="list-style-type:disc;"><li>Nach wie vor sind selbstständig Erwerbende, prekär Beschäftigte und Menschen mit unsicheren Arbeits- bzw. Lebensverhältnissen schwach oder gar nicht gegen Erwerbsausfall geschützt.</li><li>Nach wie vor besteht eine Lücke bei den Krankentaggeldern.</li><li>Nach wie vor bestehen hohe Anreize für die einzelnen Sozialversicherungszweige, insbesondere die IV, möglichst viele Fälle abzuweisen.</li></ul><p> </p><p>Letzteres ist besonders gravierend für die rund 60'000 Leute (konservative Schätzung), die in der Schweiz an ME/Chronic Fatigue Syndrom erkrankt sind (davon die Hälfte in Folge einer Corona-Infektion). Die Zahlen im bundesrätlichen Bericht beziehen sich ausschliesslich auf IV-Anmeldungen, also nur auf einen Bruchteil aller Betroffenen<strong>. </strong>Für ME/CFS-Betroffene kann der Krankheitsverlauf durch körperliche und psychische Anstrengungen drastische Verschlechterungen erfahren. Dennoch werden sie von vielen IV-Stellen zu aufwändigen Untersuchungen aufgeboten, denen sie aus Selbstschutz teils nicht Folge leisten können. In Verbindung mit dem Druck möglichst wenige neue IV-Fälle anzuerkennen, führt dies zu fatalen Folgen für die betroffenen Menschen, die dann buchstäblich durch alle sozialen Netze fallen.</p><p> </p><p>Das Modell der Allgemeinen Erwerbsversicherung zeigt Wege auf, wie im System der sozialen Sicherheit Lücken geschlossen und Abschiebeeffekte vermieten werden können, ohne dass zusätzliche öffentliche Mittel in die Finanzierung eingeschossen werden müssen. </p>
- <span><p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass Erwerbsausfälle infolge Krankheit für die betroffenen Personen mit erheblichen persönlichen und finanziellen Belastungen verbunden sein können, insbesondere bei chronischen Erkrankungen oder langwierigen und schwer prognostizierbaren Krankheitsverläufen wie Long Covid oder Myalgische Enzephalomyelitis (ME; auch Chronic Fatigue Syndrome [CFS] genannt).</p><p> </p><p>Er hat sich wiederholt mit der Frage einer Allgemeinen Erwerbsversicherung befasst. Wie er in diversen Stellungnahmen dargelegt hat, ist die geltende, auf verschiedenen Sozial- und fakultativen Versicherungen beruhende Lösung einer einheitlichen Erwerbsausfallversicherung vorzuziehen. In seinem Bericht vom 14. September 2012 in Erfüllung des Postulats Schenker 09.3655 «Allgemeine Erwerbsversicherung» (www.bsv.admin.ch > Publikationen > Bundesratsbericht «Erwerbsausfall und soziale Absicherung») kommt der Bundesrat zum Schluss, dass das Sozialversicherungssystem in den meisten Fällen seine Ziele (die soziale Sicherung, vorliegend die Gewährleistungen der Einkommensdeckung der Erwerbstätigen) erreicht. Auch in seinem Bericht vom 28. Juni 2017 in Erfüllung des Postulats Nordmann 12.3087 «Lohnfortzahlung bei Krankheit. Zahlen und Fakten» unterstreicht er, dass betreffend Leistungskoordination im Bereich Taggeldversicherungen für die Versicherten trotz fehlenden gesetzlichen Obligatoriums für eine Krankentaggeldversicherung kaum Unsicherheiten bestehen und die Absicherung gegen einen Erwerbsausfall bei Krankheit - wie auch bei Unfall - umfassend ist.</p><p> </p><p>Im Zusammenhang mit chronischen Krankheiten und Krankheiten mit langwierigen und ungewissen Genesungsprozessen wie ME/CFS haben Fragen um den Erwerbsersatz erneut an Bedeutung zugenommen. Der Bundesrat hat sich im Rahmen seines Berichtes vom 20. Juni 2025 in Erfüllung des Postulats der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates 21.3454 «Auswirkungen von Long Covid» auch mit der der Invalidenversicherung vorgelagerten Krankentaggeldversicherung befasst. Eine rechtzeitige Anmeldung bei der Invalidenversicherung (IV) sollte gewährleisten, dass die Leistungen der IV diejenigen der Krankentaggeldversicherung nahtlos ablösen, wenn die Arbeitsunfähigkeit nach wie vor besteht und die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Der Bundesrat stellt indessen fest, dass es vorkommen kann, dass zwischen Krankentaggeld und IV-Taggeld oder IV-Rente eine «Einkommenslücke» entsteht. Um eine solche zu vermeiden, empfiehlt der Bundesrat einen möglichst raschen und strukturierten Informationsfluss zwischen IV-Stellen bzw. Regionalen ärztlichen Diensten und behandelnden Ärztinnen und Ärzten. Um das zu erreichen, genügen die bestehenden gesetzlichen Grundlagen und Mittel. Im Übrigen sind dem Bundesrat keine Hinweise darauf, bekannt, dass Anreize insbesondere für die IV bestehen, möglichst viele Fälle abzuweisen. Eine Analyse der Situation der heutigen Regelungen der Krankentaggeldversicherung erfolgt im Rahmen des sich in Erarbeitung befindenden Berichts in Erfüllung des Postulats der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates 24.3465 «Handlungsoptionen bei der Krankentaggeldversicherung». Der Bericht soll im Verlauf dieses Jahres vom Bundesrat verabschiedet werden. Zu Beginn dieses Jahres hat das Bundesamt für Gesundheit die Arbeiten an der Strategie in Erfüllung der Motion Hess Lorenz 24.4452 «Nationale Strategie zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation von Menschen mit ME/CFS und Long Covid» aufgenommen.</p><p> </p><p>Für den Bundesrat sind im schweizerischen Sozialversicherungssystem betreffend Erwerbsausfall bei vorübergehender Krankheit keine Lücken auszumachen. Was den Erwerbsausfall infolge chronischer und Krankheiten mit langwierigen und ungewissen Genesungsprozessen betrifft, weist der er darauf hin, dass er bereits beauftragt worden ist, Abklärungen vorzunehmen und Berichte zu erstellen. Solange die entsprechenden Resultate nicht vorliegen, erachtet er einen weiteren Bericht als nicht zielführend.</p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird gebeten, in einem Bericht darzulegen, ob mit einer systemischen Lösung im Sinne einer Allgemeinen Erwerbsversicherung die Probleme und Lücken im schweizerischen Sozialversicherungssystem auf nachhaltige und kostenverantwortliche Weise geschlossen werden können. Diese Lücken bestanden bereits vor der Corona-Krise, akzentuierten sich während der Pandemie und bestehen sechs Jahre danach noch immer. Besonderes Augenmerk soll insbesondere auf die Lage von Long Covid/ME/CFS-Betroffenen gelegt werden.</p>
- Lücken in den Sozialversicherungen nachhaltig schliessen
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Anders als im Bericht «Sozialversicherungen bewältigen die Herausforderungen von Long-Covid» des Bundesrats vom 20. Juni 2025 dargestellt, bestehen auch sechs Jahre nach Ausbruch der Pandemie gravierende und systematische Mängel im Bereich der sozialen Sicherheit. Viele Menschen fallen durch die Maschen des Sicherungsnetzes und werden mit ihren Problemen allein gelassen. </p><p> </p><ul style="list-style-type:disc;"><li>Nach wie vor sind selbstständig Erwerbende, prekär Beschäftigte und Menschen mit unsicheren Arbeits- bzw. Lebensverhältnissen schwach oder gar nicht gegen Erwerbsausfall geschützt.</li><li>Nach wie vor besteht eine Lücke bei den Krankentaggeldern.</li><li>Nach wie vor bestehen hohe Anreize für die einzelnen Sozialversicherungszweige, insbesondere die IV, möglichst viele Fälle abzuweisen.</li></ul><p> </p><p>Letzteres ist besonders gravierend für die rund 60'000 Leute (konservative Schätzung), die in der Schweiz an ME/Chronic Fatigue Syndrom erkrankt sind (davon die Hälfte in Folge einer Corona-Infektion). Die Zahlen im bundesrätlichen Bericht beziehen sich ausschliesslich auf IV-Anmeldungen, also nur auf einen Bruchteil aller Betroffenen<strong>. </strong>Für ME/CFS-Betroffene kann der Krankheitsverlauf durch körperliche und psychische Anstrengungen drastische Verschlechterungen erfahren. Dennoch werden sie von vielen IV-Stellen zu aufwändigen Untersuchungen aufgeboten, denen sie aus Selbstschutz teils nicht Folge leisten können. In Verbindung mit dem Druck möglichst wenige neue IV-Fälle anzuerkennen, führt dies zu fatalen Folgen für die betroffenen Menschen, die dann buchstäblich durch alle sozialen Netze fallen.</p><p> </p><p>Das Modell der Allgemeinen Erwerbsversicherung zeigt Wege auf, wie im System der sozialen Sicherheit Lücken geschlossen und Abschiebeeffekte vermieten werden können, ohne dass zusätzliche öffentliche Mittel in die Finanzierung eingeschossen werden müssen. </p>
- <span><p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass Erwerbsausfälle infolge Krankheit für die betroffenen Personen mit erheblichen persönlichen und finanziellen Belastungen verbunden sein können, insbesondere bei chronischen Erkrankungen oder langwierigen und schwer prognostizierbaren Krankheitsverläufen wie Long Covid oder Myalgische Enzephalomyelitis (ME; auch Chronic Fatigue Syndrome [CFS] genannt).</p><p> </p><p>Er hat sich wiederholt mit der Frage einer Allgemeinen Erwerbsversicherung befasst. Wie er in diversen Stellungnahmen dargelegt hat, ist die geltende, auf verschiedenen Sozial- und fakultativen Versicherungen beruhende Lösung einer einheitlichen Erwerbsausfallversicherung vorzuziehen. In seinem Bericht vom 14. September 2012 in Erfüllung des Postulats Schenker 09.3655 «Allgemeine Erwerbsversicherung» (www.bsv.admin.ch > Publikationen > Bundesratsbericht «Erwerbsausfall und soziale Absicherung») kommt der Bundesrat zum Schluss, dass das Sozialversicherungssystem in den meisten Fällen seine Ziele (die soziale Sicherung, vorliegend die Gewährleistungen der Einkommensdeckung der Erwerbstätigen) erreicht. Auch in seinem Bericht vom 28. Juni 2017 in Erfüllung des Postulats Nordmann 12.3087 «Lohnfortzahlung bei Krankheit. Zahlen und Fakten» unterstreicht er, dass betreffend Leistungskoordination im Bereich Taggeldversicherungen für die Versicherten trotz fehlenden gesetzlichen Obligatoriums für eine Krankentaggeldversicherung kaum Unsicherheiten bestehen und die Absicherung gegen einen Erwerbsausfall bei Krankheit - wie auch bei Unfall - umfassend ist.</p><p> </p><p>Im Zusammenhang mit chronischen Krankheiten und Krankheiten mit langwierigen und ungewissen Genesungsprozessen wie ME/CFS haben Fragen um den Erwerbsersatz erneut an Bedeutung zugenommen. Der Bundesrat hat sich im Rahmen seines Berichtes vom 20. Juni 2025 in Erfüllung des Postulats der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates 21.3454 «Auswirkungen von Long Covid» auch mit der der Invalidenversicherung vorgelagerten Krankentaggeldversicherung befasst. Eine rechtzeitige Anmeldung bei der Invalidenversicherung (IV) sollte gewährleisten, dass die Leistungen der IV diejenigen der Krankentaggeldversicherung nahtlos ablösen, wenn die Arbeitsunfähigkeit nach wie vor besteht und die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Der Bundesrat stellt indessen fest, dass es vorkommen kann, dass zwischen Krankentaggeld und IV-Taggeld oder IV-Rente eine «Einkommenslücke» entsteht. Um eine solche zu vermeiden, empfiehlt der Bundesrat einen möglichst raschen und strukturierten Informationsfluss zwischen IV-Stellen bzw. Regionalen ärztlichen Diensten und behandelnden Ärztinnen und Ärzten. Um das zu erreichen, genügen die bestehenden gesetzlichen Grundlagen und Mittel. Im Übrigen sind dem Bundesrat keine Hinweise darauf, bekannt, dass Anreize insbesondere für die IV bestehen, möglichst viele Fälle abzuweisen. Eine Analyse der Situation der heutigen Regelungen der Krankentaggeldversicherung erfolgt im Rahmen des sich in Erarbeitung befindenden Berichts in Erfüllung des Postulats der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates 24.3465 «Handlungsoptionen bei der Krankentaggeldversicherung». Der Bericht soll im Verlauf dieses Jahres vom Bundesrat verabschiedet werden. Zu Beginn dieses Jahres hat das Bundesamt für Gesundheit die Arbeiten an der Strategie in Erfüllung der Motion Hess Lorenz 24.4452 «Nationale Strategie zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation von Menschen mit ME/CFS und Long Covid» aufgenommen.</p><p> </p><p>Für den Bundesrat sind im schweizerischen Sozialversicherungssystem betreffend Erwerbsausfall bei vorübergehender Krankheit keine Lücken auszumachen. Was den Erwerbsausfall infolge chronischer und Krankheiten mit langwierigen und ungewissen Genesungsprozessen betrifft, weist der er darauf hin, dass er bereits beauftragt worden ist, Abklärungen vorzunehmen und Berichte zu erstellen. Solange die entsprechenden Resultate nicht vorliegen, erachtet er einen weiteren Bericht als nicht zielführend.</p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird gebeten, in einem Bericht darzulegen, ob mit einer systemischen Lösung im Sinne einer Allgemeinen Erwerbsversicherung die Probleme und Lücken im schweizerischen Sozialversicherungssystem auf nachhaltige und kostenverantwortliche Weise geschlossen werden können. Diese Lücken bestanden bereits vor der Corona-Krise, akzentuierten sich während der Pandemie und bestehen sechs Jahre danach noch immer. Besonderes Augenmerk soll insbesondere auf die Lage von Long Covid/ME/CFS-Betroffenen gelegt werden.</p>
- Lücken in den Sozialversicherungen nachhaltig schliessen
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