Berufswahlprozess immer früher, oder gar zu früh?

ShortId
25.4744
Id
20254744
Updated
18.02.2026 19:23
Language
de
Title
Berufswahlprozess immer früher, oder gar zu früh?
AdditionalIndexing
32;28
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Die Berufsbildung bleibt in der Schweiz der bevorzugte Bildungsweg auf der Sekundarstufe II. Gemäss Zahlen des Bundesamts für Statistik (BFS) waren im Schuljahr 2023/24 65,7% Personen in einer beruflichen Grundbildung und 34,3% in einer Allgemeinbildung. Seit 2010 hat der Anteil der Personen in einer Allgemeinbildung gegenüber der Berufsbildung um rund 5 Prozentpunkte zugenommen. Die Wahl des Bildungswegs auf der Sekundarstufe II ist von verschiedenen Faktoren abhängig, darunter die individuellen Kompetenzen und Interessen, das Geschlecht, der sozioökonomische Status, die Vorstellungen der Eltern, die beruflichen Vorbilder oder die Verfügbarkeit von geeigneten Lehrstellen. Gemäss Bildungsbericht Schweiz 2023 sind zudem die Unterschiede bei der Ausbildungswahl zwischen den Kantonen und Sprachregionen sowie zwischen urbanen und ländlichen Gegenden gross. Auch gibt es gemäss Bildungsbericht einen Trend zu Zwischenlösungen. Während im Jahr 2000 12,4% der Personen im ersten Jahr der Sekundarstufe II eine Übergangsausbildung absolvierten, waren es im Jahr 2018 14,9%. Gemäss BFS bleiben die zukünftigen Entwicklungen jedoch ungewiss, da die Anzahl Personen in Übergangsausbildungen stark von der Zahl der Personen im Asylbereich abhängt.</p><p>&nbsp;</p><p>2. Die durchschnittliche Gymnasialquote lag 2023 in den Kantonen, die HarmoS nicht beigetreten sind (AG, AI, AR, GR, LU, NW, OW, SZ, TG, UR und ZG) bei 19%, während sie in den HarmoS-Kantonen bei 24% lag. Letztere Quote ist vor allem auf einige Kantone der Westschweiz (VD und GE), TI und BS zurückzuführen, die alle eine Quote von über 30% haben. Die unterschiedlichen kantonalen Gymnasialquoten sind in erster Linie auf sprachregionale bzw. kulturelle Unterschiede in der Ausrichtung der Schulsysteme und die Zusammensetzung der Bevölkerung zurückzuführen und nicht auf das Alter der Schülerinnen und Schüler. Die Berufswahlprozesse bzw. die berufliche Orientierung ist in den sprachregionalen Lehrplänen festgelegt und unterscheidet sich nach Sprachregion, aber nicht nach Beitritt bzw. Nicht-Beitritt zu HarmoS.</p><p>&nbsp;</p><p>3. Die Verantwortung für die Ausgestaltung der Lehrpläne der obligatorischen Schule sowie der Stundentafeln liegt bei den Kantonen. Mit der Einführung der sprachregionalen Lehrpläne für die obligatorische Schule wurde die berufliche Orientierung als zentrales Thema auf der Sekundarstufe I aufgenommen. Parallel zur schulischen Vorbereitung des Übergangs in eine nachobligatorische Ausbildung erarbeiten die Jugendlichen die Voraussetzungen für die Wahl ihres zukünftigen Bildungs- und Berufsziels. Gemäss Lehrplan 21 vermittelt die berufliche Orientierung die Gleichwertigkeit der beruflichen und rein schulischen Bildung und die Durchlässigkeit des Bildungssystems.</p><p>&nbsp;</p><p>4. Lehrabbrüche haben gemäss Bildungsbericht Schweiz 2023 verschiedenste Gründe. Oft sind es mehrere Faktoren, die zur Auflösung des Lehrvertrags führen. Beispielsweise eine Mischung aus falscher Berufswahl, Problemen im Lehrbetrieb und persönlichen Gründen. Ein statistisch belegbarer Zusammenhang zwischen einer früheren Einschulung und der steigenden Zahl der Abbrüche lässt sich nicht nachweisen. Ein Lehrabbruch ist oft nicht das Ende, sondern der Start einer neuen Ausbildung in einem passenderen Beruf oder Betrieb. Die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung hilft, die richtige Entscheidung zu treffen.</p><p>&nbsp;</p><p>5. In allen Kantonen besteht ein gut ausgebauter Berufswahlprozess, der sich aus verschiedenen Informations- und Beratungsangeboten zusammensetzt. Im Rahmen des Projekts «Attraktivität der Berufsbildung» haben Bund, Kantone und Organisationen der Arbeitswelt am nationalen Spitzentreffen der Berufsbildung 2025 beschlossen, den Berufswahlprozess zu untersuchen. Ziel ist es, allen Jugendlichen – einschliesslich Schülerinnen und Schüler des Langzeitgymnasiums – eine fundierte und bewusste Bildungswahl zu ermöglichen. Zur Umsetzung sind die Kantone eingeladen, den bestehenden Berufswahl- und Laufbahnprozess zu überprüfen. Auf dieser Grundlage werden gemeinsam mit den beteiligten Akteuren konkrete Handlungsoptionen entwickelt. Der Bund kann entsprechende Überprüfungen im Rahmen der Projektförderung finanziell unterstützen.</p><p>&nbsp;</p><p>6. Die Verbundpartner der Berufsbildung haben sich 2021 gemeinsam auf ein Commitment zur Berufswahl und Rekrutierung von Lernenden geeinigt. Dieses entfaltet seine Wirkung, wenn sich alle beteiligten Akteure konsequent daran halten. Die Verbundpartner führen jährlich eine Standortbestimmung zur Einhaltung des Commitments durch. Die quantitativen und qualitativen Rückmeldungen zeigen, dass das Commitment grundsätzlich gut eingehalten wird. Wo Hinweise auf Nichteinhaltung bestehen, intervenieren die Verbundpartner direkt bei den betroffenen Branchen. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass sich das Commitment bewährt und einen wichtigen Beitrag zu einer sorgfältigen, fairen und zeitlich abgestimmten Berufswahl leistet. Er ruft daher alle Akteure der Berufsbildung dazu auf, das Commitment weiterhin aktiv mitzutragen.</p><p>&nbsp;</p><p>7. Mit der Reform der gymnasialen Ausbildungen sind seit 2024 in allen Kantonen Projekte im Gang, um den Wechsel auf die neuen rechtlichen Grundlagen zu bewerkstelligen. Dabei spielt auch der Berufswahlprozess eine bedeutende Rolle, da die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung neu explizit in den Rechtsgrundlagen (Maturitätsreglement bzw. -verordnung) verankert wurde. In einzelnen Kantonen mit Langzeitgymnasium wird der Berufswahlprozess in dieser frühen Phase ausgebaut und verstärkt werden.</p>
  • <p>Mit der interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS-Konkordat) findet der Berufswahlprozess der Jugendlichen früher statt. Bereits im Alter von 13/14 Jahren müssen sich Schülerinnen und Schüler Gedanken über ihre berufliche Zukunft machen. In diesem Alter Weichen für die Zukunft zu stellen, stellt für viele eine grosse Herausforderung dar. Diese Entwicklung ist nicht nur für die Betroffenen und ihr Umfeld (Eltern, Schule) herausfordernd, sondern erhöht auch den Druck aufs Gymnasium. In diesem Zusammenhang habe ich folgende Fragen:<br><br>1) Die durch HarmoS bedingte frühe Einschulung und ein tendenziell früherer Berufswahlentscheid erhöhen den Druck, das Gymnasium als Bildungsweg zu wählen, da damit die Berufswahl aufgeschoben werden kann. Gibt es seit der Inkraftsetzung von HarmoS am 1.8.2009 Zahlen zu dieser Entwicklung?<br>&nbsp;</p><p>2) Nicht alle Kantone sind HarmoS beigetreten. Sind in jenen Kantonen, die HarmoS nicht beigetreten sind (AR, GR, LU, NW, TG, UR und ZG) Unterschiede in Bezug auf den Berufswahlprozess und die Gymnasiumquote auszumachen? Falls ja, wie äussert sich das?&nbsp;<br><br>3) Wie stellt sich der Bundesrat zur in der Lehrerschaft verbreiteten Auffassung, die Anzahl der Berufswahlstunden zu erhöhen? Lässt der Lehrplan 21 überhaupt eine Ausdehnung zu?</p><p>&nbsp;</p><p>4) Gibt es einen (statistischen) Zusammenhang zwischen der früheren Einschulung und der Zunahme der Lehrabbrüche (Lehrabbrüche aus administrativen/technischen Gründen sind nicht zu berücksichtigen)?</p><p>&nbsp;</p><p>5) Welche weiteren Möglichkeiten und Massnahmen sieht der Bundesrat, den Berufswahlprozess für die Jugendlichen einfacher und besser zu gestalten?<br>&nbsp;</p><p>6) 2021 haben die Verbundpartner die "Grundsätze zu Berufswahlprozess und Lehrstellenbesetzung" verabschiedet. Um den Druck im Berufswahlprozess zu verringern, sollen vor dem 1. August keine Lehrverträge abgeschlossen. Nicht alle halten sich daran. Vor allem herrscht die Auffassung, dass die öffentliche Verwaltung diese Abmachung nicht so genau nimmt. Welche Möglichkeiten sieht der Bundesrat, diesem Commitment noch mehr Nachachtung zu verschaffen?<br><br>7) Sieht der Bundesrat Möglichkeiten, die Kantone dahingehend zu unterstützen oder zu sensibilisieren, dass die Berufswahl auch im Langzeitgymnasium stärker berücksichtigt wird – insbesondere für Schülerinnen und Schüler, die die Anforderungen des Gymnasiums voraussichtlich nicht erfüllen können?</p>
  • Berufswahlprozess immer früher, oder gar zu früh?
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die Berufsbildung bleibt in der Schweiz der bevorzugte Bildungsweg auf der Sekundarstufe II. Gemäss Zahlen des Bundesamts für Statistik (BFS) waren im Schuljahr 2023/24 65,7% Personen in einer beruflichen Grundbildung und 34,3% in einer Allgemeinbildung. Seit 2010 hat der Anteil der Personen in einer Allgemeinbildung gegenüber der Berufsbildung um rund 5 Prozentpunkte zugenommen. Die Wahl des Bildungswegs auf der Sekundarstufe II ist von verschiedenen Faktoren abhängig, darunter die individuellen Kompetenzen und Interessen, das Geschlecht, der sozioökonomische Status, die Vorstellungen der Eltern, die beruflichen Vorbilder oder die Verfügbarkeit von geeigneten Lehrstellen. Gemäss Bildungsbericht Schweiz 2023 sind zudem die Unterschiede bei der Ausbildungswahl zwischen den Kantonen und Sprachregionen sowie zwischen urbanen und ländlichen Gegenden gross. Auch gibt es gemäss Bildungsbericht einen Trend zu Zwischenlösungen. Während im Jahr 2000 12,4% der Personen im ersten Jahr der Sekundarstufe II eine Übergangsausbildung absolvierten, waren es im Jahr 2018 14,9%. Gemäss BFS bleiben die zukünftigen Entwicklungen jedoch ungewiss, da die Anzahl Personen in Übergangsausbildungen stark von der Zahl der Personen im Asylbereich abhängt.</p><p>&nbsp;</p><p>2. Die durchschnittliche Gymnasialquote lag 2023 in den Kantonen, die HarmoS nicht beigetreten sind (AG, AI, AR, GR, LU, NW, OW, SZ, TG, UR und ZG) bei 19%, während sie in den HarmoS-Kantonen bei 24% lag. Letztere Quote ist vor allem auf einige Kantone der Westschweiz (VD und GE), TI und BS zurückzuführen, die alle eine Quote von über 30% haben. Die unterschiedlichen kantonalen Gymnasialquoten sind in erster Linie auf sprachregionale bzw. kulturelle Unterschiede in der Ausrichtung der Schulsysteme und die Zusammensetzung der Bevölkerung zurückzuführen und nicht auf das Alter der Schülerinnen und Schüler. Die Berufswahlprozesse bzw. die berufliche Orientierung ist in den sprachregionalen Lehrplänen festgelegt und unterscheidet sich nach Sprachregion, aber nicht nach Beitritt bzw. Nicht-Beitritt zu HarmoS.</p><p>&nbsp;</p><p>3. Die Verantwortung für die Ausgestaltung der Lehrpläne der obligatorischen Schule sowie der Stundentafeln liegt bei den Kantonen. Mit der Einführung der sprachregionalen Lehrpläne für die obligatorische Schule wurde die berufliche Orientierung als zentrales Thema auf der Sekundarstufe I aufgenommen. Parallel zur schulischen Vorbereitung des Übergangs in eine nachobligatorische Ausbildung erarbeiten die Jugendlichen die Voraussetzungen für die Wahl ihres zukünftigen Bildungs- und Berufsziels. Gemäss Lehrplan 21 vermittelt die berufliche Orientierung die Gleichwertigkeit der beruflichen und rein schulischen Bildung und die Durchlässigkeit des Bildungssystems.</p><p>&nbsp;</p><p>4. Lehrabbrüche haben gemäss Bildungsbericht Schweiz 2023 verschiedenste Gründe. Oft sind es mehrere Faktoren, die zur Auflösung des Lehrvertrags führen. Beispielsweise eine Mischung aus falscher Berufswahl, Problemen im Lehrbetrieb und persönlichen Gründen. Ein statistisch belegbarer Zusammenhang zwischen einer früheren Einschulung und der steigenden Zahl der Abbrüche lässt sich nicht nachweisen. Ein Lehrabbruch ist oft nicht das Ende, sondern der Start einer neuen Ausbildung in einem passenderen Beruf oder Betrieb. Die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung hilft, die richtige Entscheidung zu treffen.</p><p>&nbsp;</p><p>5. In allen Kantonen besteht ein gut ausgebauter Berufswahlprozess, der sich aus verschiedenen Informations- und Beratungsangeboten zusammensetzt. Im Rahmen des Projekts «Attraktivität der Berufsbildung» haben Bund, Kantone und Organisationen der Arbeitswelt am nationalen Spitzentreffen der Berufsbildung 2025 beschlossen, den Berufswahlprozess zu untersuchen. Ziel ist es, allen Jugendlichen – einschliesslich Schülerinnen und Schüler des Langzeitgymnasiums – eine fundierte und bewusste Bildungswahl zu ermöglichen. Zur Umsetzung sind die Kantone eingeladen, den bestehenden Berufswahl- und Laufbahnprozess zu überprüfen. Auf dieser Grundlage werden gemeinsam mit den beteiligten Akteuren konkrete Handlungsoptionen entwickelt. Der Bund kann entsprechende Überprüfungen im Rahmen der Projektförderung finanziell unterstützen.</p><p>&nbsp;</p><p>6. Die Verbundpartner der Berufsbildung haben sich 2021 gemeinsam auf ein Commitment zur Berufswahl und Rekrutierung von Lernenden geeinigt. Dieses entfaltet seine Wirkung, wenn sich alle beteiligten Akteure konsequent daran halten. Die Verbundpartner führen jährlich eine Standortbestimmung zur Einhaltung des Commitments durch. Die quantitativen und qualitativen Rückmeldungen zeigen, dass das Commitment grundsätzlich gut eingehalten wird. Wo Hinweise auf Nichteinhaltung bestehen, intervenieren die Verbundpartner direkt bei den betroffenen Branchen. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass sich das Commitment bewährt und einen wichtigen Beitrag zu einer sorgfältigen, fairen und zeitlich abgestimmten Berufswahl leistet. Er ruft daher alle Akteure der Berufsbildung dazu auf, das Commitment weiterhin aktiv mitzutragen.</p><p>&nbsp;</p><p>7. Mit der Reform der gymnasialen Ausbildungen sind seit 2024 in allen Kantonen Projekte im Gang, um den Wechsel auf die neuen rechtlichen Grundlagen zu bewerkstelligen. Dabei spielt auch der Berufswahlprozess eine bedeutende Rolle, da die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung neu explizit in den Rechtsgrundlagen (Maturitätsreglement bzw. -verordnung) verankert wurde. In einzelnen Kantonen mit Langzeitgymnasium wird der Berufswahlprozess in dieser frühen Phase ausgebaut und verstärkt werden.</p>
    • <p>Mit der interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS-Konkordat) findet der Berufswahlprozess der Jugendlichen früher statt. Bereits im Alter von 13/14 Jahren müssen sich Schülerinnen und Schüler Gedanken über ihre berufliche Zukunft machen. In diesem Alter Weichen für die Zukunft zu stellen, stellt für viele eine grosse Herausforderung dar. Diese Entwicklung ist nicht nur für die Betroffenen und ihr Umfeld (Eltern, Schule) herausfordernd, sondern erhöht auch den Druck aufs Gymnasium. In diesem Zusammenhang habe ich folgende Fragen:<br><br>1) Die durch HarmoS bedingte frühe Einschulung und ein tendenziell früherer Berufswahlentscheid erhöhen den Druck, das Gymnasium als Bildungsweg zu wählen, da damit die Berufswahl aufgeschoben werden kann. Gibt es seit der Inkraftsetzung von HarmoS am 1.8.2009 Zahlen zu dieser Entwicklung?<br>&nbsp;</p><p>2) Nicht alle Kantone sind HarmoS beigetreten. Sind in jenen Kantonen, die HarmoS nicht beigetreten sind (AR, GR, LU, NW, TG, UR und ZG) Unterschiede in Bezug auf den Berufswahlprozess und die Gymnasiumquote auszumachen? Falls ja, wie äussert sich das?&nbsp;<br><br>3) Wie stellt sich der Bundesrat zur in der Lehrerschaft verbreiteten Auffassung, die Anzahl der Berufswahlstunden zu erhöhen? Lässt der Lehrplan 21 überhaupt eine Ausdehnung zu?</p><p>&nbsp;</p><p>4) Gibt es einen (statistischen) Zusammenhang zwischen der früheren Einschulung und der Zunahme der Lehrabbrüche (Lehrabbrüche aus administrativen/technischen Gründen sind nicht zu berücksichtigen)?</p><p>&nbsp;</p><p>5) Welche weiteren Möglichkeiten und Massnahmen sieht der Bundesrat, den Berufswahlprozess für die Jugendlichen einfacher und besser zu gestalten?<br>&nbsp;</p><p>6) 2021 haben die Verbundpartner die "Grundsätze zu Berufswahlprozess und Lehrstellenbesetzung" verabschiedet. Um den Druck im Berufswahlprozess zu verringern, sollen vor dem 1. August keine Lehrverträge abgeschlossen. Nicht alle halten sich daran. Vor allem herrscht die Auffassung, dass die öffentliche Verwaltung diese Abmachung nicht so genau nimmt. Welche Möglichkeiten sieht der Bundesrat, diesem Commitment noch mehr Nachachtung zu verschaffen?<br><br>7) Sieht der Bundesrat Möglichkeiten, die Kantone dahingehend zu unterstützen oder zu sensibilisieren, dass die Berufswahl auch im Langzeitgymnasium stärker berücksichtigt wird – insbesondere für Schülerinnen und Schüler, die die Anforderungen des Gymnasiums voraussichtlich nicht erfüllen können?</p>
    • Berufswahlprozess immer früher, oder gar zu früh?

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