Informationsdefizit, künstliche Intelligenz und Medienkonzentration. Welche Garantien gibt es für verlässliche und zugängliche Informationen?

ShortId
25.4750
Id
20254750
Updated
11.02.2026 15:53
Language
de
Title
Informationsdefizit, künstliche Intelligenz und Medienkonzentration. Welche Garantien gibt es für verlässliche und zugängliche Informationen?
AdditionalIndexing
34
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p><u><span>Frage 1 und 4</span></u></p><p><span>Der Bundesrat erachtet den Zugang zu verlässlichen, vielfältigen und qualitativ hochwertigen Informationen als eine zentrale Voraussetzung für das Funktionieren der Demokratie, des gesellschaftlichen Zusammenhalts sowie das Vertrauen in staatliche Institutionen. Der Zugang zu solchen Informationen ist in der Schweiz sichergestellt, auch wenn weite Teile der Bevölkerung diesen Zugang nicht mehr über die klassischen Massenmedien in Anspruch nehmen. Die Studie «Medienmonitor» (www.bakom.admin.ch &gt; Medien &gt; Studien &gt; Medienmonitor Schweiz) erhebt regelmässig den Stand der Medienvielfalt. Die Autoren kommen zum Schluss, dass derzeit keine problematische Gefährdung der Meinungsvielfalt vorliegt.</span></p><p><u><span>Frage 2</span></u></p><p><span>Die medialen Angebote stehen grundsätzlich allen Personen offen. Im Bereich der Medienförderung setzt sich der Bundesrat im Rahmen seiner Möglichkeiten für ein vielfältiges Mediensystem in allen Sprachregionen ein, etwa durch die indirekte Presseförderung sowie durch die Förderung elektronischer Medien gemäss dem Bundesgesetz über Radio- und Fernsehen (RTVG; SR 784.40). Die SRG muss den unterschiedlichen Interessen des Publikums Rechnung tragen (Art. 3 Abs. 5 SRG-Konzession) und Angebote bereitstellen, die auf die Interessen junger Menschen ausgerichtet und so aufbereitet sind, dass sie deren Nutzungsgewohnheiten entsprechen (Art. 13 SRG-Konzession). </span></p><p><span>Im Bereich der Barrierefreiheit muss die SRG ihre Sendungen Menschen mit Hör- und Sehbehinderungen durch verschiedene Leistungen (Untertitelung, Gebärdensprache oder Audiodeskription) zugänglich machen (Art. 15 SRG-Konzession). Alle Fernsehveranstalter mit nationalem oder sprachregionalem Programmangebot müssen zudem einen Anteil ihrer Sendungen in einer für hör- und sehbehinderte Menschen geeigneten Weise aufbereiten und konzessionierte regionale Fernsehsender ihre Hauptinformationssendungen untertiteln (Art. 7, Abs. 3 und 4 RTVG). </span></p><p><u><span>Frage 3</span></u></p><p><span>Die SRG wird im Rahmen ihrer Konzession dazu verpflichtet, laufend neue eigene publizistische Angebote mit einem hohen gestalterischen Innovationsgrad zu entwickeln und dabei die Kommunikationsmöglichkeiten neuer Technologien zu nutzen (Art. 11 SRG-Konzession).</span></p><p><u><span>Frage 5</span></u></p><p><span>Der Bundesrat hat am 22. November 2023 das UVEK (BAKOM) und das EDA (STS, Abteilung Europa) damit beauftragt, eine Auslegeordnung zu möglichen Regulierungsansätzen für KI zu erarbeiten. Auf der Basis dieser Auslegeordnung hat sich der Bundesrat am 12. Februar 2025 für einen Schweizerischen Regulierungsansatz für KI entschieden.</span><span>&nbsp;</span><span>Zudem wurde das EJPD in Zusammenarbeit mit dem UVEK und dem EDA mit der Ausarbeitung einer Vernehmlassungsvorlage zur Umsetzung der KI-Konvention ins nationale Recht bis Ende 2026 beauftragt. Neben der Gesetzgebung werden auch rechtlich nicht verbindliche Massnahmen zur Umsetzung der Konvention erarbeitet.</span><span>&nbsp;</span><span>Das UVEK (BAKOM) wurde in Zusammenarbeit mit dem EJPD, dem EDA und dem WBF damit beauftragt, bis Ende 2026 einen Umsetzungsplan für rechtlich nicht-verbindliche Massnahmen zur Umsetzung der Konvention auszuarbeiten. Das UVEK (BAKOM) ist für Massnahmen im Medienbereich zuständig.</span></p><p><u><span>Frage 6</span></u></p><p><span>Die Fördermassnahmen im Rahmen der Umsetzung der parlamentarischen Initiative </span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20220417"><u><span>22.417 Chassot «Fördermassnahmen zugunsten der elektronischen Medien»</span></u></a><span> sehen unter anderem die Möglichkeit einer Unterstützung von unabhängigen Institutionen vor, die dauerhaft praxisnahe Aus- und Weiterbildungen für redaktionell tätige Mitarbeitende anbieten, insbesondere im Bereich des Informationsjournalismus, sofern sich hierfür ein entsprechender Bedarf zeigt.</span></p></span>
  • <p>Parallel zum Aufschwung der generativen KI hat der Bundesrat das Bundesgesetz über Kommunikationsplattformen (KomPG) in die Vernehmlassung gegeben, das sich auf grosse soziale Netzwerke und Suchmaschinen konzentriert. Chatbots und KI-Bildgeneratoren sollen nur dann diesem Gesetz unterstehen, wenn sie in diese Plattformen integriert sind. Viele KI-Dienste sind somit weitgehend frei, journalistische Inhalte ohne klare Verpflichtungen hinsichtlich Transparenz, Verantwortung oder Vergütung zu nutzen. Dadurch entsteht eine Regulierungslücke.</p><p>Laut einer Studie der Universität Zürich vom 27. Oktober 2025 hat fast die Hälfte der Bevölkerung keinen ausreichenden Zugang mehr zu verlässlichen journalistischen Informationen, was die demokratische Teilhabe und das Vertrauen in die Institutionen schwächt. Die Studie zeigt auch, dass KI-Systeme in grossem Umfang Medieninhalte ohne finanzielle Gegenleistung nutzen, wo doch die Geschäftsmodelle der Medien bereits geschwächt sind.</p><p>Schliesslich verweist sie auf die zunehmende Konzentration der Medien, das Fehlen von Standards für den Einsatz von KI (Transparenz, Rückverfolgbarkeit, Ethik) und die Abhängigkeit von grossen Plattformen und wirft damit wichtige Fragen zu den Rahmenbedingungen auf, die für die Erhaltung einer vielfältigen, unabhängigen und zugänglichen Medienlandschaft erforderlich sind.</p><p>Ich bitte deshalb den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><ol><li>Wie beurteilt er das Ausmass dieses Mangels an verlässlichen Informationen und dessen Auswirkungen auf die demokratische Teilhabe, den sozialen Zusammenhalt und das Vertrauen in die Institutionen?</li><li>Welche Massnahmen sieht er vor, um der gesamten Bevölkerung, insbesondere jungen Menschen und schutzbedürftigen Personengruppen, einen effektiven Zugang zu Informationen von hoher Qualität zu gewährleisten?</li><li>Beabsichtigt er, demokratiefördernde digitale Alternativen (z. B. spezielle Algorithmen oder Plattformen) zu unterstützen, und wenn ja, welche Rolle kommt dabei dem Service public zu?</li><li>Reicht der derzeitige Rahmen aus, um angesichts der Medienkonzentration die Meinungsvielfalt zu gewährleisten? Wenn nein, welche Anpassungen plant er?</li><li>Ist er bereit, eine nationale Strategie zum Einsatz von KI im Journalismus zu entwickeln, um die redaktionelle Unabhängigkeit zu wahren und klare Standards festzulegen?</li><li>Wie wird er die Auswirkungen der KI und den mangelnden Zugang zu verlässlichen Informationen in die Förderpolitik einbeziehen, um investigativen und lokalen Journalismus nachhaltig zu finanzieren?</li></ol>
  • Informationsdefizit, künstliche Intelligenz und Medienkonzentration. Welche Garantien gibt es für verlässliche und zugängliche Informationen?
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p><u><span>Frage 1 und 4</span></u></p><p><span>Der Bundesrat erachtet den Zugang zu verlässlichen, vielfältigen und qualitativ hochwertigen Informationen als eine zentrale Voraussetzung für das Funktionieren der Demokratie, des gesellschaftlichen Zusammenhalts sowie das Vertrauen in staatliche Institutionen. Der Zugang zu solchen Informationen ist in der Schweiz sichergestellt, auch wenn weite Teile der Bevölkerung diesen Zugang nicht mehr über die klassischen Massenmedien in Anspruch nehmen. Die Studie «Medienmonitor» (www.bakom.admin.ch &gt; Medien &gt; Studien &gt; Medienmonitor Schweiz) erhebt regelmässig den Stand der Medienvielfalt. Die Autoren kommen zum Schluss, dass derzeit keine problematische Gefährdung der Meinungsvielfalt vorliegt.</span></p><p><u><span>Frage 2</span></u></p><p><span>Die medialen Angebote stehen grundsätzlich allen Personen offen. Im Bereich der Medienförderung setzt sich der Bundesrat im Rahmen seiner Möglichkeiten für ein vielfältiges Mediensystem in allen Sprachregionen ein, etwa durch die indirekte Presseförderung sowie durch die Förderung elektronischer Medien gemäss dem Bundesgesetz über Radio- und Fernsehen (RTVG; SR 784.40). Die SRG muss den unterschiedlichen Interessen des Publikums Rechnung tragen (Art. 3 Abs. 5 SRG-Konzession) und Angebote bereitstellen, die auf die Interessen junger Menschen ausgerichtet und so aufbereitet sind, dass sie deren Nutzungsgewohnheiten entsprechen (Art. 13 SRG-Konzession). </span></p><p><span>Im Bereich der Barrierefreiheit muss die SRG ihre Sendungen Menschen mit Hör- und Sehbehinderungen durch verschiedene Leistungen (Untertitelung, Gebärdensprache oder Audiodeskription) zugänglich machen (Art. 15 SRG-Konzession). Alle Fernsehveranstalter mit nationalem oder sprachregionalem Programmangebot müssen zudem einen Anteil ihrer Sendungen in einer für hör- und sehbehinderte Menschen geeigneten Weise aufbereiten und konzessionierte regionale Fernsehsender ihre Hauptinformationssendungen untertiteln (Art. 7, Abs. 3 und 4 RTVG). </span></p><p><u><span>Frage 3</span></u></p><p><span>Die SRG wird im Rahmen ihrer Konzession dazu verpflichtet, laufend neue eigene publizistische Angebote mit einem hohen gestalterischen Innovationsgrad zu entwickeln und dabei die Kommunikationsmöglichkeiten neuer Technologien zu nutzen (Art. 11 SRG-Konzession).</span></p><p><u><span>Frage 5</span></u></p><p><span>Der Bundesrat hat am 22. November 2023 das UVEK (BAKOM) und das EDA (STS, Abteilung Europa) damit beauftragt, eine Auslegeordnung zu möglichen Regulierungsansätzen für KI zu erarbeiten. Auf der Basis dieser Auslegeordnung hat sich der Bundesrat am 12. Februar 2025 für einen Schweizerischen Regulierungsansatz für KI entschieden.</span><span>&nbsp;</span><span>Zudem wurde das EJPD in Zusammenarbeit mit dem UVEK und dem EDA mit der Ausarbeitung einer Vernehmlassungsvorlage zur Umsetzung der KI-Konvention ins nationale Recht bis Ende 2026 beauftragt. Neben der Gesetzgebung werden auch rechtlich nicht verbindliche Massnahmen zur Umsetzung der Konvention erarbeitet.</span><span>&nbsp;</span><span>Das UVEK (BAKOM) wurde in Zusammenarbeit mit dem EJPD, dem EDA und dem WBF damit beauftragt, bis Ende 2026 einen Umsetzungsplan für rechtlich nicht-verbindliche Massnahmen zur Umsetzung der Konvention auszuarbeiten. Das UVEK (BAKOM) ist für Massnahmen im Medienbereich zuständig.</span></p><p><u><span>Frage 6</span></u></p><p><span>Die Fördermassnahmen im Rahmen der Umsetzung der parlamentarischen Initiative </span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20220417"><u><span>22.417 Chassot «Fördermassnahmen zugunsten der elektronischen Medien»</span></u></a><span> sehen unter anderem die Möglichkeit einer Unterstützung von unabhängigen Institutionen vor, die dauerhaft praxisnahe Aus- und Weiterbildungen für redaktionell tätige Mitarbeitende anbieten, insbesondere im Bereich des Informationsjournalismus, sofern sich hierfür ein entsprechender Bedarf zeigt.</span></p></span>
    • <p>Parallel zum Aufschwung der generativen KI hat der Bundesrat das Bundesgesetz über Kommunikationsplattformen (KomPG) in die Vernehmlassung gegeben, das sich auf grosse soziale Netzwerke und Suchmaschinen konzentriert. Chatbots und KI-Bildgeneratoren sollen nur dann diesem Gesetz unterstehen, wenn sie in diese Plattformen integriert sind. Viele KI-Dienste sind somit weitgehend frei, journalistische Inhalte ohne klare Verpflichtungen hinsichtlich Transparenz, Verantwortung oder Vergütung zu nutzen. Dadurch entsteht eine Regulierungslücke.</p><p>Laut einer Studie der Universität Zürich vom 27. Oktober 2025 hat fast die Hälfte der Bevölkerung keinen ausreichenden Zugang mehr zu verlässlichen journalistischen Informationen, was die demokratische Teilhabe und das Vertrauen in die Institutionen schwächt. Die Studie zeigt auch, dass KI-Systeme in grossem Umfang Medieninhalte ohne finanzielle Gegenleistung nutzen, wo doch die Geschäftsmodelle der Medien bereits geschwächt sind.</p><p>Schliesslich verweist sie auf die zunehmende Konzentration der Medien, das Fehlen von Standards für den Einsatz von KI (Transparenz, Rückverfolgbarkeit, Ethik) und die Abhängigkeit von grossen Plattformen und wirft damit wichtige Fragen zu den Rahmenbedingungen auf, die für die Erhaltung einer vielfältigen, unabhängigen und zugänglichen Medienlandschaft erforderlich sind.</p><p>Ich bitte deshalb den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><ol><li>Wie beurteilt er das Ausmass dieses Mangels an verlässlichen Informationen und dessen Auswirkungen auf die demokratische Teilhabe, den sozialen Zusammenhalt und das Vertrauen in die Institutionen?</li><li>Welche Massnahmen sieht er vor, um der gesamten Bevölkerung, insbesondere jungen Menschen und schutzbedürftigen Personengruppen, einen effektiven Zugang zu Informationen von hoher Qualität zu gewährleisten?</li><li>Beabsichtigt er, demokratiefördernde digitale Alternativen (z. B. spezielle Algorithmen oder Plattformen) zu unterstützen, und wenn ja, welche Rolle kommt dabei dem Service public zu?</li><li>Reicht der derzeitige Rahmen aus, um angesichts der Medienkonzentration die Meinungsvielfalt zu gewährleisten? Wenn nein, welche Anpassungen plant er?</li><li>Ist er bereit, eine nationale Strategie zum Einsatz von KI im Journalismus zu entwickeln, um die redaktionelle Unabhängigkeit zu wahren und klare Standards festzulegen?</li><li>Wie wird er die Auswirkungen der KI und den mangelnden Zugang zu verlässlichen Informationen in die Förderpolitik einbeziehen, um investigativen und lokalen Journalismus nachhaltig zu finanzieren?</li></ol>
    • Informationsdefizit, künstliche Intelligenz und Medienkonzentration. Welche Garantien gibt es für verlässliche und zugängliche Informationen?

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