Stillstehende Wasserkraftweke müssen produzieren, anstatt prozessieren!!

ShortId
25.4751
Id
20254751
Updated
11.02.2026 15:53
Language
de
Title
Stillstehende Wasserkraftweke müssen produzieren, anstatt prozessieren!!
AdditionalIndexing
66;52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p><span>1. und 2. Der Bund hat nur eine Übersicht über bestehende nicht in Betrieb stehende Wasserkraftwerke, wenn diese über eine installierte Leistung von über 300 Kilowatt (kW) verfügen. Die Wasserkraftstatistik erfasst zudem nur längerfristige Stillstände. Die Gründe hierfür sind nicht immer zugeordnet, meistens handelt es sich aber um Umbauarbeiten, technische Havarien oder Naturereignisse. Beim erwähnten Beispiel aus dem Kanton St. Gallen ist die Situation offenbar wegen privatrechtlicher Auseinandersetzungen zwischen dem Betreiber und beteiligten Bauunternehmungen nach einem Umbau blockiert. Der Bundesrat geht davon aus, dass solche Fälle selten eine Ursache für ungeplante Stillstände darstellen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>3. Die Stromversorgung der Schweiz ist nach Angaben der Eidgenössischen Elektrizitätskommission ElCom vom 16. Dezember 2025 derzeit sichergestellt. Die Produktion der erwähnten nicht in Betrieb stehenden Wasserkraftwerke ist gesamtschweizerisch von untergeordneter Bedeutung. Deren Ausfall stellt keine unmittelbare Gefährdung der Versorgungssicherheit dar.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>4. und 5. Sowohl Betreiber als auch Kantone haben ein hohes Interesse, stillstehende Kraftwerke zügig wieder in Betrieb zu nehmen, um Produktionsausfälle und damit finanzielle Einbussen zu minimieren. Die Bewilligungsverfahren, sofern sie nicht im Zusammenhang mit der Sicherheit von Staumauern stehen, liegen in der Regel in kantonaler Zuständigkeit und die bundesrechtlichen Rahmenbedingungen stellen dabei kein Hindernis dar. Der erwähnte Streitfall im Kanton St. Gallen lässt sich nicht mit einer spezialgesetzlichen Rechtsanpassung lösen, da ihm eine privatrechtliche Auseinandersetzung zugrunde liegt.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>6. und 7. Soweit der Bundesrat Kenntnis hat, handelt es sich vorliegend um Einzelfälle, weshalb er derzeit keinen Handlungsbedarf sieht.</span></p></span>
  • <p>Bestehende Wasserkraftwerke leisten einen zentralen Beitrag zur erneuerbaren Stromproduktion und zur Versorgungssicherheit der Schweiz, insbesondere im Winter. Gleichzeitig fordert der Bundesrat den beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und betont regelmässig die Bedeutung der Wasserkraft.</p><p>In der Praxis zeigt sich auch ein gegenteiliges Bild. Bestehende Wasserkraftwerke stehen teilweise über längere Zeit still oder können nach Sanierungs- und Renovationsarbeiten nicht wieder in Betrieb genommen werden, weil Einsprachen, Beschwerden oder juristische Streitigkeiten Verfahren verzögern oder blockieren. Dies betrifft nicht nur Kleinwasserkraftwerke, sondern auch grössere Anlagen und Stauwerke. Zum Beispiel steht im Kanton St. Gallen ein grösseres Kraftwerk infolge einer nicht erledigten Reparatur still! Seit über 4 Jahren wird hier gestritten anstatt Strom produziert!</p><p>Der Ausfall bestehender Produktionskapazitäten ist energiepolitisch widersprüchlich, schwächt die Versorgungssicherheit und untergräbt die Glaubwürdigkeit der Energiepolitik des Bundes.</p><p>&nbsp;</p><p>Der Bundesrat wird um die Beantwortung folgender Fragen ersucht:</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>Wie viele bestehende Wasserkraftwerke in der Schweiz stehen derzeit aufgrund von hängigen Rechtsverfahren, Einsprachen oder Streitigkeiten im Zusammenhang mit Sanierungs- oder Erneuerungsprojekten ganz oder teilweise still?</li><li>Welche elektrische Jahresproduktion (in GWh) geht dem Schweizer Stromsystem dadurch aktuell verloren?</li><li>Wie beurteilt der Bundesrat diese Situation im Lichte der angespannten Versorgungslage, insbesondere im Winterhalbjahr?</li><li>Welche rechtlichen Möglichkeiten hat der Bund heute, um bei bestehenden Wasserkraftwerken den Weiterbetrieb oder die rasche Wiederinbetriebnahme sicherzustellen, wenn grundlegende Umwelt- und Sicherheitsauflagen erfüllt sind?</li><li>Weshalb werden diese Möglichkeiten bislang nicht oder nur zurückhaltend angewendet?</li><li>Sieht der Bundesrat Handlungsbedarf, um Verfahren, Einsprachemöglichkeiten oder Zuständigkeiten so anzupassen, dass bestehende Wasserkraftwerke nicht über Jahre blockiert werden können?</li><li>Ist der Bundesrat bereit, dem Parlament konkrete Massnahmen vorzuschlagen, damit der Betrieb bestehender Wasserkraftwerke prioritär gesichert wird?</li></ol>
  • Stillstehende Wasserkraftweke müssen produzieren, anstatt prozessieren!!
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p><span>1. und 2. Der Bund hat nur eine Übersicht über bestehende nicht in Betrieb stehende Wasserkraftwerke, wenn diese über eine installierte Leistung von über 300 Kilowatt (kW) verfügen. Die Wasserkraftstatistik erfasst zudem nur längerfristige Stillstände. Die Gründe hierfür sind nicht immer zugeordnet, meistens handelt es sich aber um Umbauarbeiten, technische Havarien oder Naturereignisse. Beim erwähnten Beispiel aus dem Kanton St. Gallen ist die Situation offenbar wegen privatrechtlicher Auseinandersetzungen zwischen dem Betreiber und beteiligten Bauunternehmungen nach einem Umbau blockiert. Der Bundesrat geht davon aus, dass solche Fälle selten eine Ursache für ungeplante Stillstände darstellen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>3. Die Stromversorgung der Schweiz ist nach Angaben der Eidgenössischen Elektrizitätskommission ElCom vom 16. Dezember 2025 derzeit sichergestellt. Die Produktion der erwähnten nicht in Betrieb stehenden Wasserkraftwerke ist gesamtschweizerisch von untergeordneter Bedeutung. Deren Ausfall stellt keine unmittelbare Gefährdung der Versorgungssicherheit dar.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>4. und 5. Sowohl Betreiber als auch Kantone haben ein hohes Interesse, stillstehende Kraftwerke zügig wieder in Betrieb zu nehmen, um Produktionsausfälle und damit finanzielle Einbussen zu minimieren. Die Bewilligungsverfahren, sofern sie nicht im Zusammenhang mit der Sicherheit von Staumauern stehen, liegen in der Regel in kantonaler Zuständigkeit und die bundesrechtlichen Rahmenbedingungen stellen dabei kein Hindernis dar. Der erwähnte Streitfall im Kanton St. Gallen lässt sich nicht mit einer spezialgesetzlichen Rechtsanpassung lösen, da ihm eine privatrechtliche Auseinandersetzung zugrunde liegt.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>6. und 7. Soweit der Bundesrat Kenntnis hat, handelt es sich vorliegend um Einzelfälle, weshalb er derzeit keinen Handlungsbedarf sieht.</span></p></span>
    • <p>Bestehende Wasserkraftwerke leisten einen zentralen Beitrag zur erneuerbaren Stromproduktion und zur Versorgungssicherheit der Schweiz, insbesondere im Winter. Gleichzeitig fordert der Bundesrat den beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und betont regelmässig die Bedeutung der Wasserkraft.</p><p>In der Praxis zeigt sich auch ein gegenteiliges Bild. Bestehende Wasserkraftwerke stehen teilweise über längere Zeit still oder können nach Sanierungs- und Renovationsarbeiten nicht wieder in Betrieb genommen werden, weil Einsprachen, Beschwerden oder juristische Streitigkeiten Verfahren verzögern oder blockieren. Dies betrifft nicht nur Kleinwasserkraftwerke, sondern auch grössere Anlagen und Stauwerke. Zum Beispiel steht im Kanton St. Gallen ein grösseres Kraftwerk infolge einer nicht erledigten Reparatur still! Seit über 4 Jahren wird hier gestritten anstatt Strom produziert!</p><p>Der Ausfall bestehender Produktionskapazitäten ist energiepolitisch widersprüchlich, schwächt die Versorgungssicherheit und untergräbt die Glaubwürdigkeit der Energiepolitik des Bundes.</p><p>&nbsp;</p><p>Der Bundesrat wird um die Beantwortung folgender Fragen ersucht:</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>Wie viele bestehende Wasserkraftwerke in der Schweiz stehen derzeit aufgrund von hängigen Rechtsverfahren, Einsprachen oder Streitigkeiten im Zusammenhang mit Sanierungs- oder Erneuerungsprojekten ganz oder teilweise still?</li><li>Welche elektrische Jahresproduktion (in GWh) geht dem Schweizer Stromsystem dadurch aktuell verloren?</li><li>Wie beurteilt der Bundesrat diese Situation im Lichte der angespannten Versorgungslage, insbesondere im Winterhalbjahr?</li><li>Welche rechtlichen Möglichkeiten hat der Bund heute, um bei bestehenden Wasserkraftwerken den Weiterbetrieb oder die rasche Wiederinbetriebnahme sicherzustellen, wenn grundlegende Umwelt- und Sicherheitsauflagen erfüllt sind?</li><li>Weshalb werden diese Möglichkeiten bislang nicht oder nur zurückhaltend angewendet?</li><li>Sieht der Bundesrat Handlungsbedarf, um Verfahren, Einsprachemöglichkeiten oder Zuständigkeiten so anzupassen, dass bestehende Wasserkraftwerke nicht über Jahre blockiert werden können?</li><li>Ist der Bundesrat bereit, dem Parlament konkrete Massnahmen vorzuschlagen, damit der Betrieb bestehender Wasserkraftwerke prioritär gesichert wird?</li></ol>
    • Stillstehende Wasserkraftweke müssen produzieren, anstatt prozessieren!!

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