Zielgerichtete Weiterentwicklung der Agrarpolitik für das Berggebiet

ShortId
25.4754
Id
20254754
Updated
19.02.2026 11:01
Language
de
Title
Zielgerichtete Weiterentwicklung der Agrarpolitik für das Berggebiet
AdditionalIndexing
52;55
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Berg- und Alpwirtschaft erfüllt verfassungsmässige Aufgaben, namentlich die Versorgungssicherheit, die Pflege der Kulturlandschaft, die dezentrale Besiedelung und den Erhalt natürlicher Lebensgrundlagen. Trotz dieser Leistungen konnte die bestehende Einkommenslücke insbesondere in der Wiederkäuerhaltung (Bericht Postulat 21.4585 Seite 28) bisher nicht geschlossen werden. &nbsp;Steigende Kosten, hohe Arbeitsbelastung und strukturelle Nachteile führen zu einer zunehmenden wirtschaftlichen und sozialen Belastung der Bauernfamilien. Die starke Flächenorientierung berücksichtigt den effektiven Bewirtschaftungsaufwand im Berggebiet ungenügend. Dies schwächt die Offenhaltung, begünstigt unzweckmässiges Betriebswachstum, ohne die wirtschaftliche Situation zu verbessern. Gleichzeitig wird die standortgerechte Tierhaltung – insbesondere die Wiederkäuerhaltung auf Grünland – zu wenig als zentrale Stärke der Berglandwirtschaft genutzt. Speziell eine Erhöhung der Mindesttierbestände ist hierzu zu prüfen. Der Fokus der AP2030 im Berg- und Alpwirtschaftsgebiet soll auf Leistung, Aufwand und Standortgerechtigkeit gelegt werden. Starke Familienbetriebe, sichern die Offenhaltung der Landschaft und tragen dazu bei, die Berglandwirtschaft als tragende Säule der schweizerischen Land- und Ernährungswirtschaft langfristig zu stärken.</p>
  • <p>Mit den Motionen <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20224251"><u>22.4251</u></a> und <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20234515"><u>23.4515</u></a> hat das Parlament den Bundesrat bereits beauftragt, im Rahmen der Agrarpolitik 2030+ wirtschaftliche und soziale Perspektiven für die Land- und Ernährungswirtschaft zu verbessern. In seiner Stellungnahme zur vom Parlament überwiesenen Motion <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20244586"><u>24.4586</u></a> hat sich der Bundesrat ausserdem bereit erklärt, den spezifischen Rahmenbedingungen für die Berglandwirtschaft besondere Beachtung zu schenken. Ferner hat das Parlament auch die Motion <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20243973"><u>24.3973</u></a> überwiesen und den Bundesrat beauftragt, die finanziellen Mittel für die Steillagenbeiträge zu erhöhen.</p><p>&nbsp;</p><p>Die Anliegen des Motionärs sind durch die bestehenden Instrumente und die erteilten parlamentarischen Aufträge abgedeckt. Zudem hat das Parlament den Bundesrat mit der Motion <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20224251"><u>22.4251</u></a> beauftragt, das agrarpolitische Instrumentarium zu vereinfachen und den administrativen Aufwand für Landwirtschaft, Verwaltung und Vollzug zu senken. Die Einführung neuer spezifischer Direktzahlungsprogramme bzw. -systeme, wie sie die Motion fordert, widerspricht dieser Zielsetzung jedoch, wenn nicht gleichzeitig bestehende Regelungen mindestens im gleichen Umfang aufgehoben würden.</p><p><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen der AP2030 sicherzustellen, dass für die Berg- und Alpwirtschaft ein vereinfachtes und standortangepasstes Direktzahlungssystem mit folgenden Elementen eingeführt wird:</p><ul><li>Sicherstellung der Offenhaltung der Kulturlandschaft&nbsp;</li><li>Die Offenhaltung der landwirtschaftlich genutzten Flächen im Berg- und Sömmerungsgebiet ist als zentrale Systemleistung explizit aufwand- und Leistungsbasiert abzugelten. Schwer bewirtschaftbare Flächen sollen genutzt bleiben und Verbuschung sowie Nutzungsaufgabe verhindert werden.</li><li>Angemessener Ausgleich der betrieblichen Erschwernisse</li><li>Die besonderen Erschwernisse der Berglandwirtschaft – namentlich Steillagen, kleinteilige Parzellen, Höhenlage und dezentrale &nbsp;Lage mit langen Transportwegen – sind angemessen abzugelten und die bestehenden Instrumente sind auszubauen.&nbsp;</li><li>Gezielte Förderung der standortangepassten Tierhaltung</li><li>Die Direktzahlungen sind auf eine standortgerechte, grünlandbasierte Tierhaltung auszurichten.&nbsp;</li><li>Die Wiederkäuerhaltung als effizienteste Nutzung von Dauergrünland ist zu fördern.&nbsp;</li></ul>
  • Zielgerichtete Weiterentwicklung der Agrarpolitik für das Berggebiet
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Berg- und Alpwirtschaft erfüllt verfassungsmässige Aufgaben, namentlich die Versorgungssicherheit, die Pflege der Kulturlandschaft, die dezentrale Besiedelung und den Erhalt natürlicher Lebensgrundlagen. Trotz dieser Leistungen konnte die bestehende Einkommenslücke insbesondere in der Wiederkäuerhaltung (Bericht Postulat 21.4585 Seite 28) bisher nicht geschlossen werden. &nbsp;Steigende Kosten, hohe Arbeitsbelastung und strukturelle Nachteile führen zu einer zunehmenden wirtschaftlichen und sozialen Belastung der Bauernfamilien. Die starke Flächenorientierung berücksichtigt den effektiven Bewirtschaftungsaufwand im Berggebiet ungenügend. Dies schwächt die Offenhaltung, begünstigt unzweckmässiges Betriebswachstum, ohne die wirtschaftliche Situation zu verbessern. Gleichzeitig wird die standortgerechte Tierhaltung – insbesondere die Wiederkäuerhaltung auf Grünland – zu wenig als zentrale Stärke der Berglandwirtschaft genutzt. Speziell eine Erhöhung der Mindesttierbestände ist hierzu zu prüfen. Der Fokus der AP2030 im Berg- und Alpwirtschaftsgebiet soll auf Leistung, Aufwand und Standortgerechtigkeit gelegt werden. Starke Familienbetriebe, sichern die Offenhaltung der Landschaft und tragen dazu bei, die Berglandwirtschaft als tragende Säule der schweizerischen Land- und Ernährungswirtschaft langfristig zu stärken.</p>
    • <p>Mit den Motionen <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20224251"><u>22.4251</u></a> und <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20234515"><u>23.4515</u></a> hat das Parlament den Bundesrat bereits beauftragt, im Rahmen der Agrarpolitik 2030+ wirtschaftliche und soziale Perspektiven für die Land- und Ernährungswirtschaft zu verbessern. In seiner Stellungnahme zur vom Parlament überwiesenen Motion <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20244586"><u>24.4586</u></a> hat sich der Bundesrat ausserdem bereit erklärt, den spezifischen Rahmenbedingungen für die Berglandwirtschaft besondere Beachtung zu schenken. Ferner hat das Parlament auch die Motion <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20243973"><u>24.3973</u></a> überwiesen und den Bundesrat beauftragt, die finanziellen Mittel für die Steillagenbeiträge zu erhöhen.</p><p>&nbsp;</p><p>Die Anliegen des Motionärs sind durch die bestehenden Instrumente und die erteilten parlamentarischen Aufträge abgedeckt. Zudem hat das Parlament den Bundesrat mit der Motion <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20224251"><u>22.4251</u></a> beauftragt, das agrarpolitische Instrumentarium zu vereinfachen und den administrativen Aufwand für Landwirtschaft, Verwaltung und Vollzug zu senken. Die Einführung neuer spezifischer Direktzahlungsprogramme bzw. -systeme, wie sie die Motion fordert, widerspricht dieser Zielsetzung jedoch, wenn nicht gleichzeitig bestehende Regelungen mindestens im gleichen Umfang aufgehoben würden.</p><p><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen der AP2030 sicherzustellen, dass für die Berg- und Alpwirtschaft ein vereinfachtes und standortangepasstes Direktzahlungssystem mit folgenden Elementen eingeführt wird:</p><ul><li>Sicherstellung der Offenhaltung der Kulturlandschaft&nbsp;</li><li>Die Offenhaltung der landwirtschaftlich genutzten Flächen im Berg- und Sömmerungsgebiet ist als zentrale Systemleistung explizit aufwand- und Leistungsbasiert abzugelten. Schwer bewirtschaftbare Flächen sollen genutzt bleiben und Verbuschung sowie Nutzungsaufgabe verhindert werden.</li><li>Angemessener Ausgleich der betrieblichen Erschwernisse</li><li>Die besonderen Erschwernisse der Berglandwirtschaft – namentlich Steillagen, kleinteilige Parzellen, Höhenlage und dezentrale &nbsp;Lage mit langen Transportwegen – sind angemessen abzugelten und die bestehenden Instrumente sind auszubauen.&nbsp;</li><li>Gezielte Förderung der standortangepassten Tierhaltung</li><li>Die Direktzahlungen sind auf eine standortgerechte, grünlandbasierte Tierhaltung auszurichten.&nbsp;</li><li>Die Wiederkäuerhaltung als effizienteste Nutzung von Dauergrünland ist zu fördern.&nbsp;</li></ul>
    • Zielgerichtete Weiterentwicklung der Agrarpolitik für das Berggebiet

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