Berufliche Integration. Finanzierung der Sprachförderung im Asylwesen sichern
- ShortId
-
25.4761
- Id
-
20254761
- Updated
-
11.02.2026 15:57
- Language
-
de
- Title
-
Berufliche Integration. Finanzierung der Sprachförderung im Asylwesen sichern
- AdditionalIndexing
-
32;2811;44;2831
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Im Asylwesen gibt es viele geflüchtete Personen mit qualifiziertem beruflichem Potential auf Tertiärstufe. Viele haben vor ihrer Flucht Uniabschlüsse in den Herkunftsstaaten absolviert, oft werden ihre Abschlüsse aber nicht anerkannt. Damit sie in ihrem Beruf arbeiten können, ist ein erneutes Studium notwendig. </p><p> </p><p>Um hier ein Studium absolvieren zu können, ist ein gewisses Sprachniveau notwendig. Es gibt heute keine verbindliche Festlegung, welches Sprachniveau auf tertiärer Stufe national verpflichtend ist. Hochschulen setzen ihre eigenen Anforderungen, in der Regel B2-C1.</p><p> </p><p>In vielen Fällen wird die Sprachförderung von den Kantonen lediglich bis zum Niveau B1 finanziert. Das hemmt die berufliche Integration insbesondere im Bereich der Tertiärstufe und den entsprechenden Fachbereichen. Es gibt an einigen Hochschulen zwar spezielle Zugänge wie Brückenangebote für Geflüchtete, diese sollen jedoch nur den Zugang erleichtern und sind keine regulären Studienabschlüsse. </p><p> </p><p>Die Folgen der fehlenden Sprachförderung über B1 hinaus sind Verzögerungen bei der Integration in Bildung und Arbeitsmarkt, längere Sozialhilfeabhängigkeit und langes Verbleiben in der «Unterintegration» (also niederschwellige Arbeitsmärkte, die das Potential der Geflüchteten nicht ausschöpfen). </p><p> </p><p>Es braucht deshalb im Einzelfall die finanzielle Förderung des Sprachniveaus über B1. Gleichzeitig sollen die Hochschulen angehalten werden, bei den Zulassungsbedingungen Übergangs- und Zulassungsmodelle zu entwickeln. An der Hochschule Luzern reicht bspw. für gewisse Studiengänge das Sprachniveau B1, sofern in den ersten beiden Studiensemestern ein Intensivkurs mit Sprachzertifikat für B2-C1 nachgewiesen wird. </p><p> </p><p>Im Sinne der Ausschöpfung des inländischen Arbeitskräftepotentials und angesichts des demografischen Wandels sollten wir das Potential der geflüchteten Menschen in hochqualifizierten Bereichen besser nutzen. Die Gesellschaft profitiert von tieferen Sozialhilfekosten und qualifizierten Fachkräften, die Betroffenen profitieren von einem erfüllteren Erwerbsleben und finanzieller Unabhängigkeit. </p>
- <span><p><span>Das Anliegen der Motion soll im Rahmen der laufenden Prozesse zu den kantonalen Integrationsprogrammen gemeinsam mit den Kantonen umgesetzt werden.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, gemeinsam mit den Kantonen dafür zu sorgen, dass die Sprachförderung im Asylwesen in allen Kantonen über das Niveau B1 hinaus finanziert wird, wenn dies im Einzelfall für die Betroffenen und ihre berufliche Integration auf Tertiärstufe notwendig ist. </p>
- Berufliche Integration. Finanzierung der Sprachförderung im Asylwesen sichern
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
-
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Im Asylwesen gibt es viele geflüchtete Personen mit qualifiziertem beruflichem Potential auf Tertiärstufe. Viele haben vor ihrer Flucht Uniabschlüsse in den Herkunftsstaaten absolviert, oft werden ihre Abschlüsse aber nicht anerkannt. Damit sie in ihrem Beruf arbeiten können, ist ein erneutes Studium notwendig. </p><p> </p><p>Um hier ein Studium absolvieren zu können, ist ein gewisses Sprachniveau notwendig. Es gibt heute keine verbindliche Festlegung, welches Sprachniveau auf tertiärer Stufe national verpflichtend ist. Hochschulen setzen ihre eigenen Anforderungen, in der Regel B2-C1.</p><p> </p><p>In vielen Fällen wird die Sprachförderung von den Kantonen lediglich bis zum Niveau B1 finanziert. Das hemmt die berufliche Integration insbesondere im Bereich der Tertiärstufe und den entsprechenden Fachbereichen. Es gibt an einigen Hochschulen zwar spezielle Zugänge wie Brückenangebote für Geflüchtete, diese sollen jedoch nur den Zugang erleichtern und sind keine regulären Studienabschlüsse. </p><p> </p><p>Die Folgen der fehlenden Sprachförderung über B1 hinaus sind Verzögerungen bei der Integration in Bildung und Arbeitsmarkt, längere Sozialhilfeabhängigkeit und langes Verbleiben in der «Unterintegration» (also niederschwellige Arbeitsmärkte, die das Potential der Geflüchteten nicht ausschöpfen). </p><p> </p><p>Es braucht deshalb im Einzelfall die finanzielle Förderung des Sprachniveaus über B1. Gleichzeitig sollen die Hochschulen angehalten werden, bei den Zulassungsbedingungen Übergangs- und Zulassungsmodelle zu entwickeln. An der Hochschule Luzern reicht bspw. für gewisse Studiengänge das Sprachniveau B1, sofern in den ersten beiden Studiensemestern ein Intensivkurs mit Sprachzertifikat für B2-C1 nachgewiesen wird. </p><p> </p><p>Im Sinne der Ausschöpfung des inländischen Arbeitskräftepotentials und angesichts des demografischen Wandels sollten wir das Potential der geflüchteten Menschen in hochqualifizierten Bereichen besser nutzen. Die Gesellschaft profitiert von tieferen Sozialhilfekosten und qualifizierten Fachkräften, die Betroffenen profitieren von einem erfüllteren Erwerbsleben und finanzieller Unabhängigkeit. </p>
- <span><p><span>Das Anliegen der Motion soll im Rahmen der laufenden Prozesse zu den kantonalen Integrationsprogrammen gemeinsam mit den Kantonen umgesetzt werden.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, gemeinsam mit den Kantonen dafür zu sorgen, dass die Sprachförderung im Asylwesen in allen Kantonen über das Niveau B1 hinaus finanziert wird, wenn dies im Einzelfall für die Betroffenen und ihre berufliche Integration auf Tertiärstufe notwendig ist. </p>
- Berufliche Integration. Finanzierung der Sprachförderung im Asylwesen sichern
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