Empfehlungen der eidgenössischen Kommission für Lärmbekämpfung. Wann erfolgt die Umsetzung?
- ShortId
-
25.4762
- Id
-
20254762
- Updated
-
18.02.2026 17:48
- Language
-
de
- Title
-
Empfehlungen der eidgenössischen Kommission für Lärmbekämpfung. Wann erfolgt die Umsetzung?
- AdditionalIndexing
-
52;2841
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Trotz der jahrzehntelangen Bemühungen in der Lärmbekämpfung sind immer noch über eine Million Menschen in der Schweiz gesundheitsschädlichem und lästigem Lärm ausgesetzt. Da die wissenschaftlichen Grundlagen der zurzeit geltenden Grenzwerte für Verkehrslärm (Strassen-, Eisenbahn- und Fluglärm) veraltet sind, erarbeitete die EKLB den umfangreichen Bericht "Grenzwerte für Strassen-, Eisenbahn- und Fluglärm". Im Bericht macht die EKLB verschiedene Empfehlungen für eine Anpassung der Lärmgrenzwerte. Die Empfehlungen der Kommission beruhen auf einer umfassenden Analyse der wissenschaftlichen Literatur über gesundheitliche Auswirkungen der Lärmbelastung und berücksichtigen zudem die langjährigen Erfahrungen mit dem Vollzug der Lärmschutzverordnung und der Rechtsprechung im Bereich des Umweltlärms.</p><p>Nach Artikel 74 der Bundesverfassung erlässt der Bund Vorschriften zum Schutz von Mensch und Umwelt vor schädlichen oder lästigen Einwirkungen. Er hat dafür zu sorgen, dass solche Einwirkungen vermieden werden. Gemäss Artikel 15 des Umweltschutzgesetzes müssen die Immissionsgrenzwerte für Lärm und Erschütterungen so festgelegt werden, "dass nach dem Stand der Wissenschaft oder der Erfahrung Immissionen unterhalb dieser Werte die Bevölkerung in ihrem Wohlbefinden nicht erheblich stören".</p>
- <p>1 und 3) Die Eidgenössische Kommission für Lärmbekämpfung (EKLB) empfiehlt in ihrem Bericht verschiedene Anpassungen der Rechtsgrundlagen zur Lärmbekämpfung. Dazu hat das Bundesamt für Umwelt (BAFU) im Jahr 2023 eine volkswirtschaftliche Beurteilung (VOBU) durchgeführt. Bundesbehörden, kantonale oder kommunale Behörden, Konferenzen oder Verbände (z. B. einzelne Kantone wie Zürich, kantonale Konferenzen wie die Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz oder der Gemeindeverband), Vertreter der Wirtschaft sowie weitere Stakeholder wurden im Frühjahr 2023 über die VOBU informiert und konnten im Sommer 2024 dazu Stellung nehmen. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) eruiert zurzeit die Möglichkeiten für die Umsetzung der Empfehlungen der EKLB. Dazu gehören eine vertiefte Prüfung und allfällige Ergänzungen der VOBU.</p><p> </p><p>2) In der VOBU wurden folgende Empfehlungen der EKLB untersucht: Anpassung der Grenzwerte für Strassen-, Eisenbahn- und Fluglärm, Anpassen der Grenzwerte der Empfindlichkeitsstufe III (Mischzone) an die Grenzwerte der Empfindlichkeitsstufe II (Wohnzone) und die Verlängerung der Nacht um eine Stunde für die Berechnung der Lärmbelastung.</p><p> </p><p>4 und 6) Die VOBU und ein Kurzbericht dazu sind seit November 2025 auf der Website des BAFU aufgeschaltet (VOBU: www.bafu.admin.ch > Publikationen, Medien > Externe Studien > Lärm > «Volkswirtschaftliche Beurteilung (VOBU) von Anpassungen der Rechtsgrundlage zum Schutz vor Lärm (ARL)», Kurzbericht: www.bafu.admin.ch > Themen > Lärm > Rechtsetzung und Vollzug > Übersicht > Dokumente > «Kurzbericht zur volkswirtschaftlichen Beurteilung (VOBU) von Anpassungen der Rechtsgrundlagen zum Schutz vor Lärm (ARL)»).</p><p> </p><p>5) Die Umsetzung kann voraussichtlich im Rahmen einer Verordnungsänderung erfolgen. Dazu wird zu gegebener Zeit eine Vernehmlassung durchgeführt.</p>
- <p>Die Eidgenössische Kommission für Lärmbekämpfung (EKLB) veröffentlichte am 9. Dezember 2021 Empfehlungen für Grenzwerte für Verkehrslärm. Der Bundesrat erklärte am 19.9.2022 in seiner Antwort auf die Interpellation 22.7597, dass das UVEK daran sei, eine Abschätzung der Folgen von möglichen neuen Regulierungen vorzunehmen. Er stellte in Aussicht, dass die Ergebnisse der Arbeiten im 2023 vorliegen würden. Mittlerweile sind vier Jahre verstrichen.</p><p>- Warum sind die Ergebnisse der Folgenabschätzung noch nicht veröffentlicht worden?</p><p>- Welche Empfehlungen der EKLB bezüglich Anpassung der Lärmgrenzwerte stehen im Fokus der Folgeabschätzung?</p><p>- Mussten zusätzliche Abklärungen getroffen werden, die das Fertigstellen des Berichts verzögerte? Wenn ja: welche?</p><p>- Liegen die Ergebnisse der Folgenabschätzung mittlerweile vor?</p><p>- Um die Empfehlungen der EKLB umzusetzen: Reicht es, wenn die Lärmschutzverordnung angepasst wird?</p><p>- Wann werden die Ergebnisse kommuniziert und der Bericht veröffentlicht?</p>
- Empfehlungen der eidgenössischen Kommission für Lärmbekämpfung. Wann erfolgt die Umsetzung?
- State
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Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Trotz der jahrzehntelangen Bemühungen in der Lärmbekämpfung sind immer noch über eine Million Menschen in der Schweiz gesundheitsschädlichem und lästigem Lärm ausgesetzt. Da die wissenschaftlichen Grundlagen der zurzeit geltenden Grenzwerte für Verkehrslärm (Strassen-, Eisenbahn- und Fluglärm) veraltet sind, erarbeitete die EKLB den umfangreichen Bericht "Grenzwerte für Strassen-, Eisenbahn- und Fluglärm". Im Bericht macht die EKLB verschiedene Empfehlungen für eine Anpassung der Lärmgrenzwerte. Die Empfehlungen der Kommission beruhen auf einer umfassenden Analyse der wissenschaftlichen Literatur über gesundheitliche Auswirkungen der Lärmbelastung und berücksichtigen zudem die langjährigen Erfahrungen mit dem Vollzug der Lärmschutzverordnung und der Rechtsprechung im Bereich des Umweltlärms.</p><p>Nach Artikel 74 der Bundesverfassung erlässt der Bund Vorschriften zum Schutz von Mensch und Umwelt vor schädlichen oder lästigen Einwirkungen. Er hat dafür zu sorgen, dass solche Einwirkungen vermieden werden. Gemäss Artikel 15 des Umweltschutzgesetzes müssen die Immissionsgrenzwerte für Lärm und Erschütterungen so festgelegt werden, "dass nach dem Stand der Wissenschaft oder der Erfahrung Immissionen unterhalb dieser Werte die Bevölkerung in ihrem Wohlbefinden nicht erheblich stören".</p>
- <p>1 und 3) Die Eidgenössische Kommission für Lärmbekämpfung (EKLB) empfiehlt in ihrem Bericht verschiedene Anpassungen der Rechtsgrundlagen zur Lärmbekämpfung. Dazu hat das Bundesamt für Umwelt (BAFU) im Jahr 2023 eine volkswirtschaftliche Beurteilung (VOBU) durchgeführt. Bundesbehörden, kantonale oder kommunale Behörden, Konferenzen oder Verbände (z. B. einzelne Kantone wie Zürich, kantonale Konferenzen wie die Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz oder der Gemeindeverband), Vertreter der Wirtschaft sowie weitere Stakeholder wurden im Frühjahr 2023 über die VOBU informiert und konnten im Sommer 2024 dazu Stellung nehmen. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) eruiert zurzeit die Möglichkeiten für die Umsetzung der Empfehlungen der EKLB. Dazu gehören eine vertiefte Prüfung und allfällige Ergänzungen der VOBU.</p><p> </p><p>2) In der VOBU wurden folgende Empfehlungen der EKLB untersucht: Anpassung der Grenzwerte für Strassen-, Eisenbahn- und Fluglärm, Anpassen der Grenzwerte der Empfindlichkeitsstufe III (Mischzone) an die Grenzwerte der Empfindlichkeitsstufe II (Wohnzone) und die Verlängerung der Nacht um eine Stunde für die Berechnung der Lärmbelastung.</p><p> </p><p>4 und 6) Die VOBU und ein Kurzbericht dazu sind seit November 2025 auf der Website des BAFU aufgeschaltet (VOBU: www.bafu.admin.ch > Publikationen, Medien > Externe Studien > Lärm > «Volkswirtschaftliche Beurteilung (VOBU) von Anpassungen der Rechtsgrundlage zum Schutz vor Lärm (ARL)», Kurzbericht: www.bafu.admin.ch > Themen > Lärm > Rechtsetzung und Vollzug > Übersicht > Dokumente > «Kurzbericht zur volkswirtschaftlichen Beurteilung (VOBU) von Anpassungen der Rechtsgrundlagen zum Schutz vor Lärm (ARL)»).</p><p> </p><p>5) Die Umsetzung kann voraussichtlich im Rahmen einer Verordnungsänderung erfolgen. Dazu wird zu gegebener Zeit eine Vernehmlassung durchgeführt.</p>
- <p>Die Eidgenössische Kommission für Lärmbekämpfung (EKLB) veröffentlichte am 9. Dezember 2021 Empfehlungen für Grenzwerte für Verkehrslärm. Der Bundesrat erklärte am 19.9.2022 in seiner Antwort auf die Interpellation 22.7597, dass das UVEK daran sei, eine Abschätzung der Folgen von möglichen neuen Regulierungen vorzunehmen. Er stellte in Aussicht, dass die Ergebnisse der Arbeiten im 2023 vorliegen würden. Mittlerweile sind vier Jahre verstrichen.</p><p>- Warum sind die Ergebnisse der Folgenabschätzung noch nicht veröffentlicht worden?</p><p>- Welche Empfehlungen der EKLB bezüglich Anpassung der Lärmgrenzwerte stehen im Fokus der Folgeabschätzung?</p><p>- Mussten zusätzliche Abklärungen getroffen werden, die das Fertigstellen des Berichts verzögerte? Wenn ja: welche?</p><p>- Liegen die Ergebnisse der Folgenabschätzung mittlerweile vor?</p><p>- Um die Empfehlungen der EKLB umzusetzen: Reicht es, wenn die Lärmschutzverordnung angepasst wird?</p><p>- Wann werden die Ergebnisse kommuniziert und der Bericht veröffentlicht?</p>
- Empfehlungen der eidgenössischen Kommission für Lärmbekämpfung. Wann erfolgt die Umsetzung?
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