Will der Bundesrat die Perspektiven für Schweizer Unternehmen weiter verschlechtern und die Schweizer Wirtschaft behindern?
- ShortId
-
25.4765
- Id
-
20254765
- Updated
-
18.02.2026 17:45
- Language
-
de
- Title
-
Will der Bundesrat die Perspektiven für Schweizer Unternehmen weiter verschlechtern und die Schweizer Wirtschaft behindern?
- AdditionalIndexing
-
15;24
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die zweite Fassung der Volksinitiative für verantwortungsvolle Grossunternehmen stützt sich auf die europäischen Richtlinien CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) und CS3D (Corporate Sustainability Due Diligence Directive). Infolge des Draghi-Berichts zur Wettbewerbsfähigkeit der EU hat die Europäische Kommission jedoch im Februar 2025 vorgeschlagen, die beiden Richtlinien grundlegend zu überarbeiten; die Revision ist derzeit zwischen Kommission, Rat und Parlament im Gange.</p><p>Dies führt dazu, dass sich die Initiative für verantwortungsvolle Grossunternehmen auf Richtlinien abstützt, die bereits überholt sind und deren zahlreichen Anforderungen reduziert oder ganz aufgehoben wurden. Zudem erwägen die europäischen Institutionen, sowohl die Umsetzung in den Mitgliedstaaten als auch das Inkrafttreten weiter hinauszuschieben.</p><p>Hinzu kommt, dass das Obligationenrecht (OR) bereits mit dem Inkrafttreten des indirekten Gegenvorschlags zur ersten Fassung im Jahr 2021 angepasst wurde; die entsprechenden Bestimmungen des OR sowie die Verordnung über Sorgfaltspflichten und Transparenz bezüglich Mineralien und Metallen aus Konfliktgebieten und Kinderarbeit gehen sogar über das derzeit geltende EU-Recht hinaus.</p><p>Angesichts dieser Ausgangslage, des angespannten Wettbewerbsumfelds und der wiederholten Forderungen der Wirtschaft nach einer Entlastung des regulatorischen Rahmens stellt sich für die Interpellantin die Frage nach den Absichten des Bundesrats, wie sie im Bericht der Neuen Zürcher Zeitung vom 4. November dargestellt wurden.</p>
- <p>1. und 2. Schweizer Unternehmen sollen bei ihrer Geschäftstätigkeit die Menschenrechte einhalten und die Umwelt schützen. Gleichzeitig müssen sie im In- und Ausland wettbewerbsfähig bleiben. Das Schweizer Recht enthält seit 2022 Bestimmungen über die Nachhaltigkeitsberichterstattung und punktuelle Sorgfaltspflichten in den besonders sensiblen Bereichen «Kinderarbeit» und «Konfliktmineralien». Ausser im vulnerablen Bereich der Kinderarbeit waren diese mit dem damaligen Recht der Europäischen Union abgestimmt, der wichtigsten Handelspartnerin der Schweiz.</p><p> </p><p>Die Schweiz hat sich mit dieser Regelung für eine international abgestimmte Gesetzgebung entschieden. Dies ist zentral für die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Unternehmen.</p><p> </p><p>Das EU-Recht hat sich in den letzten Jahren weiterentwickelt, insbesondere bezüglich des Umfangs und der Durchsetzung der Sorgfaltspflichten (Aufsicht, Berichtsprüfung etc.). Von den EU-Richtlinien sind Schweizer Unternehmen unter der Drittstaatenregelung direkt und als Zulieferer indirekt betroffen. Dies selbst unter Berücksichtigung der von der EU-Kommission vorgeschlagenen und kürzlich vom EU-Parlament beschlossenen sog. Omnibus-Richtlinien, mit der die Regelungen vereinfacht und der administrative Aufwand reduziert werden sollen.</p><p> </p><p>An seiner Sitzung vom 3. September 2025 hat der Bundesrat entschieden, der Volksinitiative für eine nachhaltige Unternehmensführung einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberzustellen.</p><p> </p><p>Der Bundesrat wird die genaue Ausgestaltung des indirekten Gegenvorschlages, insbesondere die allfällige Schaffung einer neuen Aufsichtstätigkeit, deren Finanzierung und damit verbundenen Kompetenzen, bis Ende März 2026 festlegen. Der Gegenvorschlag soll gemäss Beschluss des Bundesrats nicht über die künftigen Bestimmungen der EU hinausgehen, sowie anerkannte internationale Standards berücksichtigen. Ziel ist eine möglichst international abgestimmte Lösung, welche die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Unternehmen stärkt.</p><p> </p><p>3. Weder die Richtlinie 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) noch die Richtlinie 2024/1760 über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen (CSDDD) fallen in den Geltungsbereich des Pakets Schweiz–EU (Bilaterale III). Der Bundesrat spricht sich für eine international abgestimmte Gesetzgebung im Bereich der nachhaltigen Unternehmensführung aus. Diese soll sich an den Regelungen der wichtigsten Handelspartner orientieren. Sie soll sich aufgrund der engen wirtschaftlichen Verflechtung mit der EU insbesondere am EU-Recht orientieren, aber nicht darüber hinausgehen und anerkannte internationale Standards berücksichtigen. Eine Ausrichtung an den Rechtsordnungen der USA oder des Vereinigten Königreichs würde kaum Vorteile bringen, sondern könnte die Rechtsunsicherheit und die Komplexität für Schweizer Unternehmen erhöhen, weil die in der EU tätigen Schweizer Unternehmen in jedem Fall der Drittstaatenregelung der EU unterstünden bzw. parallel Anforderungen verschiedener Rechtsordnungen erfüllen müssten.</p>
- <p>Ich bitte den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>Wie rechtfertigt der Bundesrat angesichts der aktuellen Finanzlage des Bundes die Schaffung einer neuen Aufsichtsbehörde? Noch beunruhigender ist die folgende Frage: Wie kann der Bundesrat rechtfertigen, dass die Unternehmen diese Behörde finanzieren?</li><li>Falls der Bundesrat dem Parlament die Schaffung einer neuen Aufsichtsbehörde vorschlagen sollte, ist dann beabsichtigt, sich an der Europäischen Union (EU), die Sanktionen von bis zu fünf Prozent des weltweiten Umsatzes von Unternehmen vorsieht, zu orientieren?</li><li>Im Rahmen der dynamischen Rechtsübernahme wird die Schweiz ihr Recht im Zusammenhang mit den Marktzugangsabkommen an das der EU anpassen müssen. Da die EU-Richtlinien zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und zur Sorgfaltspflicht nicht Teil des Verhandlungspakets sind, stellt sich die Frage, weshalb die Schweiz sich am EU-Recht orientieren soll und nicht am Recht der Vereinigten Staaten oder des Vereinigten Königreichs?</li></ol>
- Will der Bundesrat die Perspektiven für Schweizer Unternehmen weiter verschlechtern und die Schweizer Wirtschaft behindern?
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die zweite Fassung der Volksinitiative für verantwortungsvolle Grossunternehmen stützt sich auf die europäischen Richtlinien CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) und CS3D (Corporate Sustainability Due Diligence Directive). Infolge des Draghi-Berichts zur Wettbewerbsfähigkeit der EU hat die Europäische Kommission jedoch im Februar 2025 vorgeschlagen, die beiden Richtlinien grundlegend zu überarbeiten; die Revision ist derzeit zwischen Kommission, Rat und Parlament im Gange.</p><p>Dies führt dazu, dass sich die Initiative für verantwortungsvolle Grossunternehmen auf Richtlinien abstützt, die bereits überholt sind und deren zahlreichen Anforderungen reduziert oder ganz aufgehoben wurden. Zudem erwägen die europäischen Institutionen, sowohl die Umsetzung in den Mitgliedstaaten als auch das Inkrafttreten weiter hinauszuschieben.</p><p>Hinzu kommt, dass das Obligationenrecht (OR) bereits mit dem Inkrafttreten des indirekten Gegenvorschlags zur ersten Fassung im Jahr 2021 angepasst wurde; die entsprechenden Bestimmungen des OR sowie die Verordnung über Sorgfaltspflichten und Transparenz bezüglich Mineralien und Metallen aus Konfliktgebieten und Kinderarbeit gehen sogar über das derzeit geltende EU-Recht hinaus.</p><p>Angesichts dieser Ausgangslage, des angespannten Wettbewerbsumfelds und der wiederholten Forderungen der Wirtschaft nach einer Entlastung des regulatorischen Rahmens stellt sich für die Interpellantin die Frage nach den Absichten des Bundesrats, wie sie im Bericht der Neuen Zürcher Zeitung vom 4. November dargestellt wurden.</p>
- <p>1. und 2. Schweizer Unternehmen sollen bei ihrer Geschäftstätigkeit die Menschenrechte einhalten und die Umwelt schützen. Gleichzeitig müssen sie im In- und Ausland wettbewerbsfähig bleiben. Das Schweizer Recht enthält seit 2022 Bestimmungen über die Nachhaltigkeitsberichterstattung und punktuelle Sorgfaltspflichten in den besonders sensiblen Bereichen «Kinderarbeit» und «Konfliktmineralien». Ausser im vulnerablen Bereich der Kinderarbeit waren diese mit dem damaligen Recht der Europäischen Union abgestimmt, der wichtigsten Handelspartnerin der Schweiz.</p><p> </p><p>Die Schweiz hat sich mit dieser Regelung für eine international abgestimmte Gesetzgebung entschieden. Dies ist zentral für die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Unternehmen.</p><p> </p><p>Das EU-Recht hat sich in den letzten Jahren weiterentwickelt, insbesondere bezüglich des Umfangs und der Durchsetzung der Sorgfaltspflichten (Aufsicht, Berichtsprüfung etc.). Von den EU-Richtlinien sind Schweizer Unternehmen unter der Drittstaatenregelung direkt und als Zulieferer indirekt betroffen. Dies selbst unter Berücksichtigung der von der EU-Kommission vorgeschlagenen und kürzlich vom EU-Parlament beschlossenen sog. Omnibus-Richtlinien, mit der die Regelungen vereinfacht und der administrative Aufwand reduziert werden sollen.</p><p> </p><p>An seiner Sitzung vom 3. September 2025 hat der Bundesrat entschieden, der Volksinitiative für eine nachhaltige Unternehmensführung einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberzustellen.</p><p> </p><p>Der Bundesrat wird die genaue Ausgestaltung des indirekten Gegenvorschlages, insbesondere die allfällige Schaffung einer neuen Aufsichtstätigkeit, deren Finanzierung und damit verbundenen Kompetenzen, bis Ende März 2026 festlegen. Der Gegenvorschlag soll gemäss Beschluss des Bundesrats nicht über die künftigen Bestimmungen der EU hinausgehen, sowie anerkannte internationale Standards berücksichtigen. Ziel ist eine möglichst international abgestimmte Lösung, welche die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Unternehmen stärkt.</p><p> </p><p>3. Weder die Richtlinie 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) noch die Richtlinie 2024/1760 über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen (CSDDD) fallen in den Geltungsbereich des Pakets Schweiz–EU (Bilaterale III). Der Bundesrat spricht sich für eine international abgestimmte Gesetzgebung im Bereich der nachhaltigen Unternehmensführung aus. Diese soll sich an den Regelungen der wichtigsten Handelspartner orientieren. Sie soll sich aufgrund der engen wirtschaftlichen Verflechtung mit der EU insbesondere am EU-Recht orientieren, aber nicht darüber hinausgehen und anerkannte internationale Standards berücksichtigen. Eine Ausrichtung an den Rechtsordnungen der USA oder des Vereinigten Königreichs würde kaum Vorteile bringen, sondern könnte die Rechtsunsicherheit und die Komplexität für Schweizer Unternehmen erhöhen, weil die in der EU tätigen Schweizer Unternehmen in jedem Fall der Drittstaatenregelung der EU unterstünden bzw. parallel Anforderungen verschiedener Rechtsordnungen erfüllen müssten.</p>
- <p>Ich bitte den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>Wie rechtfertigt der Bundesrat angesichts der aktuellen Finanzlage des Bundes die Schaffung einer neuen Aufsichtsbehörde? Noch beunruhigender ist die folgende Frage: Wie kann der Bundesrat rechtfertigen, dass die Unternehmen diese Behörde finanzieren?</li><li>Falls der Bundesrat dem Parlament die Schaffung einer neuen Aufsichtsbehörde vorschlagen sollte, ist dann beabsichtigt, sich an der Europäischen Union (EU), die Sanktionen von bis zu fünf Prozent des weltweiten Umsatzes von Unternehmen vorsieht, zu orientieren?</li><li>Im Rahmen der dynamischen Rechtsübernahme wird die Schweiz ihr Recht im Zusammenhang mit den Marktzugangsabkommen an das der EU anpassen müssen. Da die EU-Richtlinien zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und zur Sorgfaltspflicht nicht Teil des Verhandlungspakets sind, stellt sich die Frage, weshalb die Schweiz sich am EU-Recht orientieren soll und nicht am Recht der Vereinigten Staaten oder des Vereinigten Königreichs?</li></ol>
- Will der Bundesrat die Perspektiven für Schweizer Unternehmen weiter verschlechtern und die Schweizer Wirtschaft behindern?
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