Will der Bundesrat die Perspektiven für Schweizer Unternehmen weiter verschlechtern und die Schweizer Wirtschaft behindern?
- ShortId
-
25.4766
- Id
-
20254766
- Updated
-
18.02.2026 17:44
- Language
-
de
- Title
-
Will der Bundesrat die Perspektiven für Schweizer Unternehmen weiter verschlechtern und die Schweizer Wirtschaft behindern?
- AdditionalIndexing
-
15;1231
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die zweite Fassung der Volksinitiative für verantwortungsvolle Grossunternehmen stützt sich auf die europäischen Richtlinien CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) und CS3D (Corporate Sustainability Due Diligence Directive). Infolge des Draghi-Berichts zur Wettbewerbsfähigkeit der EU hat die Europäische Kommission jedoch im Februar 2025 vorgeschlagen, die beiden Richtlinien grundlegend zu überarbeiten; die Revision ist derzeit zwischen Kommission, Rat und Parlament im Gange.</p><p>Dies führt dazu, dass sich die Initiative für verantwortungsvolle Grossunternehmen auf Richtlinien abstützt, die bereits überholt sind und deren zahlreichen Anforderungen reduziert oder ganz aufgehoben wurden. Zudem erwägen die europäischen Institutionen, sowohl die Umsetzung in den Mitgliedstaaten als auch das Inkrafttreten weiter hinauszuschieben.</p><p>Hinzu kommt, dass das OR bereits mit dem Inkrafttreten des indirekten Gegenvorschlags zur ersten Fassung im Jahr 2021 angepasst wurde; die entsprechenden Bestimmungen des OR sowie die Verordnung über Sorgfaltspflichten und Transparenz bezüglich Mineralien und Metallen aus Konfliktgebieten und Kinderarbeit gehen sogar über das derzeit geltende EU-Recht hinaus.</p><p>Angesichts dieser Ausgangslage, des angespannten Wettbewerbsumfelds und der wiederholten Forderungen der Wirtschaft nach einer Entlastung des regulatorischen Rahmens stellt sich für die Interpellantin die Frage nach den Absichten des Bundesrates, wie sie im Bericht der Neuen Zürcher Zeitung vom 4. November dargestellt wurden.</p>
- <p>1. Schweizer Unternehmen sollen bei ihrer Geschäftstätigkeit in der Schweiz und im Ausland die Menschenrechte einhalten, die Umwelt schützen und ihre gesellschaftliche Verantwortung gemäss den international anerkannten Normen und Richtlinien mit Bezug auf <i>Corporate Social Responsibility</i> (CSR) wahrnehmen. Gleichzeitig müssen sie im In- und Ausland wettbewerbsfähig bleiben.</p><p> </p><p>Seit 1. Januar 2022 sind in der Schweiz Bestimmungen über die Nachhaltigkeitsberichterstattung und punktuelle Sorgfaltspflichten in den besonders sensiblen Bereichen «Kinderarbeit» und «Konfliktmineralien» in Kraft. Ausser im vulnerablen Bereich der Kinderarbeit waren diese mit dem damaligen Recht der Europäischen Union abgestimmt, der wichtigsten Handelspartnerin der Schweiz. Das Schweizer Recht kennt derzeit keine allgemeinen Sorgfaltspflichten im Bereich Menschenrechte und Umwelt. Seit Inkrafttreten des geltenden Schweizer Rechts hat sich das Recht der Europäischen Union erheblich weiterentwickelt, insbesondere bezüglich des Umfangs und der Durchsetzung der Sorgfaltspflichten (Aufsicht, Berichtsprüfung etc.). Dies selbst unter Berücksichtigung der von der EU-Kommission vorgeschlagenen und kürzlich vom EU-Parlament beschlossenen sog. Omnibus-Richtlinien, mit der die Regelungen vereinfacht und der administrative Aufwand reduziert werden sollen. Von den EU-Richtlinien sind Schweizer Unternehmen unter der Drittstaatenregelung direkt und als Zulieferer indirekt betroffen. Zudem wurde in der Schweiz in der Zwischenzeit die Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Grossunternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt» eingereicht.</p><p> </p><p>2 und 3. Gestützt auf die Entwicklungen in der EU und aufgrund der eingereichten Volksinitiative sind nach Auffassung des Bundesrats Gesetzesanpassungen erforderlich, damit die internationale Abstimmung und die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Unternehmen weiterhin gewährleistet sind.</p><p>Der Bundesrat hat deshalb am 3. September 2025 beschlossen, der Initiative einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberzustellen, der die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Sorgfaltspflichten von Unternehmen beinhaltet. Dieser sollte nicht über die künftigen Bestimmungen der EU hinausgehen und anerkannte internationale Standards berücksichtigen. Er wird damit nicht an veraltete Vorgaben anknüpfen, sondern an eine aktuelle Regulierung.</p><p>Der konkrete Inhalt der Vorlage wird mit der Eröffnung der Vernehmlassung bis Ende März 2026 feststehen.</p>
- <p>Ich bitte den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>Nach Auffassung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) kennt die Schweiz keine allgemeine Sorgfaltspflicht im Bereich der Menschenrechte und der Umwelt. Wie beurteilen das EJPD oder der Bundesrat vor diesem Hintergrund die Bestimmungen des Obligationenrechts (OR), die im Rahmen des indirekten Gegenentwurfs zur ersten Fassung der Volksinitiative für verantwortungsvolle Unternehmen in Kraft getreten sind?</li><li>Obwohl sich der Bund zum Abbau von Regulierungen und Bürokratie bekannt hat, werden den Unternehmen neue regulatorische Verpflichtungen auferlegt, die ihre Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigen. Wie rechtfertigt der Bundesrat diesen Widerspruch?</li><li>Die Europäische Union (EU) «vereinfacht» derzeit ihre Richtlinien zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und zur Sorgfaltspflicht. Die Verpflichtungen der revidierten Richtlinien sollen im Frühjahr 2026 bekannt werden. Präsident Macron und Bundeskanzler Merz sprechen sich offen für die Abschaffung der Richtlinie über die Sorgfaltspflicht aus. Befürchtet der Bundesrat nicht, dass sich für Schweizer Unternehmen ein Wettbewerbsnachteil ergibt, wenn sich die Schweiz an europäischen Vorgaben orientiert, die bereits heute als überholt gelten?</li></ol>
- Will der Bundesrat die Perspektiven für Schweizer Unternehmen weiter verschlechtern und die Schweizer Wirtschaft behindern?
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
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- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die zweite Fassung der Volksinitiative für verantwortungsvolle Grossunternehmen stützt sich auf die europäischen Richtlinien CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) und CS3D (Corporate Sustainability Due Diligence Directive). Infolge des Draghi-Berichts zur Wettbewerbsfähigkeit der EU hat die Europäische Kommission jedoch im Februar 2025 vorgeschlagen, die beiden Richtlinien grundlegend zu überarbeiten; die Revision ist derzeit zwischen Kommission, Rat und Parlament im Gange.</p><p>Dies führt dazu, dass sich die Initiative für verantwortungsvolle Grossunternehmen auf Richtlinien abstützt, die bereits überholt sind und deren zahlreichen Anforderungen reduziert oder ganz aufgehoben wurden. Zudem erwägen die europäischen Institutionen, sowohl die Umsetzung in den Mitgliedstaaten als auch das Inkrafttreten weiter hinauszuschieben.</p><p>Hinzu kommt, dass das OR bereits mit dem Inkrafttreten des indirekten Gegenvorschlags zur ersten Fassung im Jahr 2021 angepasst wurde; die entsprechenden Bestimmungen des OR sowie die Verordnung über Sorgfaltspflichten und Transparenz bezüglich Mineralien und Metallen aus Konfliktgebieten und Kinderarbeit gehen sogar über das derzeit geltende EU-Recht hinaus.</p><p>Angesichts dieser Ausgangslage, des angespannten Wettbewerbsumfelds und der wiederholten Forderungen der Wirtschaft nach einer Entlastung des regulatorischen Rahmens stellt sich für die Interpellantin die Frage nach den Absichten des Bundesrates, wie sie im Bericht der Neuen Zürcher Zeitung vom 4. November dargestellt wurden.</p>
- <p>1. Schweizer Unternehmen sollen bei ihrer Geschäftstätigkeit in der Schweiz und im Ausland die Menschenrechte einhalten, die Umwelt schützen und ihre gesellschaftliche Verantwortung gemäss den international anerkannten Normen und Richtlinien mit Bezug auf <i>Corporate Social Responsibility</i> (CSR) wahrnehmen. Gleichzeitig müssen sie im In- und Ausland wettbewerbsfähig bleiben.</p><p> </p><p>Seit 1. Januar 2022 sind in der Schweiz Bestimmungen über die Nachhaltigkeitsberichterstattung und punktuelle Sorgfaltspflichten in den besonders sensiblen Bereichen «Kinderarbeit» und «Konfliktmineralien» in Kraft. Ausser im vulnerablen Bereich der Kinderarbeit waren diese mit dem damaligen Recht der Europäischen Union abgestimmt, der wichtigsten Handelspartnerin der Schweiz. Das Schweizer Recht kennt derzeit keine allgemeinen Sorgfaltspflichten im Bereich Menschenrechte und Umwelt. Seit Inkrafttreten des geltenden Schweizer Rechts hat sich das Recht der Europäischen Union erheblich weiterentwickelt, insbesondere bezüglich des Umfangs und der Durchsetzung der Sorgfaltspflichten (Aufsicht, Berichtsprüfung etc.). Dies selbst unter Berücksichtigung der von der EU-Kommission vorgeschlagenen und kürzlich vom EU-Parlament beschlossenen sog. Omnibus-Richtlinien, mit der die Regelungen vereinfacht und der administrative Aufwand reduziert werden sollen. Von den EU-Richtlinien sind Schweizer Unternehmen unter der Drittstaatenregelung direkt und als Zulieferer indirekt betroffen. Zudem wurde in der Schweiz in der Zwischenzeit die Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Grossunternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt» eingereicht.</p><p> </p><p>2 und 3. Gestützt auf die Entwicklungen in der EU und aufgrund der eingereichten Volksinitiative sind nach Auffassung des Bundesrats Gesetzesanpassungen erforderlich, damit die internationale Abstimmung und die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Unternehmen weiterhin gewährleistet sind.</p><p>Der Bundesrat hat deshalb am 3. September 2025 beschlossen, der Initiative einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberzustellen, der die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Sorgfaltspflichten von Unternehmen beinhaltet. Dieser sollte nicht über die künftigen Bestimmungen der EU hinausgehen und anerkannte internationale Standards berücksichtigen. Er wird damit nicht an veraltete Vorgaben anknüpfen, sondern an eine aktuelle Regulierung.</p><p>Der konkrete Inhalt der Vorlage wird mit der Eröffnung der Vernehmlassung bis Ende März 2026 feststehen.</p>
- <p>Ich bitte den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>Nach Auffassung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) kennt die Schweiz keine allgemeine Sorgfaltspflicht im Bereich der Menschenrechte und der Umwelt. Wie beurteilen das EJPD oder der Bundesrat vor diesem Hintergrund die Bestimmungen des Obligationenrechts (OR), die im Rahmen des indirekten Gegenentwurfs zur ersten Fassung der Volksinitiative für verantwortungsvolle Unternehmen in Kraft getreten sind?</li><li>Obwohl sich der Bund zum Abbau von Regulierungen und Bürokratie bekannt hat, werden den Unternehmen neue regulatorische Verpflichtungen auferlegt, die ihre Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigen. Wie rechtfertigt der Bundesrat diesen Widerspruch?</li><li>Die Europäische Union (EU) «vereinfacht» derzeit ihre Richtlinien zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und zur Sorgfaltspflicht. Die Verpflichtungen der revidierten Richtlinien sollen im Frühjahr 2026 bekannt werden. Präsident Macron und Bundeskanzler Merz sprechen sich offen für die Abschaffung der Richtlinie über die Sorgfaltspflicht aus. Befürchtet der Bundesrat nicht, dass sich für Schweizer Unternehmen ein Wettbewerbsnachteil ergibt, wenn sich die Schweiz an europäischen Vorgaben orientiert, die bereits heute als überholt gelten?</li></ol>
- Will der Bundesrat die Perspektiven für Schweizer Unternehmen weiter verschlechtern und die Schweizer Wirtschaft behindern?
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