Keine Unfälle mehr durch den toten Winkel, obligatorische Nachrüstung von Lastwagen mit Sicherheitssystemen zur Überwachung des toten Winkels

ShortId
25.4767
Id
20254767
Updated
11.02.2026 15:52
Language
de
Title
Keine Unfälle mehr durch den toten Winkel, obligatorische Nachrüstung von Lastwagen mit Sicherheitssystemen zur Überwachung des toten Winkels
AdditionalIndexing
48;2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Unfälle zwischen Lastwagen und Fussgängerinnen oder Radfahrern, die auf den toten Winkel zurückzuführen sind, kommen häufig vor und haben oft sehr schwer wiegende Folgen.&nbsp;</p><p>Von 2011 bis 2024 gab es 26 Tote, 35 Schwerverletzte, 70 Leichtverletzte (Quelle: BFU).&nbsp;</p><p>Im Jahr 2025 kam es beim Rechtsabbiegen zu drei Unfällen mit tödlichem Ausgang (TI, LU, TG) und insgesamt zu 16 schweren Unfällen mit Lastwagen und Fussgängern oder Radfahrerinnen, davon sieben mit tödlichem Ausgang. &nbsp;</p><p>Unfälle aufgrund des toten Winkels ereignen sich beispielsweise, wenn die Fahrerin eines Lastwagens beim Rechtsabbiegen im Rückspiegel eine Radfahrerin oder einen Fussgänger nicht sieht, die oder der sich neben ihrem Fahrzeug befindet.&nbsp;</p><p>Mit Kameras und Displays kann der Fahrerin oder dem Fahrer eine vollständige Sicht auf den toten Winkel geboten werden. Auf dem Markt gibt es zertifizierte Systeme zur Überwachung des toten Winkels, die zu geringen Kosten in bereits im Verkehr befindliche Lastwagen eingebaut werden können. Geräte, die visuelle oder akustische Warnsignale abgeben, um auf Radfahrerinnen, Fussgänger oder Fahrzeuge in Gefahrenbereichen aufmerksam zu machen.</p><p>Die Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) wurde 2024 angepasst. Für Lastwagen wurde eine Reihe neuer Sicherheitssysteme eingeführt, die die Verkehrssicherheit durch&nbsp;die&nbsp;Erkennung&nbsp;des&nbsp;toten&nbsp;Winkels insbesondere für Fussgängerinnen und Fussgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer verbessern sollen.</p><p>Sicherheitsmassnahmen, die sich nach und nach verbreiten werden, wenn neue Lastwagen in Verkehr gebracht werden und veraltete Fahrzeuge ersetzen.</p><p>Die durchschnittliche Lebensdauer von Lastwagen beträgt 10 Jahre, viele sind über 15 Jahre unterwegs. Es werden also noch lange zahlreiche Lastwagen auf den Strassen zirkulieren, die nicht mit den neuen Sicherheitssystemen ausgestattet sind und somit laut Statistik ein unannehmbar hohes Risiko darstellen. Daher sollten alle sich im Verkehr befindlichen Lastwagen mit einem Gerät zur Überwachung des toten Winkels ausgestattet werden.</p><p>Es gibt zertifizierte und zuverlässige Geräte, die einfach in bereits im Verkehr befindliche Lastwagen eingebaut werden können und nur wenig kosten im Verhältnis zu den Folgen der Unfälle, die dadurch vermieden werden können, und die Arbeitsqualität der Fahrerinnen und Fahrer verbessern.&nbsp;</p><p>Mit dieser Motion soll die Rechtsgrundlage geschaffen werden für die Pflicht, Lastwagen mit neuen Sicherheitssystemen wie der Überwachung des toten Winkels nachzurüsten.</p>
  • <span><p><span>Seit dem 7. Juli 2024 müssen neue Lastwagen und Busse in der Schweiz und der EU mit einem Totwinkelassistenzsystem ausgerüstet sein. Diese EU-Systeme werden als Bestandteil des ganzen Fahrzeugs typengenehmigt und geprüft. Für die Nachrüstung älterer Fahrzeuge sind sie deshalb nicht vorgesehen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Im Vorfeld der Vernehmlassung zur Übernahme des genannten EU-Obligatoriums (</span><a href="https://fedlex.data.admin.ch/eli/dl/proj/2022/42/cons_1"><u><span>2022/42</span></u></a><span>), hatte das Bundesamt für Strassen eine vom EU-Recht abweichende Ausrüstpflicht mit auf dem Markt erhältlichen Nachrüstlösungen für bereits im Verkehr stehende Fahrzeuge in der Schweiz evaluiert. Viele dieser Systeme hatten sich als mangelhaft erwiesen. Sie generierten viele Fehlalarme und entdeckten Radfahrende nicht zuverlässig. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Bei einer rechtlich verpflichtenden Nachrüstung müssten technische Anforderungen an die Nachrüstsysteme ausgearbeitet werden, anschliessend ein Rechtsetzungsverfahren durchgeführt sowie eine angemessene Übergangsfrist für die Nachrüstung gewährt werden. Bei einer Einsatzdauer eines schweren Sachentransportfahrzeugs von durchschnittlich sieben bis acht Jahren wäre bis zum Inkrafttreten bereits ein beträchtlicher Teil der Flotte ersetzt. Rechnet man für die Schweiz mit einem Kostenaufwand von etwa 5000 Franken pro Nachrüstung, ergäbe sich bei rund 60'000 immatrikulierten Fahrzeugen eine Summe von 300 Millionen Franken.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die Verkehrssicherheit und die Unfallverhütung sind dem Bundesrat wichtig. Nach Abwägung aller Faktoren, insbesondere unter Berücksichtigung der Flottenerneuerung innerhalb von acht Jahren, der fraglichen Zuverlässigkeit der Nachrüstsysteme und der Gesamtkosten einer Nachrüstung, lehnt der Bundesrat eine Nachrüstpflicht für bereits im Verkehr stehende Fahrzeuge ab.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Rechtsgrundlage so anzupassen, dass bereits im Verkehr befindliche Lastwagen mit elektronischen Totwinkelüberwachungssystemen nachgerüstet werden müssen.</p>
  • Keine Unfälle mehr durch den toten Winkel, obligatorische Nachrüstung von Lastwagen mit Sicherheitssystemen zur Überwachung des toten Winkels
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Unfälle zwischen Lastwagen und Fussgängerinnen oder Radfahrern, die auf den toten Winkel zurückzuführen sind, kommen häufig vor und haben oft sehr schwer wiegende Folgen.&nbsp;</p><p>Von 2011 bis 2024 gab es 26 Tote, 35 Schwerverletzte, 70 Leichtverletzte (Quelle: BFU).&nbsp;</p><p>Im Jahr 2025 kam es beim Rechtsabbiegen zu drei Unfällen mit tödlichem Ausgang (TI, LU, TG) und insgesamt zu 16 schweren Unfällen mit Lastwagen und Fussgängern oder Radfahrerinnen, davon sieben mit tödlichem Ausgang. &nbsp;</p><p>Unfälle aufgrund des toten Winkels ereignen sich beispielsweise, wenn die Fahrerin eines Lastwagens beim Rechtsabbiegen im Rückspiegel eine Radfahrerin oder einen Fussgänger nicht sieht, die oder der sich neben ihrem Fahrzeug befindet.&nbsp;</p><p>Mit Kameras und Displays kann der Fahrerin oder dem Fahrer eine vollständige Sicht auf den toten Winkel geboten werden. Auf dem Markt gibt es zertifizierte Systeme zur Überwachung des toten Winkels, die zu geringen Kosten in bereits im Verkehr befindliche Lastwagen eingebaut werden können. Geräte, die visuelle oder akustische Warnsignale abgeben, um auf Radfahrerinnen, Fussgänger oder Fahrzeuge in Gefahrenbereichen aufmerksam zu machen.</p><p>Die Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) wurde 2024 angepasst. Für Lastwagen wurde eine Reihe neuer Sicherheitssysteme eingeführt, die die Verkehrssicherheit durch&nbsp;die&nbsp;Erkennung&nbsp;des&nbsp;toten&nbsp;Winkels insbesondere für Fussgängerinnen und Fussgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer verbessern sollen.</p><p>Sicherheitsmassnahmen, die sich nach und nach verbreiten werden, wenn neue Lastwagen in Verkehr gebracht werden und veraltete Fahrzeuge ersetzen.</p><p>Die durchschnittliche Lebensdauer von Lastwagen beträgt 10 Jahre, viele sind über 15 Jahre unterwegs. Es werden also noch lange zahlreiche Lastwagen auf den Strassen zirkulieren, die nicht mit den neuen Sicherheitssystemen ausgestattet sind und somit laut Statistik ein unannehmbar hohes Risiko darstellen. Daher sollten alle sich im Verkehr befindlichen Lastwagen mit einem Gerät zur Überwachung des toten Winkels ausgestattet werden.</p><p>Es gibt zertifizierte und zuverlässige Geräte, die einfach in bereits im Verkehr befindliche Lastwagen eingebaut werden können und nur wenig kosten im Verhältnis zu den Folgen der Unfälle, die dadurch vermieden werden können, und die Arbeitsqualität der Fahrerinnen und Fahrer verbessern.&nbsp;</p><p>Mit dieser Motion soll die Rechtsgrundlage geschaffen werden für die Pflicht, Lastwagen mit neuen Sicherheitssystemen wie der Überwachung des toten Winkels nachzurüsten.</p>
    • <span><p><span>Seit dem 7. Juli 2024 müssen neue Lastwagen und Busse in der Schweiz und der EU mit einem Totwinkelassistenzsystem ausgerüstet sein. Diese EU-Systeme werden als Bestandteil des ganzen Fahrzeugs typengenehmigt und geprüft. Für die Nachrüstung älterer Fahrzeuge sind sie deshalb nicht vorgesehen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Im Vorfeld der Vernehmlassung zur Übernahme des genannten EU-Obligatoriums (</span><a href="https://fedlex.data.admin.ch/eli/dl/proj/2022/42/cons_1"><u><span>2022/42</span></u></a><span>), hatte das Bundesamt für Strassen eine vom EU-Recht abweichende Ausrüstpflicht mit auf dem Markt erhältlichen Nachrüstlösungen für bereits im Verkehr stehende Fahrzeuge in der Schweiz evaluiert. Viele dieser Systeme hatten sich als mangelhaft erwiesen. Sie generierten viele Fehlalarme und entdeckten Radfahrende nicht zuverlässig. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Bei einer rechtlich verpflichtenden Nachrüstung müssten technische Anforderungen an die Nachrüstsysteme ausgearbeitet werden, anschliessend ein Rechtsetzungsverfahren durchgeführt sowie eine angemessene Übergangsfrist für die Nachrüstung gewährt werden. Bei einer Einsatzdauer eines schweren Sachentransportfahrzeugs von durchschnittlich sieben bis acht Jahren wäre bis zum Inkrafttreten bereits ein beträchtlicher Teil der Flotte ersetzt. Rechnet man für die Schweiz mit einem Kostenaufwand von etwa 5000 Franken pro Nachrüstung, ergäbe sich bei rund 60'000 immatrikulierten Fahrzeugen eine Summe von 300 Millionen Franken.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die Verkehrssicherheit und die Unfallverhütung sind dem Bundesrat wichtig. Nach Abwägung aller Faktoren, insbesondere unter Berücksichtigung der Flottenerneuerung innerhalb von acht Jahren, der fraglichen Zuverlässigkeit der Nachrüstsysteme und der Gesamtkosten einer Nachrüstung, lehnt der Bundesrat eine Nachrüstpflicht für bereits im Verkehr stehende Fahrzeuge ab.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Rechtsgrundlage so anzupassen, dass bereits im Verkehr befindliche Lastwagen mit elektronischen Totwinkelüberwachungssystemen nachgerüstet werden müssen.</p>
    • Keine Unfälle mehr durch den toten Winkel, obligatorische Nachrüstung von Lastwagen mit Sicherheitssystemen zur Überwachung des toten Winkels

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