Stopp sämtlicher Kulturabgeltungen des Bundes an die Stadt Bern bis zur dauerhaften Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung

ShortId
25.4770
Id
20254770
Updated
17.02.2026 13:45
Language
de
Title
Stopp sämtlicher Kulturabgeltungen des Bundes an die Stadt Bern bis zur dauerhaften Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung
AdditionalIndexing
09;2831;04;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Bilder des &nbsp;11. Oktober 2025 gingen um die Welt. Linksextreme legten Feuer und brachten damit Unschuldige in Lebensgefahr. Sie plünderten und zerstörten Schaufenster und Gebäude. Zahlreiche verletzte Polizisten gehören zur traurigen Bilanz jedes Tages, welcher als Schande von Bern in die Geschichte eingeht.</p><p>&nbsp;</p><p>Derweil kassiert die Stadt Bern unter dem Titel "besondere kulturelle Leistungen, die sie als Sitz der Bundesversammlung und des Bundesrates erbringt" jährlich rund eine Million Schweizerfranken. Seit längerer Zeit ist es in der Stadt nicht oder nur unter grössten Sicherheitsvorkehrungen möglich, das Demonstrationsrecht auszuüben. Ein von den Stadtbehörden geduldeter, ja gar gehätschelter Mob rund um die Reitschule bestimmt, wer sich in der Bundesstadt zu einer Demonstration treffen kann - und wer nicht. Zudem gehen Bilder von Strassenschlachten, bürgerkriegsähnlichen Zuständen und Angriffen auf die Polizei um die Welt und schaden unserem Ruf und natürlich auch dem Tourismus. Was sollen potenzielle Touristen von einem Land halten, in dessen Bundesstadt die Behörden nicht willens oder in der Lage sind, die öffentliche Ordnung aufrechtzuerhalten? Es gibt keinen Grund, an die Stadt Bern Leistungen auszubezahlen, solange die Behörden nicht in der Lage sind, die öffentliche Ordnung wiederherzustellen und dauerhaft zu garantieren.</p>
  • <span><p><span>Der Bund leistet keine Kulturbeträge an die Stadt Bern. Die Kulturabgeltung an die Stadt Bern wurde per 2021 eingestellt und Artikel 18 Kulturförderungsgesetz (SR 442.1) aufgehoben. </span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, sämtliche unter Artikel&nbsp;18 des Kulturförderungsgesetzes (SR 442.1) zur Auszahlung geplanten Beträge an die Stadt Bern so lange auszusetzen, bis in der Stadt Bern:</p><p>a. die öffentliche Ordnung wieder dauerhaft hergestellt ist;</p><p>b. keine unbewilligten Demonstrationen mehr geduldet werden:</p><p>c. die Reitschule keinen Rückzugsort für Rechtsbrecher mehr darstellt;</p><p>d. aus der Reitschule keine Aufrufe zur Gewalt mehr ergehen;</p><p>e. die Reitschule, deren Bewohner, Benutzer, Areale und Räumlichkeiten regelmässig und ungehindert kontrolliert werden können;</p><p>f. die verfassungsrechtlich garantierte Versammlungsfreiheit für alle demokratisch legitimierten Gruppierungen wieder ungehindert möglich ist.</p><p>&nbsp;</p><p>Ereignen sich innerhalb eines Kalenderjahres nach Wiederherstellung der Ordnung erneut solche Vorfälle, so sind die Zahlungen für das aktuelle und das folgende Jahr wiederum automatisch auszusetzen.</p><p><br>&nbsp;</p>
  • Stopp sämtlicher Kulturabgeltungen des Bundes an die Stadt Bern bis zur dauerhaften Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Bilder des &nbsp;11. Oktober 2025 gingen um die Welt. Linksextreme legten Feuer und brachten damit Unschuldige in Lebensgefahr. Sie plünderten und zerstörten Schaufenster und Gebäude. Zahlreiche verletzte Polizisten gehören zur traurigen Bilanz jedes Tages, welcher als Schande von Bern in die Geschichte eingeht.</p><p>&nbsp;</p><p>Derweil kassiert die Stadt Bern unter dem Titel "besondere kulturelle Leistungen, die sie als Sitz der Bundesversammlung und des Bundesrates erbringt" jährlich rund eine Million Schweizerfranken. Seit längerer Zeit ist es in der Stadt nicht oder nur unter grössten Sicherheitsvorkehrungen möglich, das Demonstrationsrecht auszuüben. Ein von den Stadtbehörden geduldeter, ja gar gehätschelter Mob rund um die Reitschule bestimmt, wer sich in der Bundesstadt zu einer Demonstration treffen kann - und wer nicht. Zudem gehen Bilder von Strassenschlachten, bürgerkriegsähnlichen Zuständen und Angriffen auf die Polizei um die Welt und schaden unserem Ruf und natürlich auch dem Tourismus. Was sollen potenzielle Touristen von einem Land halten, in dessen Bundesstadt die Behörden nicht willens oder in der Lage sind, die öffentliche Ordnung aufrechtzuerhalten? Es gibt keinen Grund, an die Stadt Bern Leistungen auszubezahlen, solange die Behörden nicht in der Lage sind, die öffentliche Ordnung wiederherzustellen und dauerhaft zu garantieren.</p>
    • <span><p><span>Der Bund leistet keine Kulturbeträge an die Stadt Bern. Die Kulturabgeltung an die Stadt Bern wurde per 2021 eingestellt und Artikel 18 Kulturförderungsgesetz (SR 442.1) aufgehoben. </span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, sämtliche unter Artikel&nbsp;18 des Kulturförderungsgesetzes (SR 442.1) zur Auszahlung geplanten Beträge an die Stadt Bern so lange auszusetzen, bis in der Stadt Bern:</p><p>a. die öffentliche Ordnung wieder dauerhaft hergestellt ist;</p><p>b. keine unbewilligten Demonstrationen mehr geduldet werden:</p><p>c. die Reitschule keinen Rückzugsort für Rechtsbrecher mehr darstellt;</p><p>d. aus der Reitschule keine Aufrufe zur Gewalt mehr ergehen;</p><p>e. die Reitschule, deren Bewohner, Benutzer, Areale und Räumlichkeiten regelmässig und ungehindert kontrolliert werden können;</p><p>f. die verfassungsrechtlich garantierte Versammlungsfreiheit für alle demokratisch legitimierten Gruppierungen wieder ungehindert möglich ist.</p><p>&nbsp;</p><p>Ereignen sich innerhalb eines Kalenderjahres nach Wiederherstellung der Ordnung erneut solche Vorfälle, so sind die Zahlungen für das aktuelle und das folgende Jahr wiederum automatisch auszusetzen.</p><p><br>&nbsp;</p>
    • Stopp sämtlicher Kulturabgeltungen des Bundes an die Stadt Bern bis zur dauerhaften Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung

Back to List