Keine Exportbewilligungen von Kriegsmaterial in die Vereinigte Arabische Emirate

ShortId
25.4778
Id
20254778
Updated
20.02.2026 15:23
Language
de
Title
Keine Exportbewilligungen von Kriegsmaterial in die Vereinigte Arabische Emirate
AdditionalIndexing
09;15;08
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die humanitäre Lage im Sudan ist katastrophal. Der anhaltende bewaffnete Konflikt hat zu massiven Menschenrechtsverletzungen, Millionen von Vertriebenen sowie zu Hunger und dem Zusammenbruch grundlegender staatlicher Strukturen geführt. Die Zivilbevölkerung leidet in besonderem Mass und ist dringend auf internationalen Schutz und humanitäre Hilfe angewiesen.</p><p>Gleichzeitig ist die Rolle der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) in diesem Konflikt unklar. Es bestehen glaubwürdige Berichte und internationale Hinweise auf mögliche indirekte Verstrickungen und Unterstützungsleistungen für Konfliktparteien in der Region. Solange diese Vorwürfe nicht transparent geklärt sind, besteht ein erhebliches Risiko, dass exportiertes Kriegsmaterial weitergeleitet oder in Konflikten eingesetzt wird, die schwerwiegende humanitäre Folgen haben.&nbsp;</p><p>Die Schweiz engagiert sich seit Jahren stark im Sudan und in der Region – sowohl humanitär als auch diplomatisch. Dieses Engagement dient der Linderung von Leid, der Förderung des Völkerrechts und der Unterstützung von Friedensprozessen. Es wäre widersprüchlich und politisch wie moralisch nicht vertretbar, wenn die Schweiz gleichzeitig durch den Export von Kriegsmaterial indirekt zur Eskalation oder Verlängerung von Konflikten beitrüge.</p><p>Die Schweiz darf sich nicht mithilfe von Kriegsmaterial an bewaffneten Konflikten beteiligen oder das Risiko dafür in Kauf nehmen. Die Schweiz hat im Jahr 2024 für knapp 5 Mio. Franken Kriegsmaterial in die VAE exportiert. Ein Exportstopp von Kriegsmaterial in die VAE ist daher ein notwendiges und konsequentes Signal im Sinne der humanitären Tradition, der Neutralität und der Verantwortung der Schweiz.</p>
  • <span><p>Die Schweiz hat im Jahr 2024 für knapp 5 Mio. Franken, in den ersten drei Quartalen des Jahres 2025 für ungefähr 2,5 Mio. Franken Kriegsmaterial in die VAE exportiert. Das Risiko einer Umleitung von Schweizer Kriegsmaterial über die VAE in den Sudan ist gering, da seit Jahren grundsätzlich keine Ausfuhrbewilligungen für die VAE erteilt werden. Die genannten Ausfuhren von Kriegsmaterial in die VAE betreffen ausschliesslich Ersatzteile für Flugabwehrsysteme (Bewilligung gestützt auf die Ausnahmebestimmung von Artikel 23 des Kriegsmaterialgesetzes (KMG; <em>SR 514.51</em>)) sowie einzelne Hand- und Faustfeuerwaffen zu ausschliesslich privaten oder sportlichen Zwecken (Bewilligung gestützt auf die Ausnahmebestimmung von Artikel 22<em>a</em> Absatz 3 KMG). Dem Bundesrat liegen heute keine Informationen vor, wonach Schweizer Kriegsmaterial in den Sudan umgeleitet worden wäre oder würde.</p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, auf die Exportbewilligungen von Kriegsmaterial und Dual Use Gütern in die Vereinigte Arabische Emirate zu verzichten.</p>
  • Keine Exportbewilligungen von Kriegsmaterial in die Vereinigte Arabische Emirate
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die humanitäre Lage im Sudan ist katastrophal. Der anhaltende bewaffnete Konflikt hat zu massiven Menschenrechtsverletzungen, Millionen von Vertriebenen sowie zu Hunger und dem Zusammenbruch grundlegender staatlicher Strukturen geführt. Die Zivilbevölkerung leidet in besonderem Mass und ist dringend auf internationalen Schutz und humanitäre Hilfe angewiesen.</p><p>Gleichzeitig ist die Rolle der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) in diesem Konflikt unklar. Es bestehen glaubwürdige Berichte und internationale Hinweise auf mögliche indirekte Verstrickungen und Unterstützungsleistungen für Konfliktparteien in der Region. Solange diese Vorwürfe nicht transparent geklärt sind, besteht ein erhebliches Risiko, dass exportiertes Kriegsmaterial weitergeleitet oder in Konflikten eingesetzt wird, die schwerwiegende humanitäre Folgen haben.&nbsp;</p><p>Die Schweiz engagiert sich seit Jahren stark im Sudan und in der Region – sowohl humanitär als auch diplomatisch. Dieses Engagement dient der Linderung von Leid, der Förderung des Völkerrechts und der Unterstützung von Friedensprozessen. Es wäre widersprüchlich und politisch wie moralisch nicht vertretbar, wenn die Schweiz gleichzeitig durch den Export von Kriegsmaterial indirekt zur Eskalation oder Verlängerung von Konflikten beitrüge.</p><p>Die Schweiz darf sich nicht mithilfe von Kriegsmaterial an bewaffneten Konflikten beteiligen oder das Risiko dafür in Kauf nehmen. Die Schweiz hat im Jahr 2024 für knapp 5 Mio. Franken Kriegsmaterial in die VAE exportiert. Ein Exportstopp von Kriegsmaterial in die VAE ist daher ein notwendiges und konsequentes Signal im Sinne der humanitären Tradition, der Neutralität und der Verantwortung der Schweiz.</p>
    • <span><p>Die Schweiz hat im Jahr 2024 für knapp 5 Mio. Franken, in den ersten drei Quartalen des Jahres 2025 für ungefähr 2,5 Mio. Franken Kriegsmaterial in die VAE exportiert. Das Risiko einer Umleitung von Schweizer Kriegsmaterial über die VAE in den Sudan ist gering, da seit Jahren grundsätzlich keine Ausfuhrbewilligungen für die VAE erteilt werden. Die genannten Ausfuhren von Kriegsmaterial in die VAE betreffen ausschliesslich Ersatzteile für Flugabwehrsysteme (Bewilligung gestützt auf die Ausnahmebestimmung von Artikel 23 des Kriegsmaterialgesetzes (KMG; <em>SR 514.51</em>)) sowie einzelne Hand- und Faustfeuerwaffen zu ausschliesslich privaten oder sportlichen Zwecken (Bewilligung gestützt auf die Ausnahmebestimmung von Artikel 22<em>a</em> Absatz 3 KMG). Dem Bundesrat liegen heute keine Informationen vor, wonach Schweizer Kriegsmaterial in den Sudan umgeleitet worden wäre oder würde.</p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, auf die Exportbewilligungen von Kriegsmaterial und Dual Use Gütern in die Vereinigte Arabische Emirate zu verzichten.</p>
    • Keine Exportbewilligungen von Kriegsmaterial in die Vereinigte Arabische Emirate

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