11 Millionen Schweiz dank 10 Millionen Initiative. Was würde die praktische Umsetzung bedeuten?
- ShortId
-
25.4782
- Id
-
20254782
- Updated
-
18.02.2026 17:38
- Language
-
de
- Title
-
11 Millionen Schweiz dank 10 Millionen Initiative. Was würde die praktische Umsetzung bedeuten?
- AdditionalIndexing
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44;10;28;2811
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <span><p>1. Gemäss dem zur Abstimmung zu unterbreitenden Verfassungstext und der damit verbundenen Absicht würden der Bundesrat und die Bundesversammlung unter Abwägung der entsprechenden Vor- und Nachteile zum gegebenen Zeitpunkt entscheiden, welche Massnahmen ergriffen werden. Die Initiative sieht zudem bereits Massnahmen wie die Neuverhandlung oder Kündigung bevölkerungswachstumstreibender internationaler Übereinkommen vor, die umgesetzt werden müssten, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Da die Zuwanderung primär durch die Nachfrage der Wirtschaft bestimmt wird, dürfte der grösste Effekt jedoch durch Massnahmen erreicht werden, welche sich klar negativ auf die Wirtschaftsentwicklung auswirken. <br> </p><p>2. Die Zuwanderung in die Schweiz wird primär durch die Nachfrage der Schweizer Wirtschaft nach Arbeitskräften bestimmt und erfolgt heute mehrheitlich aus dem EU/EFTA-Raum über das Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (FZA; SR 0.142.112.681) sowie des EFTA-Übereinkommens (SR 0.632.31). Das FZA ermöglicht es, Fachkräfte aus der EU/EFTA unbürokratisch und rasch zu rekrutieren. Der administrative Aufwand in einem Kontingentssystem ist hingegen, wie es heute bei Drittstaatsangehörigen der Fall ist, sowohl für die Behörden als auch für die Unternehmen um ein Vielfaches grösser. Aufgrund des demografischen Wandels und des damit verbundenen Bedarfs auf dem Arbeitsmarkt wird die Schweiz auch in Zukunft ergänzend zum inländischen Arbeitskräftepotenzial auf die Zuwanderung von ausländischen Arbeitskräften angewiesen sein. Daran würde auch die Einführung eines neuen Zuwanderungssystems nichts ändern. Die starren Vorgaben der Initiative würden eine bedarfsgerechte Rekrutierung hingegen stark erschweren. Offene Stellen könnten wohl teilweise nicht mehr besetzt werden, mit erheblichen Konsequenzen für Wirtschaft und Gesundheitswesen.</p><p> </p><p>3. Der bürokratische Aufwand in einem Kontingentsystem ist um ein Vielfaches höher, als dies unter dem FZA der Fall ist (vgl. 2.). Die Schweiz hat entsprechende Erfahrungen mit verschiedenen Kontingentierungsmodellen gemacht, welche vor Einführung des FZA 2002 in Kraft waren. Die Entwicklung der Zuwanderung hing schon damals stark von den Bedürfnissen der Schweizer Wirtschaft ab und die Kontingente wurden aufgrund der Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt angepasst. Dazu kam eine hohe Zahl von Saisonniers. Sie durften nur vorübergehend und ohne Familie in der Schweiz arbeiten, was für die betroffenen Familien sehr belastend war. Die Zuwanderung in den 1960er-Jahren war aufgrund der damaligen hohen Nachfrage nach Arbeitskräften höher als in den letzten Jahren. So sind 1962 rund 210 000 Personen neu in die ständige ausländische Wohnbevölkerung einwandert, verglichen zu rund 165 000 im Jahr 2025.</p><p> </p><p>4. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass sich die Zulassung von ausländischen Arbeitskräften grundsätzlich an den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes und am gesamtwirtschaftlichen Interesse der Schweiz orientieren muss. Bei Drittstaatsangehörigen erfolgt eine Zulassung heute nur, wenn sie im gesamtwirtschaftlichen Interesse der Schweiz liegt und eine Rekrutierung in der Schweiz oder im EU/EFTA-Raum nicht gelingt. Ein ausschliesslicher Fokus auf die wirtschaftliche Wertschöpfung wäre für die Zuwanderung insgesamt aus Sicht des Bundesrates kaum zielführend. Auch Sektoren mit mittlerer oder unterdurchschnittlicher Wertschöpfung pro Arbeitskraft – etwa das Gesundheitswesen, das Baugewerbe, die Landwirtschaft oder die Gastronomie – leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Funktionsfähigkeit von Wirtschaft und Gesellschaft. Diese Sektoren sind stark auf ausländische Arbeitskräfte angewiesen. Die Umsetzung der genannten Initiative würde deshalb zahlreiche schmerzhafte Kompromisse erfordern, unter anderem zwischen Branchen und Regionen mit wertschöpfungsstarken und solchen mit eher wertschöpfungsschwächeren Unternehmen. Wo wegen Personalmangel bereits heute Engpässe bei den Versorgungsstrukturen bestehen, dürfte sich die Situation weiter verschärfen. Potenziell besonders betroffen wären zudem strukturschwache Regionen, wo die Folgen der demografischen Alterung bereits heute stärker spürbar sind sowie kleinere Unternehmen, für welche der Mehraufwand einer stärker regulierten und kontingentierten Arbeitsmarktzulassung eine grössere Hürde darstellen würde. </p><p> </p><p>5. Der Bundesrat hat sich wiederholt mit Punkte- oder Kreditsystemen befasst, wie sie etwa in Kanada oder Australien kennen (vgl. Bericht in Erfüllung des Postulats 19.3651 Nantermod «Für eine Zuwanderungsregelung, die den Bedürfnissen der Schweiz entspricht»). Dabei kam er immer zum Schluss, dass deren Vorteilen, wie die Transparenz der Entscheide und ein einheitlicherer Vollzug, gewichtige Nachteile gegenüberstehen. So würde den Fokus von der nachfrageorientierten Zulassung hin zu einer angebotsorientierten Steuerung verlagert. Damit steigt das Risiko, dass die Zulassung von ausländischen Arbeitskräften weniger eng am tatsächlichen Bedarf des Arbeitsmarkts ausgerichtet ist. Zudem wäre ein solches System für die Unternehmen mit einem hohen administrativen Aufwand verbunden und wenig flexibel mit Blick auf wirtschaftliche Veränderungen und regionale Besonderheiten. Auch die Erfahrungen im UK nach dem Brexit stellen die Steuerung der Zuwanderung über ein Punktesystem in Frage. Die Nettozuwanderung ist in Grossbritannien seit Einführung des Punktesystems 2021 deutlich höher ausgefallen, die Zuwanderung aus Drittstaaten (von ausserhalb EU/EFTA) ist entsprechend stark angestiegen. </p></span>
- <p>Die 10-Millionen-Initiative der SVP fordert eine Obergrenze der Schweizer Wohnbevölkerung und einschneidende Massnahmen im Bereich der Zuwanderung, falls diese Grenze tangiert wird. Während die Initiative ein fixes numerisches Ziel vorgibt, verliert sie kein Wort darüber, wie und wo eine echte Reduktion der Zuwanderung bewerkstelligt werden soll. Aber wer planwirtschaftlich eingreift, braucht ein Umsetzungskonzept, sonst bleibt es beim leeren Versprechen.</p><p>Die Ausgestaltung eines Zuwanderungssystems, das nicht mehr auf den bekannten Grundsätzen der Personenfreizügigkeit basiert, ist unklar. Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat, die untenstehenden Fragen zu beantworten.</p><ol><li>Der Initiativtext verlangt, dass alle dem Bundesrat und der Bundesversammlung zur Verfügung stehenden Massnahmen ergriffen werden sollen, um den Grenzwert einzuhalten. Was könnte man sich darunter vorstellen? Wie würde die Steuerung der Zuwanderung konkret aussehen?</li><li>Wird die Zuwanderung mit einem neuen Zuwanderungssystem komplizierter, aber nicht kleiner? Schafft man mit einem neuen Zuwanderungssystem ein Bürokratiemonster?</li><li>Gemäss Aussagen verschiedener SVP-Vertreter möchten die Initianten zurück zu einem Zuwanderungssystem mit Kontingenten und Höchstzahlen (siehe z.B. NZZ-Interview vom 22.09.2025 mit Marcel Dettling). Welche Erfahrungen hat die Schweiz mit diesem System gemacht?</li><li>Sollte sich ein Kontingentsmodell nach Ansicht des Bundesrates an Kriterien der wirtschaftlichen Wertschöpfung orientieren (d.h. grössere Kontingente für Branchen mit hoher Wertschöpfung und Arbeitskräfte mit qualifizierter Fachausbildung, und kleinere für nicht oder schlecht qualifizierte Arbeitskräfte)?</li><li>Wäre ein "Kredit-System" denkbar, wie es andere Länder kennen, um die Zuwanderung zu steuern (bspw. Kanada)?</li></ol>
- 11 Millionen Schweiz dank 10 Millionen Initiative. Was würde die praktische Umsetzung bedeuten?
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <span><p>1. Gemäss dem zur Abstimmung zu unterbreitenden Verfassungstext und der damit verbundenen Absicht würden der Bundesrat und die Bundesversammlung unter Abwägung der entsprechenden Vor- und Nachteile zum gegebenen Zeitpunkt entscheiden, welche Massnahmen ergriffen werden. Die Initiative sieht zudem bereits Massnahmen wie die Neuverhandlung oder Kündigung bevölkerungswachstumstreibender internationaler Übereinkommen vor, die umgesetzt werden müssten, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Da die Zuwanderung primär durch die Nachfrage der Wirtschaft bestimmt wird, dürfte der grösste Effekt jedoch durch Massnahmen erreicht werden, welche sich klar negativ auf die Wirtschaftsentwicklung auswirken. <br> </p><p>2. Die Zuwanderung in die Schweiz wird primär durch die Nachfrage der Schweizer Wirtschaft nach Arbeitskräften bestimmt und erfolgt heute mehrheitlich aus dem EU/EFTA-Raum über das Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (FZA; SR 0.142.112.681) sowie des EFTA-Übereinkommens (SR 0.632.31). Das FZA ermöglicht es, Fachkräfte aus der EU/EFTA unbürokratisch und rasch zu rekrutieren. Der administrative Aufwand in einem Kontingentssystem ist hingegen, wie es heute bei Drittstaatsangehörigen der Fall ist, sowohl für die Behörden als auch für die Unternehmen um ein Vielfaches grösser. Aufgrund des demografischen Wandels und des damit verbundenen Bedarfs auf dem Arbeitsmarkt wird die Schweiz auch in Zukunft ergänzend zum inländischen Arbeitskräftepotenzial auf die Zuwanderung von ausländischen Arbeitskräften angewiesen sein. Daran würde auch die Einführung eines neuen Zuwanderungssystems nichts ändern. Die starren Vorgaben der Initiative würden eine bedarfsgerechte Rekrutierung hingegen stark erschweren. Offene Stellen könnten wohl teilweise nicht mehr besetzt werden, mit erheblichen Konsequenzen für Wirtschaft und Gesundheitswesen.</p><p> </p><p>3. Der bürokratische Aufwand in einem Kontingentsystem ist um ein Vielfaches höher, als dies unter dem FZA der Fall ist (vgl. 2.). Die Schweiz hat entsprechende Erfahrungen mit verschiedenen Kontingentierungsmodellen gemacht, welche vor Einführung des FZA 2002 in Kraft waren. Die Entwicklung der Zuwanderung hing schon damals stark von den Bedürfnissen der Schweizer Wirtschaft ab und die Kontingente wurden aufgrund der Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt angepasst. Dazu kam eine hohe Zahl von Saisonniers. Sie durften nur vorübergehend und ohne Familie in der Schweiz arbeiten, was für die betroffenen Familien sehr belastend war. Die Zuwanderung in den 1960er-Jahren war aufgrund der damaligen hohen Nachfrage nach Arbeitskräften höher als in den letzten Jahren. So sind 1962 rund 210 000 Personen neu in die ständige ausländische Wohnbevölkerung einwandert, verglichen zu rund 165 000 im Jahr 2025.</p><p> </p><p>4. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass sich die Zulassung von ausländischen Arbeitskräften grundsätzlich an den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes und am gesamtwirtschaftlichen Interesse der Schweiz orientieren muss. Bei Drittstaatsangehörigen erfolgt eine Zulassung heute nur, wenn sie im gesamtwirtschaftlichen Interesse der Schweiz liegt und eine Rekrutierung in der Schweiz oder im EU/EFTA-Raum nicht gelingt. Ein ausschliesslicher Fokus auf die wirtschaftliche Wertschöpfung wäre für die Zuwanderung insgesamt aus Sicht des Bundesrates kaum zielführend. Auch Sektoren mit mittlerer oder unterdurchschnittlicher Wertschöpfung pro Arbeitskraft – etwa das Gesundheitswesen, das Baugewerbe, die Landwirtschaft oder die Gastronomie – leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Funktionsfähigkeit von Wirtschaft und Gesellschaft. Diese Sektoren sind stark auf ausländische Arbeitskräfte angewiesen. Die Umsetzung der genannten Initiative würde deshalb zahlreiche schmerzhafte Kompromisse erfordern, unter anderem zwischen Branchen und Regionen mit wertschöpfungsstarken und solchen mit eher wertschöpfungsschwächeren Unternehmen. Wo wegen Personalmangel bereits heute Engpässe bei den Versorgungsstrukturen bestehen, dürfte sich die Situation weiter verschärfen. Potenziell besonders betroffen wären zudem strukturschwache Regionen, wo die Folgen der demografischen Alterung bereits heute stärker spürbar sind sowie kleinere Unternehmen, für welche der Mehraufwand einer stärker regulierten und kontingentierten Arbeitsmarktzulassung eine grössere Hürde darstellen würde. </p><p> </p><p>5. Der Bundesrat hat sich wiederholt mit Punkte- oder Kreditsystemen befasst, wie sie etwa in Kanada oder Australien kennen (vgl. Bericht in Erfüllung des Postulats 19.3651 Nantermod «Für eine Zuwanderungsregelung, die den Bedürfnissen der Schweiz entspricht»). Dabei kam er immer zum Schluss, dass deren Vorteilen, wie die Transparenz der Entscheide und ein einheitlicherer Vollzug, gewichtige Nachteile gegenüberstehen. So würde den Fokus von der nachfrageorientierten Zulassung hin zu einer angebotsorientierten Steuerung verlagert. Damit steigt das Risiko, dass die Zulassung von ausländischen Arbeitskräften weniger eng am tatsächlichen Bedarf des Arbeitsmarkts ausgerichtet ist. Zudem wäre ein solches System für die Unternehmen mit einem hohen administrativen Aufwand verbunden und wenig flexibel mit Blick auf wirtschaftliche Veränderungen und regionale Besonderheiten. Auch die Erfahrungen im UK nach dem Brexit stellen die Steuerung der Zuwanderung über ein Punktesystem in Frage. Die Nettozuwanderung ist in Grossbritannien seit Einführung des Punktesystems 2021 deutlich höher ausgefallen, die Zuwanderung aus Drittstaaten (von ausserhalb EU/EFTA) ist entsprechend stark angestiegen. </p></span>
- <p>Die 10-Millionen-Initiative der SVP fordert eine Obergrenze der Schweizer Wohnbevölkerung und einschneidende Massnahmen im Bereich der Zuwanderung, falls diese Grenze tangiert wird. Während die Initiative ein fixes numerisches Ziel vorgibt, verliert sie kein Wort darüber, wie und wo eine echte Reduktion der Zuwanderung bewerkstelligt werden soll. Aber wer planwirtschaftlich eingreift, braucht ein Umsetzungskonzept, sonst bleibt es beim leeren Versprechen.</p><p>Die Ausgestaltung eines Zuwanderungssystems, das nicht mehr auf den bekannten Grundsätzen der Personenfreizügigkeit basiert, ist unklar. Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat, die untenstehenden Fragen zu beantworten.</p><ol><li>Der Initiativtext verlangt, dass alle dem Bundesrat und der Bundesversammlung zur Verfügung stehenden Massnahmen ergriffen werden sollen, um den Grenzwert einzuhalten. Was könnte man sich darunter vorstellen? Wie würde die Steuerung der Zuwanderung konkret aussehen?</li><li>Wird die Zuwanderung mit einem neuen Zuwanderungssystem komplizierter, aber nicht kleiner? Schafft man mit einem neuen Zuwanderungssystem ein Bürokratiemonster?</li><li>Gemäss Aussagen verschiedener SVP-Vertreter möchten die Initianten zurück zu einem Zuwanderungssystem mit Kontingenten und Höchstzahlen (siehe z.B. NZZ-Interview vom 22.09.2025 mit Marcel Dettling). Welche Erfahrungen hat die Schweiz mit diesem System gemacht?</li><li>Sollte sich ein Kontingentsmodell nach Ansicht des Bundesrates an Kriterien der wirtschaftlichen Wertschöpfung orientieren (d.h. grössere Kontingente für Branchen mit hoher Wertschöpfung und Arbeitskräfte mit qualifizierter Fachausbildung, und kleinere für nicht oder schlecht qualifizierte Arbeitskräfte)?</li><li>Wäre ein "Kredit-System" denkbar, wie es andere Länder kennen, um die Zuwanderung zu steuern (bspw. Kanada)?</li></ol>
- 11 Millionen Schweiz dank 10 Millionen Initiative. Was würde die praktische Umsetzung bedeuten?
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