Die Vergütung der Aufgaben, die dem Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) übertragen wurden und die dieses Amt an den Flughäfen Genf und Basel wahrnimmt, muss auch dem BAZG zugute kommen!

ShortId
25.4785
Id
20254785
Updated
16.02.2026 11:04
Language
de
Title
Die Vergütung der Aufgaben, die dem Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) übertragen wurden und die dieses Amt an den Flughäfen Genf und Basel wahrnimmt, muss auch dem BAZG zugute kommen!
AdditionalIndexing
48;08;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Eidgenössische Finanzkontrolle hält es für inakzeptabel, dass das BAZG den Flughäfen Genf und Basel Personal für die Grenzkontrolle zur Verfügung stellt, ohne dass die betroffenen Kantone dafür eine Gegenleistung erbringen. Daher wurde mit dem Kanton Genf eine Vereinbarung abgeschlossen, die am 1. Januar 2026 in Kraft tritt und dem Bund jährlich 21 Millionen Franken einbringt. Über eine ähnliche Vereinbarung mit dem Kanton Basel-Stadt wird noch verhandelt.</p><p>&nbsp;</p><p>Der Einsatz einer grossen Anzahl von Mitarbeitenden an diesen Flughäfen (70 bis 171 Vollzeitstellen am Flughafen Genf) zwingt das BAZG, das ohnehin schon unter Personalmangel leidet, seine Kontrollen an den Landgrenzen zu reduzieren. Diese Situation schadet der Sicherheit und löst bei den betroffenen Grenzkantonen und ihrer Bevölkerung Besorgnis aus. Die Kantone äussern gegenüber dem BAZG die berechtigte Erwartung, dass die Kontrollen verstärkt werden und dem BAZG somit mehr Personal zur Verfügung gestellt wird. Diesen Bedenken wurde sowohl in den kantonalen Parlamenten als auch im Bundesparlament, insbesondere durch meine Motion 25.4466, Rechnung getragen.</p><p>&nbsp;</p><p>Mit den aufgrund der Vereinbarungen mit den Kantonen Genf und Basel-Stadt zu erwartenden Vergütungen wird der Bund im Vergleich zu heute über zusätzliche Mittel verfügen. Der Bund verfügt somit, ohne die Ressourcen anderer Departemente oder Ämter kürzen zu müssen, über die notwendigen Mittel für diese unverzichtbare Aufstockung des Personalbestands.</p><p>&nbsp;</p><p>Es ist daher nicht nur notwendig, sondern auch gerechtfertigt, dass die Einnahmen des Bundes für den Einsatz von BAZG-Personal auch diesem Amt zufliessen und nicht der allgemeinen Bundeskasse zukommen. So lässt sich die notwendige Aufstockung des Personalbestands finanzieren, und das BAZG könnte diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort einsetzen.</p>
  • <span><p><span>Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) soll die Grenzkontrollen an den Flughäfen Genf und Basel-Mulhouse kostenpflichtig durchführen. Dies erfolgt aufgrund der Umsetzung einer Empfehlung der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK; Bericht EFK-21335). Die anfallenden Kosten für die Grenzkontrollen an den Flughäfen Genf und Basel wurden auf insgesamt 22 Millionen Franken pro Jahr beziffert.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Mit dem Kanton Genf sind die Verhandlungen für eine entsprechende Vereinbarung abgeschlossen. Per 1. Januar 2026 vergütet der Kanton Genf dem Bund die Tätigkeiten des BAZG am Flughafen mit jährlich rund 21</span><span>&nbsp;</span><span>Millionen Franken. Diese Vergütung umfasst sowohl die Leistungen für die Grenzkontrollen (17 Mio.) als auch die neu vom BAZG übernommene Zuständigkeit für die Visumserteilung und das Einreiseverweigerungsverfahren in der sogenannten zweiten Kontrolllinie (4.5 Mio.). Durch die Bündelung dieser Aufgaben kann das BAZG den Grenzkontrollprozess effizienter gestalten. Mit dem Kanton Basel-Stadt sind die Verhandlungen noch nicht abgeschlossen. Die Kosten für die Grenzkontrollen am Flughafen Basel-Mulhouse belaufen sich auf jährlich rund 5.5 Millionen Franken.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Der Bundesrat hat beschlossen, die Einnahmen aufgrund der Leistungen für die Grenzkontrollen im Umfang von 22 Millionen Franken dem Entlastungspaket 2027 anzurechnen. Der Ständerat ist diesem Antrag in der Wintersession 2025 gefolgt. Die Beratungen im Nationalrat sind noch ausstehend. Die zusätzlichen Mittel in der Höhe von rund 4.5 Millionen Franken aus den zusätzlich übernommenen Aufgaben am Flughafen Genf wird der Bundesrat im Voranschlag 2027 mit Finanzplan 2028-2030 als gegenfinanzierte Aufstockung der Ausgaben budgetieren.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bund nimmt aufgrund der mit dem Kanton Genf abgeschlossenen bzw. der mit dem Kanton Basel-Stadt abzuschliessenden Vereinbarung zur Vergütung des Einsatzes von BAZG-Personal bei den Grenzkontrollen an den Flughäfen Genf und Basel Geld ein. Der Bundesrat wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass diese Beträge vollumfänglich dem BAZG zugewiesen werden, und zwar zusätzlich zum ordentlichen Budget des Amtes; die Einnahmen sollen nicht in die allgemeine Bundeskasse fliessen.</p>
  • Die Vergütung der Aufgaben, die dem Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) übertragen wurden und die dieses Amt an den Flughäfen Genf und Basel wahrnimmt, muss auch dem BAZG zugute kommen!
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Eidgenössische Finanzkontrolle hält es für inakzeptabel, dass das BAZG den Flughäfen Genf und Basel Personal für die Grenzkontrolle zur Verfügung stellt, ohne dass die betroffenen Kantone dafür eine Gegenleistung erbringen. Daher wurde mit dem Kanton Genf eine Vereinbarung abgeschlossen, die am 1. Januar 2026 in Kraft tritt und dem Bund jährlich 21 Millionen Franken einbringt. Über eine ähnliche Vereinbarung mit dem Kanton Basel-Stadt wird noch verhandelt.</p><p>&nbsp;</p><p>Der Einsatz einer grossen Anzahl von Mitarbeitenden an diesen Flughäfen (70 bis 171 Vollzeitstellen am Flughafen Genf) zwingt das BAZG, das ohnehin schon unter Personalmangel leidet, seine Kontrollen an den Landgrenzen zu reduzieren. Diese Situation schadet der Sicherheit und löst bei den betroffenen Grenzkantonen und ihrer Bevölkerung Besorgnis aus. Die Kantone äussern gegenüber dem BAZG die berechtigte Erwartung, dass die Kontrollen verstärkt werden und dem BAZG somit mehr Personal zur Verfügung gestellt wird. Diesen Bedenken wurde sowohl in den kantonalen Parlamenten als auch im Bundesparlament, insbesondere durch meine Motion 25.4466, Rechnung getragen.</p><p>&nbsp;</p><p>Mit den aufgrund der Vereinbarungen mit den Kantonen Genf und Basel-Stadt zu erwartenden Vergütungen wird der Bund im Vergleich zu heute über zusätzliche Mittel verfügen. Der Bund verfügt somit, ohne die Ressourcen anderer Departemente oder Ämter kürzen zu müssen, über die notwendigen Mittel für diese unverzichtbare Aufstockung des Personalbestands.</p><p>&nbsp;</p><p>Es ist daher nicht nur notwendig, sondern auch gerechtfertigt, dass die Einnahmen des Bundes für den Einsatz von BAZG-Personal auch diesem Amt zufliessen und nicht der allgemeinen Bundeskasse zukommen. So lässt sich die notwendige Aufstockung des Personalbestands finanzieren, und das BAZG könnte diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort einsetzen.</p>
    • <span><p><span>Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) soll die Grenzkontrollen an den Flughäfen Genf und Basel-Mulhouse kostenpflichtig durchführen. Dies erfolgt aufgrund der Umsetzung einer Empfehlung der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK; Bericht EFK-21335). Die anfallenden Kosten für die Grenzkontrollen an den Flughäfen Genf und Basel wurden auf insgesamt 22 Millionen Franken pro Jahr beziffert.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Mit dem Kanton Genf sind die Verhandlungen für eine entsprechende Vereinbarung abgeschlossen. Per 1. Januar 2026 vergütet der Kanton Genf dem Bund die Tätigkeiten des BAZG am Flughafen mit jährlich rund 21</span><span>&nbsp;</span><span>Millionen Franken. Diese Vergütung umfasst sowohl die Leistungen für die Grenzkontrollen (17 Mio.) als auch die neu vom BAZG übernommene Zuständigkeit für die Visumserteilung und das Einreiseverweigerungsverfahren in der sogenannten zweiten Kontrolllinie (4.5 Mio.). Durch die Bündelung dieser Aufgaben kann das BAZG den Grenzkontrollprozess effizienter gestalten. Mit dem Kanton Basel-Stadt sind die Verhandlungen noch nicht abgeschlossen. Die Kosten für die Grenzkontrollen am Flughafen Basel-Mulhouse belaufen sich auf jährlich rund 5.5 Millionen Franken.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Der Bundesrat hat beschlossen, die Einnahmen aufgrund der Leistungen für die Grenzkontrollen im Umfang von 22 Millionen Franken dem Entlastungspaket 2027 anzurechnen. Der Ständerat ist diesem Antrag in der Wintersession 2025 gefolgt. Die Beratungen im Nationalrat sind noch ausstehend. Die zusätzlichen Mittel in der Höhe von rund 4.5 Millionen Franken aus den zusätzlich übernommenen Aufgaben am Flughafen Genf wird der Bundesrat im Voranschlag 2027 mit Finanzplan 2028-2030 als gegenfinanzierte Aufstockung der Ausgaben budgetieren.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bund nimmt aufgrund der mit dem Kanton Genf abgeschlossenen bzw. der mit dem Kanton Basel-Stadt abzuschliessenden Vereinbarung zur Vergütung des Einsatzes von BAZG-Personal bei den Grenzkontrollen an den Flughäfen Genf und Basel Geld ein. Der Bundesrat wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass diese Beträge vollumfänglich dem BAZG zugewiesen werden, und zwar zusätzlich zum ordentlichen Budget des Amtes; die Einnahmen sollen nicht in die allgemeine Bundeskasse fliessen.</p>
    • Die Vergütung der Aufgaben, die dem Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) übertragen wurden und die dieses Amt an den Flughäfen Genf und Basel wahrnimmt, muss auch dem BAZG zugute kommen!

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