Verhindern, dass in die Schweiz importiertes Gold Kriege finanziert
- ShortId
-
25.4786
- Id
-
20254786
- Updated
-
18.02.2026 18:22
- Language
-
de
- Title
-
Verhindern, dass in die Schweiz importiertes Gold Kriege finanziert
- AdditionalIndexing
-
15;09;52
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Schweiz ist im Rohstoffhandel führend. Laut SECO werden 34 Prozent des weltweiten Goldes in der Schweiz raffiniert, was unser Land zur wichtigsten Drehscheibe macht.</p><p> </p><p>Gold finanziert die Kriege im Sudan und in der Ukraine und trägt dazu bei, dass sie weitergehen.</p><p> </p><p>In einem Schreiben an die Schweizer Behörden vom März 2023 äusserten UNO-Berichterstatterinnen und -Berichterstatter ihre Besorgnis darüber, dass die Schweiz über kein Rückverfolgungssystem verfügt, das Raffinerien verpflichtet, in Erfahrung zu bringen, wo und wie das Gold abgebaut wird. In seiner Antwort auf die Frage 22.7536 räumte der Bundesrat ein, die Behörden hätten weder den Auftrag noch die Möglichkeit, die Herkunft des Goldes vor seiner Verarbeitung zu überprüfen. In seiner Antwort auf die Motion 19.4165 wies er darauf hin, dass gemeinsam mit internationalen Organisationen Möglichkeiten geprüft würden, um die Transparenz hinsichtlich der Herkunft (Abbaugebiet) des in die Schweiz importierten Goldes zu verbessern. Die einzige Massnahme, die zur Erhöhung der Transparenz bei importiertem Gold ergriffen wurde, war die Schaffung von Tarifuntercodes. Diese Massnahme hat nicht zu einer Verbesserung der Transparenz hinsichtlich der Herkunft des in die Schweiz importierten Goldes geführt. </p><p><br>Fast sieben Jahre nach dem Bericht des Bundesrats, in dem empfohlen wurde, die Erhebung und Veröffentlichung von Informationen über die Herkunft des in die Schweiz importierten Goldes zu verbessern, und angesichts der Tatsache, dass die Mengen an Gold, das mit der Finanzierung bewaffneter Konflikte in Verbindung steht, noch nie so hoch waren wie heute, ist es an der Zeit, dass die Schweiz ihre Verantwortung wahrnimmt. </p><p><br>Im Rahmen der 2025 verabschiedeten Revision des Edelmetallkontrollgesetzes wurde beschlossen, dass die «Erklärung des Herkunftslandes oder der Herkunftsländer» (Art. 34a Abs. 3 EMKG) obligatorisch ist. Die EMKV muss deren Umsetzung präzisieren. </p><p> </p><p>Um klar festlegen zu können, was unter tatsächlichem Herkunftsland (wo das Minen-Gold abgebaut wurde und wo das wiederaufbereitete Gold auf den Markt kam) zu verstehen ist, wie die Erklärung der Herkunftsländer auszugestalten ist und mit welchen Massnahmen sich sicherstellen lässt, dass kein Konfliktgold mehr in die Schweiz importiert wird, ist ein Bericht mit konkreten Umsetzungsvorschlägen erforderlich.</p>
- <span><p>Am 20. Juni 2025 hat das Parlament im Rahmen der Totalrevision des Zollgesetzes (BBl <em>2025</em> 2035) einer Teilrevision des Edelmetallkontrollgesetzes (EMKG; SR<em> 941.31</em>) zugestimmt. Unter anderem werden damit die Sorgfaltspflichten für Inhaberinnen und Inhaber einer Schmelzbewilligung für Edelmetalle an die Vorgaben des OECD-Leitfadens für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht zur Förderung verantwortungsvoller Lieferketten für Minerale aus Konflikt- und Hochrisikogebieten angepasst. Dieser gilt als internationaler Referenzstandard. Die Anpassungen bringen für die Inhaberinnen und Inhaber umfassendere Pflichten entlang der gesamten Lieferkette mit sich, zusätzlich zur Einhaltung von Sanktionsmassnahmen. Widerhandlungen können mit Inkraftsetzung der teilrevidierten Edelmetallkontrollgesetzgebung mit Bussen bis zu 250 000 Franken geahndet werden.</p><p> </p><p>In Rahmen der Teilrevision des EMKG werden zudem die Bestimmungen für die Einfuhr, die Auslagerung und das Inverkehrbringen von Schmelzprodukten aus Edelmetallen verschärft. Mit Artikel 34<em>a</em> EMKG wurde eine Rechtsgrundlage zur Einschränkung des Handels mit nicht oder nicht ausreichend bezeichneten und ungeprüften Schmelzprodukten (z.B. Rohgold, Recyclingbarren) geschaffen. Somit wird die Einfuhr von solchen Schmelzprodukten künftig nur Handelsprüfern erlaubt sein, welche die Sorgfaltspflichten des EMKG und des Geldwäschereigesetzes (GwG; SR <em>955.0</em>) erfüllen müssen und unter staatlicher Aufsicht stehen. Neu müssen die Schmelzprodukte mit einer Erklärung zum Herkunftsland beziehungsweise zu den Herkunftsländern versehen werden. Die Ausführungsbestimmungen werden im Einklang mit internationalen Standards in der Edelmetallkontrollverordnung (EMKV; SR <em>941.311</em>) geregelt, die derzeit überarbeitet wird. </p><p> </p><p>Trotz der weitergehenden Anforderungen in Bezug auf die Herkunftsangaben wird es auch in Zukunft nicht möglich sein, die tatsächliche Herkunft von Gold in jedem Fall eindeutig zu bestimmen oder lückenlos zurückzuverfolgen. Dies ist beispielsweise bei Anlagegold aus älteren Beständen der Fall, aber auch bei Gold, das zur Aufarbeitung von verschiedenen Ankäufern und Zwischenverarbeitern stammt (insb. umgeschmolzenes «Recycling-Gold»). Die Überprüfung der Einhaltung von Sorgfaltspflichten ausserhalb der Schweiz ist zudem nur eingeschränkt möglich.</p><p> </p><p>Die Revision der EMKV erfolgt im Rahmen des Verordnungspakets zum totalrevidierten Zollrecht. Sie wird öffentlich vernehmlasst und den Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben des Parlaments zur Konsultation unterbreitet. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Erarbeitung eines zusätzlichen Berichts keinen Mehrwert bietet.</p><p> </p><p>Darüber hinaus beobachtet die interdepartementale Koordinationsplattform Rohstoffe aufmerksam die Entwicklung der Märkte und Wertschöpfungsketten für Gold und engagiert sich in mehreren Initiativen, die darauf abzielen, die Transparenz und das verantwortungsvolle Handeln der Unternehmen in diesem Sektor sowie den Dialog mit allen Akteuren zu stärken.</p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen der laufenden Revisionen des Edelmetallkontrollgesetzes (EMKG) und der Edelmetallkontrollverordnung (EMKV) konkrete Massnahmen zu prüfen, um sicherzustellen, dass die tatsächliche Herkunft des in die Schweiz importierten und verbrachten Goldes beim Zoll deklariert wird, damit dieses weder direkt noch indirekt zur Finanzierung bewaffneter Konflikte beiträgt, und darüber Bericht zu erstatten. </p>
- Verhindern, dass in die Schweiz importiertes Gold Kriege finanziert
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Schweiz ist im Rohstoffhandel führend. Laut SECO werden 34 Prozent des weltweiten Goldes in der Schweiz raffiniert, was unser Land zur wichtigsten Drehscheibe macht.</p><p> </p><p>Gold finanziert die Kriege im Sudan und in der Ukraine und trägt dazu bei, dass sie weitergehen.</p><p> </p><p>In einem Schreiben an die Schweizer Behörden vom März 2023 äusserten UNO-Berichterstatterinnen und -Berichterstatter ihre Besorgnis darüber, dass die Schweiz über kein Rückverfolgungssystem verfügt, das Raffinerien verpflichtet, in Erfahrung zu bringen, wo und wie das Gold abgebaut wird. In seiner Antwort auf die Frage 22.7536 räumte der Bundesrat ein, die Behörden hätten weder den Auftrag noch die Möglichkeit, die Herkunft des Goldes vor seiner Verarbeitung zu überprüfen. In seiner Antwort auf die Motion 19.4165 wies er darauf hin, dass gemeinsam mit internationalen Organisationen Möglichkeiten geprüft würden, um die Transparenz hinsichtlich der Herkunft (Abbaugebiet) des in die Schweiz importierten Goldes zu verbessern. Die einzige Massnahme, die zur Erhöhung der Transparenz bei importiertem Gold ergriffen wurde, war die Schaffung von Tarifuntercodes. Diese Massnahme hat nicht zu einer Verbesserung der Transparenz hinsichtlich der Herkunft des in die Schweiz importierten Goldes geführt. </p><p><br>Fast sieben Jahre nach dem Bericht des Bundesrats, in dem empfohlen wurde, die Erhebung und Veröffentlichung von Informationen über die Herkunft des in die Schweiz importierten Goldes zu verbessern, und angesichts der Tatsache, dass die Mengen an Gold, das mit der Finanzierung bewaffneter Konflikte in Verbindung steht, noch nie so hoch waren wie heute, ist es an der Zeit, dass die Schweiz ihre Verantwortung wahrnimmt. </p><p><br>Im Rahmen der 2025 verabschiedeten Revision des Edelmetallkontrollgesetzes wurde beschlossen, dass die «Erklärung des Herkunftslandes oder der Herkunftsländer» (Art. 34a Abs. 3 EMKG) obligatorisch ist. Die EMKV muss deren Umsetzung präzisieren. </p><p> </p><p>Um klar festlegen zu können, was unter tatsächlichem Herkunftsland (wo das Minen-Gold abgebaut wurde und wo das wiederaufbereitete Gold auf den Markt kam) zu verstehen ist, wie die Erklärung der Herkunftsländer auszugestalten ist und mit welchen Massnahmen sich sicherstellen lässt, dass kein Konfliktgold mehr in die Schweiz importiert wird, ist ein Bericht mit konkreten Umsetzungsvorschlägen erforderlich.</p>
- <span><p>Am 20. Juni 2025 hat das Parlament im Rahmen der Totalrevision des Zollgesetzes (BBl <em>2025</em> 2035) einer Teilrevision des Edelmetallkontrollgesetzes (EMKG; SR<em> 941.31</em>) zugestimmt. Unter anderem werden damit die Sorgfaltspflichten für Inhaberinnen und Inhaber einer Schmelzbewilligung für Edelmetalle an die Vorgaben des OECD-Leitfadens für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht zur Förderung verantwortungsvoller Lieferketten für Minerale aus Konflikt- und Hochrisikogebieten angepasst. Dieser gilt als internationaler Referenzstandard. Die Anpassungen bringen für die Inhaberinnen und Inhaber umfassendere Pflichten entlang der gesamten Lieferkette mit sich, zusätzlich zur Einhaltung von Sanktionsmassnahmen. Widerhandlungen können mit Inkraftsetzung der teilrevidierten Edelmetallkontrollgesetzgebung mit Bussen bis zu 250 000 Franken geahndet werden.</p><p> </p><p>In Rahmen der Teilrevision des EMKG werden zudem die Bestimmungen für die Einfuhr, die Auslagerung und das Inverkehrbringen von Schmelzprodukten aus Edelmetallen verschärft. Mit Artikel 34<em>a</em> EMKG wurde eine Rechtsgrundlage zur Einschränkung des Handels mit nicht oder nicht ausreichend bezeichneten und ungeprüften Schmelzprodukten (z.B. Rohgold, Recyclingbarren) geschaffen. Somit wird die Einfuhr von solchen Schmelzprodukten künftig nur Handelsprüfern erlaubt sein, welche die Sorgfaltspflichten des EMKG und des Geldwäschereigesetzes (GwG; SR <em>955.0</em>) erfüllen müssen und unter staatlicher Aufsicht stehen. Neu müssen die Schmelzprodukte mit einer Erklärung zum Herkunftsland beziehungsweise zu den Herkunftsländern versehen werden. Die Ausführungsbestimmungen werden im Einklang mit internationalen Standards in der Edelmetallkontrollverordnung (EMKV; SR <em>941.311</em>) geregelt, die derzeit überarbeitet wird. </p><p> </p><p>Trotz der weitergehenden Anforderungen in Bezug auf die Herkunftsangaben wird es auch in Zukunft nicht möglich sein, die tatsächliche Herkunft von Gold in jedem Fall eindeutig zu bestimmen oder lückenlos zurückzuverfolgen. Dies ist beispielsweise bei Anlagegold aus älteren Beständen der Fall, aber auch bei Gold, das zur Aufarbeitung von verschiedenen Ankäufern und Zwischenverarbeitern stammt (insb. umgeschmolzenes «Recycling-Gold»). Die Überprüfung der Einhaltung von Sorgfaltspflichten ausserhalb der Schweiz ist zudem nur eingeschränkt möglich.</p><p> </p><p>Die Revision der EMKV erfolgt im Rahmen des Verordnungspakets zum totalrevidierten Zollrecht. Sie wird öffentlich vernehmlasst und den Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben des Parlaments zur Konsultation unterbreitet. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Erarbeitung eines zusätzlichen Berichts keinen Mehrwert bietet.</p><p> </p><p>Darüber hinaus beobachtet die interdepartementale Koordinationsplattform Rohstoffe aufmerksam die Entwicklung der Märkte und Wertschöpfungsketten für Gold und engagiert sich in mehreren Initiativen, die darauf abzielen, die Transparenz und das verantwortungsvolle Handeln der Unternehmen in diesem Sektor sowie den Dialog mit allen Akteuren zu stärken.</p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen der laufenden Revisionen des Edelmetallkontrollgesetzes (EMKG) und der Edelmetallkontrollverordnung (EMKV) konkrete Massnahmen zu prüfen, um sicherzustellen, dass die tatsächliche Herkunft des in die Schweiz importierten und verbrachten Goldes beim Zoll deklariert wird, damit dieses weder direkt noch indirekt zur Finanzierung bewaffneter Konflikte beiträgt, und darüber Bericht zu erstatten. </p>
- Verhindern, dass in die Schweiz importiertes Gold Kriege finanziert
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