Wiedereinführung zeitgemäss ausgestalteter Tierhalterbeiträge zur nachhaltigen Sicherung der Nutztierhaltung und Ernährung in der Schweiz
- ShortId
-
25.4788
- Id
-
20254788
- Updated
-
18.02.2026 17:36
- Language
-
de
- Title
-
Wiedereinführung zeitgemäss ausgestalteter Tierhalterbeiträge zur nachhaltigen Sicherung der Nutztierhaltung und Ernährung in der Schweiz
- AdditionalIndexing
-
55;52;2841
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Nutztierhaltung und die Ernährungssicherheit ist ein tragender Pfeiler der schweizerischen Land- und Ernährungswirtschaft. Sie stellt die Versorgungssicherheit mit Milch, Fleisch sowie weiteren tierischen Produkten sicher, auch in Regionen, in denen Ackerbau kaum möglich ist. Angesichts zunehmender geopolitischer Unsicherheiten und fragiler internationaler Lieferketten ist eine stabile Inlandproduktion wichtiger denn je.</p><p>Rund zwei Drittel der landwirtschaftlichen Nutzfläche der Schweiz sind Grasland, das nur durch Wiederkäuer effizient bewirtschaftet werden kann. Die Aufgabe der Tierhaltung führt nachweislich zu Verbuschung, Biodiversitätsverlust, Erosion sowie zum Rückgang traditioneller Kulturlandschaften. Gezielte Tierhalterbeiträge wirken diesen Entwicklungen entgegen und unterstützen die Gezielte Tierhalterbeiträge wirken diesen Entwicklungen entgegen und unterstützen die Bewirtschaftung in topografisch anspruchsvollen Regionen nachhaltig. Eine moderne Ausgestaltung der Beiträge kann explizit auf heutige Herausforderungen ausgerichtet werden:</p><ul style="list-style-type:disc;"><li>Förderung tierwohlgerechter Haltungssysteme</li><li>Unterstützung emissionsarmer Techniken (z. B. Laufhöfe, Weidewirtschaft, angepasste Fütterungskonzepte)</li><li>Stärkung extensiver, ressourcenschonender Produktionsformen</li><li>Reduktion der Ammoniak- und Treibhausgasemissionen durch gezielte Anreize</li></ul><p>So können Tierhalterbeiträge zu einem zentralen Hebel der Klima- und Umweltpolitik werden, statt lediglich ein Einkommensstützungselement zu sein.</p><p>Seit 2014 hat sich die ökonomische Situation vieler Tierhaltungsbetriebe deutlich verschärft:</p><ul style="list-style-type:disc;"><li>rasch steigende Produktionskosten</li><li>Preisdruck durch Detailhandel und internationale Konkurrenz</li><li>sinkende Margen in Milch- und Fleischproduktion</li><li>zunehmende betriebliche Investitionslast </li></ul><p>Zeitgemäss ausgestaltete Tierhalterbeiträge können diese strukturellen Herausforderungen abfedern und die Existenz wichtiger Familienbetriebe sichern, ohne den Markt übermässig zu verzerren. Die Finanzierung kann durch die Aufgabe von nicht nachhaltigen Programmen gesichert werden. </p>
- <p>Der Bundesrat anerkennt die zentrale Bedeutung der Nutztierhaltung für die schweizerische Land- und Ernährungswirtschaft. Die standortgerechte Nutzung des Grünlands durch raufutterverzehrende Nutztiere leistet einen wesentlichen Beitrag zur Versorgungssicherheit, zur Pflege und Offenhaltung der Kulturlandschaft sowie zur Bewirtschaftung peripherer und topografisch anspruchsvoller Regionen. Den wirtschaftlichen Herausforderungen vieler Tierhaltungsbetriebe ist sich der Bundesrat bewusst.</p><p> </p><p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die erneute Einführung spezifischer Tierhalterbeiträge im Rahmen der Agrarpolitik 2030 (AP30+) nicht zielführend ist. Die Beiträge für die Haltung raufutterverzehrender Nutztiere und die Beiträge für die Tierhaltung unter erschwerenden Produktionsbedingungen wurden mit der Agrarpolitik 14-17 abgeschafft und die entsprechenden Mittel in die Versorgungsicherheits- und Alpungsbeiträge umgelagert. Damit konnten unerwünschte Anreize und Preisverzerrungen zulasten der Landwirtschaft beseitigt werden. Dies verbesserte die Transfereffizienz der Direktzahlungen, da der Anreiz reduziert wurde, nur wegen den Beiträgen einen hohen Tierbestand auf dem Betrieb zu halten. Die wirtschaftlichen Herausforderungen erfordern funktionierende Märkte, effiziente Wertschöpfungsketten, gezielte Innovationsförderung und stabile Rahmenbedingungen. Sie lassen sich nicht nachhaltig mit pauschalen Tierhalterbeiträgen lösen.</p><p> </p><p>Die Nutztierhaltung wird bereits heute hauptsächlich mit Direktzahlungen, Strukturverbesserungsmitteln, Zulagen im Milchmarkt, Beihilfen Viehwirtschaft, der Absatzförderung und dem Grenzschutz unterstützt. Ein grosser Teil der Förderinstrumente trägt zu den Zielsetzungen im Bereich Tierwohl, Emissionsreduktion, ressourcenschonende Produktionsformen, Offenhaltung der Kulturlandschaft und der standortangepassten Nutzung des Dauergrünlands bei. Es ist ein zentrales Anliegen des Bundesrates, in der AP 30+ die Komplexität des Instrumentariums zu reduzieren, insbesondere im Bereich der Direktzahlungen, und den administrativen Aufwand für Landwirtschaft, Verwaltung und Vollzug zu senken. Die Einführung zusätzlicher pauschaler Tierhalterbeiträge ohne die Erfüllung konkreter gemeinwirtschaftlicher Leistungen stünde im Widerspruch zu diesen Zielen.</p><p><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</p>
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Vorlage zu unterbreiten, welche die Einführung von Tierhalterbeiträgen bei der Agrarpolitik 2030 vorsieht – als gezielt ausgestaltetes Instrument innerhalb des Direktzahlungssystems, angepasst an die heutigen ökonomischen, ökologischen und gesellschaftlichen Anforderungen an die Nutztierhaltung.</p><p> </p>
- Wiedereinführung zeitgemäss ausgestalteter Tierhalterbeiträge zur nachhaltigen Sicherung der Nutztierhaltung und Ernährung in der Schweiz
- State
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Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Nutztierhaltung und die Ernährungssicherheit ist ein tragender Pfeiler der schweizerischen Land- und Ernährungswirtschaft. Sie stellt die Versorgungssicherheit mit Milch, Fleisch sowie weiteren tierischen Produkten sicher, auch in Regionen, in denen Ackerbau kaum möglich ist. Angesichts zunehmender geopolitischer Unsicherheiten und fragiler internationaler Lieferketten ist eine stabile Inlandproduktion wichtiger denn je.</p><p>Rund zwei Drittel der landwirtschaftlichen Nutzfläche der Schweiz sind Grasland, das nur durch Wiederkäuer effizient bewirtschaftet werden kann. Die Aufgabe der Tierhaltung führt nachweislich zu Verbuschung, Biodiversitätsverlust, Erosion sowie zum Rückgang traditioneller Kulturlandschaften. Gezielte Tierhalterbeiträge wirken diesen Entwicklungen entgegen und unterstützen die Gezielte Tierhalterbeiträge wirken diesen Entwicklungen entgegen und unterstützen die Bewirtschaftung in topografisch anspruchsvollen Regionen nachhaltig. Eine moderne Ausgestaltung der Beiträge kann explizit auf heutige Herausforderungen ausgerichtet werden:</p><ul style="list-style-type:disc;"><li>Förderung tierwohlgerechter Haltungssysteme</li><li>Unterstützung emissionsarmer Techniken (z. B. Laufhöfe, Weidewirtschaft, angepasste Fütterungskonzepte)</li><li>Stärkung extensiver, ressourcenschonender Produktionsformen</li><li>Reduktion der Ammoniak- und Treibhausgasemissionen durch gezielte Anreize</li></ul><p>So können Tierhalterbeiträge zu einem zentralen Hebel der Klima- und Umweltpolitik werden, statt lediglich ein Einkommensstützungselement zu sein.</p><p>Seit 2014 hat sich die ökonomische Situation vieler Tierhaltungsbetriebe deutlich verschärft:</p><ul style="list-style-type:disc;"><li>rasch steigende Produktionskosten</li><li>Preisdruck durch Detailhandel und internationale Konkurrenz</li><li>sinkende Margen in Milch- und Fleischproduktion</li><li>zunehmende betriebliche Investitionslast </li></ul><p>Zeitgemäss ausgestaltete Tierhalterbeiträge können diese strukturellen Herausforderungen abfedern und die Existenz wichtiger Familienbetriebe sichern, ohne den Markt übermässig zu verzerren. Die Finanzierung kann durch die Aufgabe von nicht nachhaltigen Programmen gesichert werden. </p>
- <p>Der Bundesrat anerkennt die zentrale Bedeutung der Nutztierhaltung für die schweizerische Land- und Ernährungswirtschaft. Die standortgerechte Nutzung des Grünlands durch raufutterverzehrende Nutztiere leistet einen wesentlichen Beitrag zur Versorgungssicherheit, zur Pflege und Offenhaltung der Kulturlandschaft sowie zur Bewirtschaftung peripherer und topografisch anspruchsvoller Regionen. Den wirtschaftlichen Herausforderungen vieler Tierhaltungsbetriebe ist sich der Bundesrat bewusst.</p><p> </p><p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die erneute Einführung spezifischer Tierhalterbeiträge im Rahmen der Agrarpolitik 2030 (AP30+) nicht zielführend ist. Die Beiträge für die Haltung raufutterverzehrender Nutztiere und die Beiträge für die Tierhaltung unter erschwerenden Produktionsbedingungen wurden mit der Agrarpolitik 14-17 abgeschafft und die entsprechenden Mittel in die Versorgungsicherheits- und Alpungsbeiträge umgelagert. Damit konnten unerwünschte Anreize und Preisverzerrungen zulasten der Landwirtschaft beseitigt werden. Dies verbesserte die Transfereffizienz der Direktzahlungen, da der Anreiz reduziert wurde, nur wegen den Beiträgen einen hohen Tierbestand auf dem Betrieb zu halten. Die wirtschaftlichen Herausforderungen erfordern funktionierende Märkte, effiziente Wertschöpfungsketten, gezielte Innovationsförderung und stabile Rahmenbedingungen. Sie lassen sich nicht nachhaltig mit pauschalen Tierhalterbeiträgen lösen.</p><p> </p><p>Die Nutztierhaltung wird bereits heute hauptsächlich mit Direktzahlungen, Strukturverbesserungsmitteln, Zulagen im Milchmarkt, Beihilfen Viehwirtschaft, der Absatzförderung und dem Grenzschutz unterstützt. Ein grosser Teil der Förderinstrumente trägt zu den Zielsetzungen im Bereich Tierwohl, Emissionsreduktion, ressourcenschonende Produktionsformen, Offenhaltung der Kulturlandschaft und der standortangepassten Nutzung des Dauergrünlands bei. Es ist ein zentrales Anliegen des Bundesrates, in der AP 30+ die Komplexität des Instrumentariums zu reduzieren, insbesondere im Bereich der Direktzahlungen, und den administrativen Aufwand für Landwirtschaft, Verwaltung und Vollzug zu senken. Die Einführung zusätzlicher pauschaler Tierhalterbeiträge ohne die Erfüllung konkreter gemeinwirtschaftlicher Leistungen stünde im Widerspruch zu diesen Zielen.</p><p><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</p>
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Vorlage zu unterbreiten, welche die Einführung von Tierhalterbeiträgen bei der Agrarpolitik 2030 vorsieht – als gezielt ausgestaltetes Instrument innerhalb des Direktzahlungssystems, angepasst an die heutigen ökonomischen, ökologischen und gesellschaftlichen Anforderungen an die Nutztierhaltung.</p><p> </p>
- Wiedereinführung zeitgemäss ausgestalteter Tierhalterbeiträge zur nachhaltigen Sicherung der Nutztierhaltung und Ernährung in der Schweiz
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