AGOV und e-ID. Die Authentifizierung bei Bundes-Applikationen soll vereinheitlicht werden

ShortId
25.4794
Id
20254794
Updated
18.02.2026 17:34
Language
de
Title
AGOV und e-ID. Die Authentifizierung bei Bundes-Applikationen soll vereinheitlicht werden
AdditionalIndexing
1236;24;34;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Trotz Mehrkosten sollen explizit die Bundesinteressen und auch das Abstimmungsresultat der e-ID und nicht nur Projekt- oder Departementsinteressen bei der Verwendung dieser Authentifizierungsmöglichkeiten berücksichtigt werden, um das Vertrauen in der Bevölkerung herzustellen. Authentifizierungen ohne die e-ID wie AGOV 400 führen in Projekten wie dem elektronischen Organspenderegister oder dem e-Gesundheitsdossier zu hohen Mehrkosten. Von diesen Initialkosten profitieren bei der Verwendung aber alle anderen Digitalisierungs-Projekte auch in anderen Departementen wie dem digitalen, schweizweiten Betreibungsregisterauszug, bei welchem die Kosten der Identitätsüberprüfung nicht mehr anfallen.</p>
  • <span><p>Folgende Erwägungen haben den Bundesrat dazu erwogen, die Motion abzulehnen: </p><p>1. Für das gesamte E-Government der Bundesverwaltung ist die Einbindung von AGOV bereits heute verpflichtend, die Einheitlichkeit der Authentfizierungsmethode ist damit gegeben.<br>2. Die Freiwilligkeit des e-ID-Einsatzes ist politischer Konsens und kann für alle Bundesapplikationen über AGOV operationalisiert werden.</p><p>3. AGOV unterstützt staatliche Identitätsprüfungen auf der Basis der e-ID <u>und</u> Identitätsprüfungen ohne e-ID. Letztere werden in der Privatwirtschaft beschafft. &nbsp;</p><p>Die zentrale und pauschale Übernahme der bei privatwirtschaftlich durchgeführten Identitätsprüfungen anfallenden Kosten für Bundesapplikationen wird abgelehnt, weil die Ressourcen fehlen, zwingend eine zusätzliche digitale Möglichkeit zu schaffen und weil keine Rechtsgrundlagen für eine pauschale Übernahme der Kosten für die Identitätsprüfung ausserhalb der e-ID bestehen.</p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>AGOV ist ein standardisierter Authentifizierungsdienst für digitale Angebote von Bund, Kantonen und Gemeinden. Wenn für den Zugriff auf eine Behörden-Applikation eine Identitätsprüfung erforderlich ist, steht seit der Annahme des e-ID Gesetzes eine neue Möglichkeit zur Identitätsüberprüfung zur Verfügung.</p><p>&nbsp;</p><p>Die verschiedenen Departemente haben aktuell unterschiedliche Auffassungen über die Verwendung dieser Authentifizierungsmöglichkeiten. Dies weil die Kosten der Identitätsüberprüfung&nbsp;(z.B. für AGOV 400) vom Betreiber der Behörden-Applikation übernommen werden müssen, während die e-ID nach deren Einführung ohne Kostenfolge eingesetzt werden kann. Wenn diese Kosten der Identitätsüberprüfung nicht übernommen werden, führt dies zu einem faktischen e-ID-Zwang, den es zu verhindern gilt mit einer Vereinheitlichung der Authentifizierung bei Bundes-Applikationen:</p><p>&nbsp;</p><p>1. Der Bundesrat hat festzulegen, wie AGOV und die e-ID einheitlich über alle Departemente hinweg bei den Bundes-Applikationen zur Authentifizierung genutzt werden sollen.&nbsp;</p><p>2. Der Bundesrat hat festzulegen, dass die Verwendung der e-ID freiwillig bleibt und in allen Bundes-Applikationen auch die Möglichkeit der AGOV Authentifizierung angeboten werden muss.&nbsp;</p><p>3. Die Kosten der Identitätsüberprüfung sind von den Betreibern der Bundes-Applikationen zu übernehmen.</p>
  • AGOV und e-ID. Die Authentifizierung bei Bundes-Applikationen soll vereinheitlicht werden
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Trotz Mehrkosten sollen explizit die Bundesinteressen und auch das Abstimmungsresultat der e-ID und nicht nur Projekt- oder Departementsinteressen bei der Verwendung dieser Authentifizierungsmöglichkeiten berücksichtigt werden, um das Vertrauen in der Bevölkerung herzustellen. Authentifizierungen ohne die e-ID wie AGOV 400 führen in Projekten wie dem elektronischen Organspenderegister oder dem e-Gesundheitsdossier zu hohen Mehrkosten. Von diesen Initialkosten profitieren bei der Verwendung aber alle anderen Digitalisierungs-Projekte auch in anderen Departementen wie dem digitalen, schweizweiten Betreibungsregisterauszug, bei welchem die Kosten der Identitätsüberprüfung nicht mehr anfallen.</p>
    • <span><p>Folgende Erwägungen haben den Bundesrat dazu erwogen, die Motion abzulehnen: </p><p>1. Für das gesamte E-Government der Bundesverwaltung ist die Einbindung von AGOV bereits heute verpflichtend, die Einheitlichkeit der Authentfizierungsmethode ist damit gegeben.<br>2. Die Freiwilligkeit des e-ID-Einsatzes ist politischer Konsens und kann für alle Bundesapplikationen über AGOV operationalisiert werden.</p><p>3. AGOV unterstützt staatliche Identitätsprüfungen auf der Basis der e-ID <u>und</u> Identitätsprüfungen ohne e-ID. Letztere werden in der Privatwirtschaft beschafft. &nbsp;</p><p>Die zentrale und pauschale Übernahme der bei privatwirtschaftlich durchgeführten Identitätsprüfungen anfallenden Kosten für Bundesapplikationen wird abgelehnt, weil die Ressourcen fehlen, zwingend eine zusätzliche digitale Möglichkeit zu schaffen und weil keine Rechtsgrundlagen für eine pauschale Übernahme der Kosten für die Identitätsprüfung ausserhalb der e-ID bestehen.</p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>AGOV ist ein standardisierter Authentifizierungsdienst für digitale Angebote von Bund, Kantonen und Gemeinden. Wenn für den Zugriff auf eine Behörden-Applikation eine Identitätsprüfung erforderlich ist, steht seit der Annahme des e-ID Gesetzes eine neue Möglichkeit zur Identitätsüberprüfung zur Verfügung.</p><p>&nbsp;</p><p>Die verschiedenen Departemente haben aktuell unterschiedliche Auffassungen über die Verwendung dieser Authentifizierungsmöglichkeiten. Dies weil die Kosten der Identitätsüberprüfung&nbsp;(z.B. für AGOV 400) vom Betreiber der Behörden-Applikation übernommen werden müssen, während die e-ID nach deren Einführung ohne Kostenfolge eingesetzt werden kann. Wenn diese Kosten der Identitätsüberprüfung nicht übernommen werden, führt dies zu einem faktischen e-ID-Zwang, den es zu verhindern gilt mit einer Vereinheitlichung der Authentifizierung bei Bundes-Applikationen:</p><p>&nbsp;</p><p>1. Der Bundesrat hat festzulegen, wie AGOV und die e-ID einheitlich über alle Departemente hinweg bei den Bundes-Applikationen zur Authentifizierung genutzt werden sollen.&nbsp;</p><p>2. Der Bundesrat hat festzulegen, dass die Verwendung der e-ID freiwillig bleibt und in allen Bundes-Applikationen auch die Möglichkeit der AGOV Authentifizierung angeboten werden muss.&nbsp;</p><p>3. Die Kosten der Identitätsüberprüfung sind von den Betreibern der Bundes-Applikationen zu übernehmen.</p>
    • AGOV und e-ID. Die Authentifizierung bei Bundes-Applikationen soll vereinheitlicht werden

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