Perspektiven des Bundesrates zur Dekarbonisierung des Verkehrs
- ShortId
-
25.4797
- Id
-
20254797
- Updated
-
11.02.2026 15:49
- Language
-
de
- Title
-
Perspektiven des Bundesrates zur Dekarbonisierung des Verkehrs
- AdditionalIndexing
-
48;66;52
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><p><span>1. und 2. Der Pfad zum Netto-Null-Ziel für Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor ist durch die sektoriellen Richtwerte im Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (KlG; SR 814.310) vorgegeben. Die Richtwerte betragen minus 57 Prozent im Jahr 2040 und minus 100 Prozent im Jahr 2050 gegenüber 1990. Die Emissionsreduktionen im Verkehr erfolgen gemäss der langfristigen Klimastrategie der Schweiz durch eine weitgehende Elektrifizierung der Fahrzeugflotten. </span><span>Am 12. September 2025 hat der Bundesrat die Grundzüge der Klimapolitik nach 2030 diskutiert und beschlossen, den bisherigen Massnahmenmix weiterzuentwickeln. Im Verkehrsbereich betrifft dies die CO</span><sub><span>2</span></sub><span>-Zielwerte für Neufahrzeuge nach Art. 10 CO</span><sub><span>2</span></sub><span>-Gesetz, die im Gleichschritt mit der Europäischen Union EU ausgestaltet werden soll. Das hat der Bundesrat auch mit seinem Bericht zum Postulat Grossen </span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20204627"><u><span>20.4627</span></u></a><span> «Fossilfreien Verkehr bis 2050 ermöglichen» aufgezeigt (Ziff. 7.1.2). Zudem sollen die CO</span><sub><span>2</span></sub><span>-Emissionen des Verkehrs ab 2030 in ein neues Emissionshandelssystem (EHS) eingebunden werden. Mit den Einnahmen soll die Dekarbonisierung im Verkehr zusätzlich beschleunigt werden.</span><span></span><span> </span></p><p><span> </span></p><p><span>3. Die Entwicklung der Elektromobilität hat sich 2025 grundsätzlich positiv entwickelt. Der Anteil von E-Fahrzeugen an der gesamten Fahrzeugflotte steigt Jahr für Jahr. Im Dezember 2025 machten Steckerfahrzeuge über 40 Prozent aller Neuzulassungen bei den Personenwagen aus. Bei den Lieferwagen lag der Anteil bei 30 Prozent. Der Bundesrat geht davon aus, dass sich die Elektromobilität aufgrund des zunehmenden Angebots, der sinkenden Preise sowie den immer leistungsfähigeren Elektrofahrzeugen weiter positiv entwickelt. Mit der Motion 23.3936 «Laden von Elektroautos im Mietverhältnis und Stockwerkeigentum» ist der Bundesrat zudem beauftragt, den Zugang zu Ladeinfrastrukturen für Elektroautos auch im Mietverhältnis und im Stockwerkeigentum sicherzustellen. Mit der Umsetzung soll das Laden zu Hause für einen grossen Teil der Bevölkerung ermöglicht und so eine wichtige Hürde zur Weiterentwicklung der Elektromobilität beseitigt werden. Weitere Massnahmen auf freiwilliger Basis sowie zur Information und Sensibilisierung sind im Rahmen der «Roadmap Elektromobilität» und von EnergieSchweiz (Programm «LadenPunkt») vorgesehen.</span><span> </span></p><p><span> </span></p><p><span>4. und 5. Die Schweizer CO</span><sub><span>2</span></sub><span>-Zielwertregulierung lehnt sich an jene der EU an. Das ist angesichts der starken Integration in den europäischen Fahrzeugmarkt von Bedeutung. Das geltende CO</span><sub><span>2</span></sub><span>-Gesetz regelt in Artikel 10 die CO</span><sub><span>2</span></sub><span>-Zielwerte für Neufahrzeuge bis 2030, die aktuell gültigen Zielwerte entsprechen dabei jenen der EU. Der Bundesrat wird dem Parlament rechtzeitig Vorschläge für die Zeit nach 2030 unterbreiten. Die Europäische Kommission hat am 16. Dezember 2025 in ihrem sogenannten Automobilpaket Vorschläge für eine revidierte Zielwertregulierung vorgelegt: Sie reduziert darin das CO</span><sub><span>2</span></sub><span>-Reduktionsziel für Personenwagen und leichten Nutzfahrzeugen ab 2035 von minus 100 auf minus 90 Prozent. Die verbleibenden 10 Prozent der CO</span><sub><span>2</span></sub><span>-Emissionen sollen grösseren Teils durch CO</span><sub><span>2</span></sub><span>-arm produzierten Stahl aus Europa sowie durch den Einsatz von synthetischen Treibstoffen und Biotreibstoffen kompensiert werden. Dies setzt weiterhin grosse Anreize für die Elektrifizierung der Neufahrzeugflotte. </span></p><p><span> </span></p><p><span>6. Norwegen verfolgt seit vielen Jahren die Förderung der Elektromobilität insbesondere durch steuerliche Anreize: Bis 2025 waren Elektrofahrzeuge bis zu einem bestimmten Wert unter anderem von der Mehrwertsteuer (25 Prozent) sowie der Registrierungssteuer befreit. Sie sind dadurch deutlich günstiger in der Anschaffung als Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor. Hinzu kommen verschiedene weitere Privilegien für Elektrofahrzeuge wie die Benutzung von Busspuren, vergünstigte Parkgebühren oder eine Teilbefreiung bei den Tarifen für bestimmte Tunnel, Strassen und Fähren. Norwegen hat in der Zwischenzeit einige dieser Massnahmen wieder abgeschwächt oder ganz aufgehoben. Ab 2026 wird auch die bevorzugte Behandlung der Elektrofahrzeuge bei der Mehrwert- und Registrierungssteuer revidiert.</span></p></span>
- <p>In der aktuellen Debatte zum Klima sagte Bundesrat Albert Rösti am 17. Dezember 2025, dass er den Entscheid der EU zur Aufweichung des Verbrennerstopps der EU nicht bedauere und als realistischen Entscheid zu Gunsten der europäischen Autobranche erachte. Der Bundesrat hat auch in der Vergangenheit für die Schweiz ein konkretes Datum für den Verkauf von Neuwagen mit Verbrennermotor abgelehnt. Bundesrat Albert Rösti verwies auf die Technologieneutralität und auf den Einsatz von Wasserstoff und synthetischen Treibstoffen. </p><p>Der Anteil der E-Autos an Verkäufen hat sich schlechter entwickelt, als es die Road Map Elektromobilität vorgibt. Die bescheidene Produktion von Sustainable Aviation Fuel (SAF) in der Schweiz zeigt, dass zwar viel von synthetischen Treibstoffen und Wasserstoff gesprochen wird, die Entwicklung aber langsam verläuft. </p><p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie muss im Verkehrsbereich der CO2-Absenkpfad verlaufen, damit die Schweiz 2050 in diesem Bereich klimaneutral unterwegs ist?</p><p>2. Welche konkreten Massnahmen sieht der Bundesrat vor, um dieses Ziel zu erreichen?</p><p>3. Welche kurzfristigeren Massnahmen ergreift der Bundesrat, um der zu langsamen Steigerung des Anteils der Elektroautos entgegenzuwirken?</p><p>4. Weshalb setzt der Bundesrat kein Ziel zum Ausstieg aus fossil betriebenen Neuwagen?</p><p>5. Wäre ein solches Ziel nicht wichtig, um der Autobranche und Autokäuferinnen und Autokäufer Sicherheit in ihren Entscheiden zu bieten? </p><p>6. Was kann Norwegen besser als die Schweiz? </p>
- Perspektiven des Bundesrates zur Dekarbonisierung des Verkehrs
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <span><p><span>1. und 2. Der Pfad zum Netto-Null-Ziel für Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor ist durch die sektoriellen Richtwerte im Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (KlG; SR 814.310) vorgegeben. Die Richtwerte betragen minus 57 Prozent im Jahr 2040 und minus 100 Prozent im Jahr 2050 gegenüber 1990. Die Emissionsreduktionen im Verkehr erfolgen gemäss der langfristigen Klimastrategie der Schweiz durch eine weitgehende Elektrifizierung der Fahrzeugflotten. </span><span>Am 12. September 2025 hat der Bundesrat die Grundzüge der Klimapolitik nach 2030 diskutiert und beschlossen, den bisherigen Massnahmenmix weiterzuentwickeln. Im Verkehrsbereich betrifft dies die CO</span><sub><span>2</span></sub><span>-Zielwerte für Neufahrzeuge nach Art. 10 CO</span><sub><span>2</span></sub><span>-Gesetz, die im Gleichschritt mit der Europäischen Union EU ausgestaltet werden soll. Das hat der Bundesrat auch mit seinem Bericht zum Postulat Grossen </span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20204627"><u><span>20.4627</span></u></a><span> «Fossilfreien Verkehr bis 2050 ermöglichen» aufgezeigt (Ziff. 7.1.2). Zudem sollen die CO</span><sub><span>2</span></sub><span>-Emissionen des Verkehrs ab 2030 in ein neues Emissionshandelssystem (EHS) eingebunden werden. Mit den Einnahmen soll die Dekarbonisierung im Verkehr zusätzlich beschleunigt werden.</span><span></span><span> </span></p><p><span> </span></p><p><span>3. Die Entwicklung der Elektromobilität hat sich 2025 grundsätzlich positiv entwickelt. Der Anteil von E-Fahrzeugen an der gesamten Fahrzeugflotte steigt Jahr für Jahr. Im Dezember 2025 machten Steckerfahrzeuge über 40 Prozent aller Neuzulassungen bei den Personenwagen aus. Bei den Lieferwagen lag der Anteil bei 30 Prozent. Der Bundesrat geht davon aus, dass sich die Elektromobilität aufgrund des zunehmenden Angebots, der sinkenden Preise sowie den immer leistungsfähigeren Elektrofahrzeugen weiter positiv entwickelt. Mit der Motion 23.3936 «Laden von Elektroautos im Mietverhältnis und Stockwerkeigentum» ist der Bundesrat zudem beauftragt, den Zugang zu Ladeinfrastrukturen für Elektroautos auch im Mietverhältnis und im Stockwerkeigentum sicherzustellen. Mit der Umsetzung soll das Laden zu Hause für einen grossen Teil der Bevölkerung ermöglicht und so eine wichtige Hürde zur Weiterentwicklung der Elektromobilität beseitigt werden. Weitere Massnahmen auf freiwilliger Basis sowie zur Information und Sensibilisierung sind im Rahmen der «Roadmap Elektromobilität» und von EnergieSchweiz (Programm «LadenPunkt») vorgesehen.</span><span> </span></p><p><span> </span></p><p><span>4. und 5. Die Schweizer CO</span><sub><span>2</span></sub><span>-Zielwertregulierung lehnt sich an jene der EU an. Das ist angesichts der starken Integration in den europäischen Fahrzeugmarkt von Bedeutung. Das geltende CO</span><sub><span>2</span></sub><span>-Gesetz regelt in Artikel 10 die CO</span><sub><span>2</span></sub><span>-Zielwerte für Neufahrzeuge bis 2030, die aktuell gültigen Zielwerte entsprechen dabei jenen der EU. Der Bundesrat wird dem Parlament rechtzeitig Vorschläge für die Zeit nach 2030 unterbreiten. Die Europäische Kommission hat am 16. Dezember 2025 in ihrem sogenannten Automobilpaket Vorschläge für eine revidierte Zielwertregulierung vorgelegt: Sie reduziert darin das CO</span><sub><span>2</span></sub><span>-Reduktionsziel für Personenwagen und leichten Nutzfahrzeugen ab 2035 von minus 100 auf minus 90 Prozent. Die verbleibenden 10 Prozent der CO</span><sub><span>2</span></sub><span>-Emissionen sollen grösseren Teils durch CO</span><sub><span>2</span></sub><span>-arm produzierten Stahl aus Europa sowie durch den Einsatz von synthetischen Treibstoffen und Biotreibstoffen kompensiert werden. Dies setzt weiterhin grosse Anreize für die Elektrifizierung der Neufahrzeugflotte. </span></p><p><span> </span></p><p><span>6. Norwegen verfolgt seit vielen Jahren die Förderung der Elektromobilität insbesondere durch steuerliche Anreize: Bis 2025 waren Elektrofahrzeuge bis zu einem bestimmten Wert unter anderem von der Mehrwertsteuer (25 Prozent) sowie der Registrierungssteuer befreit. Sie sind dadurch deutlich günstiger in der Anschaffung als Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor. Hinzu kommen verschiedene weitere Privilegien für Elektrofahrzeuge wie die Benutzung von Busspuren, vergünstigte Parkgebühren oder eine Teilbefreiung bei den Tarifen für bestimmte Tunnel, Strassen und Fähren. Norwegen hat in der Zwischenzeit einige dieser Massnahmen wieder abgeschwächt oder ganz aufgehoben. Ab 2026 wird auch die bevorzugte Behandlung der Elektrofahrzeuge bei der Mehrwert- und Registrierungssteuer revidiert.</span></p></span>
- <p>In der aktuellen Debatte zum Klima sagte Bundesrat Albert Rösti am 17. Dezember 2025, dass er den Entscheid der EU zur Aufweichung des Verbrennerstopps der EU nicht bedauere und als realistischen Entscheid zu Gunsten der europäischen Autobranche erachte. Der Bundesrat hat auch in der Vergangenheit für die Schweiz ein konkretes Datum für den Verkauf von Neuwagen mit Verbrennermotor abgelehnt. Bundesrat Albert Rösti verwies auf die Technologieneutralität und auf den Einsatz von Wasserstoff und synthetischen Treibstoffen. </p><p>Der Anteil der E-Autos an Verkäufen hat sich schlechter entwickelt, als es die Road Map Elektromobilität vorgibt. Die bescheidene Produktion von Sustainable Aviation Fuel (SAF) in der Schweiz zeigt, dass zwar viel von synthetischen Treibstoffen und Wasserstoff gesprochen wird, die Entwicklung aber langsam verläuft. </p><p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie muss im Verkehrsbereich der CO2-Absenkpfad verlaufen, damit die Schweiz 2050 in diesem Bereich klimaneutral unterwegs ist?</p><p>2. Welche konkreten Massnahmen sieht der Bundesrat vor, um dieses Ziel zu erreichen?</p><p>3. Welche kurzfristigeren Massnahmen ergreift der Bundesrat, um der zu langsamen Steigerung des Anteils der Elektroautos entgegenzuwirken?</p><p>4. Weshalb setzt der Bundesrat kein Ziel zum Ausstieg aus fossil betriebenen Neuwagen?</p><p>5. Wäre ein solches Ziel nicht wichtig, um der Autobranche und Autokäuferinnen und Autokäufer Sicherheit in ihren Entscheiden zu bieten? </p><p>6. Was kann Norwegen besser als die Schweiz? </p>
- Perspektiven des Bundesrates zur Dekarbonisierung des Verkehrs
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