Frühe interdisziplinäre Intervention bei drohender Eltern‑Kind‑Entfremdung nach Trennung oder Scheidung

ShortId
25.4800
Id
20254800
Updated
18.02.2026 17:32
Language
de
Title
Frühe interdisziplinäre Intervention bei drohender Eltern‑Kind‑Entfremdung nach Trennung oder Scheidung
AdditionalIndexing
28;1211
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Nach Trennung oder Scheidung verlieren in der Schweiz zahlreiche Kinder den Kontakt zu einem Elternteil vollständig oder weitgehend. Fachkreise berichten von einer Zunahme hochkonflikthafter Verfahren, in denen sich Kinder aus Loyalitäts‑, Angst‑ oder Druckgründen von einem Elternteil abwenden und eine Eltern‑Kind‑Entfremdung eintritt. Die zuständigen Behörden und Gerichte greifen zwar ein, doch erfolgt die Intervention häufig spät, ist wenig koordiniert und lässt sich nur begrenzt durchsetzen.</p><p>Pilotprojekte zeigen, dass frühzeitige, interdisziplinäre Interventionen und strukturierte Settings – z.B. runde Tische und verpflichtende &nbsp;Beratungsangebote – zur Deeskalation beitragen und Kontaktabbrüche verhindern können. Eine gesamtschweizerische Auslegeordnung und Prüfung von rechtlichen Grundlagen und Mindeststandards ist deshalb angezeigt. Der Bundesrat soll aufzeigen, wie Kinder besser vor Entfremdung geschützt und ihr Recht auf tragfähige Beziehungen zu beiden Elternteilen gestärkt werden kann.</p>
  • <span><p>Die Eltern sind auch nach einer Trennung oder Scheidung weiterhin gemeinsam für das Wohlergehen ihrer Kinder verantwortlich. Dazu gehört, dass die Kinder grundsätzlich tragfähige Beziehungen zu beiden Elternteilen haben können. </p><p>&nbsp;</p><p>Das materielle Familienrecht wurde 2014 und 2017 revidiert, um die gemeinsame elterliche Verantwortung nach einer Trennung oder Scheidung zu stärken. Im Bericht «Alternierende Obhut: Evaluation der Gerichtspraxis nach der Revision des Unterhaltsrechts» (in Erfüllung des Postulates&nbsp;21.4141 Silberschmidt) vom 24.&nbsp;April 2024 hat der Bundesrat sodann gestützt auf eine externe Evaluation festgestellt, dass im Zeitvergleich vor und nach diesen Revisionen die Wahrscheinlichkeit stark abgenommen hat, dass ein Vater die Kinder sehr selten oder nur tagsüber sieht. Wohnen die Kinder (fast) immer beim gleichen Elternteil, so hat ein Grossteil von ihnen viel Kontakt mit dem Elternteil im anderen Haushalt. </p><p>&nbsp;</p><p>Daneben kann und soll anerkanntermassen auch die Ausgestaltung des Familienverfahrens zur Förderung der gemeinsamen elterlichen Verantwortung nach einer Trennung oder Scheidung beitragen. So hat der Bundesrat in seinem Bericht «Familiengerichtsbarkeit und Familienverfahren: Bestandesaufnahme und Reformvorschläge» (in Erfüllung der Postulate 19.3478 Schwander, 19.3503 Müller-Altermatt, 22.3380 RK-N, 22.4540 Gysin und 23.3047 Feri) vom 6.&nbsp;Juni 2025 die laufenden kantonalen Projekte zur Integration von Konfliktdeeskalations- bzw. Konfliktlösungsmethoden im Verfahren geprüft und vorgestellt und die Bedeutung einer raschen Intervention in Konfliktsituationen anerkannt. Gestützt darauf hat er gesetzgeberischen Handlungsbedarf im Familienverfahrensrecht festgestellt. Auf dieser Grundlage hat der Bundesrat das EJPD beauftragt, bis Ende 2026 eine Vernehmlassungsvorlage zur Anpassung des Familienverfahrensrechts auszuarbeiten, die unter anderem den Einbezug derartiger Instrumente zur Konfliktbewältigung im Verfahren vorsieht. Vorbehalten bleiben dabei Fälle mit sehr hohem Konfliktrisiko, die Schutzmassnahmen erfordern, oder Fälle häuslicher Gewalt.</p><p>&nbsp;</p><p>Mit Blick auf die bereits vorliegenden Berichte sowie insbesondere die laufenden Gesetzgebungsarbeiten besteht nach Ansicht des Bundesrates kein Bedarf nach einer weiteren Untersuchung.</p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird eingeladen zu prüfen und in einem Bericht darzustellen,</p><ol><li>in welchem Ausmass Kinder in der Schweiz nach Trennung oder Scheidung den Kontakt zu einem Elternteil ganz oder weitgehend verlieren;&nbsp;</li><li>welche Praxisbeispiele und Pilotprojekte in der Schweiz bestehen, bei denen in hochkonflikthaften familienrechtlichen Verfahren<ul><li>frühzeitig, d.h. bereits bei ersten Anzeichen von gravierenden Kontakt‑ und Loyalitätskonflikten,</li><li>interdisziplinär (Justiz/KESB, psychologische Fachstellen, Beistandschaften, usw.)</li><li><p>in einem strukturierten Setting (z.B. runde Tische, verpflichtende, spezialisierte Beratungsprogramme)</p><p>interveniert wird, um Eltern‑Kind‑Entfremdung vorzubeugen oder zu begrenzen;</p></li></ul></li><li>wie sich solche Modelle – namentlich bestehende Pilotprojekte zur Unterstützung hochstrittiger Familien sowie Kooperations‑ und Rundtisch‑Modelle einzelner Kantone – für eine breitere Umsetzung und allenfalls für eine nationale Mindestregelung adaptieren lassen;</li><li>welche rechtlichen Anpassungen und welche finanziellen und organisatorischen Voraussetzungen nötig wären, um<ul><li>bei Anzeichen von drohender Eltern‑Kind‑Entfremdung systematisch eine frühzeitige, interdisziplinäre Intervention einzuleiten&nbsp;</li><li>die Durchsetzung angeordneter Besuchs‑ und Kontaktregelungen zu verbessern</li><li>und den Schutz des Kindesrechts auf Beziehung zu beiden Elternteilen besser zu gewährleisten.</li></ul></li></ol>
  • Frühe interdisziplinäre Intervention bei drohender Eltern‑Kind‑Entfremdung nach Trennung oder Scheidung
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Nach Trennung oder Scheidung verlieren in der Schweiz zahlreiche Kinder den Kontakt zu einem Elternteil vollständig oder weitgehend. Fachkreise berichten von einer Zunahme hochkonflikthafter Verfahren, in denen sich Kinder aus Loyalitäts‑, Angst‑ oder Druckgründen von einem Elternteil abwenden und eine Eltern‑Kind‑Entfremdung eintritt. Die zuständigen Behörden und Gerichte greifen zwar ein, doch erfolgt die Intervention häufig spät, ist wenig koordiniert und lässt sich nur begrenzt durchsetzen.</p><p>Pilotprojekte zeigen, dass frühzeitige, interdisziplinäre Interventionen und strukturierte Settings – z.B. runde Tische und verpflichtende &nbsp;Beratungsangebote – zur Deeskalation beitragen und Kontaktabbrüche verhindern können. Eine gesamtschweizerische Auslegeordnung und Prüfung von rechtlichen Grundlagen und Mindeststandards ist deshalb angezeigt. Der Bundesrat soll aufzeigen, wie Kinder besser vor Entfremdung geschützt und ihr Recht auf tragfähige Beziehungen zu beiden Elternteilen gestärkt werden kann.</p>
    • <span><p>Die Eltern sind auch nach einer Trennung oder Scheidung weiterhin gemeinsam für das Wohlergehen ihrer Kinder verantwortlich. Dazu gehört, dass die Kinder grundsätzlich tragfähige Beziehungen zu beiden Elternteilen haben können. </p><p>&nbsp;</p><p>Das materielle Familienrecht wurde 2014 und 2017 revidiert, um die gemeinsame elterliche Verantwortung nach einer Trennung oder Scheidung zu stärken. Im Bericht «Alternierende Obhut: Evaluation der Gerichtspraxis nach der Revision des Unterhaltsrechts» (in Erfüllung des Postulates&nbsp;21.4141 Silberschmidt) vom 24.&nbsp;April 2024 hat der Bundesrat sodann gestützt auf eine externe Evaluation festgestellt, dass im Zeitvergleich vor und nach diesen Revisionen die Wahrscheinlichkeit stark abgenommen hat, dass ein Vater die Kinder sehr selten oder nur tagsüber sieht. Wohnen die Kinder (fast) immer beim gleichen Elternteil, so hat ein Grossteil von ihnen viel Kontakt mit dem Elternteil im anderen Haushalt. </p><p>&nbsp;</p><p>Daneben kann und soll anerkanntermassen auch die Ausgestaltung des Familienverfahrens zur Förderung der gemeinsamen elterlichen Verantwortung nach einer Trennung oder Scheidung beitragen. So hat der Bundesrat in seinem Bericht «Familiengerichtsbarkeit und Familienverfahren: Bestandesaufnahme und Reformvorschläge» (in Erfüllung der Postulate 19.3478 Schwander, 19.3503 Müller-Altermatt, 22.3380 RK-N, 22.4540 Gysin und 23.3047 Feri) vom 6.&nbsp;Juni 2025 die laufenden kantonalen Projekte zur Integration von Konfliktdeeskalations- bzw. Konfliktlösungsmethoden im Verfahren geprüft und vorgestellt und die Bedeutung einer raschen Intervention in Konfliktsituationen anerkannt. Gestützt darauf hat er gesetzgeberischen Handlungsbedarf im Familienverfahrensrecht festgestellt. Auf dieser Grundlage hat der Bundesrat das EJPD beauftragt, bis Ende 2026 eine Vernehmlassungsvorlage zur Anpassung des Familienverfahrensrechts auszuarbeiten, die unter anderem den Einbezug derartiger Instrumente zur Konfliktbewältigung im Verfahren vorsieht. Vorbehalten bleiben dabei Fälle mit sehr hohem Konfliktrisiko, die Schutzmassnahmen erfordern, oder Fälle häuslicher Gewalt.</p><p>&nbsp;</p><p>Mit Blick auf die bereits vorliegenden Berichte sowie insbesondere die laufenden Gesetzgebungsarbeiten besteht nach Ansicht des Bundesrates kein Bedarf nach einer weiteren Untersuchung.</p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird eingeladen zu prüfen und in einem Bericht darzustellen,</p><ol><li>in welchem Ausmass Kinder in der Schweiz nach Trennung oder Scheidung den Kontakt zu einem Elternteil ganz oder weitgehend verlieren;&nbsp;</li><li>welche Praxisbeispiele und Pilotprojekte in der Schweiz bestehen, bei denen in hochkonflikthaften familienrechtlichen Verfahren<ul><li>frühzeitig, d.h. bereits bei ersten Anzeichen von gravierenden Kontakt‑ und Loyalitätskonflikten,</li><li>interdisziplinär (Justiz/KESB, psychologische Fachstellen, Beistandschaften, usw.)</li><li><p>in einem strukturierten Setting (z.B. runde Tische, verpflichtende, spezialisierte Beratungsprogramme)</p><p>interveniert wird, um Eltern‑Kind‑Entfremdung vorzubeugen oder zu begrenzen;</p></li></ul></li><li>wie sich solche Modelle – namentlich bestehende Pilotprojekte zur Unterstützung hochstrittiger Familien sowie Kooperations‑ und Rundtisch‑Modelle einzelner Kantone – für eine breitere Umsetzung und allenfalls für eine nationale Mindestregelung adaptieren lassen;</li><li>welche rechtlichen Anpassungen und welche finanziellen und organisatorischen Voraussetzungen nötig wären, um<ul><li>bei Anzeichen von drohender Eltern‑Kind‑Entfremdung systematisch eine frühzeitige, interdisziplinäre Intervention einzuleiten&nbsp;</li><li>die Durchsetzung angeordneter Besuchs‑ und Kontaktregelungen zu verbessern</li><li>und den Schutz des Kindesrechts auf Beziehung zu beiden Elternteilen besser zu gewährleisten.</li></ul></li></ol>
    • Frühe interdisziplinäre Intervention bei drohender Eltern‑Kind‑Entfremdung nach Trennung oder Scheidung

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