Für eine Gleichbehandlung von schweizerischen Vertreibern. Schluss mit den kommerziellen Vorteilen für ausländische Plattformen

ShortId
25.4801
Id
20254801
Updated
20.02.2026 16:46
Language
de
Title
Für eine Gleichbehandlung von schweizerischen Vertreibern. Schluss mit den kommerziellen Vorteilen für ausländische Plattformen
AdditionalIndexing
34;2446;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Täglich erreichen etwa 500 000 Pakete aus China Zürich. In der Schweiz bestellen Konsumentinnen und Konsumenten hauptsächlich motiviert durch finanzielle Überlegungen. Sieht man sich die Preise auf ausländischen Plattformen an, insbesondere auf chinesischen, scheint es offensichtlich, dass diese nicht die gleichen Portokosten tragen müssen wie die schweizerischen Händler. Man kann die derzeitige Situation eindeutig als Hindernis für den freien Wettbewerb interpretieren.</p><p>&nbsp;</p><p>Die Definition von «Kleinsendungen» variiert abhängig davon, ob es sich um eine Sendung innerhalb der Schweiz oder um eine internationale Sendung handelt; dies ist für schweizerische Händler ein Nachteil. In der Schweiz ist eine Kleinsendung auf 17,6 x 25 x 5 cm und 500 g begrenzt. Demgegenüber dürfen Kleinsendungen auf internationaler Ebene gemäss den Bestimmungen des Weltpostvertrags sowie dessen ergänzenden Bestimmungen bis zu 90 cm gross und 2 kg schwer sein. Konkret bedeutet dies, dass ein schweizerischer Händler durchschnittlich 8,50 Franken für ein 501 g schweres Paket bezahlt, während ein ausländischer Händler (zum Beispiel in China) deutlich weniger für ein Paket bezahlt, das bis zu viermal schwerer oder dreimal grösser sein kann. Ein solcher Unterschied ist nicht gerechtfertigt, auch nicht unter dem Vorwand, eine Form der Preisgerechtigkeit beim Versand eines Pakets aus einem als «ärmer» geltenden Land zu wahren.</p><p>&nbsp;</p><p>Auch wenn China nicht mehr als Entwicklungsland gilt, profitiert das Land aufgrund der aktuellen Einstufung in die Kategorie 3 nach den «Terminal Dues» des Weltpostvereins weiterhin von einer Sonderbehandlung. Angesichts dessen, dass eine Unmenge an Paketen aus China die Schweiz überschwemmt, ist es an der Zeit, diese Situation zu überdenken, die den freien Wettbewerb zwischen schweizerischen und ausländischen Akteuren beeinträchtigt. Im Interesse der schweizerischen Händler muss die Schweizerische Post die Formate und die Portokosten für Sendungen aus dem Ausland überarbeiten, um einen gesunden Wettbewerb mit dem schweizerischen Markt aufrechtzuerhalten.</p>
  • <span><p>Für Warensendungen, die unter den Bedingungen der UPU für die Verzollung, Sortierung und Zustellung in der Schweiz der Schweizerischen Post übergeben werden, sind die Formatvorgaben und Tarife vorgegeben. Am Weltkongress 2019 wurde ein System beschlossen, dass es den UPU-Mitgliedsländern erlaubt, die Entgelte für Paketsendungen im kleinsten Format (Länge + Breite + Höhe max. 90 cm und bis zu 2 kg) bis 2025 um jährlich 15 bis 17&nbsp;Prozent zu erhöhen. Die Post hat diesen Spielraum maximal ausgeschöpft. China bezahlt heute die gleichen Entgelte wie andere Industrieländer der gleichen Länderklasse (z.B. Kanada, Japan, Australien).</p><p>&nbsp;</p><p>Seit 2023 findet eine deutliche Verlagerung vom UPU-Kanal zu kommerziellen Logistiklösungen statt. Im Jahr 2025 wurden gemäss Post nur noch 27 Prozent aller grenzüberschreitenden Warensendungen aus China im UPU-Kanal befördert. Darunter waren praktisch keine Kleinwaren schwerer als 500 Gramm. Das Durchschnittsgewicht der Kleinwaren aus China lag bei lediglich 70&nbsp;Gramm, womit sie faktisch den nationalen Kleinwaren bis 500&nbsp;Gramm entsprechen. Aufgrund der unterschiedlichen Definition von Kleinwarensendungen besteht somit aus Sicht des Bunderates kein substanzieller Wettbewerbsnachteil für Händler in der Schweiz. </p><p>&nbsp;</p><p>Im Vergleich zu den inländischen Grundversorgungsdiensten haben die über den UPU‑Kanal eingehenden Kleinwarensendungen zudem einen reduzierten Leistungsumfang. Die vielfältigen Empfängerleistungen wie beispielsweise die aktive Paketsteuerung sind nicht verfügbar. Die nationalen und die UPU‑Tarife basieren somit auf unterschiedlichen Grundlagen und sind daher nicht direkt vergleichbar. Während die Entgelte für importierte Postsendungen über den UPU‑Kanal die Kosten für die Zustellung nicht immer decken, muss die Post die Preise in der Grundversorgung nach wirtschaftlichen Kriterien festlegen.</p><p>&nbsp;</p><p>Eine Erhöhung der Preise der Post für internationale Sendungen, die nicht unter die UPU-Vorgaben fallen, wäre nicht zielführend. Ausländische Händler könnten auf nicht regulierte Postunternehmen ausweichen, so dass der Schutz-Effekt für die nationalen Händler ausbliebe. Gleichzeitig besteht im nationalen Paketgeschäft kein Spielraum für Preissenkungen. Die geltenden Grundversorgungsvorgaben und die rückläufige Nachfrage im Brief- und Schaltergeschäft führen zu hohen Kosten und entsprechend tiefen Margen im nationalen Paketgeschäft. Insgesamt würde ein Eingriff in die Preissetzung der Post der laufenden Revision der Postgesetzgebung entgegenstehen, welche darauf abzielt, den Umfang und die Eigenfinanzierbarkeit der Grundversorgung in Einklang zu bringen.</p><p>&nbsp;</p><p>Sollte der Erstrat die Motion annehmen, behält sich der Bundesrat vor, im Zweitrat die Umwandlung der Motion in einen Prüfauftrag zu beantragen.</p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Rahmenbedingungen anzupassen, damit die Schweizerische Post für sogenannte «Kleinsendungen» innerhalb der Schweiz und für solche aus dem Ausland die Definition des Formats und des Gewichts sowie die Portokosten für schweizerische Händler und für Sendungen aus Drittländern vereinheitlicht.</p>
  • Für eine Gleichbehandlung von schweizerischen Vertreibern. Schluss mit den kommerziellen Vorteilen für ausländische Plattformen
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Täglich erreichen etwa 500 000 Pakete aus China Zürich. In der Schweiz bestellen Konsumentinnen und Konsumenten hauptsächlich motiviert durch finanzielle Überlegungen. Sieht man sich die Preise auf ausländischen Plattformen an, insbesondere auf chinesischen, scheint es offensichtlich, dass diese nicht die gleichen Portokosten tragen müssen wie die schweizerischen Händler. Man kann die derzeitige Situation eindeutig als Hindernis für den freien Wettbewerb interpretieren.</p><p>&nbsp;</p><p>Die Definition von «Kleinsendungen» variiert abhängig davon, ob es sich um eine Sendung innerhalb der Schweiz oder um eine internationale Sendung handelt; dies ist für schweizerische Händler ein Nachteil. In der Schweiz ist eine Kleinsendung auf 17,6 x 25 x 5 cm und 500 g begrenzt. Demgegenüber dürfen Kleinsendungen auf internationaler Ebene gemäss den Bestimmungen des Weltpostvertrags sowie dessen ergänzenden Bestimmungen bis zu 90 cm gross und 2 kg schwer sein. Konkret bedeutet dies, dass ein schweizerischer Händler durchschnittlich 8,50 Franken für ein 501 g schweres Paket bezahlt, während ein ausländischer Händler (zum Beispiel in China) deutlich weniger für ein Paket bezahlt, das bis zu viermal schwerer oder dreimal grösser sein kann. Ein solcher Unterschied ist nicht gerechtfertigt, auch nicht unter dem Vorwand, eine Form der Preisgerechtigkeit beim Versand eines Pakets aus einem als «ärmer» geltenden Land zu wahren.</p><p>&nbsp;</p><p>Auch wenn China nicht mehr als Entwicklungsland gilt, profitiert das Land aufgrund der aktuellen Einstufung in die Kategorie 3 nach den «Terminal Dues» des Weltpostvereins weiterhin von einer Sonderbehandlung. Angesichts dessen, dass eine Unmenge an Paketen aus China die Schweiz überschwemmt, ist es an der Zeit, diese Situation zu überdenken, die den freien Wettbewerb zwischen schweizerischen und ausländischen Akteuren beeinträchtigt. Im Interesse der schweizerischen Händler muss die Schweizerische Post die Formate und die Portokosten für Sendungen aus dem Ausland überarbeiten, um einen gesunden Wettbewerb mit dem schweizerischen Markt aufrechtzuerhalten.</p>
    • <span><p>Für Warensendungen, die unter den Bedingungen der UPU für die Verzollung, Sortierung und Zustellung in der Schweiz der Schweizerischen Post übergeben werden, sind die Formatvorgaben und Tarife vorgegeben. Am Weltkongress 2019 wurde ein System beschlossen, dass es den UPU-Mitgliedsländern erlaubt, die Entgelte für Paketsendungen im kleinsten Format (Länge + Breite + Höhe max. 90 cm und bis zu 2 kg) bis 2025 um jährlich 15 bis 17&nbsp;Prozent zu erhöhen. Die Post hat diesen Spielraum maximal ausgeschöpft. China bezahlt heute die gleichen Entgelte wie andere Industrieländer der gleichen Länderklasse (z.B. Kanada, Japan, Australien).</p><p>&nbsp;</p><p>Seit 2023 findet eine deutliche Verlagerung vom UPU-Kanal zu kommerziellen Logistiklösungen statt. Im Jahr 2025 wurden gemäss Post nur noch 27 Prozent aller grenzüberschreitenden Warensendungen aus China im UPU-Kanal befördert. Darunter waren praktisch keine Kleinwaren schwerer als 500 Gramm. Das Durchschnittsgewicht der Kleinwaren aus China lag bei lediglich 70&nbsp;Gramm, womit sie faktisch den nationalen Kleinwaren bis 500&nbsp;Gramm entsprechen. Aufgrund der unterschiedlichen Definition von Kleinwarensendungen besteht somit aus Sicht des Bunderates kein substanzieller Wettbewerbsnachteil für Händler in der Schweiz. </p><p>&nbsp;</p><p>Im Vergleich zu den inländischen Grundversorgungsdiensten haben die über den UPU‑Kanal eingehenden Kleinwarensendungen zudem einen reduzierten Leistungsumfang. Die vielfältigen Empfängerleistungen wie beispielsweise die aktive Paketsteuerung sind nicht verfügbar. Die nationalen und die UPU‑Tarife basieren somit auf unterschiedlichen Grundlagen und sind daher nicht direkt vergleichbar. Während die Entgelte für importierte Postsendungen über den UPU‑Kanal die Kosten für die Zustellung nicht immer decken, muss die Post die Preise in der Grundversorgung nach wirtschaftlichen Kriterien festlegen.</p><p>&nbsp;</p><p>Eine Erhöhung der Preise der Post für internationale Sendungen, die nicht unter die UPU-Vorgaben fallen, wäre nicht zielführend. Ausländische Händler könnten auf nicht regulierte Postunternehmen ausweichen, so dass der Schutz-Effekt für die nationalen Händler ausbliebe. Gleichzeitig besteht im nationalen Paketgeschäft kein Spielraum für Preissenkungen. Die geltenden Grundversorgungsvorgaben und die rückläufige Nachfrage im Brief- und Schaltergeschäft führen zu hohen Kosten und entsprechend tiefen Margen im nationalen Paketgeschäft. Insgesamt würde ein Eingriff in die Preissetzung der Post der laufenden Revision der Postgesetzgebung entgegenstehen, welche darauf abzielt, den Umfang und die Eigenfinanzierbarkeit der Grundversorgung in Einklang zu bringen.</p><p>&nbsp;</p><p>Sollte der Erstrat die Motion annehmen, behält sich der Bundesrat vor, im Zweitrat die Umwandlung der Motion in einen Prüfauftrag zu beantragen.</p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Rahmenbedingungen anzupassen, damit die Schweizerische Post für sogenannte «Kleinsendungen» innerhalb der Schweiz und für solche aus dem Ausland die Definition des Formats und des Gewichts sowie die Portokosten für schweizerische Händler und für Sendungen aus Drittländern vereinheitlicht.</p>
    • Für eine Gleichbehandlung von schweizerischen Vertreibern. Schluss mit den kommerziellen Vorteilen für ausländische Plattformen

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