Moderate Erbschaftssteuer
- ShortId
-
25.4803
- Id
-
20254803
- Updated
-
18.02.2026 17:32
- Language
-
de
- Title
-
Moderate Erbschaftssteuer
- AdditionalIndexing
-
2446;52;24
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>In der Abstimmungskampagne zur «Zukunftsinitiative» wurde postuliert, dass eine moderate Erbschaftssteuer von 5% mehrheitsfähig wäre. Denn jedes Jahr werden in der Schweiz gemäss Schätzung der Universität Lausanne 100 Milliarden Franken vererbt. Gleichzeitig wurde die Erbschaftssteuer in den letzten 30 Jahren stark gesenkt bzw. ganz abgeschafft. Insbesondere bei direkten Nachkommen verläuft ein Erben in den allermeisten Fällen steuerfrei – nur noch vier Kantone kennen dort eine tiefe Erbschaftssteuer. Gleichzeitig wächst die Ungleichheit, laut der World Inequality Database besitzen die 10% Reichsten der Schweiz 63% des Kapitals. Auch bei den Einkommen ist die Ungleichheit gross - die 10% Reichsten der Schweizer Bevölkerung verdienen etwa ein Drittel des Gesamteinkommens. Derweil stagnieren die unteren und mittleren Löhne oder sinken gar, wenn die (steigenden) Lebenshaltungskosten mitberücksichtigt werden; jedes 5. Kind in der Schweiz wächst in Armut auf. Dieser Ungleichheit gilt es zu begegnen und hierzu ist die Erbschaftssteuer ein gutes und faires Instrument. Sie kann gezielt hohe Vermögen umverteilen, die keine Eigenleistung erforderten. Zudem schneidet die Erbschaftssteuer gemäss Analyse der Universität Lausanne bezüglich ihrer Auswirkungen auf die wirtschaftliche Tätigkeit und ihrer Verteilwirkung überdurchschnittlich gut ab. Wir stehen vor grossen Herausforderungen wie der Klimakrise oder der Finanzierung des Service Public mit Leistungen für die ganze Bevölkerung, für die es die nötigen Mittel braucht. Die Steuer ist zudem verursacher*innengerecht und trifft diejenigen, die am meisten Ressourcen verbrauchen: Die 10% Reichsten sind für 2/3 der Erderwärmung verantwortlich.</p>
- <span><p>Am 30. November 2025 wurde die Volksinitiative «Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)» von Volk und Ständen mit 78 Prozent der Stimmen abgelehnt. Sie verlangte die Einführung einer Erbschafts- und Schenkungssteuer des Bundes mit einem Steuersatz von 50 Prozent bei einem Freibetrag von 50 Mio. Franken. Im Rahmen der parlamentarischen Debatte zur Volksinitiative war auch ein Minderheitsantrag für einen indirekten Gegenentwurf mit ähnlichem Inhalt wie die vorliegende Motion nicht mehrheitsfähig. Die Bundesverfassung sieht keine Bundeserbschaftssteuer vor; die Bundesverfassung müsste deshalb zur Umsetzung der vorliegenden Motion geändert werden.</p><p> </p><p>Für den Bundesrat sprechen nachfolgende Gründe gegen die Einführung einer Erbschaftssteuer auf Bundesebene, wie sie die Motion fordert und die zusätzlich zu den beim Bund und in den Kantonen bereits bestehenden Steuern erhoben würde. Er hat diese Gründe auch bereits in seiner Botschaft zur Initiative für eine Zukunft ausgeführt. </p><p> </p><p>So erheben praktisch alle Kantone bereits heute eine Erbschafts- und Schenkungssteuer. Auch wenn die Kantone an den Einnahmen einer Erbschaftssteuer auf Bundesebene partizipieren würden, würde die Einführung einer zusätzlichen Steuer das kantonale Steuersubstrat tangieren und damit den finanzpolitischen Spielraum der Kantone einschränken. </p><p> </p><p>Nebst der Erbschafts- und Schenkungssteuer erheben alle Kantone bereits heute auch eine Vermögenssteuer, während Vermögen in den meisten westlichen Industriestaaten nicht besteuert wird. Eine Umsetzung der Motion hätte daher negative Auswirkungen auf die Standortattraktivität der Schweiz. Es wäre damit zu rechnen, dass sich bei Einführung der verlangten Steuer, die zusätzlich zu den bestehenden Steuern erhoben würde, weniger vermögende Personen in der Schweiz niederlassen würden und dass bereits ansässige Vermögende ihren Wohnsitz ins Ausland verlagern könnten. Dies würde nicht nur das potenzielle Steueraufkommen aus der zusätzlichen Erbschaftssteuer verringern, sondern sich auch negativ auf die Einnahmen der Einkommens- und Vermögensbesteuerung auswirken.</p><p> </p><p>Auch bei dem in der Begründung der Motion aufgeführten Argument der Verteilungswirkung sind Vorbehalte angebracht. Zwar kann eine Erbschaftssteuer theoretisch zur Reduktion von Ungleichheit beitragen, doch geschieht dies erfahrungsgemäss weniger durch Umverteilung von Vermögen als durch Verhaltensanpassungen. So sinkt die gemessene Ungleichheit beispielsweise, wenn vermögende Personen aufgrund einer zunehmenden Steuerlast auswandern. Es ist daher ungewiss, ob die Umsetzung der Motion tatsächlich geeignet wäre, weniger vermögende Personen besserzustellen. </p><p> </p><p>Eine privilegierte Behandlung von (Familien-)Unternehmensanteilen gegenüber anderem Finanzvermögen schliesslich hätte den Nachteil, dass Anreize geschaffen würden, Vermögenswerte in Unternehmensstrukturen einzubringen oder dort zu belassen – selbst wenn die Nachfolgerinnen oder Nachfolger nicht über die erforderliche Qualifikation oder das Interesse an einer Weiterführung verfügen. Dies könnte zu Fehlallokationen von Kapital und zu ineffizienten Nachfolgeregelungen führen.</p><p> </p><p>Zwar kann eine Erbschaftssteuer grundsätzlich positive Effekte auf das Arbeitsangebot haben, weil Erbschaften die Arbeitsanreize der Erbinnen und Erben mildern. So besteht die Möglichkeit, dass sich begünstigte Personen früher pensionieren lassen oder ihr Arbeitspensum reduzieren. Allerdings dürfte der Effekt einer Erbschaftsteuer in Bezug auf den Erhalt von Arbeitsanreizen vorliegend vernachlässigbar sein. Entsprechend ist der Bundesrat der Auffassung, dass bei Einführung einer Erbschaftssteuer auf Bundesebene insgesamt die Nachteile überwiegen. </p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Vorlage zur Einführung einer nationalen Erbschaftssteuer auszuarbeiten, die einen Freibetrag von 5 Millionen Franken und einen Steuersatz von 5% vorsieht. Die Einnahmen sollen an Bund und Kantone fliessen.</p><p> </p><p>Die Erbschaftssteuer wird aufgeschoben, wenn ein Unternehmen oder Unternehmensanteile (Beteiligungen) von mindestens 20% an direkte Nachkommen, Ehegatt*innen, Partner*innen in eingetragenen Partnerschaften oder schriftlichen Konkubinatsverhältnissen gehen. Die Erbschaftssteuer soll dann fällig werden, wenn Unternehmen oder Unternehmensteile von mehr als 20% an Dritte oder nicht direkte Nachkommen oder Partner*innen (wie oben) übertragen werden.</p>
- Moderate Erbschaftssteuer
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>In der Abstimmungskampagne zur «Zukunftsinitiative» wurde postuliert, dass eine moderate Erbschaftssteuer von 5% mehrheitsfähig wäre. Denn jedes Jahr werden in der Schweiz gemäss Schätzung der Universität Lausanne 100 Milliarden Franken vererbt. Gleichzeitig wurde die Erbschaftssteuer in den letzten 30 Jahren stark gesenkt bzw. ganz abgeschafft. Insbesondere bei direkten Nachkommen verläuft ein Erben in den allermeisten Fällen steuerfrei – nur noch vier Kantone kennen dort eine tiefe Erbschaftssteuer. Gleichzeitig wächst die Ungleichheit, laut der World Inequality Database besitzen die 10% Reichsten der Schweiz 63% des Kapitals. Auch bei den Einkommen ist die Ungleichheit gross - die 10% Reichsten der Schweizer Bevölkerung verdienen etwa ein Drittel des Gesamteinkommens. Derweil stagnieren die unteren und mittleren Löhne oder sinken gar, wenn die (steigenden) Lebenshaltungskosten mitberücksichtigt werden; jedes 5. Kind in der Schweiz wächst in Armut auf. Dieser Ungleichheit gilt es zu begegnen und hierzu ist die Erbschaftssteuer ein gutes und faires Instrument. Sie kann gezielt hohe Vermögen umverteilen, die keine Eigenleistung erforderten. Zudem schneidet die Erbschaftssteuer gemäss Analyse der Universität Lausanne bezüglich ihrer Auswirkungen auf die wirtschaftliche Tätigkeit und ihrer Verteilwirkung überdurchschnittlich gut ab. Wir stehen vor grossen Herausforderungen wie der Klimakrise oder der Finanzierung des Service Public mit Leistungen für die ganze Bevölkerung, für die es die nötigen Mittel braucht. Die Steuer ist zudem verursacher*innengerecht und trifft diejenigen, die am meisten Ressourcen verbrauchen: Die 10% Reichsten sind für 2/3 der Erderwärmung verantwortlich.</p>
- <span><p>Am 30. November 2025 wurde die Volksinitiative «Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)» von Volk und Ständen mit 78 Prozent der Stimmen abgelehnt. Sie verlangte die Einführung einer Erbschafts- und Schenkungssteuer des Bundes mit einem Steuersatz von 50 Prozent bei einem Freibetrag von 50 Mio. Franken. Im Rahmen der parlamentarischen Debatte zur Volksinitiative war auch ein Minderheitsantrag für einen indirekten Gegenentwurf mit ähnlichem Inhalt wie die vorliegende Motion nicht mehrheitsfähig. Die Bundesverfassung sieht keine Bundeserbschaftssteuer vor; die Bundesverfassung müsste deshalb zur Umsetzung der vorliegenden Motion geändert werden.</p><p> </p><p>Für den Bundesrat sprechen nachfolgende Gründe gegen die Einführung einer Erbschaftssteuer auf Bundesebene, wie sie die Motion fordert und die zusätzlich zu den beim Bund und in den Kantonen bereits bestehenden Steuern erhoben würde. Er hat diese Gründe auch bereits in seiner Botschaft zur Initiative für eine Zukunft ausgeführt. </p><p> </p><p>So erheben praktisch alle Kantone bereits heute eine Erbschafts- und Schenkungssteuer. Auch wenn die Kantone an den Einnahmen einer Erbschaftssteuer auf Bundesebene partizipieren würden, würde die Einführung einer zusätzlichen Steuer das kantonale Steuersubstrat tangieren und damit den finanzpolitischen Spielraum der Kantone einschränken. </p><p> </p><p>Nebst der Erbschafts- und Schenkungssteuer erheben alle Kantone bereits heute auch eine Vermögenssteuer, während Vermögen in den meisten westlichen Industriestaaten nicht besteuert wird. Eine Umsetzung der Motion hätte daher negative Auswirkungen auf die Standortattraktivität der Schweiz. Es wäre damit zu rechnen, dass sich bei Einführung der verlangten Steuer, die zusätzlich zu den bestehenden Steuern erhoben würde, weniger vermögende Personen in der Schweiz niederlassen würden und dass bereits ansässige Vermögende ihren Wohnsitz ins Ausland verlagern könnten. Dies würde nicht nur das potenzielle Steueraufkommen aus der zusätzlichen Erbschaftssteuer verringern, sondern sich auch negativ auf die Einnahmen der Einkommens- und Vermögensbesteuerung auswirken.</p><p> </p><p>Auch bei dem in der Begründung der Motion aufgeführten Argument der Verteilungswirkung sind Vorbehalte angebracht. Zwar kann eine Erbschaftssteuer theoretisch zur Reduktion von Ungleichheit beitragen, doch geschieht dies erfahrungsgemäss weniger durch Umverteilung von Vermögen als durch Verhaltensanpassungen. So sinkt die gemessene Ungleichheit beispielsweise, wenn vermögende Personen aufgrund einer zunehmenden Steuerlast auswandern. Es ist daher ungewiss, ob die Umsetzung der Motion tatsächlich geeignet wäre, weniger vermögende Personen besserzustellen. </p><p> </p><p>Eine privilegierte Behandlung von (Familien-)Unternehmensanteilen gegenüber anderem Finanzvermögen schliesslich hätte den Nachteil, dass Anreize geschaffen würden, Vermögenswerte in Unternehmensstrukturen einzubringen oder dort zu belassen – selbst wenn die Nachfolgerinnen oder Nachfolger nicht über die erforderliche Qualifikation oder das Interesse an einer Weiterführung verfügen. Dies könnte zu Fehlallokationen von Kapital und zu ineffizienten Nachfolgeregelungen führen.</p><p> </p><p>Zwar kann eine Erbschaftssteuer grundsätzlich positive Effekte auf das Arbeitsangebot haben, weil Erbschaften die Arbeitsanreize der Erbinnen und Erben mildern. So besteht die Möglichkeit, dass sich begünstigte Personen früher pensionieren lassen oder ihr Arbeitspensum reduzieren. Allerdings dürfte der Effekt einer Erbschaftsteuer in Bezug auf den Erhalt von Arbeitsanreizen vorliegend vernachlässigbar sein. Entsprechend ist der Bundesrat der Auffassung, dass bei Einführung einer Erbschaftssteuer auf Bundesebene insgesamt die Nachteile überwiegen. </p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Vorlage zur Einführung einer nationalen Erbschaftssteuer auszuarbeiten, die einen Freibetrag von 5 Millionen Franken und einen Steuersatz von 5% vorsieht. Die Einnahmen sollen an Bund und Kantone fliessen.</p><p> </p><p>Die Erbschaftssteuer wird aufgeschoben, wenn ein Unternehmen oder Unternehmensanteile (Beteiligungen) von mindestens 20% an direkte Nachkommen, Ehegatt*innen, Partner*innen in eingetragenen Partnerschaften oder schriftlichen Konkubinatsverhältnissen gehen. Die Erbschaftssteuer soll dann fällig werden, wenn Unternehmen oder Unternehmensteile von mehr als 20% an Dritte oder nicht direkte Nachkommen oder Partner*innen (wie oben) übertragen werden.</p>
- Moderate Erbschaftssteuer
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