PFAS in fluorhaltigen Wachsen so rasch wie möglich verbieten
- ShortId
-
25.4811
- Id
-
20254811
- Updated
-
18.02.2026 17:27
- Language
-
de
- Title
-
PFAS in fluorhaltigen Wachsen so rasch wie möglich verbieten
- AdditionalIndexing
-
28;52
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>PFAS sind sogenannte «Ewigkeitschemikalien», die sich sowohl in der Umwelt als auch im menschlichen Körper anreichern und die Gesundheit beeinträchtigen können. Es gilt als erwiesen, dass es sich dabei um endokrine Disruptoren handelt. Sie werden in zahlreichen industriell hergestellten Alltagsprodukten eingesetzt und können auf unterschiedlichen Wegen in den Körper gelangen. Bei Skiwachsen (fluorierten Wachsen) erfolgt die Aufnahme insbesondere durch Abrieb sowie über die Atemwege, wodurch sich PFAS im Organismus anreichern und schwere gesundheitliche Beeinträchtigungen verursachen können, insbesondere des Hormonsystems.</p><p>Das Bundesamt für Gesundheit empfiehlt deshalb seit 2020, auf den Einsatz von PFAS-haltigen Wachsen zum Präparieren von Skiern zu verzichten. Der Internationale Skiverband (FIS) sowie die Internationale Biathlon-Union (IBU) haben darauf reagiert und die Verwendung fluorierter Wachse in Wettkämpfen ab der Saison 2023–2024 untersagt.</p><p>Gemäss der am 1.<sup> </sup>Dezember 2025 revidierten Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung ist das Inverkehrbringen von für die breite Öffentlichkeit bestimmten Präparaten, die Perfluorhexansäure (PFHxA) enthalten, ein PFAS der C6-Technologie, nicht mehr zulässig. In seiner Antwort auf die Interpellation 25.4300 hält der Bundesrat fest, dass die noch im Handel erhältlichen fluorierten Wachse auf PFHxA-Vorläuferstoffen basieren.</p><p>Obwohl zahlreiche Anbieter ihr Sortiment inzwischen vollständig oder teilweise angepasst haben, ist weiterhin unklar, ob künftig andere, bislang nicht regulierte PFAS in solche Präparate gelangen könnten. Im Sinne des Vorsorgeprinzips und zum Schutz der öffentlichen Gesundheit ist es daher angezeigt, den Einsatz sämtlicher PFAS auf nicht essenzielle Anwendungen zu beschränken.<i> </i></p>
- <span><p>Der Bundesrat nimmt die Belastung von Mensch und Umwelt durch PFAS ernst. Er hat deshalb dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) am 19. Dezember 2025 den Auftrag erteilt, zusammen mit dem Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) und dem Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) einen Aktionsplan auszuarbeiten, um die Belastungen durch PFAS und andere langlebige Stoffe so weit wie möglich zu vermeiden und bereits bestehende Belastungen nicht weiter zu erhöhen.</p><p> </p><p>Es bestehen in der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (SR 814.81) bereits weitgehende Verbote betreffend PFAS-haltige Skiwachse, namentlich solche mit langkettigen Perfluorcarbonsäuren und Perfluorsulfonsäuren. Ab dem 1. November 2026 gilt zudem ein Abgabeverbot von Perfluorhexansäure (PFHxA) oder deren Vorläuferverbindungen enthaltenden Skiwachsen. Für Skiwachse, welche Mikroplastik (inklusive Fluorpolymer-Partikel) enthalten, gilt ab dem 1. Juni 2026 ein Verbot des Inverkehrbringens. Gemäss Abklärungen des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) bei den relevanten Stakeholdern sowie gemäss einer Marktkontrolle durch kantonale Fachstellen sind die allermeisten fluorhaltigen Skiwachse von den neuen Beschränkungen betroffen.</p><p> </p><p>Ausserdem haben laut den Abklärungen des BAFU die bedeutendsten Skiwachs-Hersteller und mehrere Schweizer Sportartikelhändler ihr Sortiment bereits vor Inkrafttreten des erwähnten Abgabeverbots freiwillig auf fluorfreie Skiwachse umgestellt.</p><p> </p><p>In der geplanten umfassenden PFAS-Beschränkung der Europäischen Union (EU) sind gemäss aktuellem Kenntnisstand keine Ausnahmen für PFAS in Skiwachsen vorgesehen. Bei Skiwachsen sind technisch geeignete und wirtschaftlich tragbare Alternativen verfügbar. Es wird erwartet, dass Ende 2026 die Entscheidgrundlagen für einen neuen Regelungsvorschlag der EU-Kommission zur Verfügung stehen. Der Bundesrat hat mehrfach festgehalten, dass er grundsätzlich eine mit der EU harmonisierte Fortschreibung des Chemikalienrechts befürwortet und die Entwicklung in der EU eng verfolgt. Der Bundesrat erachtet es deshalb als angezeigt, den Entscheid der EU-Kommission abzuwarten. </p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die rechtlichen Grundlagen zu schaffen, um den Einsatz von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) in Skiwachsen so rasch wie möglich zu verbieten.</p>
- PFAS in fluorhaltigen Wachsen so rasch wie möglich verbieten
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>PFAS sind sogenannte «Ewigkeitschemikalien», die sich sowohl in der Umwelt als auch im menschlichen Körper anreichern und die Gesundheit beeinträchtigen können. Es gilt als erwiesen, dass es sich dabei um endokrine Disruptoren handelt. Sie werden in zahlreichen industriell hergestellten Alltagsprodukten eingesetzt und können auf unterschiedlichen Wegen in den Körper gelangen. Bei Skiwachsen (fluorierten Wachsen) erfolgt die Aufnahme insbesondere durch Abrieb sowie über die Atemwege, wodurch sich PFAS im Organismus anreichern und schwere gesundheitliche Beeinträchtigungen verursachen können, insbesondere des Hormonsystems.</p><p>Das Bundesamt für Gesundheit empfiehlt deshalb seit 2020, auf den Einsatz von PFAS-haltigen Wachsen zum Präparieren von Skiern zu verzichten. Der Internationale Skiverband (FIS) sowie die Internationale Biathlon-Union (IBU) haben darauf reagiert und die Verwendung fluorierter Wachse in Wettkämpfen ab der Saison 2023–2024 untersagt.</p><p>Gemäss der am 1.<sup> </sup>Dezember 2025 revidierten Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung ist das Inverkehrbringen von für die breite Öffentlichkeit bestimmten Präparaten, die Perfluorhexansäure (PFHxA) enthalten, ein PFAS der C6-Technologie, nicht mehr zulässig. In seiner Antwort auf die Interpellation 25.4300 hält der Bundesrat fest, dass die noch im Handel erhältlichen fluorierten Wachse auf PFHxA-Vorläuferstoffen basieren.</p><p>Obwohl zahlreiche Anbieter ihr Sortiment inzwischen vollständig oder teilweise angepasst haben, ist weiterhin unklar, ob künftig andere, bislang nicht regulierte PFAS in solche Präparate gelangen könnten. Im Sinne des Vorsorgeprinzips und zum Schutz der öffentlichen Gesundheit ist es daher angezeigt, den Einsatz sämtlicher PFAS auf nicht essenzielle Anwendungen zu beschränken.<i> </i></p>
- <span><p>Der Bundesrat nimmt die Belastung von Mensch und Umwelt durch PFAS ernst. Er hat deshalb dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) am 19. Dezember 2025 den Auftrag erteilt, zusammen mit dem Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) und dem Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) einen Aktionsplan auszuarbeiten, um die Belastungen durch PFAS und andere langlebige Stoffe so weit wie möglich zu vermeiden und bereits bestehende Belastungen nicht weiter zu erhöhen.</p><p> </p><p>Es bestehen in der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (SR 814.81) bereits weitgehende Verbote betreffend PFAS-haltige Skiwachse, namentlich solche mit langkettigen Perfluorcarbonsäuren und Perfluorsulfonsäuren. Ab dem 1. November 2026 gilt zudem ein Abgabeverbot von Perfluorhexansäure (PFHxA) oder deren Vorläuferverbindungen enthaltenden Skiwachsen. Für Skiwachse, welche Mikroplastik (inklusive Fluorpolymer-Partikel) enthalten, gilt ab dem 1. Juni 2026 ein Verbot des Inverkehrbringens. Gemäss Abklärungen des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) bei den relevanten Stakeholdern sowie gemäss einer Marktkontrolle durch kantonale Fachstellen sind die allermeisten fluorhaltigen Skiwachse von den neuen Beschränkungen betroffen.</p><p> </p><p>Ausserdem haben laut den Abklärungen des BAFU die bedeutendsten Skiwachs-Hersteller und mehrere Schweizer Sportartikelhändler ihr Sortiment bereits vor Inkrafttreten des erwähnten Abgabeverbots freiwillig auf fluorfreie Skiwachse umgestellt.</p><p> </p><p>In der geplanten umfassenden PFAS-Beschränkung der Europäischen Union (EU) sind gemäss aktuellem Kenntnisstand keine Ausnahmen für PFAS in Skiwachsen vorgesehen. Bei Skiwachsen sind technisch geeignete und wirtschaftlich tragbare Alternativen verfügbar. Es wird erwartet, dass Ende 2026 die Entscheidgrundlagen für einen neuen Regelungsvorschlag der EU-Kommission zur Verfügung stehen. Der Bundesrat hat mehrfach festgehalten, dass er grundsätzlich eine mit der EU harmonisierte Fortschreibung des Chemikalienrechts befürwortet und die Entwicklung in der EU eng verfolgt. Der Bundesrat erachtet es deshalb als angezeigt, den Entscheid der EU-Kommission abzuwarten. </p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die rechtlichen Grundlagen zu schaffen, um den Einsatz von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) in Skiwachsen so rasch wie möglich zu verbieten.</p>
- PFAS in fluorhaltigen Wachsen so rasch wie möglich verbieten
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