Konsequenzen aus dem Tierschutzfall Ramiswil
- ShortId
-
25.4812
- Id
-
20254812
- Updated
-
18.02.2026 17:26
- Language
-
de
- Title
-
Konsequenzen aus dem Tierschutzfall Ramiswil
- AdditionalIndexing
-
52;55;04
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Tierschutzskandal in Ramiswil hat hohe Wellen geschlagen und exemplarisch aufgezeigt, wie sehr kantonale Veterinärämter an ihre Grenzen stossen. Bei einer Kontrolle im Solothurner Ramiswil wurden auf einem Hof gravierende Tierschutzmängel festgestellt. Dutzende Pferde mussten beschlagnahmt werden, rund 120 Hunde wurden direkt eingeschläfert, ohne zuvor umfassend untersucht zu werden. Der Schweizer Tierschutz STS hatte bereits letztes Jahr mehrere Meldungen zum Hof an das Veterinäramt weitergeleitet und auch andere Tierschutzorganisationen meldeten die Missstände. Dennoch wurde den Meldungen offenbar nicht fundiert genug nachgegangen, anders sind die massiven Tierschutzmissstände und der Zustand der Pferde und Hunde nicht zu erklären. Auch bei der Platzierung der Pferde wurde eine Auktion zu Mindestpreisen vorgezogen, obwohl der Schweizer Tierschutz bereits Plätze für gut 20 Pferde organisiert hatte, was auf eine mangelnde Bereitschaft zur Zusammenarbeit und eine notorische Überlastung schliessen lässt. Beides geschieht letztlich auf Kosten der Tiere. Der Bund wird daher eingeladen, zu prüfen, wie der Vollzug des Tierschutzgesetzes in den Kantonen sichergestellt werden kann. Denkbar wäre eine Stärkung der Zusammenarbeit der Veterinärämter mit den Tierschutzorganisationen und eine Verpflichtung zum Ausbau der Meldestellen und zur Bereitstellung der Ressourcen, die eine fundierte Prüfung der Meldungen und gegebenenfalls Nachkontrollen ermöglichen.</p>
- <span><p>Die Vorkommnisse in Ramiswil sind äusserst bedauerlich und erschütterten nicht nur die direkt betroffenen Personen, sondern weite Teile der Bevölkerung. Die Geschehnisse wurden auch von den Medien breit aufgenommen. Gleichwohl handelt es sich um einen sehr seltenen Einzelfall, der den kantonalen Vollzug der Tierschutzgesetzgebung nicht grundsätzlich in Frage stellt.</p><p> </p><p>Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) ist im Bereich Tierschutz zuständig. Der Vollzug der gesetzlichen Vorgaben liegt jedoch in der Verantwortung der Kantone, soweit ihn das Gesetz nicht dem Bund vorbehält. Entsprechend obliegt es in diesem konkreten Fall dem Kanton Solothurn, die notwendigen Massnahmen wegen Tierschutzverstössen zu ergreifen und umzusetzen. Zudem wurde vom Kanton eine externe Aufarbeitung des Falles angeordnet. Das BLV wird anhand der im Sommer 2026 erwarteten Ergebnisse dieses Verfahrens prüfen, ob weitere Massnahmen zu ergreifen sind.</p><p> </p><p>Gemäss Artikel 38 Tierschutzgesetz (TSchG; SR 455) können Bund und Kantone schon heute Organisationen und Firmen für den Vollzug des Tierschutzgesetzes beiziehen oder zu diesem Zwecke geeignete Organisationen schaffen. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass es zur Organisationsautonomie der Kantone gehört, darüber zu entscheiden, welche Form am besten geeignet ist, um die Tierschutzgesetzgebung zu vollziehen und welche Ressourcen dafür eingesetzt werden. Dies ist unter anderem sinnvoll, da sie die jeweiligen regionalen Herausforderungen am besten kennen. Viele kantonale Veterinärdienste beauftragen beispielsweise im Nutztierbereich akkreditierte Kontrolldienste für die Grundkontrollen. Der Bundesrat respektiert diese Organisationsautonomie. Er sieht keine Notwendigkeit, in diese einzugreifen und den Kantonen diesbezüglich weitere Vorgaben zu machen.</p><p> </p><p>Das BLV steht laufend in Kontakt mit den kantonalen Veterinärdiensten und wirkt im Rahmen seiner Oberaufsicht mittels Vollzugshilfen und Aus- und Weiterbildungen der amtlichen Vollzugspersonen (gemäss <a href="https://www.blv.admin.ch/blv/de/home/das-blv/auftrag/bildung/aus-und-weiterbildung-veterinaerdienst.html">Verordnung über die Aus-, Weiter- und Fortbildung der Personen im öffentlichen Veterinärwesen</a>; SR 916.402) auf einen schweizweit harmonisierten Vollzug hin. So stellt es beispielsweise Fachinformationen zur Tierhaltung und Kontrollhandbücher zur Verfügung (<a href="http://www.blv.admin.ch">www.blv.admin.ch</a> > Tiere > Rechts- und Vollzugsgrundlagen > <a href="https://www.blv.admin.ch/blv/de/home/tiere/rechts--und-vollzugsgrundlagen/hilfsmittel-und-vollzugsgrundlagen.html">Hilfsmittel und Vollzugsgrundlagen</a>) und es führt Weiterbildungsveranstaltungen zu Fachthemen durch (z. B. Workshops zur Heim- und Wildtierhaltung sowie zum Vollzug in der Landwirtschaft). Auch berät es die kantonalen Veterinärbehörden bei der Auslegung von gesetzlichen Vorgaben via Infomails oder im direkten Kontakt. Schliesslich unterstützt es den fachlichen Austausch unter den Kantonen im Rahmen verschiedener Arbeitsgruppen (z. B. Arbeitsgruppe zum Thema Hundehandel, Erfahrungsaustausch-Gruppe Tierschutz beim Schlachten).</p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen, wie der Vollzug des Tierschutzgesetzes in den Kantonen verbessert und Skandale wie der Tierschutzfall in Ramiswil vermieden werden können. Ansatzpunkte wären die Stärkung der Zusammenarbeit der Veterinärämter mit Tierschutzorganisationen, der Ausbau von Meldestellen und die Verpflichtung der Kantone, entsprechende Ressourcen bereitzustellen.</p>
- Konsequenzen aus dem Tierschutzfall Ramiswil
- State
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Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Tierschutzskandal in Ramiswil hat hohe Wellen geschlagen und exemplarisch aufgezeigt, wie sehr kantonale Veterinärämter an ihre Grenzen stossen. Bei einer Kontrolle im Solothurner Ramiswil wurden auf einem Hof gravierende Tierschutzmängel festgestellt. Dutzende Pferde mussten beschlagnahmt werden, rund 120 Hunde wurden direkt eingeschläfert, ohne zuvor umfassend untersucht zu werden. Der Schweizer Tierschutz STS hatte bereits letztes Jahr mehrere Meldungen zum Hof an das Veterinäramt weitergeleitet und auch andere Tierschutzorganisationen meldeten die Missstände. Dennoch wurde den Meldungen offenbar nicht fundiert genug nachgegangen, anders sind die massiven Tierschutzmissstände und der Zustand der Pferde und Hunde nicht zu erklären. Auch bei der Platzierung der Pferde wurde eine Auktion zu Mindestpreisen vorgezogen, obwohl der Schweizer Tierschutz bereits Plätze für gut 20 Pferde organisiert hatte, was auf eine mangelnde Bereitschaft zur Zusammenarbeit und eine notorische Überlastung schliessen lässt. Beides geschieht letztlich auf Kosten der Tiere. Der Bund wird daher eingeladen, zu prüfen, wie der Vollzug des Tierschutzgesetzes in den Kantonen sichergestellt werden kann. Denkbar wäre eine Stärkung der Zusammenarbeit der Veterinärämter mit den Tierschutzorganisationen und eine Verpflichtung zum Ausbau der Meldestellen und zur Bereitstellung der Ressourcen, die eine fundierte Prüfung der Meldungen und gegebenenfalls Nachkontrollen ermöglichen.</p>
- <span><p>Die Vorkommnisse in Ramiswil sind äusserst bedauerlich und erschütterten nicht nur die direkt betroffenen Personen, sondern weite Teile der Bevölkerung. Die Geschehnisse wurden auch von den Medien breit aufgenommen. Gleichwohl handelt es sich um einen sehr seltenen Einzelfall, der den kantonalen Vollzug der Tierschutzgesetzgebung nicht grundsätzlich in Frage stellt.</p><p> </p><p>Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) ist im Bereich Tierschutz zuständig. Der Vollzug der gesetzlichen Vorgaben liegt jedoch in der Verantwortung der Kantone, soweit ihn das Gesetz nicht dem Bund vorbehält. Entsprechend obliegt es in diesem konkreten Fall dem Kanton Solothurn, die notwendigen Massnahmen wegen Tierschutzverstössen zu ergreifen und umzusetzen. Zudem wurde vom Kanton eine externe Aufarbeitung des Falles angeordnet. Das BLV wird anhand der im Sommer 2026 erwarteten Ergebnisse dieses Verfahrens prüfen, ob weitere Massnahmen zu ergreifen sind.</p><p> </p><p>Gemäss Artikel 38 Tierschutzgesetz (TSchG; SR 455) können Bund und Kantone schon heute Organisationen und Firmen für den Vollzug des Tierschutzgesetzes beiziehen oder zu diesem Zwecke geeignete Organisationen schaffen. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass es zur Organisationsautonomie der Kantone gehört, darüber zu entscheiden, welche Form am besten geeignet ist, um die Tierschutzgesetzgebung zu vollziehen und welche Ressourcen dafür eingesetzt werden. Dies ist unter anderem sinnvoll, da sie die jeweiligen regionalen Herausforderungen am besten kennen. Viele kantonale Veterinärdienste beauftragen beispielsweise im Nutztierbereich akkreditierte Kontrolldienste für die Grundkontrollen. Der Bundesrat respektiert diese Organisationsautonomie. Er sieht keine Notwendigkeit, in diese einzugreifen und den Kantonen diesbezüglich weitere Vorgaben zu machen.</p><p> </p><p>Das BLV steht laufend in Kontakt mit den kantonalen Veterinärdiensten und wirkt im Rahmen seiner Oberaufsicht mittels Vollzugshilfen und Aus- und Weiterbildungen der amtlichen Vollzugspersonen (gemäss <a href="https://www.blv.admin.ch/blv/de/home/das-blv/auftrag/bildung/aus-und-weiterbildung-veterinaerdienst.html">Verordnung über die Aus-, Weiter- und Fortbildung der Personen im öffentlichen Veterinärwesen</a>; SR 916.402) auf einen schweizweit harmonisierten Vollzug hin. So stellt es beispielsweise Fachinformationen zur Tierhaltung und Kontrollhandbücher zur Verfügung (<a href="http://www.blv.admin.ch">www.blv.admin.ch</a> > Tiere > Rechts- und Vollzugsgrundlagen > <a href="https://www.blv.admin.ch/blv/de/home/tiere/rechts--und-vollzugsgrundlagen/hilfsmittel-und-vollzugsgrundlagen.html">Hilfsmittel und Vollzugsgrundlagen</a>) und es führt Weiterbildungsveranstaltungen zu Fachthemen durch (z. B. Workshops zur Heim- und Wildtierhaltung sowie zum Vollzug in der Landwirtschaft). Auch berät es die kantonalen Veterinärbehörden bei der Auslegung von gesetzlichen Vorgaben via Infomails oder im direkten Kontakt. Schliesslich unterstützt es den fachlichen Austausch unter den Kantonen im Rahmen verschiedener Arbeitsgruppen (z. B. Arbeitsgruppe zum Thema Hundehandel, Erfahrungsaustausch-Gruppe Tierschutz beim Schlachten).</p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen, wie der Vollzug des Tierschutzgesetzes in den Kantonen verbessert und Skandale wie der Tierschutzfall in Ramiswil vermieden werden können. Ansatzpunkte wären die Stärkung der Zusammenarbeit der Veterinärämter mit Tierschutzorganisationen, der Ausbau von Meldestellen und die Verpflichtung der Kantone, entsprechende Ressourcen bereitzustellen.</p>
- Konsequenzen aus dem Tierschutzfall Ramiswil
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