Hass im Netz beeinflusst die Demokratie. Was unternimmt der Bundesrat?
- ShortId
-
25.4815
- Id
-
20254815
- Updated
-
11.02.2026 15:54
- Language
-
de
- Title
-
Hass im Netz beeinflusst die Demokratie. Was unternimmt der Bundesrat?
- AdditionalIndexing
-
04;34;28;1216
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><p><u><span>Fragen 1 & 4</span></u><span> </span></p><p><span>Befinden sich die entsprechenden Daten auf Servern in der Schweiz, können die Strafverfolgungsbehörden zunächst gemäss Strafprozessordnung (StPO) den Inhaber zur Herausgabe auffordern (Art. 265 StPO), die IT-Systeme von Privaten durchsuchen (Art. 246 StPO) und Daten bzw. die Datenträger beschlagnahmen, etwa Smartphones oder Laptops (Art. 263 ff. StPO). Dies setzt voraus, dass sich der Inhaber zweifelsfrei identifizieren lässt. Bei Profilen und Konten auf digitalen Plattformen kann das ein Problem darstellen, da sie oft anonym sind.</span></p><p><span>Wenn der Hosting Provider seinen Sitz im Ausland hat und sowohl er als auch der Täter oder die Täterin die Kooperation verweigern, ist die Strafverfolgung allerdings schwierig oder sogar unmöglich. </span><span>Bei sehr grossen Kommunikationsplattformen wie Facebook oder YouTube mit Sitz in den USA gelten ähnliche Rahmenbedingungen. </span><span>Der Bundesrat hat daher am 29. Oktober 2025 die Vernehmlassung für den Entwurf des Bundesgesetzes über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen (KomPG) eröffnet. Das Gesetz sieht u.a. Massnahmen vor, um die Rechte der Nutzenden gegenüber den Plattformen zu stärken. Nutzende haben etwa die Möglichkeit, Aufrufe zu Hass, Gewaltdarstellungen oder Drohungen auf einfache Weise zu melden. Zudem werden Plattformen zu einer Risikoberichterstattung verpflichtet, die umfassend Auskunft über die systemischen Risiken in der Schweiz gibt, die durch die Dienste entstehen oder verstärkt werden. Schliesslich sind die Plattformen dazu angehalten, eine Rechtsvertretung in der Schweiz zu bezeichnen, wenn sich der Sitz der Unternehmung im Ausland befindet, um die Durchsetzung des Gesetzes zu stärken.</span></p><p><span> </span></p><p><u><span>Frage 2</span></u></p><p><span>Die kantonalen Opferhilfe-Beratungsstellen unterstützen und beraten auch bei digitalen Gewaltformen. Im Rahmen der Verordnung zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (SR</span><span> </span><em><span>311.039.7</span></em><span>) wird aktuell ein Projekt zu Präventions- und Unterstützungsangeboten gegen frauenfeindlichen Hass im Internet unterstützt (https://projektsammlung.ch/projekt/prevention-et-soutien-aux-femmes-victimes-de-violences-en-ligne/). Dieses Projekt evaluiert u.a. auch den Bedarf eines Beratungsangebotes.</span></p><p><span> </span></p><p><u><span>Frage 3</span></u></p><p><span>Zum Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt verpflichtet die Istanbul-Konvention (SR</span><span> </span><em><span>0.311.35</span></em><span>), die seit 2018 für die Schweiz in Kraft ist. Sie hält die Anforderungen im Bereich der Prävention, des Schutzes und der Strafverfolgung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen detailliert fest und verpflichtet alle föderalen Ebenen zu ihrer Umsetzung; die digitalen Formen von Gewalt sind dabei explizit mit zu berücksichtigen, wie GREVIO in ihrer ersten allgemeinen Empfehlung vom 20.</span><span> </span><span>Oktober 2021 festhält </span><em><span>GREVIO General Recommendation No. 1 on the digital dimension of violence against women</span></em><span>). So enthält auch der Nationale Aktionsplan der Schweiz zur Umsetzung der Istanbul-Konvention 2022–2026 (NAP</span><span> </span><span>IK) Massnahmen gegen digitale Gewaltformen (z.B. Massnahme 39 Bekämpfung von sexistischer Hassrede: https://www.gleichstellung2030.ch/de/nap-ik-39). </span></p><p><span>Der Bundessicherheitsdienst (BSD) beobachtet bei seiner täglichen Arbeit und den empfangenen Meldungen keine geschlechterspezifischen Besonderheiten. Sowohl Frauen und Männer werden meist aus politischen/ideologischen Gründen angefeindet, ihr Geschlecht steht dabei grossmehrheitlich nicht im Vordergrund.</span><span> </span></p><p><span>Der Bund hat bereits in der Vergangenheit Massnahmen zur Förderung einer ausgeglichenen Repräsentation der Geschlechter im Nationalrat ergriffen. So weist er die Kantonsregierungen im Kreisschreiben über die Nationalratswahlen jeweils auf die Unausgeglichenheit der Vertretung hin und bittet sie, die Wahlberechtigten auf ein allfälliges Missverhältnis aufmerksam zu machen. Die Bundeskanzlei widmet zudem im Leitfaden für kandidierende Gruppierungen betreffend Nationalratswahlen jeweils ein Kapitel den Möglichkeiten zur Förderung von Frauen bei der Listengestaltung. Zuletzt wurde eine Massnahme in die Gleichstellungsstrategie 2030 aufgenommen (Massnahme 1.1.2.8), wonach das Informationsangebot zur Förderung von Frauenkandidaturen und einer ausgeglichenen Vertretung im Nationalrat mit Blick auf die Nationalratswahlen 2027 in geeigneter Form erweitert werden soll. Allerdings obliegt es den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern, unter Wahrung ihrer verfassungsmässig garantierten politischen Rechte, wem sie bei Wahlen ihre Stimme geben.</span></p></span>
- <p>Anfeindungen und Beleidigungen auf sozialen Medien sind oft anonym und viele Betroffene wissen nicht, wie sie dagegen vorgehen können. Bedrohungen im Internet richten sich häufig auch an Politiker:innen. Dies hat einen Einfluss auf die Demokratie. Studien der beiden Universitäten Basel und Zürich zeigen, dass Hass im Netz die Unterrepräsentation von Frauen und Angehörigen von Minderheiten verstärkt. Laut den befragten Mitgliedern von Jungparteien erleben Frauen und Männer zwar ähnlich häufig Anfeindungen auf sozialen Medien, die Inhalte unterscheiden sich jedoch geschlechtsspezifisch. Frauen werden merklich häufiger aufgrund ihres Geschlechts angefeindet und erleben sexualisierte Gewalt. Dies führt dazu, dass sich Frauen deutlich häufiger aus der Politik zurückziehen bzw. gar nicht erst eine politische Laufbahn beginnen. Die Befragung von Parlamentsmitgliedern legt dar, dass Frauen und Angehörige von Minderheiten öffentliche Auftritte deutlich häufiger meiden, um Anfeindungen zu entgehen, als Männer und Mehrheitsangehörige. Dadurch kann sich die politische Teilhabe und Sichtbarkeit bestimmter Bevölkerungsgruppen verringern und somit ihre Repräsentation, sowie die demokratische Teilhabe insgesamt beeinflussen. </p><p> </p><p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten.</p><ol><li>Welche Massnahmen ergreift der Bundesrat, um die Problematik der Anfeindungen, Bedrohungen und Beleidigungen im Internet zu bekämpfen?</li><li>Die Ergebnisse mehrerer Untersuchungen zeigen, dass sich die Mehrheit der Befragten juristische Beratung und Unterstützung für den Umgang mit Hass im Netz wünschen. Besonders jüngere Kandidat:innen und vermehrt Frauen drücken diesen Wunsch aus. Ist der Bundesrat bereit, dieses Angebot aufzugleisen bzw. zu erweitern? </li><li>Wie beurteilt der Bundesrat die geschlechtsspezifischen Auswirkungen von Hass im Netz? Sieht er Handlungsbedarf, um der politischen Unterrepräsentation von Frauen entgegenzuwirken?</li><li>Mit welchen Massnahmen gedenkt der Bundesrat dem Phänomen von Hass im Netz gegenüber Politiker:innen entgegenzuwirken und besonders gefährdete Bevölkerungsgruppen zu schützen?</li></ol>
- Hass im Netz beeinflusst die Demokratie. Was unternimmt der Bundesrat?
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <span><p><u><span>Fragen 1 & 4</span></u><span> </span></p><p><span>Befinden sich die entsprechenden Daten auf Servern in der Schweiz, können die Strafverfolgungsbehörden zunächst gemäss Strafprozessordnung (StPO) den Inhaber zur Herausgabe auffordern (Art. 265 StPO), die IT-Systeme von Privaten durchsuchen (Art. 246 StPO) und Daten bzw. die Datenträger beschlagnahmen, etwa Smartphones oder Laptops (Art. 263 ff. StPO). Dies setzt voraus, dass sich der Inhaber zweifelsfrei identifizieren lässt. Bei Profilen und Konten auf digitalen Plattformen kann das ein Problem darstellen, da sie oft anonym sind.</span></p><p><span>Wenn der Hosting Provider seinen Sitz im Ausland hat und sowohl er als auch der Täter oder die Täterin die Kooperation verweigern, ist die Strafverfolgung allerdings schwierig oder sogar unmöglich. </span><span>Bei sehr grossen Kommunikationsplattformen wie Facebook oder YouTube mit Sitz in den USA gelten ähnliche Rahmenbedingungen. </span><span>Der Bundesrat hat daher am 29. Oktober 2025 die Vernehmlassung für den Entwurf des Bundesgesetzes über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen (KomPG) eröffnet. Das Gesetz sieht u.a. Massnahmen vor, um die Rechte der Nutzenden gegenüber den Plattformen zu stärken. Nutzende haben etwa die Möglichkeit, Aufrufe zu Hass, Gewaltdarstellungen oder Drohungen auf einfache Weise zu melden. Zudem werden Plattformen zu einer Risikoberichterstattung verpflichtet, die umfassend Auskunft über die systemischen Risiken in der Schweiz gibt, die durch die Dienste entstehen oder verstärkt werden. Schliesslich sind die Plattformen dazu angehalten, eine Rechtsvertretung in der Schweiz zu bezeichnen, wenn sich der Sitz der Unternehmung im Ausland befindet, um die Durchsetzung des Gesetzes zu stärken.</span></p><p><span> </span></p><p><u><span>Frage 2</span></u></p><p><span>Die kantonalen Opferhilfe-Beratungsstellen unterstützen und beraten auch bei digitalen Gewaltformen. Im Rahmen der Verordnung zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (SR</span><span> </span><em><span>311.039.7</span></em><span>) wird aktuell ein Projekt zu Präventions- und Unterstützungsangeboten gegen frauenfeindlichen Hass im Internet unterstützt (https://projektsammlung.ch/projekt/prevention-et-soutien-aux-femmes-victimes-de-violences-en-ligne/). Dieses Projekt evaluiert u.a. auch den Bedarf eines Beratungsangebotes.</span></p><p><span> </span></p><p><u><span>Frage 3</span></u></p><p><span>Zum Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt verpflichtet die Istanbul-Konvention (SR</span><span> </span><em><span>0.311.35</span></em><span>), die seit 2018 für die Schweiz in Kraft ist. Sie hält die Anforderungen im Bereich der Prävention, des Schutzes und der Strafverfolgung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen detailliert fest und verpflichtet alle föderalen Ebenen zu ihrer Umsetzung; die digitalen Formen von Gewalt sind dabei explizit mit zu berücksichtigen, wie GREVIO in ihrer ersten allgemeinen Empfehlung vom 20.</span><span> </span><span>Oktober 2021 festhält </span><em><span>GREVIO General Recommendation No. 1 on the digital dimension of violence against women</span></em><span>). So enthält auch der Nationale Aktionsplan der Schweiz zur Umsetzung der Istanbul-Konvention 2022–2026 (NAP</span><span> </span><span>IK) Massnahmen gegen digitale Gewaltformen (z.B. Massnahme 39 Bekämpfung von sexistischer Hassrede: https://www.gleichstellung2030.ch/de/nap-ik-39). </span></p><p><span>Der Bundessicherheitsdienst (BSD) beobachtet bei seiner täglichen Arbeit und den empfangenen Meldungen keine geschlechterspezifischen Besonderheiten. Sowohl Frauen und Männer werden meist aus politischen/ideologischen Gründen angefeindet, ihr Geschlecht steht dabei grossmehrheitlich nicht im Vordergrund.</span><span> </span></p><p><span>Der Bund hat bereits in der Vergangenheit Massnahmen zur Förderung einer ausgeglichenen Repräsentation der Geschlechter im Nationalrat ergriffen. So weist er die Kantonsregierungen im Kreisschreiben über die Nationalratswahlen jeweils auf die Unausgeglichenheit der Vertretung hin und bittet sie, die Wahlberechtigten auf ein allfälliges Missverhältnis aufmerksam zu machen. Die Bundeskanzlei widmet zudem im Leitfaden für kandidierende Gruppierungen betreffend Nationalratswahlen jeweils ein Kapitel den Möglichkeiten zur Förderung von Frauen bei der Listengestaltung. Zuletzt wurde eine Massnahme in die Gleichstellungsstrategie 2030 aufgenommen (Massnahme 1.1.2.8), wonach das Informationsangebot zur Förderung von Frauenkandidaturen und einer ausgeglichenen Vertretung im Nationalrat mit Blick auf die Nationalratswahlen 2027 in geeigneter Form erweitert werden soll. Allerdings obliegt es den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern, unter Wahrung ihrer verfassungsmässig garantierten politischen Rechte, wem sie bei Wahlen ihre Stimme geben.</span></p></span>
- <p>Anfeindungen und Beleidigungen auf sozialen Medien sind oft anonym und viele Betroffene wissen nicht, wie sie dagegen vorgehen können. Bedrohungen im Internet richten sich häufig auch an Politiker:innen. Dies hat einen Einfluss auf die Demokratie. Studien der beiden Universitäten Basel und Zürich zeigen, dass Hass im Netz die Unterrepräsentation von Frauen und Angehörigen von Minderheiten verstärkt. Laut den befragten Mitgliedern von Jungparteien erleben Frauen und Männer zwar ähnlich häufig Anfeindungen auf sozialen Medien, die Inhalte unterscheiden sich jedoch geschlechtsspezifisch. Frauen werden merklich häufiger aufgrund ihres Geschlechts angefeindet und erleben sexualisierte Gewalt. Dies führt dazu, dass sich Frauen deutlich häufiger aus der Politik zurückziehen bzw. gar nicht erst eine politische Laufbahn beginnen. Die Befragung von Parlamentsmitgliedern legt dar, dass Frauen und Angehörige von Minderheiten öffentliche Auftritte deutlich häufiger meiden, um Anfeindungen zu entgehen, als Männer und Mehrheitsangehörige. Dadurch kann sich die politische Teilhabe und Sichtbarkeit bestimmter Bevölkerungsgruppen verringern und somit ihre Repräsentation, sowie die demokratische Teilhabe insgesamt beeinflussen. </p><p> </p><p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten.</p><ol><li>Welche Massnahmen ergreift der Bundesrat, um die Problematik der Anfeindungen, Bedrohungen und Beleidigungen im Internet zu bekämpfen?</li><li>Die Ergebnisse mehrerer Untersuchungen zeigen, dass sich die Mehrheit der Befragten juristische Beratung und Unterstützung für den Umgang mit Hass im Netz wünschen. Besonders jüngere Kandidat:innen und vermehrt Frauen drücken diesen Wunsch aus. Ist der Bundesrat bereit, dieses Angebot aufzugleisen bzw. zu erweitern? </li><li>Wie beurteilt der Bundesrat die geschlechtsspezifischen Auswirkungen von Hass im Netz? Sieht er Handlungsbedarf, um der politischen Unterrepräsentation von Frauen entgegenzuwirken?</li><li>Mit welchen Massnahmen gedenkt der Bundesrat dem Phänomen von Hass im Netz gegenüber Politiker:innen entgegenzuwirken und besonders gefährdete Bevölkerungsgruppen zu schützen?</li></ol>
- Hass im Netz beeinflusst die Demokratie. Was unternimmt der Bundesrat?
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