Will die Schweiz die UNO-Steuerkonvention zum Absturz bringen?
- ShortId
-
25.4822
- Id
-
20254822
- Updated
-
18.02.2026 17:28
- Language
-
de
- Title
-
Will die Schweiz die UNO-Steuerkonvention zum Absturz bringen?
- AdditionalIndexing
-
2446;08
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><p>1./3. Es besteht kein Zusammenhang zwischen der Fairness der Allokation von Besteuerungsrechten und der Vermeidung von Doppelbesteuerung. Jede Allokation von Besteuerungsrechten sollte aber grundsätzlich so erfolgen, dass daraus keine Doppelbesteuerung resultiert. Die schweizerische Stellungnahme zum Entwurf für das Rahmenübereinkommen fordert eine Ergänzung mit einer Verpflichtung zur Vermeidung von Doppelbesteuerung.</p><p>2. Die Schweiz ist in die internationalen Arbeiten zur Frage schädlicher Gewinnverschiebungen durch multinationale Konzerne stark involviert. Sie geht daher davon aus, dass bereits abgeschlossene und noch laufende Arbeiten anderer Organisationen (insbesondere der OECD und G20) diesem Anliegen bereits ausreichend Rechnung tragen.</p><p>4. Die Vermeidung von Nichtbesteuerung gehört schon seit der Erarbeitung entsprechender Mindeststandards für Doppelbesteuerungsabkommen im Rahmen des BEPS-Projektes von OECD/G20 zur schweizerischen Politik. Es kann auf die Präambel einer Vielzahl von schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommen verwiesen werden.</p><p>5. Die Schweiz ist in die internationalen Arbeiten in diesem Kontext involviert. Sie geht daher davon aus, dass bereits abgeschlossene und noch laufende Arbeiten anderer Organisationen (insbesondere der OECD und G20) diesem Anliegen bereits ausreichend Rechnung tragen.</p><p>6. Die Schweiz vertritt ihre Interessen gesamthaft gemäss dem Verhandlungsmandat des Bundesrats. </p><p>7. Die Schweiz hat die Mindestbesteuerung für grosse multinationale Unternehmensgruppen umgesetzt und wird sich auch diesbezüglich weiterhin für rechtssichere internationale Lösungen einsetzen.</p><p>8. International bestehende, konsensfähige und eingehaltene Standards für international relevante Besteuerungsfragen sind unabhängig von der jeweiligen Organisation, die sie erzielen kann, ein wesentliches Element für Rechtssicherheit. </p><p>9. Risiken für unnötige Duplikationen betreffen sämtliche Felder, in denen etablierte internationale Standards bestehen oder erarbeitet werden. Vorab zu nennen sind hier insbesondere der Informationsaustausch zu Steuerzwecken, schädliche Steuerpraktiken sowie auch die Besteuerung von grossen multinationalen Unternehmensgruppen.</p><p>10. Die Verhandlungen des Intergovernmental Negotiating Committee (INC) stehen allen Interessengruppen offen. Der Ausschluss der Zivilgesellschaft von den virtuellen Diskussionen zwischen den Verhandlungsrunden des INC beruht nach dem Wissen des Bundesrates auf einem Beschluss des Büros des INC, in dem die Schweiz nicht vertreten ist.</p><p>11. Die Schweiz arbeitet bei sämtlichen relevanten multilateralen Foren für internationale Steuerpolitik konstruktiv mit. Gleichzeitig ist sie auch weiterhin bestrebt, durch das Netz von bilateralen Steuerabkommen den internationalen Austausch und die Zusammenarbeit länderspezifisch zu verbessern.</p></span>
- <p>Seit August verhandeln die UNO-Mitgliedstaaten im Rahmen des «Intergovernmental Negotiations Committee (INC)» über die Inhalte einer künftigen UNO-Rahmenkonvention für die internationale Zusammenarbeit in Steuersachen. Jüngste Stellungnahmen der Schweiz im Verhandlungsprozess (u. a. im Rahmen der schriftlichen Konsultation vom Dezember 2025) deuten darauf hin, dass sie eine möglichst schwache Steuerkonvention anstrebt, die den Anliegen der Initiatoren aus dem globalen Süden, insbesondere der afrikanischen Staaten, kaum Rechnung trägt. Dazu bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><ol><li>Weshalb befürchtet die Schweiz bei einer fairen Allokation von Besteuerungsrechten auf Konzerngewinne Doppelbesteuerung, wenn Quellen- oder Marktländern neue Rechte zugeteilt würden?</li><li>Weshalb wehrt sich der Bundesrat gegen neue Regeln zur Unterbindung schädlicher Gewinnverschiebungen multinationaler Konzerne in Tiefsteuerländer, obwohl dieses Problem wissenschaftlich sowie durch die UNO und die OECD anerkannt ist?</li><li>Weshalb setzt die Schweiz die Unterbindung von Gewinnverschiebungen und eine Neuverteilung von Besteuerungsrechten mit dem Zulassen von Doppelbesteuerung gleich?</li><li>Welche neuen Regeln ist die Schweiz im Gegenzug zur Vermeidung von Doppelbesteuerung bereit einzuführen, um doppelte Nullbesteuerung zu verhindern?</li><li>Weshalb lehnt die Schweiz einen Informationsaustausch mit Partnerstaaten über schädliche Steuerpraktiken vermögender natürlicher Personen ab, wie er von vielen UNO-Mitgliedern gefordert wird?</li><li>Wie will die Schweiz ihre Rolle als Vermittlerin zwischen Länderblöcken bei der UNO wahrnehmen, wenn sie keine Bereitschaft zeigt, die Interessen der Afrikagruppe zu berücksichtigen?</li><li>Wie beurteilt der Bundesrat die aktuellen Entwicklungen rund um die OECD-Mindeststeuer, die bereits wieder infrage gestellt wird?</li><li>Welche multilateralen Alternativen zur OECD sieht der Bundesrat, falls die Mindeststeuer scheitert, wenn nicht die UNO?</li><li>In welchen Bereichen sieht die Schweiz konkret das Risiko sogenannter «Duplifizierungen» bestehender internationaler Steuerregeln?</li><li>Setzt sich die Schweiz dafür ein, dass Zivilgesellschaft und weitere nichtstaatliche Akteure Zugang zu den INC-Sessionen und den informellen «Intersessionals» erhalten?</li><li>Hält der Bundesrat angesichts der Krise des multilateralen Systems rein bilateral basierte internationale Besteuerungsansätze für tragfähig?</li></ol>
- Will die Schweiz die UNO-Steuerkonvention zum Absturz bringen?
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <span><p>1./3. Es besteht kein Zusammenhang zwischen der Fairness der Allokation von Besteuerungsrechten und der Vermeidung von Doppelbesteuerung. Jede Allokation von Besteuerungsrechten sollte aber grundsätzlich so erfolgen, dass daraus keine Doppelbesteuerung resultiert. Die schweizerische Stellungnahme zum Entwurf für das Rahmenübereinkommen fordert eine Ergänzung mit einer Verpflichtung zur Vermeidung von Doppelbesteuerung.</p><p>2. Die Schweiz ist in die internationalen Arbeiten zur Frage schädlicher Gewinnverschiebungen durch multinationale Konzerne stark involviert. Sie geht daher davon aus, dass bereits abgeschlossene und noch laufende Arbeiten anderer Organisationen (insbesondere der OECD und G20) diesem Anliegen bereits ausreichend Rechnung tragen.</p><p>4. Die Vermeidung von Nichtbesteuerung gehört schon seit der Erarbeitung entsprechender Mindeststandards für Doppelbesteuerungsabkommen im Rahmen des BEPS-Projektes von OECD/G20 zur schweizerischen Politik. Es kann auf die Präambel einer Vielzahl von schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommen verwiesen werden.</p><p>5. Die Schweiz ist in die internationalen Arbeiten in diesem Kontext involviert. Sie geht daher davon aus, dass bereits abgeschlossene und noch laufende Arbeiten anderer Organisationen (insbesondere der OECD und G20) diesem Anliegen bereits ausreichend Rechnung tragen.</p><p>6. Die Schweiz vertritt ihre Interessen gesamthaft gemäss dem Verhandlungsmandat des Bundesrats. </p><p>7. Die Schweiz hat die Mindestbesteuerung für grosse multinationale Unternehmensgruppen umgesetzt und wird sich auch diesbezüglich weiterhin für rechtssichere internationale Lösungen einsetzen.</p><p>8. International bestehende, konsensfähige und eingehaltene Standards für international relevante Besteuerungsfragen sind unabhängig von der jeweiligen Organisation, die sie erzielen kann, ein wesentliches Element für Rechtssicherheit. </p><p>9. Risiken für unnötige Duplikationen betreffen sämtliche Felder, in denen etablierte internationale Standards bestehen oder erarbeitet werden. Vorab zu nennen sind hier insbesondere der Informationsaustausch zu Steuerzwecken, schädliche Steuerpraktiken sowie auch die Besteuerung von grossen multinationalen Unternehmensgruppen.</p><p>10. Die Verhandlungen des Intergovernmental Negotiating Committee (INC) stehen allen Interessengruppen offen. Der Ausschluss der Zivilgesellschaft von den virtuellen Diskussionen zwischen den Verhandlungsrunden des INC beruht nach dem Wissen des Bundesrates auf einem Beschluss des Büros des INC, in dem die Schweiz nicht vertreten ist.</p><p>11. Die Schweiz arbeitet bei sämtlichen relevanten multilateralen Foren für internationale Steuerpolitik konstruktiv mit. Gleichzeitig ist sie auch weiterhin bestrebt, durch das Netz von bilateralen Steuerabkommen den internationalen Austausch und die Zusammenarbeit länderspezifisch zu verbessern.</p></span>
- <p>Seit August verhandeln die UNO-Mitgliedstaaten im Rahmen des «Intergovernmental Negotiations Committee (INC)» über die Inhalte einer künftigen UNO-Rahmenkonvention für die internationale Zusammenarbeit in Steuersachen. Jüngste Stellungnahmen der Schweiz im Verhandlungsprozess (u. a. im Rahmen der schriftlichen Konsultation vom Dezember 2025) deuten darauf hin, dass sie eine möglichst schwache Steuerkonvention anstrebt, die den Anliegen der Initiatoren aus dem globalen Süden, insbesondere der afrikanischen Staaten, kaum Rechnung trägt. Dazu bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><ol><li>Weshalb befürchtet die Schweiz bei einer fairen Allokation von Besteuerungsrechten auf Konzerngewinne Doppelbesteuerung, wenn Quellen- oder Marktländern neue Rechte zugeteilt würden?</li><li>Weshalb wehrt sich der Bundesrat gegen neue Regeln zur Unterbindung schädlicher Gewinnverschiebungen multinationaler Konzerne in Tiefsteuerländer, obwohl dieses Problem wissenschaftlich sowie durch die UNO und die OECD anerkannt ist?</li><li>Weshalb setzt die Schweiz die Unterbindung von Gewinnverschiebungen und eine Neuverteilung von Besteuerungsrechten mit dem Zulassen von Doppelbesteuerung gleich?</li><li>Welche neuen Regeln ist die Schweiz im Gegenzug zur Vermeidung von Doppelbesteuerung bereit einzuführen, um doppelte Nullbesteuerung zu verhindern?</li><li>Weshalb lehnt die Schweiz einen Informationsaustausch mit Partnerstaaten über schädliche Steuerpraktiken vermögender natürlicher Personen ab, wie er von vielen UNO-Mitgliedern gefordert wird?</li><li>Wie will die Schweiz ihre Rolle als Vermittlerin zwischen Länderblöcken bei der UNO wahrnehmen, wenn sie keine Bereitschaft zeigt, die Interessen der Afrikagruppe zu berücksichtigen?</li><li>Wie beurteilt der Bundesrat die aktuellen Entwicklungen rund um die OECD-Mindeststeuer, die bereits wieder infrage gestellt wird?</li><li>Welche multilateralen Alternativen zur OECD sieht der Bundesrat, falls die Mindeststeuer scheitert, wenn nicht die UNO?</li><li>In welchen Bereichen sieht die Schweiz konkret das Risiko sogenannter «Duplifizierungen» bestehender internationaler Steuerregeln?</li><li>Setzt sich die Schweiz dafür ein, dass Zivilgesellschaft und weitere nichtstaatliche Akteure Zugang zu den INC-Sessionen und den informellen «Intersessionals» erhalten?</li><li>Hält der Bundesrat angesichts der Krise des multilateralen Systems rein bilateral basierte internationale Besteuerungsansätze für tragfähig?</li></ol>
- Will die Schweiz die UNO-Steuerkonvention zum Absturz bringen?
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