Carbon Dioxide Removals. Risiken für die Klimaintegrität unter Artikel 6

ShortId
25.4823
Id
20254823
Updated
18.02.2026 17:25
Language
de
Title
Carbon Dioxide Removals. Risiken für die Klimaintegrität unter Artikel 6
AdditionalIndexing
52;08
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p>1) Die «Article 6 Ambition Alliance» (AAA6) verfolgt das Ziel, das freiwillige Engagement der teilnehmenden Staaten über ihre jeweiligen national festgelegten Beiträge (NDCs) hinaus zu fördern und damit zur Schliessung der globalen Ambitionslücke beizutragen. Die Deklaration hält die gemeinsamen Grundprinzipien der Allianz fest und schafft einen Orientierungsrahmen für den weiteren politischen und technischen Austausch zwischen Mitgliedern und Beobachtern. Die Deklaration unterstreicht die Relevanz der CO<sub>2</sub>-Entfernung (Carbon Dioxide Removals, CDR) zum Ausgleich schwer-vermeidbarer Emissionen. Dabei bezieht sie sich einzig auf dauerhafte CDR, was im Einklang mit der Schweizer Gesetzgebung steht. </p><p>&nbsp;</p><p>2) Die Schweizer Rechtssetzung, insbesondere im Klima- und Innovationsgesetz (KIG, SR 814.310) sowie in der Klimaschutzverordnung (KIV, SR 814.310.1), verlangt, dass Emissionsreduktionen innerhalb von Unternehmen und entlang ihrer Wertschöpfungsketten prioritär umgesetzt werden. Erst schwer oder technisch nicht vermeidbare Emissionen können durch Negativemissionen ausgeglichen werden. Dies passiert entweder innerhalb der eigenen Wertschöpfungskette oder ergänzend über den CO<sub>2</sub>-Markt ausserhalb dieser.</p><p>&nbsp;</p><p>3) Die Aussagen der AAA6-Deklaration zur Freiwilligkeit beziehen sich ausschliesslich auf freiwillige staatliche Engagements im Rahmen von Instrumenten des Pariser Klimaabkommens (SR 0.814.012). Die AAA6-Deklaration macht keine Vorgaben für unternehmerische Aktivitäten im freiwilligen Kohlenstoffmarkt.</p><p>&nbsp;</p><p>Die geplante Vollzugshilfe zum UWG wird Unternehmen mit Sitz in der Schweiz Orientierung zur Nutzung freiwilliger Kohlenstoffmärkte geben. Der freiwillige Kompensationsmarkt unterliegt in der Schweiz derzeit keiner spezifischen behördlichen Aufsicht. Zur Stärkung von Transparenz, Integrität und Glaubwürdigkeit bestehen zudem internationale Initiativen und Regulierungsansätze. So ist die Schweiz Mitglied der Coalition to Grow Carbon Markets und übernimmt dort eine aktive Rolle bei der Förderung von Transparenz, Integrität und Qualitätsstandards in freiwilligen Kohlenstoffmärkten.</p></span>
  • <p>Die Schweiz hat mit anderen Ländern im Kontext der COP 30 in Belém die Article 6 Ambition Alliance (AAA6) lanciert. Die Allianz will die Lücke zwischen den national festgelegten Beiträgen (Nationally Determined Contributions, NDCs) und den Temperaturzielen des Pariser Klimaabkommens verkleinern, indem sie u. a. die Nachfrage nach Kohlenstoffzertifikaten erhöht und damit zusätzliche Reduktion und Speicherung von Kohlenstoff fördert, auch durch private Akteure über den freiwilligen Kohlenstoffmarkt (AAA6 Declaration). Damit setzt sich die Schweiz international für Kohlenstoffreduktions- und -speicherprojekte ein, die zusätzlich zu öffentlich-rechtlich geprüften Projekten unter Artikel 6.2 und 6.4 über den freiwilligen Kohlenstoffmarkt umgesetzt werden.</p><p>Der Bund betont regelmässig die Bedeutung der Qualität von Kompensationsprojekten, die er mit Ländern des Südens unter Artikel 6.2 durchführt. Entsprechend hat er Projekte zur «biologischen CO₂-Sequestrierung» als Ursprung von Zertifikaten ausgeschlossen (d. h. u. a. CO₂-Speicherung in Böden oder Biomasse; CO₂-Verordnung, Anhang 2a, Art. 5, Abs. 1, Bst. a). Biologische Kohlenstoffsenken etwa in Landwirtschaft, Aufforstung oder Wiederaufforstung gelten jedoch als unsicher, da die Kohlenstoffbindung im Boden oder in Biomasse reversibel ist und erhebliche Unsicherheiten bezüglich der Permanenz bestehen. Diese Permanenz ist jedoch ein zentrales Kriterium der «high integrity article 6 activities» (AAA6 Declaration). Wenn sich die Schweiz nun – ohne eigene Aufsichtsmöglichkeiten – unter Artikel 6 für die Stärkung des freiwilligen Kohlenstoffmarktes für private Akteure einsetzt, stellt sich insbesondere die Frage der Qualität der in der AAA6 angesprochenen Carbon Dioxide Removals in Landwirtschafts-, Aufforstungs- und Wiederaufforstungsprojekten in Ländern des Südens. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><ol><li>Weshalb werden Carbon Dioxide Removals (CDR) in Böden und Biomasse im Rahmen der AAA6 von der Schweiz nicht aktiv infrage gestellt?</li><li>Wie will die Schweiz – unabhängig von AAA6 – sicherstellen, dass der Fokus multinationaler Unternehmen mit Sitz in der Schweiz weiterhin auf Treibhausgasreduktionen und nicht auf CDR liegt?</li><li>Wie will die Schweiz Transparenz und öffentliche Berichterstattung im freiwilligen Kohlenstoffmarkt stärken?</li></ol>
  • Carbon Dioxide Removals. Risiken für die Klimaintegrität unter Artikel 6
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p>1) Die «Article 6 Ambition Alliance» (AAA6) verfolgt das Ziel, das freiwillige Engagement der teilnehmenden Staaten über ihre jeweiligen national festgelegten Beiträge (NDCs) hinaus zu fördern und damit zur Schliessung der globalen Ambitionslücke beizutragen. Die Deklaration hält die gemeinsamen Grundprinzipien der Allianz fest und schafft einen Orientierungsrahmen für den weiteren politischen und technischen Austausch zwischen Mitgliedern und Beobachtern. Die Deklaration unterstreicht die Relevanz der CO<sub>2</sub>-Entfernung (Carbon Dioxide Removals, CDR) zum Ausgleich schwer-vermeidbarer Emissionen. Dabei bezieht sie sich einzig auf dauerhafte CDR, was im Einklang mit der Schweizer Gesetzgebung steht. </p><p>&nbsp;</p><p>2) Die Schweizer Rechtssetzung, insbesondere im Klima- und Innovationsgesetz (KIG, SR 814.310) sowie in der Klimaschutzverordnung (KIV, SR 814.310.1), verlangt, dass Emissionsreduktionen innerhalb von Unternehmen und entlang ihrer Wertschöpfungsketten prioritär umgesetzt werden. Erst schwer oder technisch nicht vermeidbare Emissionen können durch Negativemissionen ausgeglichen werden. Dies passiert entweder innerhalb der eigenen Wertschöpfungskette oder ergänzend über den CO<sub>2</sub>-Markt ausserhalb dieser.</p><p>&nbsp;</p><p>3) Die Aussagen der AAA6-Deklaration zur Freiwilligkeit beziehen sich ausschliesslich auf freiwillige staatliche Engagements im Rahmen von Instrumenten des Pariser Klimaabkommens (SR 0.814.012). Die AAA6-Deklaration macht keine Vorgaben für unternehmerische Aktivitäten im freiwilligen Kohlenstoffmarkt.</p><p>&nbsp;</p><p>Die geplante Vollzugshilfe zum UWG wird Unternehmen mit Sitz in der Schweiz Orientierung zur Nutzung freiwilliger Kohlenstoffmärkte geben. Der freiwillige Kompensationsmarkt unterliegt in der Schweiz derzeit keiner spezifischen behördlichen Aufsicht. Zur Stärkung von Transparenz, Integrität und Glaubwürdigkeit bestehen zudem internationale Initiativen und Regulierungsansätze. So ist die Schweiz Mitglied der Coalition to Grow Carbon Markets und übernimmt dort eine aktive Rolle bei der Förderung von Transparenz, Integrität und Qualitätsstandards in freiwilligen Kohlenstoffmärkten.</p></span>
    • <p>Die Schweiz hat mit anderen Ländern im Kontext der COP 30 in Belém die Article 6 Ambition Alliance (AAA6) lanciert. Die Allianz will die Lücke zwischen den national festgelegten Beiträgen (Nationally Determined Contributions, NDCs) und den Temperaturzielen des Pariser Klimaabkommens verkleinern, indem sie u. a. die Nachfrage nach Kohlenstoffzertifikaten erhöht und damit zusätzliche Reduktion und Speicherung von Kohlenstoff fördert, auch durch private Akteure über den freiwilligen Kohlenstoffmarkt (AAA6 Declaration). Damit setzt sich die Schweiz international für Kohlenstoffreduktions- und -speicherprojekte ein, die zusätzlich zu öffentlich-rechtlich geprüften Projekten unter Artikel 6.2 und 6.4 über den freiwilligen Kohlenstoffmarkt umgesetzt werden.</p><p>Der Bund betont regelmässig die Bedeutung der Qualität von Kompensationsprojekten, die er mit Ländern des Südens unter Artikel 6.2 durchführt. Entsprechend hat er Projekte zur «biologischen CO₂-Sequestrierung» als Ursprung von Zertifikaten ausgeschlossen (d. h. u. a. CO₂-Speicherung in Böden oder Biomasse; CO₂-Verordnung, Anhang 2a, Art. 5, Abs. 1, Bst. a). Biologische Kohlenstoffsenken etwa in Landwirtschaft, Aufforstung oder Wiederaufforstung gelten jedoch als unsicher, da die Kohlenstoffbindung im Boden oder in Biomasse reversibel ist und erhebliche Unsicherheiten bezüglich der Permanenz bestehen. Diese Permanenz ist jedoch ein zentrales Kriterium der «high integrity article 6 activities» (AAA6 Declaration). Wenn sich die Schweiz nun – ohne eigene Aufsichtsmöglichkeiten – unter Artikel 6 für die Stärkung des freiwilligen Kohlenstoffmarktes für private Akteure einsetzt, stellt sich insbesondere die Frage der Qualität der in der AAA6 angesprochenen Carbon Dioxide Removals in Landwirtschafts-, Aufforstungs- und Wiederaufforstungsprojekten in Ländern des Südens. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><ol><li>Weshalb werden Carbon Dioxide Removals (CDR) in Böden und Biomasse im Rahmen der AAA6 von der Schweiz nicht aktiv infrage gestellt?</li><li>Wie will die Schweiz – unabhängig von AAA6 – sicherstellen, dass der Fokus multinationaler Unternehmen mit Sitz in der Schweiz weiterhin auf Treibhausgasreduktionen und nicht auf CDR liegt?</li><li>Wie will die Schweiz Transparenz und öffentliche Berichterstattung im freiwilligen Kohlenstoffmarkt stärken?</li></ol>
    • Carbon Dioxide Removals. Risiken für die Klimaintegrität unter Artikel 6

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