Pflanzenschutzmittel. Gleich lange Spiesse dank Kostenwahrheit

ShortId
25.4829
Id
20254829
Updated
18.02.2026 17:23
Language
de
Title
Pflanzenschutzmittel. Gleich lange Spiesse dank Kostenwahrheit
AdditionalIndexing
55;52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. und 2. Verschiedene Massnahmen tragen zur Risikoreduktion von Pflanzenschutzmitteln (PSM) und indirekt zur Verhinderung eines schlechteren Images der Landwirtschaft bei. Die PSM-Zulassungen sowie deren Überprüfung vor dem Hintergrund neuer Erkenntnisse sind entscheidende Instrumente, um die Risiken für die menschliche Gesundheit beim Einsatz dieser Produkte zu reduzieren. PSM-Zulassungen können nur gewährt werden, wenn die entsprechenden Pflanzenschutzmittel keine unannehmbaren Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit haben. Im Rahmen der Direktzahlungen tragen Anwendungseinschränkungen zugelassener Produkte mit erhöhtem Risikopotenzial, etwa für das Grundwasser, auch zur Senkung der versteckten Kosten im Zusammenhang mit dem Schutz der Kulturen bei. Der Bund unterstützt ausserdem Produktionsformen, mit denen der PSM-Einsatz reduziert werden kann. Mit den Massnahmen, die im Rahmen des Aktionsplans Pflanzenschutzmittel und des im Landwirtschaftsgesetz vorgesehenen Absenkpfads getroffen wurden, können die Risiken durch den Einsatz von PSM noch weiter vermindert werden.</p><p>&nbsp;</p><p>3. Landwirtinnen und Landwirte können die Methoden, die sie zum Schutz ihrer Kulturen anwenden, nicht immer frei wählen. Besteht kein geeigneter Schutz vor Schadorganismen, nimmt die Lebensmittelproduktion ab und die vom Markt nachgefragte Qualität kann nicht gewährleistet werden. Die versteckten Kosten müssen daher dem erwarteten Nutzen gegenübergestellt werden. Es steht jedoch keine Methode zur Verfügung, mittels deren die versteckten Kosten einer Produktionsweise mit denen einer anderen verglichen werden können, etwa die Kosten im Zusammenhang mit Treibhausgasemissionen, die bei der mechanischen Unkrautbekämpfung entstehen, mit den Kosten für das Wasser beim Einsatz von Herbiziden.</p><p>&nbsp;</p><p>4. Es ist Aufgabe der Kantone und Gemeinden, die Trinkwasserversorgung sicherzustellen. In der Bundesgesetzgebung sind bestimmte Regeln zur Gewährleistung der Qualität der Trinkwasserressourcen festgelegt. Nach Auffassung des Bundesrates ist eine Änderung in diesem Bereich weder angemessen noch sinnvoll. Ein Lösungsansatz für das Problem von Pestiziden in Grund- und Trinkwasser besteht darin, das Grundwasser präventiv stärker zu schützen. Die Umsetzung der Motion Zanetti Roberto&nbsp;<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20203625"><u>20.3625</u></a> «Wirksamer Trinkwasserschutz durch Bestimmung der Zuströmbereiche» ist daher eine wichtige Voraussetzung, um die Trinkwasserversorgung in der Schweiz auf Dauer zu gewährleisten. Der Bundesrat hat im November&nbsp;2025 eine Vernehmlassung zur Änderung des Gewässerschutzgesetzes eröffnet (https://fedlex.data.admin.ch/eli/dl/proj/2025/112/cons_1). Die Vorlage sieht eine befristete Unterstützung durch den Bund vor, in deren Rahmen der Bund 40&nbsp;Prozent des anrechenbaren Aufwandes der Kantone für die Planung und Ermittlung des Einzugsgebietes einer Grundwassererfassung mittels Finanzhilfen subventioniert.</p>
  • <p>Die Politik, die Bundesrat und Parlament beim Pflanzenschutz verfolgen, wird für die Landwirtinnen und Landwirte zu einer immer grösseren Last, denn sie bietet ihnen keinerlei nachhaltige Lösung angesichts der Herausforderungen beim Schutz der Kulturen.</p><p>Gleichzeitig wird immer offensichtlicher, dass die zugelassenen Pflanzenschutzmittel, die Landwirtinnen und Landwirte nach Treu und Glauben verwenden, für die Umwelt und vor allem für die Menschen schädlich sein können.</p><p>Bei den negativen externen Effekten, das heisst, den Kosten im Zusammenhang mit dem Einsatz von Pestiziden, handelt es sich grösstenteils um «versteckte» Kosten. Um was für Kosten es sich handelt und wo sie entstehen, bleibt grösstenteils unklar. Zu diesem Schluss kommt ein kürzlich erschienener Bericht über die versteckten Kosten des Schweizer Agrarsystems, den das Bundesamt für Landwirtschaft in Auftrag gegeben hatte.</p><p>Bei der Trinkwasserversorgung wird das Ausmass dieser Kosten immer deutlicher: So sehen sich im Kanton Bern mindestens 27 Gemeinden mit der Aufgabe konfrontiert, ihre Trinkwasserquellen zu sanieren, damit die Konzentration der Abbauprodukte von Chlorothalonil unter den vom Bund festgelegten Grenzwert gesenkt werden kann. In den betroffenen Gemeinden wird dieser Grenzwert in gewissen Fällen um mehr als das Zehnfache überschritten.</p><p>Solche Sanierungsmassnahmen können von der Planung bis zur Umsetzung Kosten in Millionenhöhe verursachen – Kosten, die laut Bundesrat von den Wasserversorgern sowie von den Konsumentinnen und Konsumenten getragen werden müssen. Diese können jedoch kaum als für das Problem «verantwortlich» betrachtet werden.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie schützt er die Landwirtinnen und Landwirte davor, dass ihr Ruf wegen der steigenden Kosten im Zusammenhang mit problematischen Pestiziden beschädigt wird, selbst wenn sie zugelassene Pflanzenschutzmittel nach Treu und Glauben verwenden?</p><p>2. Wie schützt er insbesondere Landwirtinnen und Landwirte, die für Organisationen wie IP-Suisse, Bio Suisse oder Demeter produzieren und weitgehend auf den Einsatz von giftigen Pflanzenschutzmitteln verzichten?</p><p>3. Wie stellt er Kostentransparenz und Kostenwahrheit sicher, sodass die Produktionskosten vollumfänglich berücksichtigt sind und die Bedingungen für Landwirtinnen und Landwirte, die nicht auf giftige Pestizide verzichten wollen, und die Bedingungen für allen anderen mindestens die gleichen sind?</p><p>4. Wie unterstützt er die Trinkwasserversorger und die betroffenen Gemeinden?</p>
  • Pflanzenschutzmittel. Gleich lange Spiesse dank Kostenwahrheit
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. und 2. Verschiedene Massnahmen tragen zur Risikoreduktion von Pflanzenschutzmitteln (PSM) und indirekt zur Verhinderung eines schlechteren Images der Landwirtschaft bei. Die PSM-Zulassungen sowie deren Überprüfung vor dem Hintergrund neuer Erkenntnisse sind entscheidende Instrumente, um die Risiken für die menschliche Gesundheit beim Einsatz dieser Produkte zu reduzieren. PSM-Zulassungen können nur gewährt werden, wenn die entsprechenden Pflanzenschutzmittel keine unannehmbaren Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit haben. Im Rahmen der Direktzahlungen tragen Anwendungseinschränkungen zugelassener Produkte mit erhöhtem Risikopotenzial, etwa für das Grundwasser, auch zur Senkung der versteckten Kosten im Zusammenhang mit dem Schutz der Kulturen bei. Der Bund unterstützt ausserdem Produktionsformen, mit denen der PSM-Einsatz reduziert werden kann. Mit den Massnahmen, die im Rahmen des Aktionsplans Pflanzenschutzmittel und des im Landwirtschaftsgesetz vorgesehenen Absenkpfads getroffen wurden, können die Risiken durch den Einsatz von PSM noch weiter vermindert werden.</p><p>&nbsp;</p><p>3. Landwirtinnen und Landwirte können die Methoden, die sie zum Schutz ihrer Kulturen anwenden, nicht immer frei wählen. Besteht kein geeigneter Schutz vor Schadorganismen, nimmt die Lebensmittelproduktion ab und die vom Markt nachgefragte Qualität kann nicht gewährleistet werden. Die versteckten Kosten müssen daher dem erwarteten Nutzen gegenübergestellt werden. Es steht jedoch keine Methode zur Verfügung, mittels deren die versteckten Kosten einer Produktionsweise mit denen einer anderen verglichen werden können, etwa die Kosten im Zusammenhang mit Treibhausgasemissionen, die bei der mechanischen Unkrautbekämpfung entstehen, mit den Kosten für das Wasser beim Einsatz von Herbiziden.</p><p>&nbsp;</p><p>4. Es ist Aufgabe der Kantone und Gemeinden, die Trinkwasserversorgung sicherzustellen. In der Bundesgesetzgebung sind bestimmte Regeln zur Gewährleistung der Qualität der Trinkwasserressourcen festgelegt. Nach Auffassung des Bundesrates ist eine Änderung in diesem Bereich weder angemessen noch sinnvoll. Ein Lösungsansatz für das Problem von Pestiziden in Grund- und Trinkwasser besteht darin, das Grundwasser präventiv stärker zu schützen. Die Umsetzung der Motion Zanetti Roberto&nbsp;<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20203625"><u>20.3625</u></a> «Wirksamer Trinkwasserschutz durch Bestimmung der Zuströmbereiche» ist daher eine wichtige Voraussetzung, um die Trinkwasserversorgung in der Schweiz auf Dauer zu gewährleisten. Der Bundesrat hat im November&nbsp;2025 eine Vernehmlassung zur Änderung des Gewässerschutzgesetzes eröffnet (https://fedlex.data.admin.ch/eli/dl/proj/2025/112/cons_1). Die Vorlage sieht eine befristete Unterstützung durch den Bund vor, in deren Rahmen der Bund 40&nbsp;Prozent des anrechenbaren Aufwandes der Kantone für die Planung und Ermittlung des Einzugsgebietes einer Grundwassererfassung mittels Finanzhilfen subventioniert.</p>
    • <p>Die Politik, die Bundesrat und Parlament beim Pflanzenschutz verfolgen, wird für die Landwirtinnen und Landwirte zu einer immer grösseren Last, denn sie bietet ihnen keinerlei nachhaltige Lösung angesichts der Herausforderungen beim Schutz der Kulturen.</p><p>Gleichzeitig wird immer offensichtlicher, dass die zugelassenen Pflanzenschutzmittel, die Landwirtinnen und Landwirte nach Treu und Glauben verwenden, für die Umwelt und vor allem für die Menschen schädlich sein können.</p><p>Bei den negativen externen Effekten, das heisst, den Kosten im Zusammenhang mit dem Einsatz von Pestiziden, handelt es sich grösstenteils um «versteckte» Kosten. Um was für Kosten es sich handelt und wo sie entstehen, bleibt grösstenteils unklar. Zu diesem Schluss kommt ein kürzlich erschienener Bericht über die versteckten Kosten des Schweizer Agrarsystems, den das Bundesamt für Landwirtschaft in Auftrag gegeben hatte.</p><p>Bei der Trinkwasserversorgung wird das Ausmass dieser Kosten immer deutlicher: So sehen sich im Kanton Bern mindestens 27 Gemeinden mit der Aufgabe konfrontiert, ihre Trinkwasserquellen zu sanieren, damit die Konzentration der Abbauprodukte von Chlorothalonil unter den vom Bund festgelegten Grenzwert gesenkt werden kann. In den betroffenen Gemeinden wird dieser Grenzwert in gewissen Fällen um mehr als das Zehnfache überschritten.</p><p>Solche Sanierungsmassnahmen können von der Planung bis zur Umsetzung Kosten in Millionenhöhe verursachen – Kosten, die laut Bundesrat von den Wasserversorgern sowie von den Konsumentinnen und Konsumenten getragen werden müssen. Diese können jedoch kaum als für das Problem «verantwortlich» betrachtet werden.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie schützt er die Landwirtinnen und Landwirte davor, dass ihr Ruf wegen der steigenden Kosten im Zusammenhang mit problematischen Pestiziden beschädigt wird, selbst wenn sie zugelassene Pflanzenschutzmittel nach Treu und Glauben verwenden?</p><p>2. Wie schützt er insbesondere Landwirtinnen und Landwirte, die für Organisationen wie IP-Suisse, Bio Suisse oder Demeter produzieren und weitgehend auf den Einsatz von giftigen Pflanzenschutzmitteln verzichten?</p><p>3. Wie stellt er Kostentransparenz und Kostenwahrheit sicher, sodass die Produktionskosten vollumfänglich berücksichtigt sind und die Bedingungen für Landwirtinnen und Landwirte, die nicht auf giftige Pestizide verzichten wollen, und die Bedingungen für allen anderen mindestens die gleichen sind?</p><p>4. Wie unterstützt er die Trinkwasserversorger und die betroffenen Gemeinden?</p>
    • Pflanzenschutzmittel. Gleich lange Spiesse dank Kostenwahrheit

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