Mögliche Vergeltungsmassnahmen Russlands gegen Schweizer Vermögenswerte und Einschätzung der Folgen für die Schweiz

ShortId
25.4832
Id
20254832
Updated
18.02.2026 17:20
Language
de
Title
Mögliche Vergeltungsmassnahmen Russlands gegen Schweizer Vermögenswerte und Einschätzung der Folgen für die Schweiz
AdditionalIndexing
08;09;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Nachdem auf internationaler Ebene diskutiert wurde, eingefrorene russische Vermögenswerte für die Ukraine zu verwenden, kündigte die russische Zentralbank jüngsten Medienberichten zufolge an, sich rechtliche Schritte und Vergeltungsmassnahmen gegen westliche Banken vorzubehalten. Solche Vergeltungsmassnahmen könnten Vermögenswerte und Investitionen von EU- und G7-Ländern sowie der Schweiz im Gesamtwert von hunderten Milliarden Dollar treffen.</p><p>Obwohl die Schweiz nicht Teil der Europäischen Union ist, hat sie die Sanktionen gegen Russland übernommen und verfolgt die Diskussionen über die mögliche Verwendung der eingefrorenen Vermögenswerte aufmerksam. In diesem Zusammenhang könnte sich die Schweiz russischen Gegenmassnahmen aussetzen, mit möglichen Rechts- und Wirtschaftsfolgen für den Finanzplatz und für im Ausland tätige Schweizer Unternehmen. Die von Moskau angekündigte Anrufung nationaler und internationaler Gerichte droht zudem die Rechtsunsicherheit zu erhöhen und das Vertrauen in den Investitionsschutz zu schwächen.</p><p>Angesichts dieser Entwicklungen gilt es zu klären, ob der Bundesrat die Risiken gründlich abgewogen hat und ob der eingeschlagene Weg mit den grundlegenden Interessen der Schweiz und ihrer Neutralität vereinbar ist.</p>
  • <p>Die EU-Mitgliedsstaaten sind anlässlich der Tagung des Europäischen Rates vom 18.&nbsp;Dezember 2025 übereingekommen, der Ukraine für die Jahre 2026-2027 ein zinsloses Darlehen in der Höhe von 90 Milliarden EUR zu gewähren, welches über gemeinsame EU-Anleihen an den Kapitalmärkten finanziert und über den Haushaltsspielraum des EU-Budgets abgesichert wird. Die Gewährung eines Reparationsdarlehens an die Ukraine unter Verwendung der in der EU immobilisierten russischen Zentralbankgelder haben die EU-Mitgliedsstaaten einstweilen nicht beschlossen. Dabei hätte es sich nicht um eine sanktionsrechtliche Massnahme gehandelt.</p><p>&nbsp;</p><p>Der Bundesrat beauftragte 2023 das WBF und das EFD, in Zusammenarbeit mit dem EDA und dem BJ, die internationalen Entwicklungen im Zusammenhang mit den immobilisierten Vermögenswerten der russischen Zentralbank zu verfolgen und ihn darüber zu informieren. Dieser Informationsauftrag wurde mehrfach – zuletzt am 14. Januar 2026 – umgesetzt, auch unter Berücksichtigung der rechtlichen, politischen, wirtschaftlichen und finanziellen Aspekte. Auf dieser Grundlage ist der Bundesrat angesichts der eingangs erwähnten Entwicklungen in der EU der Ansicht, dass eine Vertiefung der aufgeworfenen Fragen derzeit nicht angezeigt ist.</p>
  • <p>Ich stelle dem Bundesrat folgende Fragen:</p><ol><li>Ist er über die von der russischen Zentralbank angekündigten Vergeltungsmassnahmen und die mögliche Exponierung von Schweizer Vermögenswerten informiert?</li><li>Welche Einschätzungen gab es zu den rechtlichen, wirtschaftlichen und finanziellen Risiken für die Schweiz und ihre Unternehmen?</li><li>Hält oder verwaltet die Schweiz russische Vermögenswerte, die direkte oder indirekte Vergeltungsmassnahmen mit sich bringen könnten?</li><li>Wurden Szenarien oder Schutzmassnahmen für potenziell betroffene Schweizer Banken und Unternehmen erarbeitet?</li><li>Ist der Bundesrat der Ansicht, dass das strikte Festhalten an der Blockierung oder Verwendung eingefrorener russischer Vermögenswerte angemessen ist angesichts des Grundsatzes der Schweizer Neutralität, der Rechtssicherheit und des Schutzes der wirtschaftlichen Interessen des Landes? Zieht er alternative Wege in Betracht?</li></ol>
  • Mögliche Vergeltungsmassnahmen Russlands gegen Schweizer Vermögenswerte und Einschätzung der Folgen für die Schweiz
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Nachdem auf internationaler Ebene diskutiert wurde, eingefrorene russische Vermögenswerte für die Ukraine zu verwenden, kündigte die russische Zentralbank jüngsten Medienberichten zufolge an, sich rechtliche Schritte und Vergeltungsmassnahmen gegen westliche Banken vorzubehalten. Solche Vergeltungsmassnahmen könnten Vermögenswerte und Investitionen von EU- und G7-Ländern sowie der Schweiz im Gesamtwert von hunderten Milliarden Dollar treffen.</p><p>Obwohl die Schweiz nicht Teil der Europäischen Union ist, hat sie die Sanktionen gegen Russland übernommen und verfolgt die Diskussionen über die mögliche Verwendung der eingefrorenen Vermögenswerte aufmerksam. In diesem Zusammenhang könnte sich die Schweiz russischen Gegenmassnahmen aussetzen, mit möglichen Rechts- und Wirtschaftsfolgen für den Finanzplatz und für im Ausland tätige Schweizer Unternehmen. Die von Moskau angekündigte Anrufung nationaler und internationaler Gerichte droht zudem die Rechtsunsicherheit zu erhöhen und das Vertrauen in den Investitionsschutz zu schwächen.</p><p>Angesichts dieser Entwicklungen gilt es zu klären, ob der Bundesrat die Risiken gründlich abgewogen hat und ob der eingeschlagene Weg mit den grundlegenden Interessen der Schweiz und ihrer Neutralität vereinbar ist.</p>
    • <p>Die EU-Mitgliedsstaaten sind anlässlich der Tagung des Europäischen Rates vom 18.&nbsp;Dezember 2025 übereingekommen, der Ukraine für die Jahre 2026-2027 ein zinsloses Darlehen in der Höhe von 90 Milliarden EUR zu gewähren, welches über gemeinsame EU-Anleihen an den Kapitalmärkten finanziert und über den Haushaltsspielraum des EU-Budgets abgesichert wird. Die Gewährung eines Reparationsdarlehens an die Ukraine unter Verwendung der in der EU immobilisierten russischen Zentralbankgelder haben die EU-Mitgliedsstaaten einstweilen nicht beschlossen. Dabei hätte es sich nicht um eine sanktionsrechtliche Massnahme gehandelt.</p><p>&nbsp;</p><p>Der Bundesrat beauftragte 2023 das WBF und das EFD, in Zusammenarbeit mit dem EDA und dem BJ, die internationalen Entwicklungen im Zusammenhang mit den immobilisierten Vermögenswerten der russischen Zentralbank zu verfolgen und ihn darüber zu informieren. Dieser Informationsauftrag wurde mehrfach – zuletzt am 14. Januar 2026 – umgesetzt, auch unter Berücksichtigung der rechtlichen, politischen, wirtschaftlichen und finanziellen Aspekte. Auf dieser Grundlage ist der Bundesrat angesichts der eingangs erwähnten Entwicklungen in der EU der Ansicht, dass eine Vertiefung der aufgeworfenen Fragen derzeit nicht angezeigt ist.</p>
    • <p>Ich stelle dem Bundesrat folgende Fragen:</p><ol><li>Ist er über die von der russischen Zentralbank angekündigten Vergeltungsmassnahmen und die mögliche Exponierung von Schweizer Vermögenswerten informiert?</li><li>Welche Einschätzungen gab es zu den rechtlichen, wirtschaftlichen und finanziellen Risiken für die Schweiz und ihre Unternehmen?</li><li>Hält oder verwaltet die Schweiz russische Vermögenswerte, die direkte oder indirekte Vergeltungsmassnahmen mit sich bringen könnten?</li><li>Wurden Szenarien oder Schutzmassnahmen für potenziell betroffene Schweizer Banken und Unternehmen erarbeitet?</li><li>Ist der Bundesrat der Ansicht, dass das strikte Festhalten an der Blockierung oder Verwendung eingefrorener russischer Vermögenswerte angemessen ist angesichts des Grundsatzes der Schweizer Neutralität, der Rechtssicherheit und des Schutzes der wirtschaftlichen Interessen des Landes? Zieht er alternative Wege in Betracht?</li></ol>
    • Mögliche Vergeltungsmassnahmen Russlands gegen Schweizer Vermögenswerte und Einschätzung der Folgen für die Schweiz

Back to List